Veränderung der Rechtsform

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Veränderung der Rechtsform
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Veränderung der Rechtsform Seminar Haushaltskonsolidierung Veränderung der Rechtsform

Seminar Haushaltskonsolidierung Sheena Weidt 4.Sem - BMD 2003/07 Übersicht Definition Hintergrund Zulässigkeit “Drum prüfe wer sich ewig bindet” Kriterien für die Wahlentscheidung Vorstellung der einzelnen Rechtsformen Der Alltag in ausgewählten Beispielen Fazit Seminar Haushaltskonsolidierung Sheena Weidt 4.Sem - BMD 2003/07

Definition Rechtsform = gesetzlicher Rahmen Rechtsformänderung Bibliothek Unselbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts Rechtsformänderung Träger bleibt gleich Autonomie “Juristische Person” Seminar Haushaltskonsolidierung Sheena Weidt 4.Sem - BMD 2003/07

Seminar Haushaltskonsolidierung Sheena Weidt 4.Sem - BMD 2003/07 Definition “Juristische Person” = rechtsfähige Vereinigung von mehreren Personen und/oder Sachen zu einer rechtlich geregelten Organisation kann Verträge abschließen Personal einstellen Kredite aufnehmen In Gerichtsverfahren klagen und verklagt werden In Konkurs gehen Seminar Haushaltskonsolidierung Sheena Weidt 4.Sem - BMD 2003/07

Seminar Haushaltskonsolidierung Sheena Weidt 4.Sem - BMD 2003/07 Hintergrund Diskussion schon seit Anfang der 90er Jahre Reaktion auf Unzufriedenheit mit Öffentlicher Verwaltung/-struktur anhaltende Finanzkrise [ Innovationsgedanke ] Weitere Reaktion: Neues Steuerungsmodell Seminar Haushaltskonsolidierung Sheena Weidt 4.Sem - BMD 2003/07

Seminar Haushaltskonsolidierung Sheena Weidt 4.Sem - BMD 2003/07 Hintergrund Vorteile für die Bibliothek - Eigenverantwortlichkeit und damit eine Steigerung der Motivation - kurze Entscheidungswege, damit u.a. schnelle Reaktion auf unvorhergesehene Veränderungen - höhere Flexibilität bei der Einnahmen- und Ausgabengestaltung - Einnahmen verbleiben in der Bibliothek - stärkere Spendeneinwerbung und Sponsoring möglich - durch wirtschaftliches Handeln höhere Kostentransparenz und Kostenverantwortung Seminar Haushaltskonsolidierung Sheena Weidt 4.Sem - BMD 2003/07

Seminar Haushaltskonsolidierung Sheena Weidt 4.Sem - BMD 2003/07 Zulässigkeit Grundgesetz Gemeinden/Kommunen dürfen in die Organisation ihrer Verwaltung und Institutionen eigenverantwortlich festlegen Art. 28 GG Die Ausübung der staatlichen Aufgaben ist “Sache der Länder” Art. 30 GG Das “Selbstbestimmungsrecht “ erlaubt Organisationsformen des privaten Rechts Art. 83 GG Bundeshaushaltsordnung § 65 BHO Gründung von bzw. Beteiligung an juristischen Personen des Privatrechts erlaubt Seminar Haushaltskonsolidierung Sheena Weidt 4.Sem - BMD 2003/07

Seminar Haushaltskonsolidierung Sheena Weidt 4.Sem - BMD 2003/07 Zulässigkeit >>Einschränkungen<< “Selbstbestimmung” nur legitim, wenn: - ein wichtiges Interesse zum Wechsel besteht - der angestrebte Zweck sich nicht besser und wirtschaftlicher auf andere Weise erledigen lässt - ein angemessener Einfluss, d.h. Beteiligung seitens der öffentlichen Hand bestehen bleibt Kommune darf nur bis zu einem bestimmten Betrag haften dt. Verfassung: Gemeinden/Kommunen zur finanziellen Unterstützung verpflichtet, wenn grundrechtlich geschützte Lebensbereiche gefährdet sind Seminar Haushaltskonsolidierung Sheena Weidt 4.Sem - BMD 2003/07

