GEÄNDERTE GRÜNDUNG VON INGENIEURBAUWERKEN

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GEÄNDERTE GRÜNDUNG VON INGENIEURBAUWERKEN UTA 18.9.2012 TOP 22 11. ÄNDERUNG PFA 1.1 GEÄNDERTE GRÜNDUNG VON INGENIEURBAUWERKEN

GEÄNDERTE PFAHLGRÜNDUNG IM BEREICH DER ÜBERBAUUNG DES S-BAHN

Trogkonstruktion Bahnhofshalle Anlage 7.1.2.2

GEÄNDERTE PFAHLANORDNUNG IM BEREICH DER BAHNHOFSHALLE

Höhenplan Anlage 5.1

Trogkonstruktion Bahnhofshalle Anlage 7.1.2.01

Trogkonstruktion Bahnhofshalle Anlage 7.1.3.01

Trogkonstruktion Bahnhofshalle Anlage 7.1.2.4

ZUSÄTZLICHE PFAHLGRÜNDUNG IM BEREICH DES DB-TUNNELS IM SÜDKOPF

DB Tunnel Südkopf Anlage 7.1.4.1

ZUSÄTZLICHE PFAHLGRÜNDUNG IM BEREICH DES DÜKERS CANNSTATTER STRASSE

GRÜNDUNG UNTER DEM ZU UND ABLEITUNGSKANAL DES DÜKERS NESENBACH MIT SCHNECKEN-ORTBETON-BOHRPFÄHLEN STATT SCHOTTERSTOPFSÄULEN

Düker Nesenbach Anlage 7.6.1

Düker Nesenbach Anlage 7.6.4

GEÄNDERTE PFAHLANORDNUNG BEI DEN TUNNELABSCHNITTEN DER VERLEGUNG DER HALTESTELLE STAATSGALERIE

Grundriss Haltestelle Staatgalerie Anlage 7.7.4

Längsschnitt Haltestelle Staatgalerie Anlage 7.7.8

Anlage 7.3.5 A Blatt 1

GEÄNDERTE AUSFÜHRUNG DES DÜKERS AM HAUPTSAMMLER WEST UND DES MEDIEN- UND FERNHEIZKANALS AM KURT-GEORG-KIESINGER-PLATZ

BEWERTUNG DER LHS

Stellungnahme: Die blau eingetragenen Änderungen beim Düker Cannstatter Straße (Planunterlage Anlage 7.5.1 Blatt 1 – Lage der Pfahlgründungen) sind hinsichtlich ihrer Lage zu prüfen. Diese erscheinen in Bezug auf das jeweilige Bauwerk verschoben.

Stellungnahme: In Ebene N 241,90 beim Düker Hauptsammler West (Planunterlage Anlage 7.3.5 A Blatt 1) ist ein aus Gründen des Explosionsschutzes von den übrigen Betriebsräumen abgetrennter Raum für die Elektrotechnik vorzusehen. Dieser Raum muss separat zugänglich sein. Bislang ist dafür ein Zugang durch die Tiefgarage der LBBW geplant. Es ist zu prüfen, ob dieser Tiefgaragenzugang durch einen direkten seitlichen Einstieg mit einer druckdichten Abdeckung, einem Treppenabgang von der Geländeoberfläche und einer gasdichten Tür ersetzt werden kann. Hintergrund: Ist als Vorschlag der LHS (SES) zur Vereinfachung der Planung und der dafür erforderlichen vertraglichen Regelungen zu sehen. Damit würde der Eingriff in ein Bauwerk Dritter (LBBW) vermieden.

Düker Hauptsammler West Anlage 7.3.5 A

Im Übrigen geht das Tiefbauamt davon aus, dass bei zusätzlichen Pfählen, die mit Rammarbeiten verbunden sind, die im bisherigen Planfeststellungsbeschluss festgelegten Auflagen bezüglich des Immissionsschutzes weiterhin Gültigkeit haben. Hinweis auf Stellungnahme 36 S.5 Untere Immissionsschutzbehörde Weitere Anregungen wurden von der unteren Denkmalschutzbehörde beim Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung, vom Garten-, Friedhofs- und Forstamt, vom Amt für Liegenschaften und Wohnen, von der Branddirektion und vom Amt für öffentliche Ordnung nicht vorgetragen.

Die Stellungnahme der unteren Naturschutz-, Immissionsschutz, Wasser- und Bodenschutzbehörde als Träger öffentlicher Belange zur 11. Planänderung im PFA 1.1 wurde am 20.08.2012 fristgerecht an das Eisenbahnbundesamt abgegeben. Das Regierungspräsidium Stuttgart (höhere Wasserbehörde) und das Umweltministerium (oberste Wasserbehörde) teilen die wasserwirtschaftliche Bewertung des Amts für Umweltschutz nach vorangegangener Prüfung in vollem Umfang.

Auswirkungen der Planänderung auf die Schutzgüter des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) nach Darstellung der DB Projektbau GmbH: Im Rahmen des vorliegenden Planänderungsantrags wurde naturschutzfachlich geprüft, ob sich aus den neuen planerischen Voraussetzungen sowohl in qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht in erheblichem Umfang zusätzliche oder neue Eingriffstatbestände ergeben. Da sich die ursprünglich beplanten und die durch die Planänderung beanspruchten Flächen nicht erheblich unterscheiden, ergibt sich kein zusätzlicher Eingriffstatbestand. Eine Änderung der wasserrechtlichen Tatbestände und Erlaubnisse auf Grund der geänderten Gründung von Ingenieurbauwerken und Bauwerksänderungen ist nicht erforderlich. Die unterirdischen Gründungsmaßnahmen und Bauwerksänderungen führen zu keinen zusätzlichen erheblichen Beeinträchtigungen für Natur und Landschaft. Aufgrund der geänderten Planung ergibt sich kein zusätzlicher Kompensationsbedarf.

Auswirkungen der Planänderung auf die Immissionssituation nach Darstellung der DB Projektbau GmbH: In der unmittelbaren Umgebung der geänderten Gründungsmaßnahmen und Bauwerke sind keine schutzbedürftigen Einrichtungen vorhanden. Die nächstgelegenen Einrichtungen sind gewerblich genutzte Gebäude. Hier wird sich aus dem geänderten Gründungskonzept und aus den Bauwerksänderungen keine signifikante Änderung der zu erwartenden Schwingungseinwirkung ergeben. Dies gilt gleicher Maßen für die in größerer Entfernung vorhandenen Wohngebäude.