Bürgerarbeit I JOB Assist

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 Präsentation transkript:

Bürgerarbeit I JOB Assist Herzlich Willkommen zur Informationsveranstaltung Bürgerarbeit I JOB Assist Arbeit. Bürger. Assist JOB Kreisvolkshochschule Beschäftigungsförderung Göttingen Göttingen

Übersicht Begrüßung durch den Landkreis Göttingen Referentin: Karin Rehbein Bürgerarbeit – Referentin: Ines Paare Verfahren, Antragstellung Referentin: Anke Hildebrand Zielgruppe – Referent: Job Coach Praxisbeispiele – Referent: Job Coach Diskussion mit anschließender persönlicher Beratung

2. Was ist Bürgerarbeit? BMAS ruft am 19.04.2010 das Verfahren für das Modellprojekt Bürgerarbeit ins Leben Teilnahme des Landkreises Göttingen am mehrstufigen Interessenbekundungsverfahren Finanzierung: Projektförderung über Bundesmittel + über den Europäischen Sozialfonds (ESF) Durchführung: 197 Grundsicherungsstellen bundesweit Landkreis Göttingen in Kooperation mit der Kreisvolkshochschule und der Beschäftigungsförderung

JOB Assist und Bürgerarbeit in Göttingen Gesamtkontingent: max. 600 aktivierte Teilnehmer, 200 Bürgerarbeitsplätze Bürgerarbeitsplätze abhängig von der Zahl aktivierter Teilnehmer: 1/3 Voraussetzung für Bürgerarbeit: 6monatige Vorschaltmaßnahme JOB Assist Voraussetzungen für Projektteilnehmer: erwerbsfähige Hilfebedürftige (arbeitslos im Sinne des § 16 SGB III), die Leistungsbezieher sind (i.S.d. § 7 SGB II)

Modell: JOB Assist und Bürgerarbeit Teilnehmerkreis von 600 Teilnehmerinnen & Teilnehmern Phase 1: Aktivierungsphase Vermittlung in den allgemeinen Arbeitsmarkt 200 Bürgerarbeiter Phase 2: Bürgerarbeit

JOB Assist und Bürgerarbeit in Göttingen Projektdauer im Landkreis GÖ: 01.10.2010 bis 31.12.2014 Aktivierungsphase / Vorschaltmaßnahme JOB Assist: läuft bis 31.12.2011 Vorrangiges Ziel: Vermittlung 1. Arbeitsmarkt Inhalte: Standortbestimmung, Beratung, Bewerbungstraining Einzel- und Gruppencoaching Qualifizierungsbausteine Frühester Start BüA in Göttingen: 01.04.2011

Antragsteller für Bürgerarbeit Voraussetzungen für Antragsteller: Gemeinnützige Institutionen Eingetragene Vereine Kirchliche Einrichtungen Städtische Einrichtungen Kommunale Einrichtungen

Beschäftigungsphase Bürgerarbeit Infos zum Bürgerarbeitsplatz Zusätzlich und im öffentlichen Interesse, keine Verdrängung / Verhinderung regulärer Beschäftigungen, Wettbewerbsneutralität bis zu 100 % Finanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss durch BVA Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (ohne AL-Versicherung) bis zu 3 Jahre 30 bzw. 20 Stunden/Woche Festbetrag i.H. v. 1.080 € monatlich bei 30 Stunden (= 900 € AN-Brutto + 180 € AG-Anteil Sozialversicherungen) bzw. 720 € monatlich bei 20 Stunden Beschäftigungsbegleitendes Coaching

Beschäftigungsphase Bürgerarbeit Neu-Antragstellung noch bis 15.09.2011 Nachbesetzungen frei werdender Bürgerarbeits-plätze auch nach dem 01.01.2012 möglich (Förderungsanspruch bleibt bestehen) Förderung maximal für einen Zeitraum von 36 Monaten, spätestens bis zum 31.12.2014 Mittelanforderungen können im Voraus beim BVA gestellt werden

