UNTERNEHMENSSTEUERREFORM 2008

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 Präsentation transkript:

UNTERNEHMENSSTEUERREFORM 2008 20.11.2007 Dipl.-Kfm. Harald Braschoß Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Dipl.-Kfm. Harald Braschoß Wirtschaftsprüfer, Steuerberater Gewerbesteuer Im Bereich der Gewerbesteuer bringt die Unter- nehmensteuerreform wesentliche Veränderungen: 1. Die Gewerbesteuer ist nicht mehr als Betriebs- ausgabe abziehbar. 2. Der für Einzelunternehmen und Personengesell- schaften bestehende sogen. Staffeltarif wird abgeschafft. 3. Die Gewerbesteuermesszahl wird von 5 % auf 3,5 % reduziert 20.11.2007 Dipl.-Kfm. Harald Braschoß Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Dipl.-Kfm. Harald Braschoß Wirtschaftsprüfer, Steuerberater Gewerbesteuer 4. der zur Anrechnung auf die Einkommensteuer maßgebende Faktor wird von bisher 1,8 auf 3,8 erhöht. (Vorteil nur für Einzelunternehmen und Personengesellschaften) 5. Erweiterung der Hinzurechnungen auf alle Zins- und Finanzierungsanteile über einen fiktiven Zinsanteil. 20.11.2007 Dipl.-Kfm. Harald Braschoß Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Dipl.-Kfm. Harald Braschoß Wirtschaftsprüfer, Steuerberater Gewerbesteuer 6. Verringerung des Hinzurechnungsfaktors von derzeit 50 v. H. auf 25 v. H. 7. Einführung eines Hinzurechnungsfreibetrages von Euro 100.000,00. unverändert bleibt: Die Anrechnung der Gewerbesteuer bei der Ein- kommensteuer erfolgt nur auf gewerbliche Einkünfte. (Verrechnung positiver und negativer Einkünfte sogen. horizontaler Verlustausgleich) 20.11.2007 Dipl.-Kfm. Harald Braschoß Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Gewerbesteuer Hinzurechnung eines fiktiven Zinsanteils Fiktiver Zinsanteil Zinsen, Renten, dauernde Lasten, Gewinnanteile stiller Gesellschafter 100 % Mieten, Pachten und Leasingraten für bewegliche Wirtschaftsgüter, Lizenzen 20 % unbewegliche Wirtschaftsgüter 65 % 20.11.2007 Dipl.-Kfm. Harald Braschoß Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Gewerbesteuer Vergleich 2007 / 2008 Unternehmer U. zahlt jährlich Leasinggebühren von 10.000,00 €, Miete für eine Immobilie 100.000,00 € sowie Schuldzinsen für langfristige und kurzfristige Verbindlichkeiten von je 25.000,00 €. Der jährliche Gewinn liegt bei 50.000,00 € Hebesatz der Gemeinde 450 % 20.11.2007 Dipl.-Kfm. Harald Braschoß Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Dipl.-Kfm. Harald Braschoß Wirtschaftsprüfer, Steuerberater Gewerbesteuer Hinzurechnung: 2007 2008 Schuldzinsen kurzfr. (zu 100 %) 25.000,00 € Schuldzinsen langfr. (zu 50 bzw. 100 %) 12.500,00 € 25.000,00 € Leasinggebühren (zu 20 %) 2.000,00 € Miete Immobilie ( zu 65 %) 65.000,00 € Summe der Hinzurechnungen / Finanzierungsentgelte 12.500,00 € 117.000,00€ ./. Freibetrag 100.000,00€ Verbleiben 17.000,00 € Hinzurechnung 12.500,00 € 4.250,00 € ( 25 %) 20.11.2007 Dipl.-Kfm. Harald Braschoß Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Dipl.-Kfm. Harald Braschoß Wirtschaftsprüfer, Steuerberater Gewerbesteuer 20.11.2007 Dipl.