Forum Finanz Das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016

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 Präsentation transkript:

Forum Finanz Das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 Mag. Alexander Peschetz Forum Finanz Das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016

Programm des Vortrages Aufbau und Struktur des VAG 2016 Wesentliche Neuerungen aufgrund von Solvabilität II Sonstige Anpassungen

1. Aufbau und Struktur des VAG 2016 Ausgangslage: Rl 2009/138/EG: Prinzipienorientiert Lamfalussy-Struktur ReCast Bestimmungen VAG 1978: Legalitätsprinzip Gesetz und Verordnungen ReCast Bestimmungen über Gesetz verteilt => Novellierung nicht mehr sinnvoll, stattdessen eigenständiges neues Gesetz

1. Aufbau und Struktur des VAG 2016 Zielsetzung des VAG 2016: Schaffung einer übersichtlichen Struktur anwenderfreundliche Umsetzung der Lamfalussy-Struktur Integration bewährter Regelungskomplexe Vermeidung von Konflikten zwischen dem VAG 2016 und den Maßnahmen der Ebene 2 und 3 Berücksichtigung der Interessen der Stakeholder bereits bei der Erstellung des Gesetzes

1. Aufbau und Struktur des VAG 2016 Neue Gliederung: Hauptstücke: 14 (bisher 12) Abschnitte: 55 (bisher 2) § Überschriften: 346 (bisher 197) Anzahl der §: 346 (bisher 266) => Mit Hilfe des Inhaltsverzeichnisses können alle wesentlichen Bestimmungen einfach gefunden werden

1. Aufbau und Struktur des VAG 2016 Neue Gliederung: 1. HS: Allgemeine Bestimmungen 2. HS: Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit 3. HS: Kleine Versicherungsunternehmen 4. HS: Vorschriften für bestimmte Versicherungsarten 5. HS: Governance 6. HS: Verhinderung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung 7. HS: Rechnungslegung und Konzernrechnungslegung 8. HS: Solvabilität 9. HS: Gruppenaufsicht 10. HS: Informationen 11. HS: Aufsichtsbehörde und Verfahren 12. HS: Deckungsstock, exekutions- und insolvenzrechtliche Bestimmungen 13. HS: Strafbestimmungen 14. HS: Übergangs- und Schlussbestimmungen

1. Aufbau und Struktur des VAG 2016 Lamfalussy-Struktur von Solvabilität II: RRL Ermächtigung Ebene 1: L2-Verordnung Ebene 2: Ebene 3: Verbindliche technische Standards Unverbindliche Leitlinien von EIOPA

1. Aufbau und Struktur des VAG 2016 Anwenderfreundliche Umsetzung der Lamfalussy-Struktur: Durch die L2-VO vollständig konkretisierte Bestimmungen der RRL werden nicht im VAG 2016 wiederholt: § 172 Einstufung der Eigenmittel in Klassen (Tiers) Anhang IV der RRL, nicht im VAG 2016 enthalten § 193 und § 194 Berechnung der Mindestkapitalanforderung

1. Aufbau und Struktur des VAG 2016 Integration bewährter Regelungskomplexe: Aktionärskontrolle: 6. Abschnitt des 1. Hauptstücks, § 25 – § 27 (bisher § 11b – § 11d) Bestandübertragung: 7. Abschnitt des 1. Hauptstücks, § 28 – § 32 (bisher § 13 – § 13c) Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit: 2. Hauptstück, § 35 - § 81 (bisher § 26 - § 73)

1. Aufbau und Struktur des VAG 2016 Integration bewährter Regelungskomplexe: Besondere Bestimmungen für die verschiedenen Versicherungsarten: 4. Hauptstück, § 91 – § 105 (bisher §§ 9, 12, 12a, 18 - 18k) Verantwortlicher Aktuar: § 114 – § 116 (bisher § 24 – § 24b) Verhinderung der GW/TF: 6. Hauptstück, § 128 – § 135 (bisher § 98a – § 98h)

1. Aufbau und Struktur des VAG 2016 Integration bewährter Regelungskomplexe: Rechnungslegung und Konzernrechnungslegung: 7. Hauptstück, § 136 – § 156 (bisher § 80 – § 86) Deckungsstock und Treuhänder: 1. und 2. Abschnitt des 12. Hauptstücks, § 300 – § 305 (bisher § 19 – § 23a) Exekutions- & Insolvenzrechtliche Bestimmungen: 4. Abschnitt des 12. Hauptstück, § 307 – § 316 (bisher § 87 – § 98)

1. Aufbau und Struktur des VAG 2016 Vermeidung von Konflikten zwischen dem VAG 2016 und den zukünftigen L3-Leitlinien: Keine Konkretisierung der RRL im Gesetz: nähere Ausgestaltung durch die L2-VO und die L3-Leitlinien von EIOPA Wortnahe Umsetzung: nur rein sprachliche Anpassungen oder Fehlerkorrekturen Anpassungen nur bei nationalen Besonderheiten: Bsp: § 194 für Kompositversicherungsunternehmen

1. Aufbau und Struktur des VAG 2016 Innerstaatliche Rechtsstruktur nach Umsetzung von Solvabilität II: VAG 2016 Umsetzung RRL Grundlagen: FMA -VO VO (Ebene 2) Konkretisierung: Verb. techn. Standards (Ebene 3) Auslegung: Unverbindliche Leitlinien von EIOPA (Ebene 3) Rundschreiben der FMA