Bewilligte Bürgerarbeitsplätze Stand der Bewilligungen bundesweit am 15.06.2011: bewilligte Stellen 11.578 - abgelehnte Stellen 870 Baden-Württemberg: 395 Bayern: 744 Berlin: 107 Brandenburg: 1408 Bremen: 139 Hamburg: 50 Hessen: 536 Mecklenburg-Vorpomm. 531 Niedersachsen: 651  Göttingen: 46 bewilligt, 11 beantragt (Stand: 22.06.2011) Nordrhein-Westfalen: 1452 Rheinland-Pfalz: 359 Saarland: 526 Sachsen: 1187 Sachsen-Anhalt: 2616 Schleswig-Holstein: 159 Thüringen: 718

3. Verfahren und Antragstellung mehrstufiges Verfahren verschiedene Institutionen und Netzwerkpartner sind an der Einrichtung eines Bürgerarbeits-platzes beteiligt Landkreis Göttingen – Jobcenter KVHS und BFGOE Göttingen – Job Coachs Lenkungsausschuss – regionaler Konsens Bundesverwaltungsamt (BVA) – zentrale Prüfungsstelle

Schritt 1: Sprechen Sie uns an – Ideenentwicklung standortnahe Ansprechpartner (Gö, Dud, HaMü) größere Erfolge mit der Schaffung neuer Projektideen Abgrenzung der Tätigkeiten zum Stammpersonal möglichst eine große Zielgruppe sollte über das Projekt angesprochen werden kritisch sind Einnahmen, die mit Bürgerarbeit erzielt werden Weisungs- und Direktionsrecht muss gewährleistet sein

Schritt 2: Antragstellung in zweifacher Ausfertigung beim Landkreis Göttingen einzureichen (Kontaktperson: Sonja Gastorf) Vorprüfung der Fördervoraussetzungen durch die Grundsicherungsstelle (Gremium – Lenkungsausschuss) Bestätigung des Vorliegens der Fördervoraussetzungen durch den Landkreis Göttingen Antragsunterlagen (elektronisch + schriftlich) ans Bundesverwaltungsamt in Köln (BVA) Bewilligungsbescheid für max. drei Jahre durch das BVA eine Bewilligung und erstmalige Besetzung der Bürgerarbeitsplätze muss spätestens bis zum 01.01.2012 erfolgen

Schritt 3: Bewilligungsbescheid – Wie geht es weiter? Zuwendungsverhältnis zwischen Arbeitgeber und BVA Bewerberauswahlverfahren von Job Coachs eingeleitet (Bewerbungen + Vorstellungsgespräche sind erwünscht) Abschluss des Arbeitsvertrages (nach Eingang des Zuwendungsbescheides) Versand des Arbeitsvertrages + „Bewerbervorschlag“ an das BVA Mitteilungs- und Nachweispflichten: Einwilligungserklärung, Informationserklärung und Teilnehmerfragebogen Nachweis der Anwesenheit (Stundenzettel, Zeiterfassung) Anzeigen von Änderungen Zwischen- und Verwendungsnachweis Mittelanforderungen und Ausgabenerklärungen (Gehaltsabrechnungen)

Schritt 4: Wichtige Hinweise – Tarifgebundenheit „Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) findet keine Anwendung bei Beschäftigten, die Arbeiten nach den §§ 260ff SGB III verrichten. Diese sog: ‚Öffnungsklausel‘ gilt auch für Beschäftigungsverhältnisse im Rahmen des Modellprojekts ‚Bürgerarbeit‘.“ (Quelle: www.bva.bund.de) „Das Bruttoarbeitsentgelt muss bei einer Beschäftigung von 30 Wochenstunden mindestens 900 € und bei 20 Wochen-stunden mindestens 600 € monatlich betragen. Sofern Tarif-verträge bzw. Branchenmindestlöhne gelten und diese über 900 € bzw. 600 € monatlich liegen, so ist das höhere Bruttoarbeitsentgelt zu zahlen.“ (Quelle: www.bva.bund.de)

Schritt 4: Wichtige Hinweise – Arbeitnehmerüberlassung „Die bewilligten Tätigkeiten bleiben auch dann verbindlich und dürfen nicht verändert werden, wenn der Arbeitnehmer an einen Dritten zur Arbeitsleistung überlassen wird. In diesen Fällen hat der Zuwendungs-empfänger (Verleiher) organisatorisch sicherzustellen, dass auch inhaltlich keine Abweichung von den bewilligten Arbeiten erfolgt.“ (Quelle: www.bva.bund.de)

