Dipl.-Math. Winfried Zylka

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Gesamtschulen Aktuelle Schulsituation in Melle
Advertisements

Bedeutung des demografischen Wandels für die Arbeitswelt
Konzeptionelle Eckpunkte
Die Projektgruppe heißt Sie herzlichst willkommen
Jahresbilanz 2010 Dezernat Bildung, Jugend und Sport
Merkblatt zur Berechnung der Gesamtqualifikation gemäß APO-GOSt B(C) gültig ab Schuljahr 2010/11 für die G8-Jahrgänge in der gymnasialen Oberstufe.
Grundsätzliches zur Aufgabe des Verbundkoordinators u.a.
Zur Reform weiterführender Schulen in Niedersachsen Zur Reform weiterführender Schulen in Niedersachsen Vortrag am 6. Januar 2009 vor der SPD-Landtagsfraktion.
Jugendhilfe Schule.
Planungsaufgabe eines Schulver- waltungsamtes - zuständig für die äußeren Schulangelegenheiten Rainer Westers FDL Schule, Sport, Kultur Stadt Emsdetten.
Schulstruktur und Schulaufsicht in NRW
Schulgesetz § 1 (1) Jeder junge Mensch hat ohne Rücksicht auf seine wirtschaftliche Lage und Herkunft und sein Geschlecht ein Recht auf schulische Bildung,
Ganztagsschule: PISA-Schock 2000/02
Der demografische Wandel in Sachsen-Anhalt und sein Einfluss auf die Gestaltung von Kinder- und Jugendpolitik Vortrag Magdeburg
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport 1 Planung der neuen Akademie für Brand- und Katastrophenschutz in Scheuen Einwohnerversammlung Groß
Integrative Lerngruppe
Prof. Dr. Bernhard Wasmayr
Sonderpädagogische Förderung in Schleswig-Holstein. Rendsburg, d. 23
Universität Siegen Bildungschancen und ethnische Herkunft, Migrantenkinder im deutschen Bildungssystem Fachbereich 2 Dozent: Prof. Dr. R. Geißler.
Der Übergang von der Grundschule in die weiterführende Schule
Grundlagen für die Teilnahme an G8GTS Die Pflichtstunden in G8GTS
Konjunkturpaket II Dillingen, Hans-Jürgen Gorsler, Ref Umsetzung der Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder Umsetzung der Zukunftsinvestitionen.
Prof. Dr. Bernhard Wasmayr VWL 2. Semester
AWA 2007 Natur und Umwelt Natürlich Leben
Niedersachsen Niedersachsens Zukunft sichern mit guter Bildung und solider Finanzpolitik.
Beraten. Fördern. Unterstützen
„Ganztag“ in der Sek. I in Bewegung
Qualitätstableau des Landes NRW
Demografische Entwicklung in Sachsen bis 2020
Lehrerausbildung in Estland
Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen
Rahmenkonzept zum Ausbau von Ganztagsgrundschulen (Stand Februar 2010)
Eine Einführung in die CD-ROM
Dokumentation der Umfrage
Das Bildungsmanagement der Stadt Flensburg
Kinder- und Jugenddorf Klinge Qualitätsentwicklung Januar 2005 Auswertung der Fragebögen für die Fachkräfte in den Jugendämtern.
Generation 50plus - „Frisch, Fröhlich, Alt“
„Nach der Grundschule: Neue Wege zu weiterführenden Schulen“
Grund- und Regionalschule Schwarzenbek-Nordost
Ertragsteuern, 5. Auflage Christiana Djanani, Gernot Brähler, Christian Lösel, Andreas Krenzin © UVK Verlagsgesellschaft mbH, Konstanz und München 2012.
Offene Ganztagsschulen in Schleswig-Holstein
Neuordnung der Schullandschaft in Schleswig-Holstein
Nach der zugrunde liegenden Bund-Länder-Vereinbarung können aus diesem Sonderver- mögen nur Investitionsvorhaben gefördert werden. Der Investitionsbegriff.
Ein Blick auf die Schullandschaft in Schleswig-Holstein
in den Regionen des Landes
MINDREADER Ein magisch - interaktives Erlebnis mit ENZO PAOLO
Was hat sich verändert, was wird sich verändern?
Reform der Finanzierung der Tageseinrichtungen und
Was ist neu in der gymnasialen Oberstufe?
Zielsetzung des Schulversuchs
Informationsabend Ganztagesschule Grundschule Innenstadt
Gemeinschaftsschule – Schule für die Zukunft
Informationen zur offenen Ganztagsschule
Schulpolitischer Konsens für NRW Die neue Sekundarschule
Seite 1. Seite 2 I. Zukünftiges Spielklassenmodell für den Herrenbereich: Im Herrenbereich: Vorschlag ab Spieljahr 2008/ Schleswig-Holstein-Liga.
Zusammengestellt von OE3DSB
Bevölkerungsprojektion bis 2030 Stadt Bischofsheim a. d. Rhön Stand: Präsentiert von Schülern.
Folie Beispiel für eine Einzelauswertung der Gemeindedaten (fiktive Daten)
Bevölkerungsprojektion bis 2030
Sonderpädagogische Förderung in Schleswig-Holstein
Auf dem Weg zur Ganztagsgrundschule Juli 2014.
Schulentwicklungsplan Rechtliche Grundlagen Schulgesetz §§ 144,144a,145,146 1WS 2012,Uni Marburg/Liese.
Folie Einzelauswertung der Gemeindedaten
Offene Ganztagsschule an der Schule am Ipf
Fachdienst Wirtschaftliche Jugendhilfe
Qualitätsoffensive der Hauptschulen im Rheinisch Bergischen Kreis - Ausbildungsreife-
Fakten, Ideen und Visionen zur Entwicklung
Regionales BildungsNetzwerk in der Bildungsregion Kreis Steinfurt miteinander voneinander leben lernen.
PUSH Portal zur Unterrichtserfassung SH Umgang mit Unterrichtsausfall an allgemeinbildenden Schulen.
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration Familienzentren in Hessen Dienstag, 12. Januar 2016.
 Präsentation transkript:

