BERATUNGSAUSBILDUNG INFOVERANSTALTUNG BERATUNGSAUSBILDUNG 9. NOVEMBER 2015 KOSTENLOSE JURISTISCHE BERATUNG FÜR FLÜCHTLINGE.

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 Präsentation transkript:

BERATUNGSAUSBILDUNG INFOVERANSTALTUNG BERATUNGSAUSBILDUNG 9. NOVEMBER 2015 KOSTENLOSE JURISTISCHE BERATUNG FÜR FLÜCHTLINGE

RECHTLICHER SPIELRAUM § 6 RDG als Begrenzung und Eröffnung der Arbeit einer RLC (2) Wer unentgeltliche Rechtsdienstleistungen […] erbringt, muss sicherstellen, dass die Rechtsdienstleistung durch eine Person, der die entgeltliche Erbringung dieser Rechtsdienstleistung erlaubt ist, durch eine Person mit Befähigung zum Richteramt oder unter Anleitung einer solchen Person erfolgt. Anleitung erfordert eine an Umfang und Inhalt der zu erbringenden Rechtsdienstleistungen ausgerichtete Einweisung und Fortbildung sowie eine Mitwirkung bei der Erbringung der Rechtsdienstleistung, soweit dies im Einzelfall erforderlich ist. Voraussetzungen zur Einhaltung des § 6 RDG 1.Einweisung + Fortbildung  siehe Ausbildungskonzept 2.Mitwirkung von Volljuristen  siehe Beratung II

AUSBILDUNGSKONZEPT 3-stufiger Aufbau II TheorieSchlüsselqualifikation Praktische Erfahrung WS 2015/2016 Ende WS 2015/2016 Semesterferien SS

AUSBILDUNGSKONZEPT Schirmherrschaft über das Ausbildungskonzept: Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz Malu Dreyer II

AUSBILDUNGSKONZEPT Theoretische Ausbildung Vorlesung „Rechtliche Grundlagen des Asyl- und Flüchtlingsrechts“  Lehrbeauftragter der Universität, Rechtsanwalt Dr. Marx  Blockseminare (2 – 3 Termine)  Inhaltliche Grundlage für die Beratung II

AUSBILDUNGSKONZEPT Theoretische Ausbildung Tutorium  Vertiefung & Festigung der Vorlesungsinhalte  Fallbearbeitungen  Kooperation mit Beiratsmitgliedern (Rechtsanwälte)  5 – 8 Einzeltermine II

AUSBILDUNGSKONZEPT Theoretische Ausbildung Abschlussklausur  Inhalte: Wissensfragen und kleinere Fallübungen  Abfrage von allgemeinen verwaltungsrechtlichen Grundlagen  Bewertung & Scheinausgabe durch den Fachbereich V  Pflicht für die Beratung Sonstiges: Empfehlung der Teilnahme an zusätzlichen RLC-Vorträgen II

AUSBILDUNGSKONZEPT Schlüsselqualifikation Bedeutung für die Beratung Pflicht: Teilnahme an einem Berater-Workshop Inhalte Beraterworkshop  Mandantengespräch  Hinweise & Tipps zur Beratungspraxis  Übung anhand von Fallbeispielen II

AUSBILDUNGSKONZEPT Praxis Hospitationen bei Kooperationspartnern der RLC  Vermittlung über RLC: BAMF, Rechtsanwälte, ÖBF  Umfang: 1-2-tägige Hospitationen  Pflicht: 2 Hospitationstermine nach Wahl  Kontakt bei Interesse: II

AUSBILDUNGSKONZEPT Praxis Vertiefungsseminar  Zeitraum: Sommersemester  Inhalte: Vertiefung der Grundlagen aktuelle Rechtsentwicklungen  Pflicht: Teilnahme oder Klausur Co-Beratungen  Co-Beratung mit bereits aktiven Beratern II

BERATUNGSVORAUSSETZUNGEN (1)Abschlussklausur nach Wintersemester (2)Teilnahme an Beratungs-Workshop (3)Teilnahme an zwei Hospitationen II

BERATUNG Fortlaufendes Angebot  Pflicht: Vertiefungsseminar  Co-Beratungen mit erfahrenen Beratern (zu Beginn Pflicht)  Gruppensupervisionen  Angebot: psychologische Supervisionen Beiratsmodell  Anwalts-Pool  Leitung der Gruppensupervisionen  Rückkopplung bei Einzelfragen II

AUSBLICK II Seminar zu Unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen  : – Uhr in HS 7 Vorlesungsblock „Rechtliche Grundlagen des Asyl- und Flüchtlingsrechts“ mit Herrn Rechtsanwalt Dr. Marx  : – Uhr in C 9  : 9.00 – Uhr in HS 7

Tutorium Hospitationsmöglichkeiten Abschlussklausur Beratungsworkshops Zusatz-Vorträge zu spezifischen Themen Termine werden rechtzeitig bekannt gegeben. AUSBLICK II

Können Nicht-Juristen beraten? Das Jura-Studium ist keine Voraussetzung. Wer unsere Ausbildung erfolgreich durchlaufen hat, kann für uns beraten. Da allerdings auch grundlegende Kenntnisse im allgemeinen Verwaltungsrecht erforderlich sind, wird empfohlen sich ggf. solche Kenntnisse eigenständig anzueignen. FRAGEN II

Was wird an Material für die Ausbildung benötigt? Für die Ausbildungstermine sind die aktuellen Gesetzestexte unbedingt erforderlich. Alle nötigen Gesetze sind bspw. in der Sammlung Ausländerrecht („AuslR“) der Beck-Texte im dtv enthalten. Literatur zum eigenständigen Nacharbeiten ist bspw. in der Universitätsbibliothek erhältlich. FRAGEN II

Muss man Vereinsmitglied sein, um beraten zu können? Aus Haftungsgründen ist es erforderlich, Mitglied des Vereins Refugee Law Clinic Trier e.V. zu sein. Die Beitrittserklärung findet sich auf unserer Homepage (Jahresbeitrag: 15 €). Weitere Informationen zur Mitgliedschaft sowie zu Möglichkeiten der aktiven Mitarbeit gibt es auf unserer Homepage sowie unter FRAGEN II

Wie erhält man nähere Informationen zum kommenden Ausbildungsprogramm? Bei Interesse an unserem Ausbildungsprogramm empfiehlt es sich eine kurze Mail an zu schreiben mit der Bitte, in den Interessierten-Verteiler aufgenommen zu werden. So werdet ihr immer rechtzeitig über alle Ausbildungstermine Bei sonstigen Fragen zum Ausbildungskonzept oder zur Beratung wendet euch am besten ebenfalls an FRAGEN II