-Kfm. Harald Braschoß Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Geringwertige Wirtschaftsgüter Reduzierung der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter von derzeit 410,00 € netto Anschaffungskosten auf 150,00 €. Dafür Einführung eines jahrgangsbezogenen Sammelpostens für alle beweglichen, abnutzbaren Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit AK / HK von mehr als 150,00 € bis zu 1.000,00 €. (Abschreibung linear auf 5 Jahre / 20 %) 20.11.2007 Dipl.-Kfm. Harald Braschoß Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Geringwertige Wirtschaftgüter Problem: Durch Veräußerung, Entnahme oder Wertminderungen wird der Wert des Sammelpostens nicht beeinflusst. (rein steuerlicher Ansatz, ist handelrechtlich nicht möglich) Ein erheblicher Teil der EDV Hardware wird somit auf 5 Jahre statt bisher auf 3 Jahre abgeschrieben. (Lösung: Bildung eines Investitionsabzugsbetrages im Vorfeld) 20.11.2007 Dipl.-Kfm. Harald Braschoß Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Investitionsabzugsbetrag Die bisherige Ansparrücklage wird künftige durch einen neuen Investitionsabzugsbetrag für kleine und mittlere Betriebe ersetzt. Im Rahmen der Neuregelung wird auf die bisherige Existenzgründerrücklage verzichtet. Kreis der Anspruchsberechtigten: Zum Kreis der Anspruchsberechtigten rechnen – wie bisher – der Gewerbetreibende und der selbständig Tätige, die ihren Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich ermitteln, der Land- und Forstwirt der Gewerbetreibende und der selbständig Tätige, die ihren Gewinn durch Einnahmen- Überschussrechnung ermitteln 20.11.2007 Dipl.-Kfm. Harald Braschoß Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Investitionsabzugsbetrag Die für die einzelnen Gruppen von Steuerpflichtigen maßgebenden Grenzwerte sind nachfolgend aufgeführt: Gewerbetreibender Buchführung Einnahmen-Überschussrechnung Betriebsvermögen Gewinn im Abzugsjahr im Abzugsjahr (ohne Investitionsabzugsbetrag) ≤235.000 € ≤100.000 € Selbständig Tätiger 20.11.2007 Dipl.-Kfm. Harald Braschoß Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Investitionsabzugsbetrag Voraussetzungen: der Steuerpflichtige beabsichtigt, das begünstigte Wirtschaftsgut voraussichtlich a) in den dem Wirtschaftsjahr des Abzuges folgenden drei Wirtschaftsjahren anzuschaffen oder herzustellen; b) mindestens bis zum Ende des dem Wirtschaftsjahr der Anschaffung oder Herstellung folgenden Wirtschaftjahres in einer inländischen Betriebsstätte des Betriebes ausschließ- lich oder fast ausschließlich betrieblich zu nutzen (90 % Grenze) und 20.11.2007 Dipl.-Kfm. Harald Braschoß Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Investitionsabzugsbetrag 3. der Steuerpflichtige das begünstigte Wirtschaftsgut seiner Funktion nach benennt. Nicht erforderlich Ausreichend Pkw, BMW 3er-Reihe Pkw Mähdrescher Landwirtschaftliches Nutzfahrzeug Traktor Gabelstapler Transportfahrzeug Lkw 20.11.2007 Dipl.