Begrüßung und Einführung Dr. Andreas Eckardt, Referatsleiter Siedlungswasserwirtschaft, Grundwasser Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft.

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 Präsentation transkript:

Begrüßung und Einführung Dr. Andreas Eckardt, Referatsleiter Siedlungswasserwirtschaft, Grundwasser Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft

Dr. Andreas Eckardt Folie 2 Referat: Siedlungswasserwirtschaft, Altlasten Überblick Veranlassung, Grundlagen Bisherige Aktivitäten Zeitplan, Ausblick

Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Dr. Andreas Eckardt Folie 3 Referat: Siedlungswasserwirtschaft, Altlasten Veranlassung Konzeption 2002 veraltet, mehr Bestandsaufnahme nach Verwaltungs- und Funktionalreform neue Strukturen und Zuständigkeiten neue Herausforderungen für Wasserversorgung neue Konzeption 2020+

Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Dr. Andreas Eckardt Folie 4 Referat: Siedlungswasserwirtschaft, Altlasten

Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Dr. Andreas Eckardt Folie 5 Referat: Siedlungswasserwirtschaft, Altlasten Rechtliche Grundlagen (1) Sächsisches Wassergesetz (SächsWG) § 8 – Grundsätze der öffentlichen Wasserversorgung § 8 – Grundsätze der öffentlichen Wasserversorgung Die oberste Wasserbehörde kann im Benehmen mit der obersten Landesgesundheitsbehörde Grundsätze für die Entwicklung der öffentlichen Wasserversorgung nach überörtlichen und regionalen Gesichtspunkten festlegen. § 57(1) und (2) –Öffentliche Wasserversorgung § 57(1) und (2) –Öffentliche Wasserversorgung (1) Die Gemeinden haben im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit die Pflicht, in ihrem Gebiet die Bevölkerung und die gewerblichen und sonstigen Einrichtungen ausreichend mit Trinkwasser zu versorgen, soweit diese Verpflichtungen nicht auf andere Körperschaften öffentlichen Rechts übertragen wurde (Träger der öffentlichen Wasserversorgung). […] Die Träger der öffentlichen Wasserversorgung haben auf Verlangen ihr Wasserversorgungskonzept der zuständigen Wasserbehörde vorzulegen. (2) Die Pflicht zur öffentlichen Wasserversorgung soll öffentlich-rechtlichen Verbänden übertragen werden...

Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Dr. Andreas Eckardt Folie 6 Referat: Siedlungswasserwirtschaft, Altlasten Rechtliche Grundlagen (2) § 61 – Unterrichtung § 61 – Unterrichtung (1) Die zuständigen Behörden können […] von den Betreibern der öffentlichen Wasserversorgung Angaben verlangen, insbesondere über 1. Menge und Qualität des im Versorgungsgebiet abgegebenen Wassers 2. Umfang und Struktur des Wasserverbrauchs 3. Maßnahmen zum sparsamen Umgang mit Wasser […] im Sinne von § 58 SächsWG 4. Anlagenbestandsdaten (2) Die Träger der öffentlichen Wasserversorgung sollen die Bevölkerung des Versorgungsgebiets regelmäßig in geeigneter Form, insbesondere über Angaben nach Absatz 1, unterrichten. SächsWasserZuVO § 1 Zuständigkeit der oberen Wasserbehörde § 1 Zuständigkeit der oberen Wasserbehörde In Angelegenheiten, die in die örtliche Zuständigkeit mehrerer unterer Wasserbehörden fallen, erklärt die obere Wasserbehörde eine dieser Behörden für zuständig. Die Entscheidungen der für zuständig erklärten unteren Wasserbehörde erfolgen im Benehmen mit den anderen Wasserbehörden. Abweichend von Satz 2 kann die obere Wasserbehörde im Einzelfall die Angelegenheit selbst übernehmen.

Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Dr. Andreas Eckardt Folie 7 Referat: Siedlungswasserwirtschaft, Altlasten Bisherige Aktivitäten (kurz vor und nach der Verwaltungs- und Funktionalreform) Migration der DB-Anwendung WAVE 2000 WAVE 2008 Anlaufberatung zu den konzeptionell-strategischen Fragen mit UWB und LDn im LfULG Oktober 2008 u.A. Übergabe des Entwurf der Methodik zu den WVK Regionale Veranstaltungen in den LDn Dezember 2008/Januar 2009 Veröffentlichung der abgestimmten Methodik Februar 2009 Erlass zu Zuständigkeiten, Erarbeitung und Vorlage der Wasserversorgungskonzeption an die OWB Anlage 3: Termine

Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Dr. Andreas Eckardt Folie 8 Referat: Siedlungswasserwirtschaft, Altlasten Weiteres Vorgehen, Ausblick Abgabe der Wasserversorgungskonzeptionen bei den unteren Wasserbehörden September bis November 2009: Auswertung der Wasserversorgungskonzeptionen durch die zuständigen Wasserbehörden Abgabe der Daten WAVE und Auswertungen an das LfULG Dezember 2009 – Präsentation der Ergebnisse, Beratung, Strategieentwicklung