Dipl.-Math. Winfried Zylka Tannenweg 21a, 24619 Bornhöved Tel. 04323- 96646 u. 0179-465 3413 Telefax 04323- 96645 e-mail: komplus20@t-online.de Internet: www.winfried-zylka.de Veränderungen in der Schullandschaft: Was bringt das „neu-neue“ Schulgesetz? KOMMA Bordesholm 31.03.2011 Winfried Zylka – Kommunalberatung in Demografiefragen

Veränderungen in der Schullandschaft Themenauswahl Was wurde bisher erreicht? Das „neu-neue“ Schulgesetz 2011 Schullastenausgleich Schulbauförderung – wer hilft den Schulträgern? Schülerbeförderung Schulen im Wettbewerb um Schüler/innen Schule in der Kommune – Ganztagsschulen, Zusammenarbeit mit anderen kommunalen Angeboten Veränderung der Schulträgerstruktur Rückgang der Schülerzahlen - Demografische Entwicklung Winfried Zylka

Ein Blick auf die Schullandschaft in Schleswig-Holstein Veränderungen SchulG 2007 ausgelöst durch: PISA und andere internationale Vergleichsstudien Demografische Situation Finanzielle Lage der öffentlichen Hand Ziele: Verbesserung der Bildungsqualität höhere Bildungsgerechtigkeit Sicherung eines flächendeckendes hochwertigen Bildungsangebots Winfried Zylka

Veränderung der Schullandschaft von 2006 bis 2010 Schulen/Schularten 2006/07 2010/11   Diff. 06-10 Schulen Schüler *) in % Grundschule 413 119.782 395 106.258 -18 -13.524 -11,3 Hauptschule 45 40.273 16.022 -45 Realschule 162 63.341 9 36.338 -153 Grund- und Hauptschule 152 43 -109 Förderzentrum 129 11.053 104 8.079 -25 -2.974 -26,9 Regionalschule 27 9.902 Grund- und RegSch. 34 Gemeinschaftsschule 91 49.636 Grund- und GemSch. Gesamtschule 25 19.613 Gymnasium 98 80.679 94 87.397 -4 6.718 8,3 Gymn. mit RegSch./R 1 5 4 sonst.Schularten 5.572 5.247 -325 -5,8 zus. 1.025 340.313 845 318.879 -180 -21.434 -6,3 HRGesSch : HRRegGem 123.227 111.898 -11.329 -9,2 Winfried Zylka *) Schüler/innen an öffentlichen und privaten Schulen

