Elektronischer Verkehr mit Gerichten

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 Präsentation transkript:

Elektronischer Verkehr mit Gerichten Verfahrensautomation Justiz, Mahnverfahren und Elektronische Akteneinsicht StA Mag. Thomas Gottwald Bundesministerium für Justiz 28. Mai 2009

Verfahrensautomation Justiz und Mahnverfahren Programm für den 28. Mai 2008 Verfahrensautomation Justiz Österreichisches Mahnverfahren Europäisches Mahnverfahren Elektronische Akteneinsicht

IT-Justiz

Verfahrensarten und Anfall rund 3,5 Mill. neue Fälle im Jahre 2008 51 verschiedene Verfahrensarten Zivilverfahren (über 750.000) Exekutionsverfahren (über 1.100.000) Strafverfahren (über 100.000) Staatsanwaltschaftl. Verfahren (über 600.000)

VJ - Automationsunterstützte Registerführung "Geschäftsregister" Protokollierung der verfahrenswesentlichen Umstände bei Gericht (Verfahrensschritte) vor ADV: Führung dieser Register in Handbüchern ("händische Registerführung") heute: elektronische Führung mittels besonderer Software (= Verfahrensautomation Justiz) Geschäftssparten (51 Gattungen): A, C, Cg, Cga, Cgs, E, P, U, T, K, Hv, Ur, St

ADV-Registerführung Geschichtliche Entwicklung Beginn: 1986 mit dem automatisierten Mahnverfahren Ziel: Rationalisierung und Beschleunigung der Verfahren 1987: Automatisierung des C-Registers 1990: Einbringung von Klagen über den ERV 1994: Erweiterung der Automatisierung auf E, A und Cg/a/s 1995: Vereinfachtes E-Bewilligungsverfahren

ADV-Registerführung 1996: Automatisierung des bezirksgerichtlichen Strafverfahrens (U-Register) und des staatsanwaltschaftlichen Verfahrens (St-Register) 1997: Grenzen der nunmehr veralteten Technologie erreicht, Beginn des Projektes VJ-Redesign 2002: Erfolgreicher Abschluss von VJ-Redesign 2008: Nachhaltigkeitsprojekt für die VJ

VJ - Gesetzliche Grundlagen Zivilprozessordnung (§§ 244 - 251, 448) Gerichtsorganisationsgesetz (§§ 79, 79a, 89, 89a - 89k mit Verordnungsermächtigung) ERV-Verordnung ADV-Form Verordnung Einführungserlass zum ADV-Mahnverfahren Richtlinien für die Geschäftsbehandlung (VJ-Online-Handbücher für alle Register - § 80 Abs 3 GOG) - Ergänzung zur Geschäftsordnung für die Gerichte I. und II. Instanz Erlass für ADV-Drittschuldneranfrage

weitere rechtliche Grundlagen Exekutionsordnung Gerichtsgebührengesetz Grundbuchsumstellungsgesetz Firmenbuchgesetz Abbuchungs- und Einziehungsverordnung Rechtsanwaltsordnung Rechtsanwaltstarifgesetz www.ris.bka.gv.at

VJ - Technische Grundlagen Bundesweites Netzwerk zunächst nur für autorisierten Personenkreis zunächst kein Zugriff über Internet nun Elektronische Akteneinsicht über Internet hohe Sicherheit Client-Server-Anwendung Client: einzelner Benutzerarbeitsplatz Server: Speichermedium für erfasste Daten Applikationsserver: Zwischenspeicher Host: Zentraler Speicher in BRZ-G

VJ - Technische Grundlagen Poststraße in BRZ-G zentrale Druck- und Versendestelle in BRZ-G gesammelte Druckaufträge aller Gerichte Österreichs automatischer Ausdruck automatische Kuvertierung Bereitstellung zur Versendung hoher Rationalisierungseffekt

VJ - Projekt REDSIGN Grundlegende Erneuerung der VJ Übernahme der bisherigen Funktionen Ausbau der Applikation um 50 % zusätzliche Funktionen Projektdauer: 6 Jahre Budget: rund 21 Millionen Euro Personalaufwand: 163 Personenjahre Ausbau auf alle Geschäftsregister

