POLITISCHE STRUKTUREN, AUFGABEN und ZUSTÄNDIGKEITEN der STADTGEMEINDE

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POLITISCHE STRUKTUREN, AUFGABEN und ZUSTÄNDIGKEITEN der STADTGEMEINDE Bezirksstadt Schwaz www.schwaz.at Bildquellen: Walter Graf und Stadtarchiv

Die Bezirksstadt Schwaz Lage: Österreich, Land Tirol, Bezirk Schwaz Einwohner: 12.212 (Volkszählung 2001) 13.583 (Meldestand 1.9.2009) Fläche: 2.021,45 ha Die Bezirksstadt Schwaz ist eine von insgesamt 279 Tiroler Gemeinden. Die Stadterhebung erfolgte im Jahre 1899. Bildquellen: Walter Graf und Stadtarchiv

I. RECHTLICHE STELLUNG der GEMEINDEN Tiroler Gemeindeordnung 2001 (TGO 2001), I. Teil, §2: „(1) Die Gemeinde ist Gebietskörperschaft mit dem Recht auf Selbstverwaltung und Verwaltungssprengel. (2) Die Gemeinde ist selbständiger Wirtschaftskörper. Sie hat das Recht, innerhalb der Schranken der allgemeinen Bundes- und Landesgesetze Vermögen aller Art zu besitzen, zu erwerben und darüber zu verfügen, wirtschaftliche Unternehmen zu betreiben sowie im Rahmen der Finanzverfassung ihren Haushalt selbständig zu führen und Abgaben auszuschreiben.“ www.tirol.gv.at/bezirke/gemeindeordnung

Wirkungsbereiche und Aufgaben der Gemeinden II. AUFGABEN der GEMEINDEN Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde (§16 TGO 2001): In den eigenen Wirkungsbereich fallen Angelegenheiten, die im ausschließlichen oder überwiegenden Interesse der Gemeindeangehörigen liegen und von den Gemeinde- organen (= Gemeinderat, Stadtrat, Bürgermeister) eigen- verantwortlich besorgt werden können: = Selbstverwaltung - Gemeindeautonomie. Die Gemeinden sind in diesem Bereich weisungsfrei, unterliegen aber der Kontrolle durch Instanzen des Landes und des Bundes (Aufsichtsrecht, Aufsichtsbehörde). Wirkungsbereiche und Aufgaben der Gemeinden

Typische Aufgaben im „eigenen Wirkungsbereich“ (1): Bestellung der Gemeindeorgane und –bediensteten Örtliche Sicherheitspolizei (Veranstaltungspolizei) Örtliche Baupolizei (Baubescheide), Feuerpolizei; örtliche Raum- planung (Widmung von Wohn-, Gewerbegebieten) Verkehrsflächen im Gemeindegebiet (Gemeindestraßen, Parkpl.) Müllbeseitigung

Typische Aufgaben im „eigenen Wirkungsbereich“ (2): Gas- und Wasserwerke etc. (Stadtwerke) Pflichtschulen (VS, SPZ, HS, PTS) – Errichtung und Erhaltung Gemeindesteuern, -budget usw.

Wirkungsbereiche und Aufgaben der Gemeinden Kommunale „Leistungsverwaltung“: Neben den Aufgaben der Ordnungsverwaltung hat sich im Gemeindebereich in jüngerer Zeit die sog. Leistungs- verwaltung sehr verstärkt. Hierher gehören Leistungen für die Gemeindebürger wie z.B. Errichtung und Betrieb von Kindergärten, Errichtung / Betrieb von Freizeitein- richtungen (Schwimmbad, Jugendzentrum, Skaterpark, Sportzentrum, Stadtbücherei…) Wirkungsbereiche und Aufgaben der Gemeinden

Wirkungsbereiche und Aufgaben der Gemeinden Übertragener Wirkungsbereich der Gemeinde (§ 20 TGO 2001): Der übertragene Wirkungsbereich umfasst alle Angelegenheiten, die die die Gemeinde nach Maßgabe der Gesetze im Auftrag und nach Weisung der Behörden des Bundes oder des Landes zu besorgen hat. Der Bürgermeister hat hier als verantwortliches Organ die Durchführung im Gemeindebereich zu besorgen. Land Tirol Republik Österreich Wirkungsbereiche und Aufgaben der Gemeinden

Typische Aufgaben im „übertragenen Wirkungsbereich“: In Bundesangelegenheiten: In Landesangelegenheiten: Durchführung von Landeswahlen Jagd- und Fischereiwesen Naturschutz Führung der Personenstandsregister Meldewesen Durchführung von Bundeswahlen

