Teilhabe am Leben in der Gemein- schaft

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 Präsentation transkript:

Teilhabe am Leben in der Gemein- schaft Das Reha-Management der gesetzlichen Unfallversicherung Warum Reha-Management? Durchführung des Reha-Managements Neue Anforderungen an vernetztes Arbeiten Einheitliches Vorgehen der Unfallversicherungsträger Reha-Management unterstützt die persönliche individuelle Beratung und Begleitung während medizinischer Reha und beruflicher/schulischer Wiedereingliederung Zielorientierte, vorausschauende und planende Steuerung und Koordination Partnerschaftliche Einbindung der Versicherten und ihrer Angehörigen sowie aller anderen am Verfahren Beteiligten Schaffung gleichbleibender Qualitäten (Mindeststandards) Einheitliches Auftreten u. Wiedererkennungseffekt der UV Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Vorbereitende Maßnahmen Im Vorfeld der eigentlichen Reha-Planung haben sich Reha-Manager/-innen ein Bild über die aktuelle Situation (Diagnose, Dauer der Arbeitsunfähigkeit etc.) zu verschaffen und ggf. im Teamgespräch eine Klärung durchzuführen. Reha-Plan Der Reha-Plan ist eine gemeinsame, dynamische, jederzeit den geänderten Verhältnissen anzupassende Vereinbarung über den Ablauf der Rehabilitation einschließlich aller durchzuführenden Maßnahmen bis zum Erreichen des angestrebten Ziels. Eine Anpassung der Reha-Planung kann u.a. durch Verzögerungen, geänderte Verhältnisse oder neue Erkenntnisse erforderlich werden. Koordinierung des Reha-Prozesses Der Reha-Manager/die Reha-Managerin informiert alle am Reha-Prozess Beteiligten rechtzeitig über den Reha-Plan und beauftragt gleichzeitig alle Leistungserbringer Mitwirkung beteiligter Ärzte Geeignete Partner für die Planung der Rehabilitation und Teilhabe sind der/die behandelnde Arzt/Ärztinnen, der/die beratende Arzt/Ärztin, ein Arzt/eine Ärztin eines entsprechenden Netzwerkpartners/Kompetenzzentrums oder Betriebs- und Werksärzte. Seine/ihre Aufgaben sind insbesondere: Unterstützung bei der Identifikation von RM-Fällen Erstellung des konkreten Behandlungsablaufs Benennung konkreter Perspektiven für die Wiedereingliederung auch für die Planung mit dem Arbeitgeber Mitwirkung an der konkreten Zielvereinbarung und am Reha-Plan Kommunikation mit allen Beteiligten Ende des Reha-Managements Das Reha-Management ist abgeschlossen, wenn die Reha- und Teilhabeziele erreicht und weitere Leistungen zur medizinischenRehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben und am Leben in der Gemeinschaft nicht zu erbringen sind. Schwerpunkte des Handlungsleitfadens Definition und Ziele des Reha-Managements Fallauswahl Mitwirkung beteiligter Ärzte Reha-Management bei Kindern und Jugendlichen Qualitätssicherung und Evaluation des Reha-Managements Weiterentwicklung zum Reha-Management Qualitätssicherung und Evaluation des Reha-Managements D-Arzt Reha-Management Erstver- sorgung Medi- zinische Reha Teilhabe am Arbeits- leben Teilhabe am Leben in der Gemein- schaft Nachsorge Pflege Unfall Akutbe- handlung Der Handlungsleitfaden soll einen „Mindeststandard“ darstellen. Zur einheitlichen Umsetzung des Handlungsleitfadens werden Informationsveranstaltungen sowohl für die Sachbearbeitungs- und Reha-Management-Ebene der UV-Träger als auch für D-Ärzte durchgeführt. Ein einheitlicher „Vordruck“ Reha-Plan ist Grundlage für das Reha-Management. Sicherstellung, dass der Reha-Plan vor Ort und rechtzeitig erstellt wird (Art der Erfassung wird derzeit erprobt). Fallbezogene Evaluation: Zeitpunkt der Aufnahme ins Reha-Management, persönlicher Erstkontakt, Therapieerfolg, Zusammenarbeit mit Leistungserbringern, Arbeitsfähigkeit, Wiedereingliederung, Versichertenzufriedenheit. Kundenbefragung (ist in Arbeit). Anforderungsprofil an Reha-Manager/Reha-Managerinnen (wird derzeit beschrieben, ist über Weiterqualifikation bzw. Grundausbildung und Seminare gesichert). Benchmarking zur Fallsteuerung (wird derzeit durchgeführt). Daneben gibt es bei den einzelnen Unfallversicherungsträgern individuelle Qualitätssicherungsinstrumente wie debriefing, Teambesprechungen etc. Definition und Ziele des Reha-Managements Definition Reha-Management ist die umfassende