-Kfm. Harald Braschoß Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Investitionsabzugsbetrag Der Investitionsabzugsbetrag kann auch in Anspruch genommen, wenn dadurch Verluste entstehen. Der Höchstbetrag für die insgesamt vorzunehmenden Investitions- abzugsbeträge ist von bisher 154.000, € auf 200.000,00 € aufge- stockt worden. Der Abzugsbetrag kann - wie bisher – in Höhe von 40 % der voraussichtlichen AK / HK gebildet werden 20.11.2007 Dipl.-Kfm. Harald Braschoß Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Investitionsabzugsbetrag Er ist nicht mehr auf die Anschaffung neuer Wirtschaftsgüter beschränkt, sondern kann auch für die geplante Anschaffung gebrauchter Wirtschaftsgüter gebildet werden. Der Abzug des Investitionsabzugsbetrages erfolgt außerbilanziell. Der Investitionsabzugsbetrag wird bei Nichtinanspruchnahme nicht aufgelöst, sondern im Jahr der Bildung rückgängig gemacht. 20.11.2007 Dipl.-Kfm. Harald Braschoß Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Dipl.-Kfm. Harald Braschoß Wirtschaftsprüfer, Steuerberater Investitionsabzugsbetrag Rückgängigmachung des Investitionsabzugsbetrages Zu einer Rückgängigmachung kommt es u. a. dann, wenn: die geplante Investition innerhalb des Investitionszeitraums von 3 Jahren nicht vorgenommen wurde, oder die Investition geringer ausgefallen ist, als ursprünglich bei der Inanspruchnahme des Abzugsbetrags vorgesehen. 20.11.2007 Dipl.-Kfm. Harald Braschoß Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Investitionsabzugsbetrag Auflösung bei Inanspruchnahme Hinzurechnung außerbilanziell gewinnmindernde Kürzung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Wirtschaftsgutes. Hierdurch vermindert sich die Bemessungsgrundlage für die Absetzung für Abnutzung, erhöhte Absetzungen und Sonder- abschreibungen. 20.11.2007 Dipl.-Kfm. Harald Braschoß Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Investitionsabzugsbetrag Beispiel: Unternehmer U beabsichtigt in 2010 einen gebrauchten Lkw für 50.000 € anzuschaffen. Für 2007 nimmt er einen Investitions- abzugsbetrag von 10.000 €1 in Anspruch. Die tatsächlichen Anschaffungskosten des im April 2010 angeschafften Lkw betragen in 2010: 30.000 € 60.000 € Die Nutzungsdauer soll 6 Jahre betragen. 1 Anm: Zulässig wären 40 % von 50.000 € = 20.000 € 20.11.2007 Dipl.-Kfm. Harald Braschoß Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Investitionsabzugsbetrag 20.11.2007 Dipl.-Kfm. Harald Braschoß Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Investitionsabzugsbetrag 20.11.2007 Dipl.-Kfm. Harald Braschoß Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

ÄNDERUNGEN DER BESTEUERUNG DER KAPITALGESELLSCHAFT 20.11.2007 Dipl.-Kfm. Harald Braschoß Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Dipl.-Kfm. Harald Braschoß Wirtschaftsprüfer, Steuerberater ÄNDERUNGEN DER BESTEUERUNG DER KAPITALGESELLSCHAFT 2.1 EBENE DER KAPITALGESELLSCHAFT 2.1.1 STEUERSATZÄNDERUNGEN Alt (bis 2007) KST 25 % SoLZ 5,5 % Gew.St-Messzahl 5,0 % GewSt-Betriebsausgabe Ja Neu (ab 2008) 15 % 5,5 % 3,5 % Nein 20.11.2007 Dipl.-Kfm. Harald Braschoß Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Dipl.-Kfm. Harald Braschoß Wirtschaftsprüfer, Steuerberater 2.1.2 Zahlenmäßige Übersicht bisher Gewinn 100,00 € Gewerbesteuerbelastung bei einem Hebesatz von 400 % ./. 16,67 83,33 Körperschaftsteuer (15 % von 100 ): (bisher 25 % v. 83,33) ./. 20,83 Solidaritätszuschlag (5% von 15%): ./. 1,15 Gewinn nach Steuern: 61,35 Steuern insgesamt: 38,65 Besteuerungsquote: 38,65 % Entlastung auf Gesellschaftsebene 8,82 € Neu 100,00 € ./. 14,00 86,00 ./. 15,00 ./. 0,825 70,175 29,825 29,83 % 22,82 % 20.11.2007 Dipl.-Kfm. Harald Braschoß Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

