1 Informations- veranstaltung zur Attraktivierung des Solehallenbades im Kurzentrum Cliner Quelle 02.07.2011.

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1 Informations- veranstaltung zur Attraktivierung des Solehallenbades im Kurzentrum Cliner Quelle

2 1.) Sachstand Seit November 2010 ist das Solehallenbad im Kurzentrum Cliner Quelle geschlossen. Trotz jahrelangem Monitoring kam die Empfehlung zur Schließung durch das Sachverständigen-Büro überraschend und ungeplant. Es wurde eine Zwischenwand im Bad eingezogen, sodass heute das Junior Toll wieder zur Verfügung steht. Die Stadt Wittmund, die Nordseebad Carolinensiel-Harlesiel GmbH sowie die beratenden Sachverständigen-Büros haben dann schnell alle erforderlichen Maßnahmen in die Wege geleitet.

3 2.) Die Vorgehensweise Zunächst musste gutachterlich festgestellt werden, ob die Schäden am 30 Jahre alten Solebad reparabel sind oder ob ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt. Diese wurden in den Ausschüssen und Gremien dargestellt. Darauf basierend musste man den Schluss ziehen, dass ein Totalschaden am etwa 30jährigen Becken vorliegt. Das Erlebnisbad ist von diesem Schaden nicht betroffen. Sofort wurde ein Unternehmen eingeschaltet, welches nun die Vorbereitung traf, ein Verfahren in Gange zu setzen, um schnellstmöglich einen Neubau planen zu können. Parallel wurde die Finanzierung in den Ausschüssen und Gremien beraten und anschließend beschlossen. Das sog. VOF-Verfahren wird Mitte Juli abgeschlossen sein.

4 3.) Das Verfahren Im März wurde eine Art Teilnahme-Wettbewerb für Architektenbüros und/oder Bietergemeinschaften im Rahmen eines geschlossenen VOF-Verfahrens ausgeschrieben. Bei diesem Wettbewerb konnten sich europaweit alle ent- sprechenden Büros melden, die a.) Erfahrungen im Bäderbau haben b.) Erfahrungen bei der Sanierung von Bädern haben c.) entsprechende Referenzen der letzten drei Jahre nachweisen können d.) und viele weitere Kompetenzen nachweisen können Nach einem strengen Bewertungsschema wurde dann eine Auswahl getroffen. Fünf Büros wurden dann aufgefordert ein konkretes Angebot vorzulegen.

5 4.) Die Auswahl Im Juni haben die Büros dann erste Entwürfe und ent- sprechende Kostenschätzungen vorgelegt. Auch wieder nach einem strengen Bewertungsschema wurde dann ein Büro ausgewählt. Zurzeit befinden wir uns in den Vertragsverhandlungen, sodass wir zu diesem Zeitpunkt leider auch keine weiteren Informationen oder Details mitteilen können. Erste Pläne werden aber im Herbst vorgestellt. Voraussichtlich zwischen Ostern und Saisonbeginn 2013 werden im Kurzentrum Cliner Quelle wieder die Leistungen vollumfänglich zur Verfügung gestellt werden können.

6 5.) In der Zwischenzeit … werden wir Sie regelmäßig über das weitere Vorgehen informieren, … können Sie wichtige Informationen auf der Homepage oder im Vermieter-Intranet nachlesen … werden wir unseren Gästen interessante Familienangebote zur Verfügung stellen (wie zum Bsp. den Spielpark der Firma Toberland im Kurgarten) … bitten wir alle, unsere Gäste über die Baumaßnahmen zu informieren … und uns in unserem Bemühen, den Schaden für unsere Gäste vergessen zu machen, zu unterstützen Wir sind sicher, nach dieser schwierigen Phase der Bauzeit werden wir eine attraktive und zukunftsweisende Einrichtung für Gäste und Einheimische zur Verfügung stellen können.

7 Zunächst ist - unabhängig von der kaufmännischen Darstellung einer möglichen Finanzierung des Investitionsvorhabens - aus kommunalrechtlicher Sicht die Rangfolge der Einnahmebeschaffung nach der Niedersächsischen Gemeindordnung (NGO) einzuhalten. Der § 83 Abs. 2 und 3 NGO stellt eine Rangfolge auf, nach der die Stadt die zur Erfüllung ihrer freiwilligen touristischen Aufgaben erforderlichen Finanzmittel zu beschaffen hat. 6.) Finanzierung