Regionale Verteilung der 134 Gemeinschaftsschulen und 66 Regionalschulen (incl. Gy-Teil) im Schuljahr 2010/2011 Kreis/ Stadt GemSch RegSch Flensburg 4 2 Kiel 9 7 Lübeck 11 3 Neumünster 4 4 Dithmarschen 5 6 Steinburg 9 2 Nordfriesland 6 7 dv. 3 mit Gym Stormarn 14 0 Ostholstein 11 4 Pinneberg 12 5 Plön 3 6 Rendsburg-Eckernförde 9 10 dv. 2 mit Gym Herzogtum Lauenburg 9 2 Segeberg 16 4 Schleswig-Flensburg 12 4 Winfried Zylka

Ganztagsschulen in Schleswig-Holstein 2010/11 430 offene Ganztagsschulen mindestens 3 Tage pro Woche 7 Stunden, Teilnahme i.d.R. nicht verpflichtend 23 gebundene Ganztagsschulen, davon 10 neu ab 2009/10 montags bis donnerstags 8 Stunden, freitags 5 Stunden, Teilnahme ist verbindlich ________________________________________________ Zusätzlich: 255 Betreuungsangebote im Primarbereich 75 Gymnasien mit Mittagsbetreuung Winfried Zylka

Veränderungen in der Schullandschaft Änderung des Schulgesetzes 2011 Vorschaltgesetz vom 27. Januar 2010 (Fristverlängerung für die gesetzliche Umwandlung von Haupt- oder Realschulen und KGS bis 31.7.2011) Haushaltsbegleitgesetz 2011: Änderung von § 113 und § 114 (Schulkostenbeitrag für Schüler, die in einem anderen Bundesland beschult werden und Elternbeteiligung an den Kosten der Schülerbeförderung, Investitionskostenanteil bei den Schulkostenbeiträgen 250 € ab 2011) Verabschiedung des SchulG am 28. Januar 2011, Inkrafttreten am 9. Februar 2011, zumeist mit Wirkung von Schuljahr 2011/12 Winfried Zylka

Änderung des Schulgesetzes 2011 (1) Gymnasialer Bildungsgang G8 und G9: Wahlfreiheit für die Gymnasien (Schulleitung im Einvernehmen mit der Schulkonferenz und dem Schulträger, § 44); Flexible Gestaltung von Regionalschulen und Gemeinschaftsschulen mit dem Ziel, die Schularten später zusammenzuführen (§ 42 und § 43) Wegfall der „prophylaktischen Prüfungen“: Schüler/innen erhalten mit Versetzung in die 10 bzw. 11. Jahrgangsstufe ohne weitere Prüfung den Hauptschul- bzw. den Realschulabschluss. (§ 18 Abs.3 gestrichen) Förderung von Schulsozialarbeit durch das Land (§ 6, Abs. 6) Zuständige Schule: Auch Gemeinschaftsschulen können zuständige Schulen nach § 24 sein. Möglich ist auch die vorsorgliche Festlegung von Zuständigkeitsbereichen. Winfried Zylka

Änderung des Schulgesetzes 2011 (2) Oberstufe an Gemeinschaftsschulen: Nur bei Bedarf, der nicht anderweitig gedeckt werden kann. (§ 43 Abs. 3) Schulträgerschaft: Die Voraussetzungen einer Grundschulträgerschaft werden in § 56 und § 60 neu geregelt. Reine Grundschulträger sind möglich, soweit mindestens eine der Grundschulen des Trägers die Mindestgröße erfüllt. Die Übergangsbestimmungen in § 148 Abs. 4 und 5 entfallen. Hallig-Schulen bis Jahrgangsstufe 9 (§ 46) Mögliche organisatorische Verbindungen (§ 9): - Grundschulen, Regionalschulen, Gymnasien und Förderzentren - Grundschulen, Gemeinschaftsschulen und Förderzentren Fusionsgebot nach § 60 Abs. 4: Kann-Bestimmung, nur noch bei Schulen eines Schulträgers Winfried Zylka

