Förderung der Arbeitsfähigkeit Gesetzliche Grundlagen – das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, ASchG § 6 ASchG: AG hat bei der Übertragung von Aufgaben die körperliche Konstitution, das Alter, das Geschlecht, die Qualifikation zu berücksichtigen…. § 49 ASchG + VGÜ: Eignungs- und Folgeuntersuchungen Arbeitnehmer/innen Lebensstil, Gesundheit, Persönlichkeit, Kompetenz § 3 ASchG: AG haben für Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten im Bezug auf alle Aspekte, die die Arbeit betreffen zu sorgen. Bereitstellung einer geeigneten Organisation § 4 ASchG: Ermittlung + Beurteilung von Gefährdungen + Belastungen + die Umsetzung von Maßnahmen Förderung der Arbeitsfähigkeit §§ 81, 82 ASchG: Beratung, Programme und Projekte zu GS + BGF durch AMED + AP Organisation Führungsqualität, Teamgeist, Leitbilder + Werte, Wissensmanagement Arbeitsbedingungen Ergonomie, Arbeitszeit, Arbeitshygiene, Arbeitsklima…
Maximale O2 Aufnahme im Verlauf des Lebens Normalerweise sollte pro Arbeitstag max. 30 – 40 % der O2-Aufnahmefähigkeit ausgenutzt werden um Müdigkeit zu verhindern! (Astrand + Astrand, 1978; Ilmarinen 1992) bei z.B. Bauarbeitern, Pflegekräften, Reinigungspersonal, Großküchenpersonal häufige Überschreitung (Nygard, 1988)
Alter und Blendempfindlichkeit
Alter und Licht Mit zunehmendem Alter steigt der Lichtbedarf. Die Augenmedien verlieren ihre Durchlässigkeit; die mittlere Pupillenweite bei gleicher Pupillenbeleuchtungsstärke sinkt (Schierz, Ch., Krüger, H., 1995)
Sehschwäche, Sehschärfe Bereitstellung von 50 % mehr Beleuchtung für AN zwischen 40. – 55. LJ und 100% mehr Beleuchtung für AN > 55 Jahre; in der ÖNORM B 1600 + 1601, berücksichtigt! Vergrößerung der Schrift und Symbole auf Monitoren und Sichtgeräten