ENTLASTUNGSWIRKUNG IN ABHÄNGIGKEIT VOM GEWERBESTEUER-HEBESATZ: München 490 % Hamburg 470 % Köln 450 % Stuttgart 420 % Berlin 410 % Referenzwert 400 % Norderfriedrichskoog 200 % Entlastungswirkung der Unternehmens-steuerreform 2008 Euro 7,88 (19,3 %) 8,11 (20,08 %) 8,32 (21,56 %) 8,62 (22,04 %) 8,72 (22,43 %) 8,82 (22,82 %) 10,24 (30,96 %) 20.11.2007 Dipl.-Kfm. Harald Braschoß Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Dipl.-Kfm. Harald Braschoß Wirtschaftsprüfer, Steuerberater ÄNDERUNGEN DER BESTEUERUNG DER KAPITAL- GESELLSCHAFT 2.2 BESTEUERUNG DES GESELLSCHAFTERS GmbH / AG-Anteile Anteilseigner = natürliche Person = Personengesellschaft = Kapital- gesellschaft Anteile im Privatvermögen (PV) < 1 % Beteiligung ≥ 1 % Beteiligung Anteile im Betriebsvermögen (BV) Einzelunternehmer Betriebsaufspaltung 20.11.2007 Dipl.-Kfm. Harald Braschoß Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Dipl.-Kfm. Harald Braschoß Wirtschaftsprüfer, Steuerberater 2.2.1 Dividendenzahlungen NATÜRLICHE PERSON = Gesellschafter bis 2008 ab 2009 Anteile im a) Privatvermögen / Beteiligung < 1 % - Bemessungs- grundlagen 50 % (Halbeinkünfte) 100 % - Abzug Werbungskosten -,-- - Steuersatz Individuell (max. 45 % / 42 %) 25 % (Abgelt.steuer) 20.11.2007 Dipl.-Kfm. Harald Braschoß Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Dipl.-Kfm. Harald Braschoß Wirtschaftsprüfer, Steuerberater Dividendenzahlungen NATÜRLICHE PERSON = Gesellschafter bis 2008 ab 2009 Anteile im b) Betriebsvermögen / Privatvermögen ≥ 1 % Beteiligung - Bemessungs- grundlagen 50 % (Halbeinkünfte) 60 % (Teileinkünfte) - Abzug Betriebsausgaben - Steuersatz Individuell (max. 45 % / 42 %) 20.11.2007 Dipl.-Kfm. Harald Braschoß Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Dividendenzahlungen / Veräußerungsgewinne PERSONEN-GESELLSCHAFT 2.2.2 Gesellschafter = Dividendenzahlungen / Veräußerungsgewinne PERSONEN-GESELLSCHAFT bis 2008 ab 2009 gewerblich geprägt (Anteile = immer BV) - Bemessungs- grundlagen 50 % (Halbeinkünfte) 60 % (Teileinkünfte) - Betriebsaus- gabenabzug - Steuersatz Individueller Satz des einzelnen Gesellschafters 20.11.2007 Dipl.-Kfm. Harald Braschoß Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Dividendenzahlungen / Veräußerungsgewinne KAPITAL GESELLSCHAFT 2.2.3 Gesellschafter = Dividendenzahlungen / Veräußerungsgewinne KAPITAL GESELLSCHAFT bis 2008 ab 2009 Bemessungs- grundlagen 5 % - Steuersatz KÖST 15 % GewSt ca. 14 % 20.11.2007 Dipl.-Kfm. Harald Braschoß Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