Schritt 4: Wichtige Hinweise – Arbeitsvertrag / Teilzeit- und Befristungsgesetz Befristetes Arbeitszeitverhältnis, konkrete Ausgestaltung obliegt den Vertragsparteien BVA verweist auf Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes: „Gewährung öffentlicher Fördergelder kann danach die Befristung von Arbeitsverträgen rechtfertigen, wenn die Förderung voraussetzt, dass zusätzliche Arbeitsplätze und zusätzliche Beschäftigungs-möglichkeiten geschaffen werden sollen“ (BAG, Urteil vom 22. April 2009, 7 AZR 96/08) Neben Zeitbefristung auch Zweckbefristung: „Ziel des Modellprojekts ist es, arbeitslose erwerbsfähige Hilfebedürftige in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu integrieren. Bei Erreichen des vereinbarten Zwecks endet der Vertrag aufgrund der Zweckerreichung grundsätzlich. Einer Kündigung bedarf es in diesem Fall nicht.“

4. Zielgruppe Langzeitarbeitslose (mindestens 2 Jahre) i.d.R. zwischen 25 und 50 Jahren alleinerziehend überbetriebliche Ausbildung im Handwerks- und Verwaltungsbereich mehrere Vermittlungshemmnisse hochmotivierte Kunden und Kundinnen begreifen Bürgerarbeit als Chance wieder „Fuß“ zu fassen

Arbeitskreis Grenzmuseum e. V Arbeitskreis Grenzmuseum e.V. – Grenzmuseum ‚Schifflersgrund‘ „Touristische Weiterentwicklung des Grenzmuseums“ Bildungsvereinigung Arbeit und Leben Nds. Süd gGmbH „Arbeit zum Wohle von Kindern und Jugendlichen im Jugendtreff“ DRK Kreisverband Münden e.V. „Familienentlastender Dienst“ Energieagentur Region Göttingen e.V. „Haushaltsenergieberatung“ Ev.-luth. Kirchenkreis Göttingen, Neue Arbeit Brockensammlung „Transport und Lagerung von Gebrauchtwaren, Verkauf von Gebrauchtwaren, Möbelrecycling“ Flecken Bovenden „Bestandserhebung in der Gemeindebibliothek Bovenden“ Förderverein der ev. Erwachsenenbildung Göttingen-Münden „Hilfe bei der Integration von Ausländern“ Förderverein für die Pestalozzi-Schule Duderstadt e.V. „Pflege und Anlegen eines ökologischen Lehrgartens, Gesundes Schulfrühstück im Rahmen von PRINT“ Förderverein für Umweltbildung und Waldpädagogik an Schulen „Bau einer mittelalterlichen Remise und eines mittelalterlichen Werkzeugraumes, Bau einer Zeitschleuse ins Mittelalter“ Förderverein Historische Spinnerei Gartetal e.V. „Erarbeitung einer multimedialen Darstellung“ Freie Altenarbeit Göttingen e.V. „mobile Altenhilfe“ GAB Südniedersachen „Reparatur und Aufbereitung von Spielgeräten, Osteuropahilfe“ Gemeinde Friedland „Gesund und frisch durch den Tag“ Jugendzentrumsinitiative Innenstadt e.V. „Kulturelle Jugendarbeit und offene Mädchenarbeit“ Mütterzentrum Hann. Münden e.V. „Gesundes Frühstück für Kinder“ NaturFreundehaus Göttingen e.V. „Betreuung und Durchführung von Maßnahmen zur aktiven Altenarbeit“ Naturpark Münden e.V. „Natur erleben auf dem Frau Holle Pfad“ Tierschutzverein Duderstadt und Umgebung e.V. „Sozialisierung und Beschäftigung herrenloser Tiere“ Zukunfts-Werkstatt e.V. „Interkultureller Treffpunkt Weststadt Göttingen“ 5. Praxisbeispiele

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