Änderung des Schulgesetzes 2011 (3) Neuregelung des Schullastenausgleichs ab 1.1.2012 : Schulkostenbeiträge werden nicht mehr vom Ministerium festgelegt. Schulträger können sie auf der Basis von Vollkosten-Kalkulationen errechnen und erheben. Schulkostenbeiträge können auch frei vertraglich vereinbart werden. Träger von Förderzentren können einen gesondert zu berechenden Schulkostenbeitrag für integrativ geförderte Schüler von Wohnsitzgemeinden erheben. (§§ 111-112) Schulkostenbeiträge auch bei Schulbesuch in Hamburg (§ 113 Abs. 1) (Für die Aufnahme von Schülern/innen aus Hamburg gibt es keinen Kostenausgleich!) Elternbeteiligung an den Kosten der Schülerbeförderung (§ 114 Abs.2) Winfried Zylka

Schullastenausgleich Gegenwärtige Lösung Gastschulbeiträge (Schulkostenbeiträge nach §111) auf erweiterter Kostenbasis kalkuliert (innere Verrechnungen und zentrale Verwaltungskosten der Schulträger sowie Investitionskostenanteil – 125 / 250 € pro Schüler/in - einbeziehen) Schulbaufinanzierung: Kommunaler Schulbaufonds nur noch bis 2012 (Art. 3 § 2 Abs. 4 des Artikel-Gesetzes). In dieser Übergangszeit werden aus ihm bestehende Verbindlichkeiten früherer Baumaßnahmen erfüllt. Winfried Zylka

Schulkostenausgleich Schulkostenbeiträge 2007 und 2011 Schulkostenbeiträge werden auf breiterer Grundlage (einschl. internen Leistungen und zentralen Verwaltungkosten) kalkuliert und haben einen Investitionskostenanteil (Angaben in € pro Schüler/in pro Jahr) früher (2007) jetzt (2011) GH Schulen 796 1.438 Real-/Regionalschulen 694 1.184 Gymnasien 658 1.057 Gesamt-/Gem.schulen 804 1.293 Förderzentren L 1.830 3.925 Förderzentren G 6.351 6.916 Winfried Zylka

Schulkostenausgleich (1) Schulkostenbeiträge neue Regelung ab 2012 Schulkostenbeiträge werden berechnet vom Schulträger für jede Schule (ggf. für mehrere Schulen der gleichen Schulart) auf der Basis der tatsächlichen Aufwendungen des vorvergangenen Jahres umgerechnet auf eine/n Schüler/in. In die Berechnung fließen ein: Laufende Kosten nach § 48 Abs. 1 Nr. 3 und 4 (Hilfspersonal u. Sachbedarf); Sozialpädagogen des Schulträgers zählen hierbei als „Hilfspersonal“ Mieten (nach § 48 Abs. 2 Nr. 1) Investitionskosten; die Investitionskosten werden in Höhe der jährlichen Abschreibung (nach steuerrechtlichen Vorschriften für gewerblich genutzte Gebäude) angerechnet (§ 111 Abs. 1) Verwaltungskosten (§ 111 Abs. 1) abzüglich Einnahmen (§ 111 Abs. 1) Die Schülerzahlen werden nach der Schulstatistik (Stichtag des vorvergangenen Jahres) ermittelt. (§111 Abs. 6) Winfried Zylka

