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Was war, was bleibt? - Rückblick auf zwei Jahre Arbeit der ESF-Netzwerke in Niedersachsen und Bremen Kai Weber, 12.01.2011 Flüchtlingsrat Niedersachsen.

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1 Was war, was bleibt? - Rückblick auf zwei Jahre Arbeit der ESF-Netzwerke in Niedersachsen und Bremen Kai Weber, 12.01.2011 Flüchtlingsrat Niedersachsen

2 Kai Weber 12.01.2011 Vorläuferprojekte EQUAL im Themenfeld Asyl: Projekt SpuK - Sprache und Kultur Zielsetzung: Ausbildung von Sprach- und Kulturmittlern Entwicklung eines entsprechenden Betätigungsfeldes Fortbildung und Qualifizierung Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung / interdisziplinäre Beratungsstelle Projekt SAGA - Selbsthilfe Arbeitsmarktzugang und Gesundheit von Asylsuchenden Zielsetzung: Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit - durch Hilfen beim Arbeitsmarktzugang und - durch eine verbesserte Gesundheitsversorgung für Asylsuchende Träger: Caritasverband für die Diözese Osnabrück e.V. (Koordination), der VNB (Verein Nds. Bildungsinitiativen), Universität Osnabrück und der Flüchtlingsrat Niedersachsen.

3 Kai Weber 12.01.2011 AZF Hannover: Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V. HWK Hann. Projekt- und Servicegesellschaft mbH Deutscher Gewerkschaftsbund Nds – HB – S-A Bund Türkisch-Europäischer Unternehmer e.V. basic Celle / Lüneburg: VHS Celle Christliches Jugenddorf CJD Plattform ezidischer Celler PEC Bundesagentur für Arbeit Bremer Integrationsnetz BIN Zentrum für Schule und Beruf AWO Bremen Paritätisches Bildungswerk Waller Besch.- und Qual.gesellschaft mbH FairBleib Göttingen Bildungsgenossenschaft Südniedersachsen e.G. Jugendhilfe Göttingen Beschäftigungsförderung Göttingen Institut für angewandte Kulturforschung IFAK e.V. Bildungsvereinigung Arbeit und Leben Nds. Netzwerk Integration NetwIn Caritasverband Stadt und LK Osnabrück MaßArbeit - kommunale Arbeitsvermittlung EXIL - Osnabrücker Zentrum für Flüchtlinge e.V. Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V. Diakonisches Werk Rotenburg/Wümme Verein zur Förderung ganzheitl. Bildung Barnstorf

4 Kai Weber 12.01.2011 Netzwerke AZF, Basic, BIN, Fairbleib, NetwIn 1653 Teilnehmer/innen = 100 %, rund 50% Geduldete durchschnittlich 37% Frauen 650Vermittlungen in Arbeit und Ausbildung ( = 39%) 500Qualifikationskurse und -maßnahmen Veröffentlichung etlicher qualifizierter Produkte...

5 Kai Weber 12.01.2011

6 Hauptherkunftsländer der Teilnehmer/innen ehemaliges Jugoslawien (Fairbleib: 73%) Syrien Irak Türkei Iran Libanon Afghanistan

7 Geduldete Stichtag 31.12.2006 175.000 Geduldete 56.300 Serbien 11.900 Türkei 10.900 Irak 6.700 Syrien 5.400 Libanon 5.400 Iran 5.000 Vietnam 4.800 Afghanistan 4.600 Bosnien-Herzegowina

8 Bundesweit erteilte Aufenthaltserlaubnisse seit 2006 bis zum Stichtag 31.12.2009 61.350 AE aus humanitären Gründen. Davon: 24.250 AE § 23 I AufenthG n. IMK-Reg. 2006 37.100 AE nach gesetzlicher Regelung, davon ca. 2/3 weiterhin nur auf Probe

9 Bundeweit erteilte Aufenthaltserlaubnisse seit 2006 bis zum Stichtag 31.12.1009 65.600 AE aus humanitären Gründen. Davon: 24.250 AE § 23 I AufenthG n. IMK-Reg. 2006 41.350 AE nach gesetzlicher Regelung, davon ca. 2/3 weiterhin nur auf Probe

10 Geduldete Stichtag 31.12.2009 90.000 Geduldete im Bundesgebiet 12.600 Geduldete in Niedersachsen, davon 73% länger als 6 Jahre 6.700 Türkei 6.700 Irak 4.500 Syrien 4.000 Libanon 15.600 ehem. Jugoslawien, davon - 3.900 Serbien oder Montenegro - 3.900 Serbien oder Kosovo - 3.400 Serbien - 4.400 Kosovo