2.2.4 DARSTELLUNG HALBEINKÜNFTEVERFAHREN / ABGELTUNGSSTEUER 2007 2008 2009 Gewinn 100 € Steuer auf Gesellschaftsebene ./. 38,65 € ./. 29,83 € 29,83 € Gewinn nach Steuern = Gewinnausschüttung 61,35 € 70,17 € Steuerpflichtige Dividende 30,67 € 35,09 € 42,10 € Steuern auf Gesellschafterebene - Einkommensteuer (42 %) ./. 12,88 ./. 14,74 17,54 17,68 - Solidaritätszuschlag (5,5 %) ./. 0,71 ./. 0,81 0,96 0,97 Gewinnausschüttung nach Steuern 47,76 54,62 51,67 51,52 Steuerbelastung insgesamt 52,24 45,38 48,33 48,48 Teilein-künfte-verfahren Halbeinkünfteverfahren Abgeltungs- steuer 20.11.2007 Dipl.-Kfm. Harald Braschoß Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Dipl.-Kfm. Harald Braschoß Wirtschaftsprüfer, Steuerberater 2.2.5 DARSTELLUNG BESTEUERUNG BEI AUSSCHÜTTUNGEN ZWISCHEN KAPTIALGESELL- SCHAFTEN GmbH-Anteil (Tochtergesellschaft) ist im Betriebsvermögen einer anderen GmbH (Muttergesellschaft) in 2007 in 2008 Gewinnausschüttung der Tochter GmbH 61,35 € 70,17 € Nicht abzugsfähig bei Mutter (5 %) 3,07 € 3,51 € Köst 15 % - 0,46 € - 0,53 € GewSt ca. 14 % - 0,43 € - 0,49 € Netto-Dividende 60,46 € 69,15 € in 2009 70,17 € 3,51 € - 0,53 € - 0,49 € 69,15 € 20.11.2007 Dipl.-Kfm. Harald Braschoß Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Dipl.-Kfm. Harald Braschoß Wirtschaftsprüfer, Steuerberater 2.2.6 AUSWIRKUNG DER NICHT-ABZUGSFÄHIGKEIT VON WERBUNGSKOSTEN i. Z. m. BETEILIGUNGEN Beispiel: GmbH mietet Grundstück für € 100 von Gesellschafter an. Im Zusammenhang mit der Finanzierung von Anteilen (< 1 %) hat der Gesellschafter Finanzierungskosten von € 60 p. a. a) Anteile werden im Privatvermögen gehalten b) Anteile werden im Betriebsvermögen gehalten 20.11.2007 Dipl.-Kfm. Harald Braschoß Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Dipl.-Kfm. Harald Braschoß Wirtschaftsprüfer, Steuerberater zu a) Anteile im Privatvermögen Gesellschafter (Anteile PV) VZ 2007 VZ 2009 Mieterträge = Eink. aus V+V 100,00 Finanzierungsaufwand Beteiligung 60 -30,00 -0,00 Einkünfte 70,00 ESt und SoLZ 33,23 47,48 Steuerbelastung Gesellschafter Steuerbelastung insgesamt 34,11 50,10 20.11.2007 Dipl.-Kfm. Harald Braschoß Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Dipl.-Kfm. Harald Braschoß Wirtschaftsprüfer, Steuerberater Beispiel zu a) GmbH-Anteile liegen im Betriebsvermögen zu b) Anteile im Betriebsvermögen Besitzunternehmer (Anteile BV) VZ 2007 VZ 2009 Mieterträge des Besitzunternehmens 100,00 Finanzierungsaufwand 60 -30,00 -36,00 GewSt als Betriebsausgabe -11,66 0,00 Steuerlicher Gewinn 58,34 64,00 ESt und SoLZ 27,70 30,38 Anrechnung GewSt § 35 EStG -5,25 -8,51 GewSt (Messzahl 5 % / 3,5 %) 11,66 8,96 Steuerbelastung Besitzunternehmen 34,11 30,83 Steuerbelastung insgesamt 33,45 20.11.2007 Dipl.-Kfm. Harald Braschoß Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Dipl.-Kfm. Harald Braschoß Wirtschaftsprüfer, Steuerberater Beispiel zu a) GmbH-Anteile liegen im Betriebsvermögen Resumée: Die Nicht-Abzugsfähigkeit der Finanzierungskosten von Anteilen im Privatvermögen erhöht die Besteuerungsquote gegenüber GmbH-Anteilen im Betriebsvermögen von 33,45 % auf 50,10 % (Steuersatz = 42 %) 20.11.2007 Dipl.-Kfm. Harald Braschoß Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

