Kollbrunn Randbedingungen zur Neugestaltung Zentrum Kollbrunn

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 Präsentation transkript:

Kollbrunn Randbedingungen zur Neugestaltung Zentrum Kollbrunn 8. Nebengebäude /Durchgang 3. Perronanlage 11. Bahnübergang 1. Stellwerkanlage 6. Freiverlad Cargo 9. Zweirad-unterstände 5. Technikgebäude (neu) 10. Kurzzeitparkplätze 7. Parkplätze (P+R) 2. Aufnahmegebäude 4. Güterschuppen und Rampe

Kollbrunn Randbedingungen zur Neugestaltung Zentrum Kollbrunn 1. Stellwerkanlage Die Stellwerkanlage in Kollbrunn wird zusammen mit den weiteren Tösstalbahnhöfen im Projekt „Stellwerkersatz und Automatisierung der Tösstallinie“ ersetzt. Gemäss heutigem Planungsstand sind folgende Termine vorgesehen: - Vorprojekt 01.01.07 - 30.09.07 Variantenentscheid im Herbst 2007 - Bauprojekt 01.02.08 - 31.11.09 - Ausführung 01.04.09 - 31.12.11 Inbetriebnahme 1. Dezember 2011 Neben dem Technikersatz werden auch Anpassungen an den Publikumsanlagen vorgenommen. Durch die zahlreichen technischen und finanziellen Abhängigkeiten kann der Bahnhof Kollbrunn vom Gesamtprojekt nicht losgelöst betrachtet resp. realisiert werden. 2. Aufnahmegebäude Das Aufnahmegebäude wird bis zur Inbetriebnahme des neuen Stellwerks unverändert benötigt. Im Aufnahmegebäude sind noch alle technischen Einrichtungen (Stellwerk, Beleuchtungs-/Fahrleitungssteuerungen, etc) vorhanden. Nach Auslagerung der Technik kann, in Absprache mit unserem Geschäftsbereich Immobilien, eine anderweitige Nutzung in Betracht gezogen werden. Das Aufnahmegebäude kann planerisch in die Neugestaltung aufgenommen werden. 3. Perronanlage Zusammen mit dem Stellwerkersatz müssen die heutigen Einstiegsverhältnisse angepasst werden. Der Ideenfächer ist in den beigelegten Skizzen ersichtlich. Die Variante mit einer Verlegung der Bolsternstrasse und gleichzeitiger Beibehaltung des Bahnüberganges wird aus Kostengründen nicht weiterverfolgt. Die drei anderen Ideen (Aussen-, Mittel- oder Zwischenperron) setzen die Aufhebung des Bahnüberganges Bolsternstrasse voraus. Diese drei Varianten werden mittelfristig auf 170m Perronlänge ausgelegt, sind aber bei entsprechendem Fahrzeugeinsatz auf 220m nachrüstbar. Zum heutigen Zeitpunkt werden keine Szenarien mit 200m-Zügen diskutiert. Der Entscheid über die Perronwahl wird voraussichtlich im Herbst 2007 gefällt. Die SBB wird unter Berücksichtigung des Kosten-/Nutzenverhältnisses sowie der Genehmigungsfähigkeit des Projektes beim Bundesamt für Verkehr (BAV) dannzumal die günstigste Variante favorisieren. Durch die Unsicherheit der Perrongestaltung ist die Personenunterführung Bolsternstrasse planerisch in Varianten vorzu- sehen oder die Projekte der SBB und des Kantons sind zeitlich aufeinander abzustimmen.

Kollbrunn Randbedingungen zur Neugestaltung Zentrum Kollbrunn 4. Güterschuppen und Rampe Der Güterschuppen und die Rampe werden bis zur Inbetriebnahme des neuen Stellwerks benötigt. Im Güterschuppen befinden sich technische Einrichtungen, die Rampe wird durch unsere Division Cargo für Güterverlad beansprucht. Der Güterschuppen und die Rampe können planerisch in die Neugestaltung aufgenommen werden. 5. Technikgebäude (neu) Das neue Stellwerk benötigt einen strassenseitig zugänglichen Technikraum mit einer Grundfläche von mindestens 70m2. Der genaue Standort des Technikgebäudes ist zur Zeit noch nicht definiert. 6. Freiverlad Cargo Der bestehende Freiverlad sowie das Gleis 1 werden bis zur Ausführung des Stellwerkprojektes durch die Division Cargo und deren Kunden für Güterverlad beansprucht. Der Freiverladeplatz kann planerisch in die Neugestaltung aufgenommen werden. 7. Parkplätze (P+R) Heute wird der Freiverlad durch Reisende als Parkierungsbereich genutzt. Seitens des Geschäftsbereiches Immobilien ist in Kollbrunn keine umfangreiche P+R-Anlage vorgesehen. Ein Minimalangebot an Tagesparkierplätzen für Bahnkunden ist gleichwohl vorzusehen. 8. Nebengebäude / Durchgang Für den Durchgang und der damit verbundenen Wartebereichsfunktion ist bei Wegfall ein Ersatz vorzusehen. Eine kommerzielle Nutzung (Kiosk oä) ist planerisch offen zu halten. Das Nebengebäude sowie der Durchgang können planerisch in die Neugestaltung aufgenommen werden. 9. Zweiradunterstände Für die Zweiradunterstände ist ein möglichst zentraler und einsichtiger Standort (in der Nähe der Perronzugänge) anzustreben.

Kollbrunn Randbedingungen zur Neugestaltung Zentrum Kollbrunn 10. Kurzzeitparkplätze Für Bahnreisende sind einige Kurzzeitparkplätze zur Verfügung zu stellen. 11. Bahnübergang Bolsternstrasse Die SBB begrüsst die vorgesehene Aufhebung des Bahnüberganges Bolsternstrasse. Durch die Aufhebung des Barrierenüberganges entstehen Möglichkeiten zur Gestaltung der Publikumsanlagen, die den Bahnhof zentraler und kundenfreundlicher in das Dorfzentrum integrieren. Bei einer Beibehaltung des Bahnüberganges wird die SBB an der heutigen Situation festhalten. Die durch das Stellwerk- projekt ausgelöste Anpassung an der Perronanlage wird sich weitestgehend im bestehenden Gleisraster bewegen. Das Verschieben der Ausfahrsignale (Seite Rikon) vor den Bahnübergang Bolsternstrasse zugunsten kürzerer Barrierenschliess- zeiten und der damit verbundenen Schiebung der Perronanlagen Seite Sennhof-Kyburg kann durch die SBB nicht finanziert werden. Sandor Mester Zürich, September 2003 Schweizerische Bundesbahnen SBB Infrastruktur, Projekt Management Zürich Linien- und Knoten-Management 8021 Zürich

Kollbrunn Ideenspektrum zur Gestaltung der Perronanlagen Aussenperron mit Personenunterführung, Zugang über Rampen     SBB Post K Zwischenperron mit Personenunterführung, Zugang über die Gleise     SBB Post K

Wird durch SBB nicht weiterverfolgt Kollbrunn Ideenspektrum zur Gestaltung der Perronanlagen Mittelperron mit Personenunterführung, Zugang ab Unterführung     SBB Post K Zwischenperron ohne Personenunterführung, Zugang über die Gleise Wird durch SBB nicht weiterverfolgt     SBB Post K