Tourismus und Natur- gefahren Raumplanung und Tourismus: Nutzungschancen limitierende Rahmenbedingungen
Universität für Bodenkultur Wien Department für Raum, Landschaft und Infrastruktur Institut für Raumplanung und Ländliche Neuordnung an der Universität für Bodenkultur Wien 2 im Tourismus: starke räumliche Konzentration steigende Nutzungsintensität Dauersiedlungsraum in den Alpen beschränkt
Universität für Bodenkultur Wien Department für Raum, Landschaft und Infrastruktur Institut für Raumplanung und Ländliche Neuordnung an der Universität für Bodenkultur Wien 3 Dauersiedlungsraum Def.: der theoretisch dauernd besiedelbare bzw. landwirtschaftliche nutzbare Raum (unter der Waldgrenze) in den Alpen ca. 10% (in Ö ca. 40%) - große Nutzungskonkurrenz!
Universität für Bodenkultur Wien Department für Raum, Landschaft und Infrastruktur Institut für Raumplanung und Ländliche Neuordnung an der Universität für Bodenkultur Wien 5 vorausschauende Freihaltung von gefährdeten Gebieten von bestimmten Nutzungen = passiver Schutz
Universität für Bodenkultur Wien Department für Raum, Landschaft und Infrastruktur Institut für Raumplanung und Ländliche Neuordnung an der Universität für Bodenkultur Wien 6 im Flächenwidmungsplan Gefahrenzonen ersichtlich machen Gefahrenzonenpläne (2 Arten) - des Forsttechnischer Dienstes der Wildbach- und Lawinenverbauung (WLV) (HQ 150) - der Bundeswasserbauverwaltung (HQ 100)
Universität für Bodenkultur Wien Department für Raum, Landschaft und Infrastruktur Institut für Raumplanung und Ländliche Neuordnung an der Universität für Bodenkultur Wien 7 Gefahrenzonen WLV Rote Zone: akute Gefahr; Zerstörung von Gebäuden od. Infrastruktur, ständige Benützung für Siedlungs- und Verkehrszwecke nicht oder nur mit verhältnismäßig großem Aufwand möglich – keine Neubauten Gelbe Zone: geringere Gefahr; Beschädigung von Objekten möglich, Bebauung unter best. Auflagen
Gefahrenzonen WLV Blauer Vorbehaltsbereich: Durchführungsmaßnahmen des Forsttechnischen Dienstes der WLV, z.B. Errichtung von Wildbachsperren od. Retentionsbecken, Kennzeichnung besonderer Bewirtschaftungsart Brauner Hinweisbereich: Naturgefahren ausgewiesen, die nicht Wildbach oder Lawine: Steinschlag, Vermurung, Bergsturz, Felssturz, Rutschung Violetter Hinweisbereich: Schutzfunktion der Fläche von Erhaltung und Beschaffenheit des Bodens oder Geländes abhängig
Gefahrenzonenpläne in der Widmungs- und Planungspraxis keine Bauführungen, keine Neuwidmung von Bauland bedingte Baulandwidmung Gutachten als Grundlage für Baulandwidmung Baulandmobilisierung in nicht-gefährdeten Bereichen Auflagen für die Bebauung
Probleme der raumplanerischen Steuerungsmöglichkeiten fehlende Akzeptanz für raumplanerische Maßnahmen -Selbstbeschränkung versus wirtschaftliche Entwicklung, Einzelinteressen Baulandwidmung in Revisionsflächen (Flächen, auf denen Gefahrenzonen auf Grund von Verbauungsmaßnahmen geändert wurden) Bautätigkeit in gefährdeten Bereichen - Schadenspotenzial steigt - Externalisierung von Kosten
Änderung der Rahmen- bedingungen in Richtung Kostenwahrheit Dialog mit den Betroffenen