VJ - Projekt REDSIGN Neueste Technologie: Fenstertechnik Programmiersprache: Java Plattformunabhängigkeit Schnittstellenoffenheit Graphische Benutzeroberfläche XML-Technologie lokaler und zentraler Ausdruck

VJ - Projekt REDSIGN Einbindung der Benutzer in verschiedene Projektbereiche (Analyse, Tests) benutzerfreundliche Bedienung bundesweit einheitliche Schulung: Einsatz des Prozessorientierten Lernprogramms (POL wird zu ELAN) Schulung durch e-learning am Arbeitsplatz interaktive Lerntechnik rasche Umsetzung der Schulung ohne großen Personalaufwand

Funktionen und Schnittstellen Gebühren Register GUI Sozial-Versich. Abfrage Namens- Abfrage Online Hilfe Integrierte Text-Verarb. VJ Statistik Poststraße Elektronischer Rechtsverkehr Ediktsdatei im Internet Externe Abfrage

VJ - Zulässigkeit einer Mahnklage 30.000 Euro Gesamtstreitwert über 4.000 Euro Anwaltspflicht nur reine Geldforderungen Fälligkeit Schlüssigkeit Klagbarkeit keine Gegenforderungen Wohnsitz des Beklagten im Inland und nicht unbekannt

Mahnverfahren

VJ - Mahnverfahren Ablauf Einbringung beim zuständigen Gericht Klagsprüfung Zuständigkeit (sachlich und örtlich) inhaltliche Prüfung der einzelnen Zulassungspunkte Zahlungsbefehl, Verbesserungsauftrag oder Zurückweisung Eigenhandzustellung an den Beklagten (derzeit noch RSa - blau)

VJ - Mahnverfahren 4 Wochen Einspruchsfrist ab Zustellung kein Einspruch Rechtskraft Exekutionstitel Einspruch: Einleitung des ordentlichen Verfahrens

VJ - Automationsunter- stütztes Mahnverfahren Auslösung mehrerer Funktionen Abbuchung und Einziehung der Gerichtsgebühren vom Kläger oder Klagevertreter Zustellung des Zahlungsbefehls an den Beklagten über die Poststraße Zustellung eines Verbesserungsauftrages an den Klagevertreter (elektronisch möglich) Fristüberwachung (4 Wochen Einspruchsfrist) Überwachung der Vollstreckbarkeit Übernahme der Klagsdaten in das Register Verknüpfung zum Namensverzeichnis (bundesweite Abfrage möglich)

Europäisches Mahnverfahren Ziel des Europäischen Mahnverfahrens Mit der Verordnung zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens sollen grenzüberschreitende Verfahren im Zusammenhang mit vor allem unbestrittenen Geldforderungen vereinfacht und beschleunigt, die Verfahrenskosten verringert und ein freier Verkehr Europäischer Zahlungsbefehle in Zivil- und Handelssachen in den Mitgliedstaaten ermöglicht werden.

Europäisches Mahnverfahren Eckdaten des Europäischen Mahnverfahrens Grenzüberschreitend Einstufiges Verfahren Nicht beweispflichtig Formblattzwang Einbringung postalisch oder künftig elektronisch Keine Anwaltspflicht Keine Wertgrenze Gerichtsgebühren nicht höher als ein ordentlicher Zivilprozess Subsidiarität der nationalen Bestimmungen

Europäisches Mahnverfahren Eckdaten des Europäischen Mahnverfahrens Nicht obligatorisch Betreibung bezifferter und fälliger Geldforderungen Keine außervertraglichen Schuldverhältnisse Inkrafttretedatum 12. Dezember 2008 Veröffentlicht im Amtsblatt der EU 1896/2006 IT-Projekt mit Deutschland

Europäisches Mahnverfahren Deutschland: IT-Erfahrung im automationsunterstützten Mahnverfahren Erfahrungen mit grenzüberschreitenden Mahnverfahren Konzentration auf ein Gericht (Amtsgericht Wedding) langjährige Zusammenarbeit mit IBM Deutschland Österreich: Nationales Mahnverfahren und EU Mahnverfahren ähnlich Wiederverwendung der Verfahrensautomation Justiz Unterstützung durch Bundesrechenzentrum langjährige Zusammenarbeit mit IBM Österreich