2. Wesentliche Neuerungen: Aufgrund von Solvabilität II ergeben sich wesentliche Neuerungen in folgenden Bereichen: Governance-System Solvabilität Kapitalanlage Gruppenaufsicht Veröffentlichungs- und Informationspflichten Aufsichtsinstrumenten

2. Wesentliche Neuerungen: Governance-System: Einrichtung der Funktionen: Risikomanagement-Funktion (§ 112), Versicherungsmathematischer Funktion (§ 113), Compliance-Funktion (§ 118) und Interne Revisionsfunktion (§ 119) Unternehmenseigene Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung (§ 111) Internes Kontrollsystem (§ 117) Fit & Proper (§ 120 - § 123) Integration des verantwortlichen Aktuars (§ 114 - § 116)

2. Wesentliche Neuerungen: 8. Hauptstück Solvabilität: 1. Abschnitt: Solvenzbilanz 2. Abschnitt: Bestimmung, Einstufung und Anrechnung der Eigenmittel (Basiseigenmittel und ergänzende Eigenmittel) 3. – 5. Abschnitt: Solvenzkapitalanforderung (Standardformel oder internes Modell) 6. Abschnitt: Mindestkapitalanforderung (Faktoransatz)

2. Wesentliche Neuerungen: Kapitalanlage: Ersetzung der Kapitalanlageverordnung durch den Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht gemäß § 124: Qualitative statt quantitative Vorgaben Kapitalanlageverordnung neu: nur ergänzende qualitative Vorgaben

2. Wesentliche Neuerungen: 9. Hauptstück Gruppenaufsicht: neue Regelung der Anwendungsfälle (§ 197 Abs. 1) Beaufsichtigung nur auf Ebene des obersten Mutter-unternehmens mit Sitz in einem Mitgliedstaat (nationale Teilgruppen gemäß § 199 nur noch optional) gruppeninterne Modelle (§ 212) Gruppen mit zentralisiertem Risikomanagement (3. Abschnitt) Aufsichtskollegien (§ 228) und verstärkte Zusammenarbeit und Konsultation (§ 229 und § 230)

2. Wesentliche Neuerungen: Veröffentlichungs- und Informationspflichten: Bericht über die Solvenz- und Finanzlage (§ 241 bis 245) Regelmäßige Aufsichtliche Berichterstattung (§ 248 Abs. 1): Inhalte und Übermittlungspflichten sind in der L2-VO geregelt Betrifft vor allem Daten auf Basis der Solvenzbilanz Ersetzt daher nur zum Teil die bisherigen Meldepflichten (Verordnungsermächtigung der FMA in § 248 Abs. 8 für zusätzliche regelmäßige Meldungen) Anpassung der Informationspflichten an Versicherungsnehmer

2. Wesentliche Neuerungen: Neue Aufsichtsinstrumente: aufsichtliches Überprüfungsverfahren (§ 273) Anordnungen der FMA (§ 275 bisher § 104): Z 1 Einhaltung der Rechtsvorschriften, Z 2 aufsichtliches Überprüfungsverfahren Z 3 Einhaltung der anerkannten Grundsätze eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs Solvabilitätsplan (§ 278), Sanierungsplan (§ 279) und Finanzierungsplan (§ 280)

2. Wesentliche Neuerungen: Grundsatz der Verhältnismäßigkeit: Umsetzung in § 268 Abs. 3 mit der Verpflichtung der FMA bei der Ausübung ihrer Befugnisse auf die Wesensart, den Umfang und die Komplexität der Risiken, die mit der Tätigkeit der einhergehen, angemessen zu berücksichtigen. Übermäßige Belastungen für kleinere und mittlere Unternehmen sollen vermieden werden.

3. Sonstige Anpassungen: Neugestaltung des Anwendungsbereiches: Aufzählung der Unternehmen in § 1, die der Beaufsichtigung unterliegen Hauptstück Informationen: Zusammenfassung der regelmäßigen Veröffentlichungspflichten, Meldepflichten, Informations- und Offenlegungspflichten in einem Hauptstück

3. Sonstige Anpassungen: Deckungsstocksystem: Das bewährte interne Sicherungssystem soll beibehalten werden. Anpassungen sind erforderlich im Hinblick auf die geeigneten Vermögenswerte: Statt Quantitativer Vorgaben: Eintragung von Vermögenswerten, die § 124 Abs. 1 Z 3 entsprechen

3. Sonstige Anpassungen: 3. Hauptstück: Kleine Versicherungsunternehmen mit jährlichen Prämien unter EUR 5m Vereinfachtes Aufsichtsregime in Anlehnung an das VAG 1978 Eigenmittelausstattung: Basis UGB, Ermittlung des Erfordernisses mittels eines einfachen Faktoransatzes Kapitalanlage: Festlegung quantitativer Grenzen mittels FMA-VO Governance: Vorgaben zur internen Revision, internen Kontrollverfahren und Risikomanagement

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! Ihre Fragen, Anmerkungen, Ergänzungen, … 01/51433-503161 Alexander.Peschetz@bmf.gv.at