Neue Fassung der Richtlinie T – 001 Regelquerschnitte Kantonsstrassen Planeranlass 2. November 2015 Referent: Stefan Roana, Leiter Fachbereich Verkehrstechnik.

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
UIC-Verladerichtlinien
Advertisements

Beschleunigung Dragster Rennen: von 0 auf 411km/h in 5.5s.
Indoor Navigation Performance Analysis
Radwegebenutzungspflicht
Grundregeln des Zitierens
Hochwasserspenden und Einzugsgebiete
Sicherheit in den Bergen
Freisetzung von giftigen Stoffen im Transportverkehr ohne Brand
Neuere Bundesgerichtsentscheide BGE Tempo 30 auf Staatsstrassen
Die Ausbildung zum Futsal-Schiedsrichter - Ausgabe 2013 / 2014
oben und/oder links. Man konnte somit die Gliederung mitverfolgen
Unihockey Lehrübungen
Linksabbiegen auf normaler Strasse !
Ortskern Sottrum Seite 1 Ortskern Sottrum. Seite 2 Hinweise und Anregungen Durchgangsverkehr / Verkehrsführung / Einbahnstraßen Durchgangsverkehr aus.
Wirtschaftssprache Anfrage.
Radtest Ibach 9 Start und Ziel
Medizinische Fakultät (Zusatz)Informationen zum Leitfaden für internationale Vereinbarungen der Universität Freiburg Prof. Dr. R. Korinthenberg Dr. Irmgard.
Freiburger Gemeindeverband
Arbeitserlaubnisschein (PTW)
Kanton setzt neue Akzente für eine erfolgreiche Integration Departement für Sicherheit, Sozialwesen und Integration Sitten, den 5. November 2012.
Biologische Arbeitsstoffe
Bewertete Präsentationen
Das Befahren von Behältern, Silos und engen Räumen zählt zu den gefährlichen Arbeiten
Rafael, Florian, Patrick
Umgestaltung der Ortsdurchfahrt Kirchhatten
Mechanik II Lösungen.
ShareSpace_2.0? Forderungen aus der Bevölkerung. Alle sind mit der derzeitigen Situation unzufrieden! Wir möchten etwas verändern, um die Lebensqualität.
Erstellt: Günther Fuchs Folie 1/14 Richtlinien und Spielregeln für den Hallenbetrieb.
Verkehrskonferenz 28. Okt Dr. Christian M. Thomas
Das ist Herr Sonnen- schein, Fachbereich- leiter für Städtebau und Stadtentwicklung in Remscheid, der feder- führend und maßgebend für alle baulichen Maß-
Folie 1 © Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle Übungsaufgaben November 2013 Aufgabe 1.
Institut für Kartographie und Geoinformation Prof. Dr. Lutz Plümer Diskrete Mathematik II Foliendesign: Jörg Steinrücken & Tobias Kahn Vorlesung
Routenplanung querfeldein - Geometric Route Planning
Seite 1 Fahranfängerspezifische Gefahrenstrecken Land Brandenburg – Landkreis Oberspreewald Lausitz (2012 – 2014)
Seite 1 Fahranfängerspezifische Gefahrenstrecken Land Brandenburg – Brandenburg an der Havel (2012 – 2014)
Seite 1 Fahranfängerspezifische Gefahrenstrecken Land Brandenburg – Landkreis Uckermark (2012 – 2014)
Sicher mit dem Privatfahrzeug zur Feuerwehr
Seite 1 Fahranfängerspezifische Gefahrenstrecken Land Brandenburg – Potsdam (2012 – 2014)
Mechanik I Lösungen. 1.2 Aufgaben 15)Ein Pkw-Fahrer fährt eine Strecke von 200 km. Die erste Hälfte der Strecke fährt er mit einer Geschwindigkeit von.
…ein kleiner Leitfaden
Mechanik I Lösungen.
Mechanik I Lösungen.
MS PowerPoint 2010 PowerPoint Arbeiten mit dem Master
Strömungsmessungen im Reinraum
Darstellung des einstufigen Direct Costing
Konventionelle Tierhaltung
Bericht der AG Pfarrbüro.
Verkehr und Gewässer sollen fliessen Ingenieurvertrag; SIA 103; Offerten Kostenkontrolle im TBA Planeranlass 2. November 2015 Referent: Urs.
Wie findet man Literatur?
07b Mathematik Lösungen ZAP 2007.
Verkehr und Gewässer sollen fliessen Bedeutung von und Umgang mit Kantonalen Nutzungsplänen (TBA) Planeranlass 2. November 2015 Referent:Martin.
1 Wie findet man Literatur? Drei kumulative Suchstrategien [Lahnsteiner, Jura 2011, 580 (583f.)]: 1. Von Primär- zu Sekundärquelle: Die zentrale Primärquelle.
Masterarbeitsvorbereitung
Mechanik II Lösungen.
Verkehr und Gewässer sollen fliessen Willkommen zum Planeranlass 2. November 2015, FHNW Muttenz "Weiterentwickeln der zielorientierten Partnerschaft"
Alternative Antriebsarten und Umwelt
Verkehr und Gewässer sollen fliessen GeoView BL: Nutzen und Möglichkeiten GVM Region Basel: Projektinformation Planeranlass 2. November 2015.
Mechanik II Lösungen. 1 Die gleichförmig beschleunigte Bewegung Eine gleichförmig beschleunigte Bewegung liegt vor, wenn sich bei einem Körper die Geschwindigkeit.
Ausbau der Ortsdurchfahrt der Bergstadt Altenau im Verlauf der B Bauabschnitt Eckhardt Bormann.
Betriebswirtschaftliche Projekte Management-Systeme Zertifizierungen ISO 9001, ISO 14001, ISO und weitere Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz.
POLICE 5/31/20161Instruktion WD/ZS Verkehrsregelung.
An Darmstadt… …führt kein Weg vorbei !. Möglichkeit 1 will die Dies ist eine Trasse ausschließlich entlang der Autobahn. Dies erfordert jedoch eigene.
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Strassen ASTRA Bauwerksskizzen Vorgaben der F2 EP Thun,
Handlungsbedarfe und –möglichkeiten für Betriebsräte in Umsetzung und Ausgestaltung des TV AWO NRW.
Seite 1 Fahranfängerspezifische Gefahrenstrecken Land Brandenburg – Landkreis Ostprignitz-Ruppin (2013 – 2015)
Schulungsunterlagen der AG RDA Vertretungen der Öffentlichen Bibliotheken 1.
Zu Fuss zur Schule… … ein wichtiges Erlebnis.
Sicherheit auf allen Wegen – 8 LEBENSRETTER für Ihren Arbeitsweg
Tempo 30 vor Kindergärten, Schulen und sozialen Einrichtungen
 Präsentation transkript:

Neue Fassung der Richtlinie T – 001 Regelquerschnitte Kantonsstrassen Planeranlass 2. November 2015 Referent: Stefan Roana, Leiter Fachbereich Verkehrstechnik

Inhaltsverzeichnis Wozu die Überarbeitung? Ziel der neuen Richtlinie Aufbau der neuen Richtlinie T – 001 Vorgehen zur Bestimmung des Regelquerschnitts Spezifische Themen Kurvenverbreiterung Kernfahrbahn Markierung Querschnittsbreiten Durchfahrtsbreiten Trottoir/Gehbereiche

Wozu die Überarbeitung? Fixe Strassen und Trottoirbreiten, wenig Flexibilität  Eher zu breite Strassen, v.a. bei ÜKS Themen wie Kurvenverbreiterung und Kernfahrbahn sind ungenügend geregelt Verschiedene Elemente fehlen, wie z.B. Sichtweiten, Markierung,…

Ziele der neuen Richtlinie Leitfaden und Projekthilfe für Planer und Projektleiter Zusätzliche Flexibilität bei der Bestimmung der Strassenbreiten, vor allem bei weniger wichtigen Kantonsstrassen Nachvollziehbarkeit der Dimensionierung Zusätzliche Informationen und Projektierungsgrundlagen betreffend Kurvenverbreiterungen und Kernfahrbahnen Weitere Vorgaben und Hinweise zu Vermassung der Fahrbahn, Markierung, Sichtweiten etc.