Europäisches Mahnverfahren Würdigung und Ausblick Effizientes europaweites Betreibungsverfahren Überwindung innergemeinschaftlicher Rechtsdurchsetzungsschranken Funktionieren des Binnenmarktes wird erhöht Allfällige Änderungsvorschläge nach fünf Jahren nachdem die Europäische Kommission dem Rat und dem Europäischen Parlament einen Bericht über das Funktionieren vorlegt.

Europäisches Bagatellverfahren Parallel Bagatellverfahren (Small-Claims-Verordnung) Beschluss der Verordnung des europäischen Rates der Justizminister vom 13. Juni 2007 Einheitliches Europäisches Zivilverfahren Grenzüberschreitende Forderungen bis 2.000 Euro Reguläres kontradiktorisches Verfahren Nicht obligatorisch Kein Vollstreckbarkeitserklärungsverfahren Keine Rechtsanwaltspflicht Keine unangemessenen finanziellen Belastungen Wirksamwerden der Verordnung 1. Januar 2009

eAkteneinsicht

eAkteneinsicht Die elektronische Akteneinsicht ist der externe Zugriff auf die in der Verfahrensautomation Justiz (VJ) gespeicherten Daten durch Parteien und ihre Vertreter. Fälle des Zivilverfahrens beim Bezirksgericht und Landesgericht Fälle des Exekutionsverfahrens Fälle des Verlassenschaftsverfahrens (nur für Gerichtskommissäre)

eAkteneinsicht EDV-Technik DI Went GmbH www.bundesdienste.at IMD Informations-, Medien- und DatenverarbeitungsgmbH www.imd.at Jusline Österreich GmbH www.jusline.at RDB Rechtsdatenbank GmbH www.rdb.at Telekom Austria AG www.dataweb.datakom.at ÖGIZIN GmbH (für den Bereich des Notariats) www.verrechnungstelle.at

eAkteneinsicht Gesetzliche Grundlagen § 219 Zivilprozessordnung (ZPO) § 73 Exekutionsordnung (EO) § 89i Gerichtsorganisationsgesetz (GOG) § 6a Gerichtsgebührengesetz (GGG)

eAkteneinsicht Anzahl der derzeit gespeicherten Fälle: Insgesamt 46,3 Millionen Fälle (7,075.000 auf der aktiven Datenbank) (39,277.000 auf der Archivdatenbank) 100 % vom Gericht und 55 % über eAkteneinsicht abrufbar

eAkteneinsicht Wer ist zur Abfrage berechtigt Sämtliche Parteien des jeweiligen Verfahrens Nebenintervenienten Rechtsanwälte als Vertreter in diesem Verfahren Notare als Vertreter oder als Gerichtskommissäre

eAkteneinsicht Voraussetzungen für die Abfrage Aktenzeichen Erfassung mit Anschriftcode im jeweiligen Fall Erfassung als erste Partei (Kläger, Betreibender), zweite Partei (Beklagter, Verpflichter), Nebeninterevenient, Gerichtskommissär Zuordnung als Vertreter zu einer Partei bzw. einem Nebenintervenienten

eAkteneinsicht Herkunft der Daten Datenbank der Verfahrensautomation Justiz aus Daten der C*-Verfahren aus Daten der E-Verfahren aus Daten der A-Verfahren Derselbe Datenbestand wie bei den Gerichten

eAkteneinsicht Was wird als Ergebnis angezeigt pdf-Dokument mit Allen Parteien und Verfahrensbeteiligten samt Anschriften Allen Verfahrensschritten Allen über die Anwendung abgefertigten Erledigungen Allen Vorschreibungen von Gerichtsgebühren Allen sonstigen gerichtlichen Eingaben Künftig auch sonstigen Anhängen

www.justiz.gv.at www.ris.bka.gv.at www.edikte.justiz.gv.at www.sdgliste.justiz.gv.at thomas.gottwald@bmj.gv.at