Kinder. haben Vorfahrt. Artikel 3 Abs. 1 UN-Kinderrechtskonvention

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen
Advertisements

Wie sorgt Deutschland für seine Kinder?
CPCP Institute of Clinical Pharmacology AGAH Annual Meeting, 29. Februar 2004, Berlin, Praktischer Umgang mit den Genehmigungsanträgen gemäß 12. AMG Novelle.
Workshop zur Medienarbeit der katholischen Kirche Aspekte des Religionsmonitors Berlin, 02. April 2008.
Grundkurs Theoretische Informatik, Folie 2.1 © 2006 G. Vossen,K.-U. Witt Grundkurs Theoretische Informatik Kapitel 2 Gottfried Vossen Kurt-Ulrich Witt.
Integrative Lerngruppe
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
Dr. Valentin Aichele, LL.M.
Physik in elementaren Portionen, Karlsruhe,
Friedrichshainer Kolloquium 8. Dezember 2009
International Disability Alliance
1. 2 Schreibprojekt Zeitung 3 Überblick 1. Vorstellung ComputerLernWerkstatt 2. Schreibprojekt: Zeitung 2.1 Konzeption des Kurses 2.2 Projektverlauf.
Kinderrechte und Kultur
Bild 1.1 Copyright © Alfred Mertins | Signaltheorie, 2. Auflage Vieweg+Teubner PLUS Zusatzmaterialien Vieweg+Teubner Verlag | Wiesbaden.
Das Subsidiaritätsprinzip Grundlage der Kommunalen Selbstbestimmung & der gesetzlichen Vorrangstellung der freien Wohlfahrtspflege Erstellt von der.
20:00.
Volksinitiativen und Völkerrecht Vorschläge zur besseren Vereinbarkeit
Frauen sind anders – Männer auch Geschlecht und Behinderung
Die Aufgaben und die Arbeitsweise einer Amnesty - Gruppe
Grundsätze des Verwaltungsrechts im Zusammenhang mit der Verfügung
Jugend- und Kommunalpolitik
12. Forum Frühförderung am 8. September 2010 in Potsdam
SK / , , in Hochkössen und der Wildschönau flow Ski- und Snowboardschule Intersport Menzel.
1 Fachtagung am Seniorenorientiertes Design und Marketing ThyssenKrupp Immobilien Design for all - Anpassungen im Wohnungsbestand 1.Demographie.
Warum haben Kinder Rechte?
Die Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes
FEEDBACK Kinder- und Jugendbericht 2010 Eine Initiative des Netzwerks Kinderrechte Österreich.
Willkommen Welcome Bienvenido
Where Europe does business Lück, JDZB | Seite © GfW NRW 252 a.
Kinder- und Jugenddorf Klinge Qualitätsentwicklung Januar 2005 Auswertung der Fragebögen für die Fachkräfte in den Jugendämtern.
Einführende Informationen zum Thema „Inklusion“
Quelle: stiftungfuerzukunftsfragen
Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention: der BMZ-Aktionsplan
Schweizerische Gesellschaft für Individualpsychologie nach Alfred Adler.
Der juristische Streit um die UN-Behindertenrechtskonvention
Der Inklusionsanspruch der
Was möchten wir heute tun?
Perspektive Gemeinwesen? Prof. Dr. Albrecht Rohrmann
Übergang in die Schule der Sekundarstufe I
法學德文名著選讀(一) Lektion 2 Text 2
PARTENARIAT ÉDUCATIF GRUNDTVIG PARTENARIAT ÉDUCATIF GRUNDTVIG REPERES KULTURELLER ZUSAMMENHALT UND AUSDEHNUNG DER IDEEN AUF EUROPÄISCHEM.
Vorschlagspapier einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe der ASMK
1 (C)2006, Hermann Knoll, HTW Chur, FHO Quadratische Reste Definitionen: Quadratischer Rest Quadratwurzel Anwendungen.
Menschenrechte und Menschen mit Behinderungen
Ordnungswidrigkeiten § 37. Ordnungswidrig im Sinne des § 209 Abs. 1 Nr. 1 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VII) handelt, wer vorsätzlich oder.
Pigmentierte Läsionen der Haut
Schutzvermerk nach DIN 34 beachten 20/05/14 Seite 1 Grundlagen XSoft Lösung :Logische Grundschaltung IEC-Grundlagen und logische Verknüpfungen.
UN Behindertenrechtkonvention
Vortrag von Rechtsanwältin Verena Nedden, Fachanwältin für Steuerrecht zur Veranstaltung Wege zum bedingungslosen Grundeinkommen der Piratenpartei Rhein-Hessen.
Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderung
Schulische „Inklusion“ im Landkreis Limburg-Weilburg
Ertragsteuern, 5. Auflage Christiana Djanani, Gernot Brähler, Christian Lösel, Andreas Krenzin © UVK Verlagsgesellschaft mbH, Konstanz und München 2012.
Bildergalerie PRESEASON CAMP Juni 2014 Romanshorn Get ready for the Season!
Völker- und europarechtliche Wirkungen der UN- Behindertenkonvention – am Beispiel des Behindertenbegriffs Univ.-Prof. Dr. Werner Schroeder, LL.M.
Alois Glück, Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken
Entwicklung der Hilfeempfänger im SGB XII
Dr. Bettina Leonhard, Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V.
法學德文名著選讀(一) Lektion 3 Text 1
„Die rechtliche Dimension des Gesundheitsbegriffs“
Entscheidungsfähigkeit von Menschen mit Behinderungen Univ.Prof. Dr. Michael Ganner Universität Innsbruck
1 Medienpädagogischer Forschungsverbund Südwest KIM-Studie 2014 Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK) Landeszentrale für Medien und Kommunikation.
Monatsbericht Ausgleichsenergiemarkt Gas – Oktober
Referenten: Nicole Jahn Jan Krannich Marén Weisner Katja Wetzel
1 Ganner UN-Behinderten- rechtskonvention. 2 Ganner Allgemeines qÜbereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung vom.
LVR-Dezernat Soziales und Integration Teilhaben und Teil sein – wie die inklusive Gesellschaft entstehen kann. Eine Zukunftsaufgabe des LVR Vortrag vor.
Disability Mainstreaming Impuls auf der 4. Sitzung der ressortübergreifenden Arbeitsgruppe „Leitlinien der Berliner Seniorenpolitik am Christine.
„Inklusion in frühkindlicher Bildung und Schule“
Die UN-Behindertenrechtskonvention Aufgaben, Ziele, Spannungsfelder, Perspektiven Vortrag bei der Jahreshauptversammlung des Landesfrauenrates Hessen am.
Prof. Dr. Albrecht Rohrmann
 Präsentation transkript:

Kinder. haben Vorfahrt. Artikel 3 Abs. 1 UN-Kinderrechtskonvention Kinder haben Vorfahrt! Artikel 3 Abs. 1 UN-Kinderrechtskonvention Die Herausforderung weltweit Jörg Maywald, Mainz, 10.12.2010

Das Gebäude der Kinderrechte ________________________________________ Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes vom 20.11.1989 Artikel 3 Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, (…), ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist. Schutzrechte Artikel 2, 8, 9, 16, 17, 19, 22, 30, 32, 33, 34, 35, 36, 37, 38 Förderrechte Artikel 6, 10, 15, 17, 18, 23, 24, 27, 28, 30, 31, 39 Beteiligungsrechte Artikel 12, 13, 17 Artikel 1 Geltung für Kinder; Begriffsbestimmung Artikel 4 Verwirklichung der Kinderrechte Artikel 42 Verpflichtung zur Bekanntmachung Artikel 44 Berichtspflicht an UN-Ausschuss

Vorrang des Kindeswohls ________________________________________ Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleichviel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist. UN-Kinderrechtskonvention Artikel 3, Absatz 1

UN-Behindertenrechtskonvention: Kinder mit Behinderungen (Artikel 7) ________________________________________ Die Vertragsstaaten treffen alle erforderlichen Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass Kinder mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen Kindern alle Menschenrechte und Grundfreiheiten genießen können. Bei allen Maßnahmen, die Kinder mit Behinderungen betreffen, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist. Die Vertragsstaaten gewährleisten, dass Kinder mit Behinderungen das Recht haben, ihre Meinung in allen sie berührenden Angelegenheiten gleichberechtigt mit anderen Kindern frei zu äußern, wobei ihre Meinung angemessen und entsprechend ihrem Alter und ihrer Reife berücksichtigt wird, und behindertengerechte sowie altersgemäße Hilfe zu erhalten, damit sie dieses Recht verwirklichen können.

Einzigartigkeit des Vorrangs des Kindeswohl ________________________________________ „Es ist nicht etwas so, dass jeder gruppenspezifische Menschenrechtsvertrag eine Verpflichtung zur vorrangigen Berücksichtigung der Belange seiner Zielgruppe statuiert. Vielmehr kommt vorrangige Bedeutung auch nach den anderen Menschenrechtsverträgen immer nur dem Kindeswohl zu. Der Vorrang des Kindeswohls gewinnt dadurch einen im internationalen Vergleich beispiellosen Schutzgehalt und scheint sich als allgemeine völkerrechtliche Zielbestimmung herauszubilden.“ Ralph Alexander Lorz (2010): Expertise im Auftrag der National Coalition „Nach der Rücknahme der deutschen Vorbehaltserklärung: Was bedeutet die uneingeschränkte Verwirklichung des Kindeswohlsvorrangs nach der UN-Kinderrechtskonvention im deutschen Recht Abrufbar unter www.national-coalition.de