Planung, Koordinierung und zielgerichtete, aktivierende Begleitung der medizinischen Rehabilitation und aller Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und am Leben in der Gemeinschaft auf der Grundlage eines individuellen Reha-Plans unter partnerschaftlicher Einbindung aller am Verfahren beteiligten. Das Reha-Management orientiert sich an dem bio-psycho-sozialen Modell der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) Ziele Nahtlose medizinische Rehabilitation Zeitnahe und dauerhafte berufliche und soziale Wiedereingliederung Selbstbestimmte Lebensführung der Versicherten Frühzeitige Definition des reha-Zieles Aktive Steuerung der medizinischen und beruflichen Reha: „Reha-Manager als Lotse für das Heilverfahren“ Optimierung / Verkürzung der medizinischen Reha Reduktion der Gesamtfallkosten Um dieses Ziel zu erreichen setzen die UV-Träger insbesondere auf: Persönliche und professionelle Beratung und Betreuung durch Reha-Manager/-innen Zielorientierte Steuerung und Koordination der Heilverfahren gemeinsam mit den Versicherten und Angehörige, Ärzten/Ärztinnen und und Therapeuten/Therapeutinnen, Arbeitgeber/-innen und Reha-Manager/-innen Planung einer nahtlosen Rehabilitation und zeitnahen beruflichen oder schulischen Wiedereingliederung Qualitätssicherung der medizinischen Rehabilitation und Leistungen zur Teilhabe Bezug zu RehaFutur Ziel des Reha-Management der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung ist es die Zusammenarbeit aller Beteiligten am Rehabilitationsprozess, durch veränderte Kommunikationsstrukturen und veränderten Strukturen hin zu Netzwerken, zu verbessern. Dabei soll eine zielorientierte, vorausschauende und planende Steuerung und Koordination im Vordergrund stehen. Mit diesem Ziel werden Themen aus dem RehaFutur Handlungsfeld 7 „Gesamtprozesse steuern“ bearbeitet. Reha-Management versteht sich als persönliche individuelle Beratung und Begleitung während der gesamten medizinischen Rehabilitation und der beruflichen/schulischen Wiedereingliederung. Durch die partnerschaftliche Einbindung der Versicherten und ihrer Angehörigen sowie aller anderen am Verfahren Beteiligten will die DGUV die Selbstbestimmung und Selbstverantwortung der Leistungsberechtigten fördern (RehaFutur Handlungsfeld 1). Die Erstellung eines individuellen Reha-Plans in einem Teamgespräch zwischen der/dem Versicherten, Arzt/Ärztin und Reha-manager/-in, sowie bei Bedarf weiteren Beteiligten trägt zu einer Individualisierung und Flexibilisierung des Rehabilitationsprozesses bei. Der Handlungsleitfaden für einen optimalen Rehabilitationsverlaufs orientiert sich dadurch am individuellen Bedarf des Leistungsberechtigten. Die gesetzliche UV ermöglicht damit jedem Versicherten seine persönlichen Entwicklungschancen auszuschöpfen. Damit sind Aspekte des Handlungsfeld 6 „Berufliche Rehabilitation individualisieren und flexibilisieren“ angesprochen. Mit der Verankerung der Qualitätssicherung und Evaluation des Reha-Managements im Handlungsleitfaden sichert die DGUV die systematische Weiterentwicklung des Reha-Managements. Damit gewährleistet sie eine kontinuierliche Verbesserung des Rehabilitationsprozesses (RehaFutur Handlungsfeld 8 „Qualität sichern, Entwicklungsfähigkeit stärken“). Fallauswahl Grundsätze der Fallauswahl Schwierige Fallkonstellationen Art der Verletzung in Verbindung mit der Tätigkeit AU-Prognose = formales Eingangskriterium mindestens 112 Tage (=16 Wochen) arbeitsunfähig Frühstmöglicher Beginn des Reha-Managements ist entscheidend für den Erfolg! Die Kriterien der Fallauswahl sind auf allen Ebenen der Fallbearbeitung zu beachten! Weitere Kriterien Medizinische Komplikationen im Heilverlauf Problematischer gesundheitlicher Allgemeinzustand Mehrere kleine Verletzungen Probleme in der Traumaverarbeitung Konflikte im Reha-Verlauf Allgemeine psychische Auffälligkeiten Probleme im beruflichen Umfeld Problematische berufliche Re-Integrationsperspektive Probleme im sozialen Umfeld Sonstige Probleme, etc. Kontaktdaten Doris Habekost; Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV); Leitung der Arbeitsgruppe seit 12/2009 Mittelstraße 51, 10117 Berlin; Tel: 030 – 288 763 866; E-Mail: doris.habekost@dguv.de