Aufbau der neuen Richtlinie T – 001 (1/2) Grundinformationen sind gleich aufgebaut, Reihenfolge der Strassenkategorien wurde gedreht (1 = wichtigste, 4 = am wenigsten wichtige) Verweise auf umfassendere Anhänge

Aufbau der neuen Richtlinie T – 001 (2/2) Mehr Zusatzinformationen und Hinweise auf die weiteren Themen: Markierungen Vermassung Querschnitts- breiten Durchfahrtsbreiten Sichtweiten Etc.

Vorgehen zur Bestimmung des Regelquerschnitts Parameter: Strassenkategorie, Verkehrsbelastung, ÖV-Kreuzungsmanöver und Schwerverkehrsanteil ( DTV < 2000: mehr als 100 schwere Mfz DTV > 2000: mehr als 5% schwere Mfz)  Massgebender Begegnungsfall LW/LW oder LW/PW

Vorgehen zur Bestimmung des Regelquerschnitts (Anhang1) Innerorts Abweichungen vom Regelfall sind zu begründen Örtliche Reduktionen bei einem DTV < 6000 Fz/Tag möglich

Kurvenverbreiterung (Anhang 2) Die Kurvenverbreiterung ist gemäss Norm SN 640 105b zu berechnen Grundabmessung + Kurvenverbreiterung = Fahrbahnbreite in der Kurve Für die Grundabmessung wird nicht a priori die Fahrbahnbreite der Geraden übernommen, sondern sie wird aufgrund der gefahrenen Geschwindigkeit in der Kurve bestimmt; dies führt i.d.R. zu einer schmaleren Grundabmessung Gewährleistung der Begegnungsfälle sind mittels CAD-Schleppkurven nachzuweisen

Kernfahrbahn mit 1 oder 2 Radstreifen (Anhang 3) Kernfahrbahnen können auf Strassen innerorts eingerichtet werden, auf denen die Verkehrslast höchstens 10‘000 Fz/Tag und der Schwerverkehrsanteil höchstens 6 % betragen. Minimale Kernfahrbahnbreiten: DTV < 3’000 Fz/Tag: 7.00 m 3000 Fz/Tag ≤ DTV < 6’000 Fz/Tag: 7.20 m 6000 Fz/Tag ≤ DTV < 10’000 Fz/Tag: 7.60 m Bei 7.60 m können zwei Personenwagen mit 40–50 km/h kreuzen, ohne dabei den Radstreifen benutzen zu müssen. Minimale Breite des Radstreifens ist 1.30 m. In Steigungen muss die Breite entsprechend angepasst werden.

Kernfahrbahn mit 1 oder 2 Radstreifen (Anhang 3) 2. November 2015

Markierung (Anhang 4) Ausserorts Randlinien ab einer Fahrbahnbreite von 6.00 m. Bei Fahrbahnbreiten < 6.00 m ist fallweise zu entscheiden. Mittellinie ab einer Fahrbahnbreite von 6.50 m, sowie auf Strecken wo der Begegnungsfall LW/PW massgebend ist ab einer Fahrbahnbreite von 6.00 m Innerorts Mittellinie ab einer Fahrbahnbreite von 6.00 m Keine Randlinien Vermassung der Fahrbahnbreite:

Querschnittsbreiten (Anhang 5)

Durchfahrtsbreiten Der Regelfall für Durchfahrtsbreiten bei kurzen Inseln (L ≤ 10 m) beträgt 3.50 m Breiten zwischen 3.5 m und 4.25 m sind zu vermeiden (Erhöhtes Risiko für Fahrradfahrende) Die minimale lichte Breite beträgt 4.00 m Die minimale Durchfahrtsbreite beträgt 3.10 m

Trottoir/Gehbereiche bisher neu Innerorts Bei einer Breite < 1.80 m sind regelmässige Ausweichstellen anzustreben Nicht schmaler als 1.50 m, punktuelle Engstellen mind. 1.00 m breit Bei regelmässig befahrenen Gehbereichen sind Stellen an denen zu Fuss-gehende unvermittelt auf den Gehbereich treten können zu sichern (z.B. Poller) Ausserorts Grundsätzlich keine Trottoirs Ausnahmen: kurze Distanz von Ort zu Ort, Schulweg, Wanderweg