Unterstützung bei der Anerkennung von Abschlüssen

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 Präsentation transkript:

Unterstützung bei der Anerkennung von Abschlüssen Ziele des ESF-Bundesprogramms zur arbeitsmarktlichen Unterstützung von Bleibeberechtigten und Flüchtlingen mit Zugang zum Arbeitsmarkt Förderung von Netzwerken auf lokaler und regionaler Ebene unter Einbezug der Argen und Agenturen Vermittlung in Arbeit Berufliche Beratung Kurzqualifikationen Sprachkurse Unterstützung bei der Anerkennung von Abschlüssen 1 1

Flüchtlinge mit gleichrangigem Arbeitsmarktzugang Zielgruppe Flüchtlinge mit gleichrangigem Arbeitsmarktzugang (z.B. § 104a AufenthG; § 25,1 und 2 AufenthG; § 28,1; nach 3 Jahren § 25,3; Geduldete n. § 10 BeschVerV) Flüchtlinge mit nachrangigem Arbeitsmarktzugang (alle Flüchtlinge nach 1 Jahr Aufenthalt ohne Arbeitsverbot, aber mit Vorrangprüfung) 2 2

Zahlen für Thüringen und im Projekt ca. 4.250 Flüchtlinge in Thüringen (davon ca. 1.500 mit Duldung, ca. 690 mit Aufenthaltsgestattung) Projekt: ca. 345 TeilnehmerInnen 77 Duldung 106 Aufenthaltsgestattung Rest: Sonstige AE (§§ 104a, 23 (1), 25 (2), 25 (3), 25 (5) u.a.) 63% Männer, 37% Frauen 3 3

Beratung – Qualifizierung – Vermittlung – Coaching Unser Ansatz Beratung – Qualifizierung – Vermittlung – Coaching Institut für Berufsbildung und Sozialmanagement (IBS) GmbH Flüchtlingsrat Thüringen e.V. Erfurt Bildungszentrum GmbH 4 4

Beratung – 345 Fälle (Stand 21.09.2010) Ausgangssituation: Arbeitsverbot - wenig bis keine Berufserfahrung in Deutschland später oder gar kein Anspruch auf Integrationskurs - geringe Deutschkenntnisse Flucht – fehlende Zeugnisse Residenzpflicht instabile Lebensplanung gesundheitliche Einschränkungen 5 5

sechswöchige Sprachkurse – 137 TN Qualifizierung sechswöchige Sprachkurse – 137 TN 2009: 5; 2010: 7 mit TN aus Erfurt, Gotha, Arnstadt, Weimar, Jena, Sömmerda, Apolda, Waltershausen, Zella-Mehlis, Eisenach, Gangloffsömmern Kurzqualifikationen (Schweißer, Fachkraft für Sicherheit, Systemgastronomie, PC-Kurse, Kommunikation, Gabelstapler, Existenzgründertraining) – 138 TN Bewerbungstraining 6 6

13 Prozent Vermittlung in Arbeit Stolperstein – Vorrangprüfung, Residenzpflicht, befristeter Aufenthalt , fehlende Fahrerlaubnis 3 Jugendliche 2010 in Ausbildung Stolperstein – fehlender Schulabschluss, Unsicherheit aufgrund des Status Zeugnisübersetzungen, Unterstützung bei Bewerbungsaktivitäten Stolperstein – Abwanderung nach Erhalt des Aufenthalts 7 7

Ein Beispiel Email: „Frau Götze, wie geht es Ihnen? Danke schön für die Email, dieses Neujahr war für mich sehr interessant, ich bekomme Aufenthaltserlaubnis. Ich würde gerne hier in Thüringen bleiben, ich habe gut Freund hier gefunden und ich glaube unterstützen hier mehr ist, aber letzte Woche haben meine Familie und ich zusammen gesprochen, und alle haben mir gesagt: du musst nach Düsseldorf fahren, z.B. meine Frau hat mir gesagt, ich bin im Osten sehr allein, aber in Westdeutschland ist meine Schwester. 8 8

Teilnahme an relevanten Tagungen Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit to arrange – initiativ flüchtlinge in arbeit Nationales Thematisches Netzwerk „Bleiberecht“ im BMAS  regelmäßige Teilnahme  Mitglied der Steuerungsgruppe im BMAS (Bindeglied Projekte – BMAS; Vor- und Nachbereitung von Tagungen) Zusammenarbeit mit Flüchtlings- bzw. Migrationsberatungsstellen Nationales Thematisches Netzwerk „Ost“  Herausarbeiten der Unterschiede der Integrations- bzw. Vermittlungsansätze Ausländerbeirat  beratendes Mitglied für die AWO Thüringen Ausländerbehörden Teilnahme an relevanten Tagungen Multiplikatorenschulungen Kooperationen mit Bildungsträgern ARGEn / Arbeitsagenturen  Zusammenarbeit im Fallmanagement  Schulungen für MA Netzwerk für Integration  regelmäßige TN  Übernahme von Referaten zu relevanten Themen Öffentlichkeitsarbeit  regelmäßige Pressemitteilungen  Stellungnahmen zu relevanten Themen  Ausrichtung von Tagungen 9 9

Thesen Berufliche Beratung von Flüchtlingen ist sehr komplex und erfordert eine starke Vernetzung von Partnern. Berufliche Beratung erfordert eine stärkere Einbindung und Zusammenarbeit mit den Ausländerbehörden. Flüchtlinge sind Migranten „2. Klasse“. Integrationsleistungen sind gefordert, aber nicht gewollt. Langfristig werden durch gezielte Beratung und Vermittlung Kosten eingespart . 10 10