11 Politischer Rahmen: IMK-Verlängerungsbeschluss vom 4.12.2009 (Verlängertes Bleiberecht auf Probe) Arbeitsmigrationsteuerungsgesetz (ab 1.1.2009) - § 18a AufenthG – Aufenthalt durch Arbeit - Liberalisierungen beim Arbeitsmarktzugang (Arbeitsverbot f ü r Asylsuchende und Geduldete: 1 Jahr; Verzicht auf Vorrangprüfung für Geduldete nach 4 (1) Jahren, Anspruch auf Baf ö G und BAB) IMK-Bleiberechtsbeschluss vom 19.11.2010 / Beschluss Innenausschuss Bundesrat vom 2.12.2010 (Bleiberecht für Jugendliche und Heranwachsende zwischen 15 und 21 sowie ggfs. für ihre Eltern) Art. 8 EMRK / Ländererlasse betr. § 25 Abs. 5 AufenthG: Unzumutbarkeit einer Ausreise

12 Bremer Erlass vom 17.09.2010

13 Probleme der Arbeitsmarktintegration in der Praxis: 1) Allgemeine Faktoren migrantischer Benachteiligung Mangelnde Anerkennung von Zeugnissen Unterbewertung migrantischer Qualifikationen (z.B. Sprachkenntnisse) Flucht- und migrationsbedingte Brüche in der Bildungsbiografie Vorurteile und Diskriminierung 2) Dequalifizierung und Ausgrenzung über viele Jahre - Defizite bei: Erfassung der TN als Arbeitslose / Arbeitssuchende Profiling, Erstellung von Lebensläufen, professionelle Bewerbung Nutzung vorhandener Arbeitsmarktinstrumente des SGB II / SGB III Nachhaltige, aufeinander aufbauende Qualifizierung und Vermittlung

14 Probleme der Arbeitsmarktintegration in der Praxis: 3) Schwierigkeiten aufgrund rechtlicher Auflagen und Beschränkungen Wohnsitzauflage als Hindernis bei der Arbeitssuche (Beispiel Arzthelferin Göttingen) Residenzpflicht als Hindernis bei der Arbeitssuche (Beispiel verweigerter Umzug Wilhelmshaven - Köln) Bestehende Beschränkungen des Arbeitsmarktzugangs (Beispiel Tschetschenin mit Aufenthaltsgestattung) Beschränkungen der BAB für Personen mit Duldung / AE nach § 25,5 (Beispiel Syrer in Bremen) Erpressbarkeit / Ausbeutung der Teilnehmer/innen (Bindung des Status an Nachweis ausreichender Erwerbstätigkeit)

15 Probleme der Arbeitsmarktintegration in der Praxis: 4) Statusrechtliche Schwierigkeiten zu guter Aufenthalt (Widerruf Asylberechtigung, kurze Ehebestandszeiten, Studium pp.) Kurzzeitiger Auslandsaufenthalt als schädliche Unterbrechung Sippenhaft bei Straftaten in der Familie Einzelfallbetrachtung bei Familienverbünden (Kinderbetreuung, gegenseitige Unterstützung in Netzwerken) ausländerrechtliche Arbeitsverbote (Passbeschaffung und Arbeitserlaubnis) 5) Kommunikationsstile Von der Fremdenabwehr zur Integrationsperspektive Abstimmung zwischen Ausländerbehörde und ARGe

16 Qualitative Verbesserungen Begründung neuer strategischer Partnerschaften: - Zusammenarbeit von Flüchtlingsinitiativen, Verbänden und Arbeitsmarktakteuren - Perspektivenwechsel durch Einbindung der Ausländerbehörden Öffnung der Regeldienste für Flüchtlinge Veränderung der öffentlichen Wahrnehmung Sicherung von Qualifikationen der Zielgruppe Linderung des bestehenden Fachkräftemangels Sensibilisierung für die Kosten der Nichtintegration

17 Resümee: Integration sollte mit dem ersten Tag beginnen Institutionen m ü ssen sich ö ffnen Potentiale sind besser zu nutzen und zu f ö rdern Fl ü chtlinge und MigrantInnen sind wichtige Akteure auf dem Arbeitsmarkt - auch als Arbeitgeber Aktionsplan Netzwerke ausbauen Ausbildungsbeteiligung von jungen Flüchtlingen stärken Vermittlung in Arbeit effizienter gestalten Qualifizierung offensiv betreiben Arbeitsmarktzugang erleichtern

18 Danke für ihre Aufmerksamkeit !


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