8 Nach dem Grundsatz der Nachrangigkeit ist nach dem Einsatz von veräußerbaren Grund- und Kapitalvermögen u.a. zunächst der angemessene Einsatz von speziellen Entgelten zu prüfen. Nach dem Grundsatz der Nachrangigkeit ist nach dem Einsatz von veräußerbaren Grund- und Kapitalvermögen u.a. zunächst der angemessene Einsatz von speziellen Entgelten zu prüfen. Hierzu zählen für den Bereich des Tourismus neben den privatrechtlichen Entgelten (Eintrittspreise) auch die öffentlich-rechtlichen Kurbeiträge und Fremdenverkehrsbeiträge. Hierzu zählen für den Bereich des Tourismus neben den privatrechtlichen Entgelten (Eintrittspreise) auch die öffentlich-rechtlichen Kurbeiträge und Fremdenverkehrsbeiträge. Erst wenn diese Einnahmemöglichkeiten nachweislich ausgeschöpft sind, dürfen allgemeine Steuern und die Aufnahme von eigenen Krediten zur Finanzierung herangezogen werden. Erst wenn diese Einnahmemöglichkeiten nachweislich ausgeschöpft sind, dürfen allgemeine Steuern und die Aufnahme von eigenen Krediten zur Finanzierung herangezogen werden.

9 Es wurden daher verschiedene Optionen geprüft, inwieweit eine Erhöhung der Kurbeiträge und der Fremdenverkehrsbeiträge eine Finanzierung der Folgekosten für die geplante Investition rechtfertigen könnten. Vorausgesetzt wurde dabei, dass die Eintrittspreise für den Besuch des Solehallenbades bereits mit einer Preisobergrenze versehen worden sind.

10 Der Rat der Stadt Wittmund hat nach Abschluss der vg. Prüfung in seiner Sitzung am folgenden Beschluss gefasst: Für die weiteren Planungen und Vergabeverfahren wird ein Investitionsvolumen zur Attraktivierung des Solehallenbades in Höhe von maximal festgelegt. Zur Finanzierung der Folgekosten sind der Basis- Kurbeitrag und der Beitragssatz zum Fremdenverkehr entsprechend anzuheben.

11 Das Investitionsvolumen für das Solebad wurde mit dem vg. Beschluss auf und einem jährlichen Folgekostendefizit von begrenzt. Hierbei handelt es sich aus Sicht des Rates um eine Obergrenze für eine mögliche Finanzierung allein aus dem Beitragsaufkommen durch Kur- und Fremdenverkehrsbeiträge vor Ort.

12 Eine endgültige Entscheidung über die Höhe der Anpassungen ist bisher noch nicht erfolgt. Nach derzeitigen Planungstand soll der Basiskurbeitrag voraussichtlich von 2,00 auf 2,50 erhöht werden. Am folgenden Beispiel sind die Auswirkungen dargestellt:

13 Veränderungen durch Erhöhung des Kurbeitrages Beispiele bei 14-tägigem Aufenthalt Beispiele bei 14-tägigem Aufenthalt 2 Erwachsene mit 2 Kindern (3 und 5 Jahre) 2 Erwachsene mit 2 Kindern (3 und 5 Jahre) Kurbeitrag Kurbeitragszone 1 (Carolinensiel) = 88,20 (Veränderung + 18,20 ) Kurbeitrag Kurbeitragszone 1 (Carolinensiel) = 88,20 (Veränderung + 18,20 ) Kurbeitrag Kurbeitragszone 2 (Altfunnixsiel) = 72,80 (Veränderung + 18,20 ) Kurbeitrag Kurbeitragszone 2 (Altfunnixsiel) = 72,80 (Veränderung + 18,20 ) 2 Erwachsene mit 2 Kindern (12 und 16 Jahre) 2 Erwachsene mit 2 Kindern (12 und 16 Jahre) Kurbeitrag Kurbeitragszone 1 (Carolinensiel) = 123,20 (Veränderung + 25,20 ) Kurbeitrag Kurbeitragszone 1 (Carolinensiel) = 123,20 (Veränderung + 25,20 ) Kurbeitrag Kurbeitragszone 2 (Altfunnixsiel) = 100,80 (Veränderung + 25,20 ) Kurbeitrag Kurbeitragszone 2 (Altfunnixsiel) = 100,80 (Veränderung + 25,20 )

14 Des Weiteren sind die Ergebnisse der Fremdenverkehrsbeitragserhebung für das Jahr 2011 (nach Erhöhung des Beitragssatzes und Anpassung der Vorteils- und Mindestgewinnsätze) abzuwarten. Auf dieser Grundlage wird dann auch eine Entscheidung des Rates bezüglich einer evtl. Anpassung des Fremdenverkehrsbeitragssatzes erfolgen.

15 Durch die Festsetzung eines maximalen Investitionsvolumens von ist eine geringe Erhöhung des Fremdenverkehrsbeitragsatzes zu erwarten. Diese dürfte nach heutiger Einschätzung höchstens zwei Prozent betragen.

16 An dieser Stelle sei nochmals erwähnt, dass alle erhobenen Kur- und Fremdenverkehrsbeiträge ausschließlich den fremdenverkehrlichen Einrichtungen zufließen. Für die Erhaltung, Unterhaltung und Attraktivierung aller touristischen Einrichtungen sind diese Finanzmittel unverzichtbar.