BERATUNGSAUSBILDUNG INFOVERANSTALTUNG BERATUNGSAUSBILDUNG 9. NOVEMBER 2015 KOSTENLOSE JURISTISCHE BERATUNG FÜR FLÜCHTLINGE
RECHTLICHER SPIELRAUM § 6 RDG als Begrenzung und Eröffnung der Arbeit einer RLC (2) Wer unentgeltliche Rechtsdienstleistungen […] erbringt, muss sicherstellen, dass die Rechtsdienstleistung durch eine Person, der die entgeltliche Erbringung dieser Rechtsdienstleistung erlaubt ist, durch eine Person mit Befähigung zum Richteramt oder unter Anleitung einer solchen Person erfolgt. Anleitung erfordert eine an Umfang und Inhalt der zu erbringenden Rechtsdienstleistungen ausgerichtete Einweisung und Fortbildung sowie eine Mitwirkung bei der Erbringung der Rechtsdienstleistung, soweit dies im Einzelfall erforderlich ist. Voraussetzungen zur Einhaltung des § 6 RDG 1.Einweisung + Fortbildung siehe Ausbildungskonzept 2.Mitwirkung von Volljuristen siehe Beratung II
AUSBILDUNGSKONZEPT 3-stufiger Aufbau II TheorieSchlüsselqualifikation Praktische Erfahrung WS 2015/2016 Ende WS 2015/2016 Semesterferien SS
AUSBILDUNGSKONZEPT Schirmherrschaft über das Ausbildungskonzept: Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz Malu Dreyer II
AUSBILDUNGSKONZEPT Theoretische Ausbildung Vorlesung „Rechtliche Grundlagen des Asyl- und Flüchtlingsrechts“ Lehrbeauftragter der Universität, Rechtsanwalt Dr. Marx Blockseminare (2 – 3 Termine) Inhaltliche Grundlage für die Beratung II
AUSBILDUNGSKONZEPT Theoretische Ausbildung Tutorium Vertiefung & Festigung der Vorlesungsinhalte Fallbearbeitungen Kooperation mit Beiratsmitgliedern (Rechtsanwälte) 5 – 8 Einzeltermine II
AUSBILDUNGSKONZEPT Theoretische Ausbildung Abschlussklausur Inhalte: Wissensfragen und kleinere Fallübungen Abfrage von allgemeinen verwaltungsrechtlichen Grundlagen Bewertung & Scheinausgabe durch den Fachbereich V Pflicht für die Beratung Sonstiges: Empfehlung der Teilnahme an zusätzlichen RLC-Vorträgen II
AUSBILDUNGSKONZEPT Schlüsselqualifikation Bedeutung für die Beratung Pflicht: Teilnahme an einem Berater-Workshop Inhalte Beraterworkshop Mandantengespräch Hinweise & Tipps zur Beratungspraxis Übung anhand von Fallbeispielen II
AUSBILDUNGSKONZEPT Praxis Hospitationen bei Kooperationspartnern der RLC Vermittlung über RLC: BAMF, Rechtsanwälte, ÖBF Umfang: 1-2-tägige Hospitationen Pflicht: 2 Hospitationstermine nach Wahl Kontakt bei Interesse: II
AUSBILDUNGSKONZEPT Praxis Vertiefungsseminar Zeitraum: Sommersemester Inhalte: Vertiefung der Grundlagen aktuelle Rechtsentwicklungen Pflicht: Teilnahme oder Klausur Co-Beratungen Co-Beratung mit bereits aktiven Beratern II
BERATUNGSVORAUSSETZUNGEN (1)Abschlussklausur nach Wintersemester (2)Teilnahme an Beratungs-Workshop (3)Teilnahme an zwei Hospitationen II
BERATUNG Fortlaufendes Angebot Pflicht: Vertiefungsseminar Co-Beratungen mit erfahrenen Beratern (zu Beginn Pflicht) Gruppensupervisionen Angebot: psychologische Supervisionen Beiratsmodell Anwalts-Pool Leitung der Gruppensupervisionen Rückkopplung bei Einzelfragen II
AUSBLICK II Seminar zu Unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen : – Uhr in HS 7 Vorlesungsblock „Rechtliche Grundlagen des Asyl- und Flüchtlingsrechts“ mit Herrn Rechtsanwalt Dr. Marx : – Uhr in C 9 : 9.00 – Uhr in HS 7
Tutorium Hospitationsmöglichkeiten Abschlussklausur Beratungsworkshops Zusatz-Vorträge zu spezifischen Themen Termine werden rechtzeitig bekannt gegeben. AUSBLICK II
Können Nicht-Juristen beraten? Das Jura-Studium ist keine Voraussetzung. Wer unsere Ausbildung erfolgreich durchlaufen hat, kann für uns beraten. Da allerdings auch grundlegende Kenntnisse im allgemeinen Verwaltungsrecht erforderlich sind, wird empfohlen sich ggf. solche Kenntnisse eigenständig anzueignen. FRAGEN II
Was wird an Material für die Ausbildung benötigt? Für die Ausbildungstermine sind die aktuellen Gesetzestexte unbedingt erforderlich. Alle nötigen Gesetze sind bspw. in der Sammlung Ausländerrecht („AuslR“) der Beck-Texte im dtv enthalten. Literatur zum eigenständigen Nacharbeiten ist bspw. in der Universitätsbibliothek erhältlich. FRAGEN II
Muss man Vereinsmitglied sein, um beraten zu können? Aus Haftungsgründen ist es erforderlich, Mitglied des Vereins Refugee Law Clinic Trier e.V. zu sein. Die Beitrittserklärung findet sich auf unserer Homepage (Jahresbeitrag: 15 €). Weitere Informationen zur Mitgliedschaft sowie zu Möglichkeiten der aktiven Mitarbeit gibt es auf unserer Homepage sowie unter FRAGEN II
Wie erhält man nähere Informationen zum kommenden Ausbildungsprogramm? Bei Interesse an unserem Ausbildungsprogramm empfiehlt es sich eine kurze Mail an zu schreiben mit der Bitte, in den Interessierten-Verteiler aufgenommen zu werden. So werdet ihr immer rechtzeitig über alle Ausbildungstermine Bei sonstigen Fragen zum Ausbildungskonzept oder zur Beratung wendet euch am besten ebenfalls an FRAGEN II