Schulkostenausgleich (2) Schulkostenbeiträge neue Regelung ab 2012 Schulkostenbeiträge können auch frei vereinbart werden! Neuregelung für Förderzentren: Für Schüler/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die nach § 5 Abs. 2 „gemeinsam unterrichtet“ werden, besteht ein Anspruch auf Schulkostenbeiträge sowohl seitens des Trägers der Schule, zu dem das Schulverhältnis besteht, als auch seitens des Trägers des Förderzentrums, das an dem Unterricht mitwirkt. Die Schulträgerkosten des Förderzentrums werden dabei durch die Zahl der dort beschulten Schüler/innen plus der an anderen Schulen geförderten Schüler/innen geteilt. Winfried Zylka

Schulbauförderung Was kommt nach 2012 ??? Bisherige Programme laufen aus: Kommunaler Schulbaufonds Ganztagsprogramm Landes-Schulbauprogramm Investitionspakt Konjunkturpaket II Was kommt nach 2012 ??? 31 Mio € Vorwegabzug KFA weiterhin für den Schulbau? KIF? Zuschussprogramm? Abgewickelt durch Land / IB oder Kreise? Gleichmäßige Aufteilung auf die Schulträger nach Schülerzahlen?

Schülerbeförderung Wie bisher: Träger der Schülerbeförderung sind die Schulträger oder die Kreise (in den Fällen § 114 Abs. 1 Nr. 1 – 3) Die Kreise bestimmen durch Satzung über den Umfang der notwendigen Kosten (z.B. Mindestentfernung, nächstgelegene Schule, ….) § 114 Abs. 2 Neu: Die Satzung hat eine Elternbeteiligung vorzusehen. Bis 31.07.2011: ….kann eine Elternbeteiligung vorsehen. Die Kreise werden voraussichtlich in unterschiedlicher Weise diese Bestimmung umsetzen! Wie bisher: Kosten tragen der Kreis zu 2/3 und die Schulträger zu 1/3. Schulträger können ihre Kosten zur Hälfte von den Wohnsitzgemeinden, die nicht an der Trägerschaft beteiligt sind, erstatten lassen. Freie Vereinbarungen sind möglich! (§ 114 Abs. 3 Winfried Zylka

Schulen im Wettbewerb (1) Pädagogisch motivierende Atmosphäre Gute Ergebnisse in Vergleichsstudien Enge Zusammenarbeit Schule – Eltern Gute Schullaufbahnberatung Vermittlung von Ausbildungsplätzen etc. Interessantes Ganztagsangebot Inhaltliche Profilbildung der Schule Schulsozialarbeit Gewinnen von externen Partnern Integrationsarbeit Vernetzung mit anderen Schulen Winfried Zylka

Schulen im Wettbewerb (2) Ausstattung mit Lehr-/ Lernmitteln Schulgebäude (Architektur) Schulhofgestaltung Qualität der Schülerbeförderung Ansprechende Internetpräsentation Öffentlichkeitsarbeit Identifikation Schüler – Eltern mit Schule Namensgebung der Schule Qualifiziertes Personal des Schulträgers Winfried Zylka

Schule in der Kommune Schule als Lern- und Lebensraum in der Stadt/ Region Schule als kommunaler Dienstleister: Vernetzung von Schule, Jugendhilfe, Sport, Kultur und Wirtschaft Aufbau von Kooperations- und Kommunikationsstrukturen in der Region, auch zwischen verschiedenen Trägern der Einrichtungen Neues Verständnis von Schulträger: nicht nur Sachaufwands-trägerschaft, sondern aktiv-gestaltende Schulträgerrolle Keine Trennung von „inneren“ und „äußeren“ Schulangelegen-heiten, sondern gemeinsame Bildungsverantwortung Gemeinsame Qualitätsentwicklung, Lehrerfortbildung, Bildungsberatung, ……. Winfried Zylka

Ziel: Straffung der kleinteiligen Schulträgerstruktur Veränderungen - Schuljahr 2002/03: 371 Schulträger für 1.048 Schulen, 223 nur eine Schule Schuljahr 2004/05: 371 Schulträger für 1.045 Schulen, 224 nur eine Schule Schuljahr 2005/06: 370 Schulträger für 1.040 Schulen, 223 nur eine Schule - Schuljahr 2006/07: 365 Schulträger für 1.025 Schulen, 213 nur eine Schule - Schuljahr 2007/08: 360 Schulträger für 1.003 Schulen, 210 nur eine Schule Schuljahr 2009/10: 310 Schulträger für 892 Schulen, 175 nur eine Schule Schuljahr 2010/11: 285 Schulträger für 845 Schulen, 132 nur eine Schule Winfried Zylka