ÄNDERUNGEN DER BESTEUERUNG DER PERSONEN- GESELLSCHAFT / EINZELUNTERNEHMEN 20.11.2007 Dipl.-Kfm. Harald Braschoß Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Dipl.-Kfm. Harald Braschoß Wirtschaftsprüfer, Steuerberater 3.1.1 TRENNUNGSPRINZIP BEI KAPITALGESELLSCHAFTEN 2007 KAPITALGESELLSCHAFTSEBENE: BESTEUERUNG DER GEWINNE NACH DEM KöStG/GewStG 100,00 Eink. - 38,65 Steuern   61,35 2007 GESELLSCHAFTEREBENE: BESTEUERUNG DER NETTOGEWINNE MIT EST BEI AUSSCHÜTTUNG   61,35 Divid. - 14,56 Steuern   46,79 DAS TRENNUNGSPRINZIP BLEIBT 20.11.2007 Dipl.-Kfm. Harald Braschoß Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Dipl.-Kfm. Harald Braschoß Wirtschaftsprüfer, Steuerberater 3.1.2 TRANSPARENZPRINZIP BEI PERSONEN- GESELLSCHAFTEN / EINZELUNTERNEHMEN 2007 UNTERNEHMENS-EBENE: Nur Gewerbesteuer Keine Einkommensteuer 100,00 Eink. - 14,00 GewSt   86,00 Gewinn 2007 GESELLSCHAFTER EBENE: Einkommensteuer auf vollen Gewinn, unabhängig ob entnommen oder nicht   86,00 - 38,11 ESt   47,89 20.11.2007 Dipl.-Kfm. Harald Braschoß Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

= Erweiterung des Transparenzprinzips in Richtung Trennungsprinzip 3.2 ALTERNATIVE BESTEUERUNG (WAHLRECHT) 3.2.1 BEGÜNSTIGUNG DES NICHT ENTNOMMENEN GEWINNS = Erweiterung des Transparenzprinzips in Richtung Trennungsprinzip UNTERNEHMENS-EBENE ENTNOMMENER GEWINN NICHT ENTNOMMENER GEWINN ANTRAG GESELLSCHAFTER- EBENE SOFORTBESTEUERUNG BESTEUERUNG ERST BEI ENTNAHME Persönlicher Steuersatz Pauschale Besteuerung bei Thesaurierung 28,25 % bei späterer Entnahme 25 % 20.11.2007 Dipl.-Kfm. Harald Braschoß Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Dipl.-Kfm. Harald Braschoß Wirtschaftsprüfer, Steuerberater 20.11.2007 Dipl.-Kfm. Harald Braschoß Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Dipl.-Kfm. Harald Braschoß Wirtschaftsprüfer, Steuerberater 3.2.3 KREIS DER ANTRAGSBERECHTIGTEN bilanzierende Gewerbetreibende für jeden Betrieb bilanzierende Freiberufler für jeden Betrieb bilanzierende Land- und Forstwirte für jeden Betrieb jeder Gesellschafter einer Personengesellschaft Gewinnbeteiligung > 10 %                    oder      > 10.000 € gesondert für jeden Mitunternehmeranteil 20.11.2007 Dipl.-Kfm. Harald Braschoß Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Dipl.-Kfm. Harald Braschoß Wirtschaftsprüfer, Steuerberater 3.2.4 NACHVERSTEUERUNG DURCH SCHÄDLICHE VORGÄNGE Überentnahmen in Folgejahren (Saldo aus Entnahmen / Einlagen ist höher als Jahresüberschuss) Betriebsveräußerung, -aufgabe Einbringung des Betriebs in eine Kapitalgesellschaft Übergang von der Bilanzierung zur Einnahmen- überschussrechnung Antrag auf Nachversteuerung unentgeltliche Betriebsübertragung 20.11.2007 Dipl.-Kfm. Harald Braschoß Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Dipl.-Kfm. Harald Braschoß Wirtschaftsprüfer, Steuerberater 3.2.5 RESUMÉE - Tendenziell nur für große Personengesellschaften geeignet,wenn > ausreichende Gewinne dauerhaft vorhanden > Steuerung der Entnahmen möglich - Anwendungsmöglichkeiten darüber hinaus: > Ausgleich von nicht-liquiditätswirksamen Einmaleffekten: - Auflösung der 7g-Rücklage aus 2006 in 2008 - Gewinnerhöhungen aus Betriebsprüfungen, die ab 2008 zum Tragen kommen 20.11.2007 Dipl.