Badewasserdesinfektion unter dem neuen Chemikalienrecht
Umweltschutzgesetz (1983) Gesetze Chemikaliengesetz (2000) Umweltschutzgesetz (1983) Landwirtschaftsgesetz (1998) Bundesratsverordnungen Chemikalienverordnung (ChemV) Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) Biozidprodukteverordnung (VBP) Chemikalien-Ein-und Ausfuhr-Verordnung (ChemEAV) ... Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV) Departementsverordnungen Fachbewilligungsverordnungen Verordnung über Sachkenntnis ...
Neue Kennzeichnung Wegfall der Kennzeichnung mit Giftbändern und Einführung der EU- Kennzeichnung mit Gefahrensymbolen Berücksichtigung der physikalisch-chemischen Eigenschaften der Chemikalien sowie deren Umweltgefährdung Gesundheitsgefährdungen: Akute Gefährdungen Chronische Wirkungen Lokale Wirkungen CMR-Eigenschaften spezielle Wirkungen Physiko-chemische Eigenschaften: Entzündbarkeit Explosionsgefahr Brandfördernd Umweltgefährdungen: Gewässer Ozonschicht Boden Tiere Pflanzen
Neue Kennzeichnung E F+ F O T+ T Xn C Xi N Explosionsgefährlich Hochentzündlich F Leicht entzündlich O Brandfördernd T+ Sehr giftig T Giftig Xn Gesundheitsschädlich C Ätzend Xi Reizend N Umweltgefährlich
Gefahrenhinweise (R-Sätze): Neue Kennzeichnung Gefahrenhinweise (R-Sätze): R5 Beim Erwärmen explosionsfähig R14 Reagiert heftig mit Wasser R36 Reizt die Augen R45 Kann Krebs erzeugen R55 Giftig für Tiere R39/26 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen … Sicherheitsratschläge (S-Sätze): S2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen S20 Bei der Arbeit nicht essen und trinken. S46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. S 36/37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. ...
Ab dem 1. August 2007 Neue Kennzeichnung GIFT Giftklasse 2 - Giftig beim Verschlucken. Verursacht schwere Verätzungen. Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. Bei der Arbeit Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtschutz tragen. Unter Verschluss und für Kinder unzugänglich aufbewahren. 18% Salzsäure Classe de toxicité 2 - Toxique en cas d'ingestion. Provoque de graves brûlures. En cas de contact avec les yeux, laver immédiatement avec beaucoup d'eau et consulter un médecin. Porter un vêtement de protection, des gants et un appareil de protection des yeux/du visage. Conserver sous clef et hors de portée des enfants. Acide chlorhydrique 18% GIFT
Neue Kennzeichnung Salzsäure 18% Xi Reizend Irritant Reizt die Augen, die Atmungsorgane und die Haut. Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich dieses Etikett vorzeigen). Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. Irritant pour les yeux, les voies respiratoires et la peau. En cas d’accident ou de malaise, consulter immédiatement un médecin (si possible lui montrer l’étiquette). En cas de contact avec les yeux, laver immédiatement et abondamment avec de l’eau et consulter un spécialiste. Reizend Irritant Xi Chemiefabrik Basel, Kannenfeldstr. 2, CH-4012 Basel Tel. 061 385 25 00
! Bezug von Badewasserchemikalien Bezugsbewilligungen (Giftbücher, Giftscheine) sind nicht mehr notwendig. Bei der ersten Lieferung muss vom Verkäufer ein Sicherheitsdatenblatt abgegeben werden. Im Detailhandel muss das Sicherheitsdatenblatt auf Verlangen abgegeben werden. ! Berufliche und gewerbliche Anwender müssen die Sicherheitsdatenblätter aufbewahren, solange mit den betreffenden Produkten umgegangen wird.