III. Die GEMEINDEORGANE (§§ 21ff TGO 2001) Gemeinderat Er ist das willensbildende und beschlussfassende Organ (z.B. auch Erlass von Verordnungen im eigenen Wirkungsbereich) der Gemeinde und Kontrollorgan für Gemeindevorstand und Bürgermeister. Wahl durch die Wahlberechtigten der Gemeinde (Anzahl geregelt entsprechend der Größe der Gemeinde – in Schwaz 21 Gemeinderäte/innen) – letzte Wahl 7.3.2004. Erlass von Verordnungen Dienstposten/Stellenplan Haushaltsvoranschlag und Rechnungsabschluss Aufnahme von Krediten, Veräußerung von Eigentum, Verträge Bestellung von Ausschüssen Kontrolle von Bürgermeister und Gemeindevorstand Gemeindeorgane

Gemeinderätliche Ausschüsse (Stadt Schwaz) Wirtschaft und Finanzen Kultur und Kultus Schule und Bildung Soziales und Gesundheit Jugend und Familie Äußere Beziehungen Wohnen und Siedlungswesen Landwirtschaft und Forst Umwelt, öffentlicher Verkehr, Abfallwirtschaft Stadtplanung und Bau 11. Verkehr und Tiefbau 12. Sport 13. Senioren 14. Innenstadtentwicklung 15. Überprüfungsausschuss GR Julia Maier-Thurner, Referentin für Schule und Bildung Gemeindeorgane

Gemeindevorstand / Stadtrat = „Regierung“ der Gemeinde. Er heißt in Städten „Stadtrat“ und wird vom Gemeinderat gewählt (Anzahl geregelt entsprechend der Größe der Gemeinde – in Schwaz derzeit: Bürgermeister + 2 Vizebürgermeister + 4 Stadträte/innen). BGM Hans Lintner Vorberatung und Antragsstellung an den Gemeinderat Verwaltung des Gemeindevermögens und der Gemeindebetriebe Berufungsbehörde im eigenen Wirkungsbereich Entscheidungen über Subventionen und Leistungen der Gemeinde bis zu € 30.000.- VBM Margit Knapp VBM Michael Kirchmair Gemeindeorgane STR Hans Reiter, STR Martin Wex, STR Ingrid Schlierenzauer, STR Hermann Weratschnig

Der/die Bürgermeister/in Er/Sie ist leitendes Exekutivorgan sowohl der Gemeinde als auch im Bereich der mittelbaren Bundes- und Landesverwaltung. In Tirol Direktwahl durch die Bürger/innen (zuletzt 7.3.2004). Vertretung der Gemeinde nach außen führt verantwortlich die Geschäfte der Gemeinde – mit Weisungsrecht. Übertragung von Aufgaben an andere Gemeindeorgane / Mitglieder des GR möglich Er ist Behörde: Erlass von Bescheiden im eigenen u. übertragenen Wirkungsbereich Besondere Befugnisse in Notstandsfällen: Erlass einstweiliger Verfügungen, Aufbietung aller im Gemeindegebiet verfügbaren Personen und Mittel zur Abwehr unmittelbarer Gefahren (z.B. Hochwasserereignisse, Eiblschrofen- Felssturz) BGM Dr. Hans Lintner Gemeindeorgane

 Franz-Josef-Str. 2  Tel. 6960-100  stadtamt@schwaz.at Das Gemeindeamt / Stadtamt Das Schwazer Rathaus (§ 58 TGO 2001) … dient zur Unterstützung der Gemein-deorgane. In größeren Gemeinden wie Schwaz sind eigene Fachabteilungen (Bauamt, Meldeamt, Schulamt, Kulturamt, …) eingerichtet. Der Bürgermeister ist Vorstand des Gemeindeamtes und bestellt zur Leitung des inneren Dienstes (mit Zustimmung des Gemeinderates) eine/n Amtsleiter/in. In der modernen Gemeindeverwaltung wird das Gemeindeamt als Bürger-servicestelle verstanden. Derzeit arbeiten ca. 130 Bedienstete (inkl. Kindergärten) für die Schwazer Bürger/innen. Stadtamtsleiter Mag. Christoph Holzer  Franz-Josef-Str. 2  Tel. 6960-100  stadtamt@schwaz.at www.schwaz.at

Die Abteilungen des Stadtamtes in Schwaz Bauamt (inkl. Verkehr, Forst und Umwelt) Standes- und Meldeamt Recht und Sicherheit (inkl. Stadtpolizei) Finanzverwaltung (Stadtkasse) Kultur, Jugend, Bildung und Sport (inkl. Kindergärten) Soziales / Wohnungen / Senioren Infrastruktur- und Objektmanagement (inkl. Bauhof) Kindergarten und Bücherei