-Kfm. Harald Braschoß Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Dipl.-Kfm. Harald Braschoß Wirtschaftsprüfer, Steuerberater 20.11.2007 Dipl.-Kfm. Harald Braschoß Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Dipl.-Kfm. Harald Braschoß Wirtschaftsprüfer, Steuerberater 20.11.2007 Dipl.-Kfm. Harald Braschoß Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Dipl.-Kfm. Harald Braschoß Wirtschaftsprüfer, Steuerberater RESUMÉE: 1. Ausschüttung von Gewinnen aus 2007 ist in 2008 günstiger als in 2009 2. Ausschüttung von Gewinnen aus 2008 (Vorabausschüttung) ist in 2008 günstiger als in 2009 3. Je geringer der Steuersatz des Ausschüttungsempfängers, desto günstiger ist die Gewinnausschüttung für Gewinne bis einschließlich 2008 in 2008 20.11.2007 Dipl.-Kfm. Harald Braschoß Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

4.2 HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN FÜR ANSPARABSCHREIBUNGEN 2006 / 2007 Grundlage: Bildung der Ansparrücklage ist letztmals möglich für Wirtschaftjahre, die vor Verkündigung des Gesetztes enden Beachtung bei Jahresabschluss zum 31. Dezember 2006 = letztmalig Bildungsmöglichkeit nach altem Recht 1. Nur in 2005 und 2006 gebildete Rücklagen sind nach den Regelungen des alten Rechts aufzulösen und abzuschreiben 2. Bildung einer Rücklage mindert die Steuer auf Ebene der Kapitalgesellschaft um 38,65 %. Die Auflösung der Rücklage zu 2008 führt zu einer Besteuerung von nur 29,83 %. 3. Vorziehen der Investition nach 2007 (wg. Wegfall der degressiven Abschreibung ab 2008) d. h. bis zum 31. Dezember 2006 20.11.2007 Dipl.-Kfm. Harald Braschoß Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

4.3 HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN FÜR INVESTITIONEN Vorziehen von Investitionen nach 2007 wg. Wegfall der degressiven Abschreibung zulässiger Höchstbetrag für die degressive Afa ist das Dreifache des linearen Afa-Satzes, maximal 30,0 v. H. gilt für in 2006 / 2007 angeschaffte / hergestellte Wirtschaftsgüter b) Vorziehen von Investitionen nach 2007 Änderungen zur Regelungen der geringwertigen Wirtschaftsgüter alt - AK/HK bis 410,00 € = sofort abzugsfähig neu - AK/HK bis 150,00 € = sofort abzugsfähig - AK/HK > 150,00 € < 1.000 € = Sammelposten (20 % - Auflösung p. a.) 20.11.2007 Dipl.-Kfm. Harald Braschoß Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

4.4 HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN AUFWAND-/ ERTRAGSTEUERUNG Steuerbelastung sinkt auf Ebene der Kapitalgesellschaften (ohne Ausschüttung) um ca. 20 % (je nach GewSt-Satz) der Personengesellschaften (unter Berücksichtigung der Besteuerung beim Gesellschafter) um ca. 1,4 % VERLAGERUNG VON AUFWAND / ERTRAG IST NUR BEI KAPITALGESELLSCHAFTEN SINNVOLL Vorziehen von Aufwand nach 2007 Verlagerung von Erträgen nach 2008 (z. B. durch Verlagerung von Fertigstellungslieferterminen) 20.11.2007 Dipl.-Kfm. Harald Braschoß Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