Umgang mit Chemikalien Sorgfaltspflicht: Erforderliche Massnahmen treffen, um den Schutz von Leben und Gesundheit zu gewährleisten. Hinweisen auf Verpackung und Sicherheitsdatenblatt müssen beachtet werden. Chemikalien dürfen nur soweit direkt in die Umwelt ausgebracht werden, als dies dem Verwendungszweck entspricht. Bei der Lagerung sind Chemikalien, die miteinander gefährliche Reaktionen eingehen können, getrennt aufzubewahren. Chemikalien sind getrennt von Lebens-, Futter- und Heilmitteln aufzubewahren. Gelagerte Chemikalien müssen von mechanischen Einwirkungen geschützt werden. Besonders gefährliche Chemikalien sind für Unbefugte unzugänglich aufzubewahren.
Das Sicherheitsdatenblatt Sicherheitsdatenblätter müssen erstellt werden: für gefährliche Stoffe und Zubereitungen; für Zubereitungen mit mehr als 1% bzw. mehr als 0.2% (gasförmige Zubereit- ungen) eines gesundheitsgefährdenden oder umweltgefährlichen Stoffes; Stoffe, für welche einen MAK-Wert festgelegt wurde. 16 Kapitel mit Informationen zu folgenden Themen: Zusammensetzung Mögliche Gefahren Erste-Hilfe-Massnahmen Handhabung und Lagerung Schutzausrüstung Entsorgung Transport …
Fachbewilligungspflicht Grund: Bei unsachgemässen Verwendung kann Chlorgas entweichen. Falsche Dosierung der Chemikalien führt zu Hygieneproblemen oder zu Haut- und Augenreizungen. Auszüge aus der Ereignisdatenbank des Kantonslabors: 20.01.2005: Brom-Austritt in privatem Hallenbad 22.07.2004: Leckage an der Chlorgasanlage des Gartenbades 29.07.2003: Chlorgasemission in der Pfeffingerstrasse 05.02.1999: Chemikalienverwechslung im Schwimmbad 04.08.1998: Chlorgasaustritt, defektes Dosiergerät 15.06.1997: Chlorgasalarm im Gartenbad Bachgraben 04.06.1995: Chlorgas aus Schwimmbad entwichen
Fachbewilligungspflicht Die Desinfektion von Badewasser darf unter Anleitung eines Fachbewilligungsinhabers durchgeführt werden. In diesem Fall übernimmt der Fachbewilligungsinhaber die Verantwortung und haftet für mögliche Gesundheitsschäden. Deshalb wird empfohlen, dass die Tätigkeit direkt von einem Fachbewilligungsinhaber ausgeübt wird oder der Fachbewilligungsinhaber die Anleitung vor Ort gibt.
Fachbewilligungspflicht Erwerb: Berufsausbildung: Das BAG entscheidet, welche Ausbildungen anerkannt werden. Weiterbildung (Kurs mit Prüfung): Eine Trägerschaft bezeichnet die Prüfungsstellen und beaufsichtigt sie. Das BAG übt die Aufsicht auf die Trägerschaft. Die Trägerschaft und die Prüfungsstellen wurden noch nicht bestimmt! Annerkennung der Giftprüfung „Wasseraufbereitung“: Der Ausweis muss innert zwei Jahren bei einer Prüfungsstelle umgetauscht werden. Hinreichende Berufserfahrung: Ein Gesuch an das BAG ist notwendig. Eine ausländische Berufserfahrung (EU, EFTA-Mitgliedstaaten) kann auch anerkannt werden. Die Fachbewilligungen werden von den Prüfungsstellen ausgestellt.
Chemikalien-Ansprechperson Betriebe und Bildungsstätten, die mit gefährlichen Stoffen und Zubereitungen umgehen, sind verpflichtet, eine Chemikalien-Ansprechperson zu bezeichnen. Betriebe und Bildungsstätten, die Mittel zur Desinfektion des Badewassers in Gemeinschaftsbädern verwenden, müssen der kantonalen Vollzugsbehörde diese Ansprechperson unaufgefordert mitteilen. Die Mitteilung muss bis zum 31.07.2006 erfolgen.
Wir wünschen Ihnen einen störfallfreien Betrieb der Basler Desinfektionsanlagen!