Einklagbarkeit (individueller Rechtsanspruch) Verbindlichkeit von Völkerrechtsnormen ________________________________________ Zu unterscheiden sind… Unmittelbare Geltung (Eingliederung des Vertrages in die innerstaatliche Rechtsordnung und seine Verbindlichkeit) Unmittelbare Anwendbarkeit (self executing) (Anwendung des Vertragsinhalts in Abhängigkeit von Regelungsdichte) Einklagbarkeit (individueller Rechtsanspruch) Ralph Alexander Lorz 2003, 2010

Vorrang des Kindeswohls: Eigenschaften ________________________________________ Dreh- und Angelpunkt der Kinderrechtskonvention Verfahrens- und materielles Recht Bereichsübergreifende Bedeutung Verpflichtende Ermessens- und Abwägungsleitlinie Unmittelbar anwendbar und individuell einklagbar Begründungszwang bei Nichtbeachtung im Einzelfall

Rücknahme der Vorbehaltserklärung ________________________________________ „Heute ist ein großer Tag für die Kinderrechte. Mit der Rücknahme wird deutlich, dass Deutschland Kinderrechte ohne Vorbehalt achtet und schützt. (…) Auch wenn deutsche Gesetze Kinderrechte schon in der Vergangenheit respektiert haben, erwarte ich für die Rechtsanwendung das klare Signal, dass dem Kindeswohl Vorrang gebührt. Kinder haben Rechte – und sie haben diese Rechte ohne Vorbehalte, ohne Wenn und Aber.“ Stellungnahme der Bundesjustizministerin anlässlich des Kabinettsbeschlusses zur Rücknahme der Vorbehaltserklärung zur UN-Kinderrechtskonvention am 3.5.2010.

Kindeswohl: Arbeitsdefinition ________________________________________ Wohl des Kindes (best interests of the child) Ein am Wohl des Kindes ausgerichtetes Handeln ist dasjenige, welches die an den Grundbedürfnissen und Grundrechten von Kindern orientierte jeweils günstigste Handlungsalternative wählt.

Abwägungsgebot ________________________________________ Es muss erwogen werden, welche positiven und negativen Implikationen eine anstehende Entscheidung für ein Kind hat. (1. Verfahrensschritt) Die auf das Kindeswohl bezogenen Erwägungen müssen in hohem Maße berücksichtigt werden. (2. Verfahrensschritt) Besondere Begründung notwendig, wenn im Einzelfall Kindeswohl keinen Vorrang erhält Nichtbeachtung dieser Verfahrensschritte stellt Verfahrensfehler dar und führt dazu, dass Entscheidung aufgehoben wird.

Kindesrecht und Elternrecht ________________________________________ Elternrecht heißt vor allem Elternverantwortung. Diese Verantwortung beinhaltet das Recht und die Pflicht der Eltern, „das Kind bei der Ausübung seiner anerkannten Rechte in einer seiner Entwicklung entsprechenden Weise angemessen zu leiten und zu führen“. Artikel 5 UN-Kinderrechtskonvention

Rechtliche und politische Reformschritte ________________________________________ Aufnahme von Kinderrechten in die Verfassung Reform des Kinder- und Jugendhilferechts (Inklusion: „Große Lösung“ für Kinder mit (drohender) Behinderung; Kinder als Anspruchsberechtigte für Hilfen zur Erziehung) Unabhängiges Monitoring der Kinderrechte (Kinderrechtsbeauftragter plus Kinder- und Jugendbeirat) Alle Programme für Kinder und mit Kindern an den Kinderrechten orientieren (Child Rights based Approach) Individualbeschwerderecht auf internationaler Ebene (Zusatzprotokoll zur UN-KRK)

Eigenwert des Kindes _________________________________________ An unserer Neigung, Unreife als bloßen Mangel aufzufassen, und Wachstum als etwas, was die Lücke zwischen Unreife und Reife ausfüllt, ist die Tatsache schuld, dass wir den Zustand der Kindheit vergleichend, nicht an sich betrachten. Wir behandeln ihn einfach als mangelhaft, weil wir ihn an der Erwachsenheit als dem festen Maß messen. Das lenkt unsere Aufmerksamkeit auf die Dinge und Eigenschaften, die das Kind nicht hat und nicht haben wird, bis es erwachsen sein wird. Wenn wir den Versuch aufgeben, den Begriff der Unreife durch Vergleich mit den Leistungen Erwachsener zu definieren, müssen wir anerkennen, dass Unreife nicht in einem Fehlen wünschenswerter Züge besteht. (...) Wenn Leben identisch ist mit Wachstum, so lebt ein Geschöpf in einem Stadium seines Lebens genauso wirklich wie in einem anderen, mit der gleichen inneren Fülle und den gleichen Ansprüchen auf Absolutheit. John Dewey, Demokratie und Erziehung

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!