IV. Die GEMEINDEFINANZEN Für die Erledigung der Aufgaben sind natürlich Finanzmittel sowie eine kurz-, mittel- und langfristige Finanzplanung notwendig. Alle laufenden und einmaligen Ausgaben und Einnahmen werden daher in einem Haushaltsvoranschlag aufgenommen und vom Gemeinderat beschlossen. Für das Jahr 2008 sah der ordentliche Gemeinde- haushalt der Stadtgemeinde Schwaz Ausgaben und Einnahmen in der Höhe von € 25.806.700.- vor, im außerordentlichen Haushalt (z.B. Bauprojekte mit Finanzierung über Darlehen bzw. Verwendung von Sonderrücklagen; z.B. Neubau Feuerwehr) waren € 1.770.000.- für die diversen Projekte vorgesehen.

Eigene Steuern (z.B. Grundsteuer, Kommunalsteuer) Die für die Besorgung der den Gemeinden übertragenen Aufgaben nötigen Finanzmittel werden aufgebracht durch: Bundesabgabenertragsanteile (festgelegt im Finanzausgleich zwischen Bund, Ländern und den Gemeinden) Eigene Steuern (z.B. Grundsteuer, Kommunalsteuer) Gebühren (z.B. Abfallgebühr, Friedhofsgebühr) Verkaufs- und Leistungserlöse (z.B. Büchereigebühren, Kindergartenbeiträge, Schwimmbadgebühren) Einnahmen aus wirtsch. Tätigkeit (z.B. Miet- und Pachteinnahmen, Zinsen) Transferzahlungen (z.B. Personalkostenersätze vom Land, Betriebsbeiträge anderer Gemeinden) Finanzierung

Beispiele für Ausgaben nach Bereichen: Erhaltung Volks-, Haupt- und Polytechn. Schulen: ca. € 1.577.500.- Erhaltung Kindergärten: ca. € 1.569.400.- Soziale Wohlfahrt (Altenheime, Sozialhilfe, Familienförderung): ca. € 2.448.800.- Straßenbau und Verkehr: ca. € 1.045.200.- Finanzierung

V. WIRTSCHAFTSBETRIEBE der Stadt Schwaz Die Tiroler Gemeindeordnung ermöglicht es den Gemeinden, zur Sicherung der Aufgaben im eigenen Wirkungsbereich Wirtschafts-betriebe zu gründen. In Schwaz sind derzeit 3 solche städtischen Unternehmen eingerichtet: Stadtwerke Schwaz GmbH (Strom-, Wasser- und Abwasserversorgung, Elektrotechnik) Immobilien Schwaz GmbH & CoKG (Errichtung und Betreuung der städtischen Immobilien) Stadtmarketing und Saalmanagement GmbH (Planung und Betreuung Stadtsaal, Steuerung des Außenauftritts) S T A D T M A R K E T I N G

VI. Die GEMEINDEVERBÄNDE (TGO 2001, II. Teil §§ 129 bis 142) Zwei oder mehrere Gemeinden können zur Besorgung einzelner Aufgaben einen Gemeindeverband bilden bzw. durch die Landesregierung oder Landes- / Bundesgesetze dazu veranlasst werden: Gemeindeverbände aufgrund von Vereinbarungen (auf Beschluss der Gemeinderäte aller teilnehmenden Gemeinden) GV aufgrund von Verordnungen der Landesregierung GV aufgrund bundesgesetzlicher Vorschriften (z.B. Standesamtsverband) GV aufgrund von Landesgesetzen Gemeindeverbände sind Körperschaften öffentlichen Rechts und unterliegen der Aufsicht durch das Land.

Beispiele für Gemeindeverbände: Die Organe eines Gemeindeverbandes sind die Verbandsversammlung (zumeist die Bürgermeister der dem Gemeindeverband angehörenden Gemeinden) und der Verbandsobmann (Wahl durch die Verbandsversammlung). Beispiele für Gemeindeverbände: Schulverbände: Hauptschulverband Schwaz (4 Gemeinden), Gemeindeverband Polytechnische Schule Schwaz und Umgebung (8 Gemeinden) Gemeindeverband Bezirkskrankenhaus Altenwohnheimverband Schwaz u. Umgebung Abwasserverband Standesamtsverband u.a.m. Gemeindeverbände

Kontaktmöglichkeiten für weitere Informationen: Mag. Christoph Holzer (stadtamt@schwaz.at / Tel. 6960-211) oder Dr. Thomas Hatzl (Schulamt, t.hatzl@schwaz.at / Tel. 6960-301) Franz-Josef-Straße 2, 6130 Schwaz www.schwaz.at