Schulentwicklungsplanung Eine Schulentwicklungsplanung, die regelmäßig zu aktualisieren ist, ist die Grundlage für Entscheidungen von Schulträgern und Schulaufsicht. (§ 48 Abs. 1 Nr. 1 und § 51) Langfristige Schülerzahlenprognose (mindestens 20 Jahre) Bewertende Analyse der vorhandenen Schulstruktur und Schulträgerstruktur Prognostizierte Nachfrage nach Bildungs- und Betreuungsangeboten, erwartete Schülerströme Geplante Veränderungen der Strukturen (Schulstandorte, organisatorische Verbindungen, Schulträgerwechsel) Bestimmung der Zuständigen Schulen nach § 24 SchulG Verknüpfungen mit anderen kommunalen Kultur-, Bildungs- und Jugendhilfeangeboten Abgleich Raumangebot / Raumbedarf Erforderlicher Investitionsbedarf bzw. geplante Investitionen. Winfried Zylka – Kommunalberatung in Demografiefragen

Demografische Situation in Hamburg und Schleswig-Holstein Quelle: Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein Winfried Zylka – Kommunalberatung in Demografiefragen

Statistische Verteilung der Geburten über den Lebens-zyklus der weiblichen Bevölkerung in Hamburg und Schleswig-Holstein (jeweils 1986 und 2006) Quelle: Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein Winfried Zylka – Kommunalberatung in Demografiefragen

Bevölkerungsentwicklung

Entwicklung der Schülerzahlen Öffentliche allgemein bildende Schulen Schuljahr Grund- schule Schulen Sek I u. II Förder-zentren insgesamt 2007/2008 115.000 100 % 198.400 9.600 323.000 2010/2011 103.200 89,7 % 194.600 98,1 % 7.500 78,1 % 305.300 94,5 % 2015/2016 93.000 80,9 % 181.800 91,6 % 6.900 71,9 % 281.700 87,2 % 2016/2017 91.300 79,4 % 171.900 86,6 % 6.800 70,1 % 270.000 83,6 % 2020/2021 87.300 75,9 % 158.600 79,9 % 6.200 64,6 % 252.100 78,0 % Winfried Zylka

Merkmale des demografischen Wandels Der demografische Wandel wird zunächst kaum im natürlichen Rückgang der Einwohnerzahlen sichtbar. Viel gravierender in den Auswirkungen sind die Verschiebungen in der Altersstruktur der Bevölkerung. Für die kommunale Entwicklung sind außerdem die Wanderungsbewegungen von großer Bedeutung. Diese lassen sich durch kommunales Handeln bedingt beeinflussen. Winfried Zylka – Kommunalberatung in Demografiefragen

Auswirkungen des demografischen Wandels KiTas Krippen Ärztliche Versorgung Schulgrößen Schulstandorte Schülerbeförderung Familiengerechte/ Seniorengerechte Ortsgestaltung Spielplätze Jugendarbeit Seniorenheime Seniorenpflege Seniorenhilfsdienste Seniorenarbeit Örtliches Gemeinschaftsleben Leerstände (Häuser, Läden) (Nach-) Qualifizierung ÖPNV Auslastung Infrastruktur Personal- mangel Winfried Zylka – Kommunalberatung in Demografiefragen

Die fernere Perspektive Mit einer Fruchtbarkeitsrate von 1,4 werden nur 2/3 der Kinder geboren, die für eine konstante Bevölkerungszahl erforderlich sind. Das heißt auch, dass sich von einer Generation zur nächsten das Potenzial von Müttern auf 2/3 vermindert. Nach zwei Generationen beträgt das Potenzial nur noch 4/9 (=44,4 %) und nach drei Generationen 8/27 (=29,6 %) Winfried Zylka – Kommunalberatung in Demografiefragen