4.5 HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN / RECHTSFORM / RECHTSFORMVERGLEICH Gesamtsteuerbelastung GmbH (bei Vollausschüttung) und Personengesellschaft (ohne Thesaurierung) ist bei Spitzensatz (42 %) fast identisch Gesamtsteuerbelastung GmbH (ohne Ausschüttung) liegt erheblich niedriger (29,825 %) als bei Personengesellschaft (ohne Thesaurierung) (45,319 %) Abschluss schuldrechtlicher Verträge zwischen Gesellschafter / Kapitalgesellschaft führt trotz Minderung der Gewinnbesteuerung zu einer sinkenden Gesamtsteuerbelastung Sofern der Jahresüberschuss der Kapitalgesellschaft (nach Abzug aller schuldrechtlichen Verpflichtungen gegenüber Gesellschafter) dauerhaft thesauriert werden kann, ist die Rechtsform der Kapitalgesellschaft günstiger als die der Personengesellschaft (ca. 18 %) 20.11.2007 Dipl.-Kfm. Harald Braschoß Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

4.5 HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN RECHTSFORM Betriebsaufspaltungsfälle Vermietung von Immobilien Lizenzverträge über Patente zwischen Gesellschafter / Gesellschaft werden durch Reform benachteiligt, da gewerbesteuerlich eine Hinzurechnung beim Mieter/Lizenznehmer erfolgt, aber keine Kürzung beim Vermieter/Lizenzgeber Tendenziell ist Inhaberwechsel sinnvoll Ziel: Beendigung Betriebsaufspaltung ohne Beendigung der gewerblichen Tätigkeit (z. B. in Verbindung mit Unternehmensnachfolge) Erweiterte Gewerbesteuerbefreiung beim Vermieter- Unternehmen 20.11.2007 Dipl.-Kfm. Harald Braschoß Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Dipl.-Kfm. Harald Braschoß Wirtschaftsprüfer, Steuerberater 4.6 HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN DURCH EINSCHALTUNG GEWERBLICH GEPRÄGTER UNTERNEHMEN / KAPITALGESELLSCHAFTEN Erwerb und Finanzierung von Anteilen an Kapitalgesellschaften durch Privatpersonen führt im Ergebnis zu Anwendung der Abgeltungssteuer (25 %) Nicht-Abzugsfähigkeit der Zinsaufwendungen Vermeidung durch vorherige Gründung einer gewerblich geprägten Gesellschaft (GmbH & Co. KG), die die Anteile an der Kapitalgesellschaft erwirbt Anwendung des Teileinkünfteverfahrens, d. h. 60 % der Zinsen werden abzugsfähig 20.11.2007 Dipl.-Kfm. Harald Braschoß Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Kurzübersicht weiterer Änderungen Möglichkeit der Pauschalversteuerung von Geschenken ab 2007 Die Gewinnschwelle für die Buchführungspflicht steigt von 30.000,00 € auf 50.000,00 € für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2007 beginnen. Formular EÜR „Verschlimmböserung“ geht weiter 20.11.2007 Dipl.-Kfm. Harald Braschoß Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Lohnsteuerrichtlinien Auswärtstätigkeit keine Unterscheidung zwischen Dienstreise, Fahrtätigkeit und Einsatzwechseltätigkeit = Reisekosten (Wegfall der 30 km Grenze und der Dreimonatsfrist) regelmäßige Arbeitsstätte Ausweitung des Begriffs Tätigkeit des AN unabhängig davon, ob es sich um eine Einrichtung des AG handelt Übernachtungskosten Streichung der Übernachtungspauschalen (für In- und Ausland) 20.11.2007 Dipl.-Kfm. Harald Braschoß Wirtschaftsprüfer, Steuerberater