“Drum prüfe wer sich ewig bindet” Warum eine neue Rechtsform? Soll die Beteiligung Privater möglich sein? Auf die Vertragsbestandteile und ihre Formulierung achten Neue Rechte sind neue Pflichten Gemeinnützigkeit Die Bedürfnisse des Personal beachten Mehrkosten einkalkulieren Seminar Haushaltskonsolidierung Sheena Weidt 4.Sem - BMD 2003/07

Kriterien für die Wahlentscheidung was erlaubt die Gesetzgebung des Landes /der Kommune (HH-Recht; Kommunalverfassung) die Kommune muss der mehrheitliche Finanzgeber bleiben der öffentliche Zweck muss erhalten bleiben Dritte können sich beteiligen die doppelte Buchführung wird eingeführt alle Einnahmen stehen der Bibliothek zur freien Verfügung Ausschluss der politischen und kommerziellen Einflussnahme Problemfreie Übernahme des Personals, d.h. Anwendung des BAT (Angestellte) und BMT-G (Arbeiter) möglich Ausschluss der Konkursmöglichkeit Haftungsbegrenzung Seminar Haushaltskonsolidierung Sheena Weidt 4.Sem - BMD 2003/07

Die Rechstformen im Einzelnen Öffentlich-rechtliche Stiftung Von der Verwaltung unabhängige sowie wirtschaftlich tätige Betriebe In die Verwaltung eingegliedert aber wirtschaftlich arbeitende Betriebe Eigenbetrieb Zweckverband Betriebe des öffentlichen Rechts privaten Rechts GmbH eingetragener Verein (e.V.) Privatrechtliche Stiftung Juristische Personen in privatrechtlicher Form Seminar Haushaltskonsolidierung Sheena Weidt 4.Sem - BMD 2003/07

Die Rechstformen im Einzelnen Eigenbetrieb nicht in allen Bundesländern für Kultur- und Bildungseinrichtungen erlaubt auf Eigenbetriebsverordnung/-gesetz achten ! Selbstständigkeit Bleibt kommunaler Betrieb ABER darf unternehmerisch wirtschaftlich handeln Keine eigene Rechtspersönlichkeit, d.h. Kommune haftet und hat politischen Einfluss Rechtliche Voraussetzungen Landeshaushaltsgesetz; Gemeindeordnung; entsprechende Eigenbetriebsverordnungen/-gesetze >> Betriebssatzung Organe -Werkleitung -Werks-/ Betriebsausschuss -Hauptverwaltungsbeamter (Bürgermeister, Landrat, Gemeindedirektor) -Rat/Kreistag Haushaltsführung Doppelte Buchführung nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches Prüfung durch Wirtschaftsprüfer und eventuell Rechnungsprüfungsamt Kreditaufnahme nur über den Gemeindehaushalt Personal Keine Änderungen Seminar Haushaltskonsolidierung Sheena Weidt 4.Sem - BMD 2003/07

Die Rechstformen im Einzelnen GmbH Gründung zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck erlaubt Selbstständigkeit Juristische Person Bibliothek haftet in Höhe des Stammkapitals Rechtliche Voraussetzungen Kommunalverfassungen; GmbH-Gesetz; Handelsgesetzbuch >> Gesellschaftsvertrag Organe -(ein/mehrere) Geschäftsführer -Gesellschafterversammlung -Aufsichtsrat (muss eigentlich erst ab 500 Arbeitnehmern eingerichtet werden) Haushaltsführung Doppelte Buchführung nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches Prüfung durch Wirtschaftsprüfer ; Prüfung durch Rechnungsprüfungsamt muss in Gesellschaftsvertrag festgeschrieben sein Seminar Haushaltskonsolidierung Sheena Weidt 4.Sem - BMD 2003/07

Die Rechstformen im Einzelnen GmbH Personal Beitritt zum Arbeitgeberverband empfohlen; Beamte nur über Leihe oder Beurlaubung Gründung -ein Stammkapital, in der Höhe von min. 25 000 Euro = Stammeinlagen der Gesellschafter, wobei eine Stammeinlage auch eine Sacheinlage sein kann. -ein notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag -die Eintragung ins Handelsregister Anmerkung Eigengesellschaft ≈ GmbH Kommune ist alleiniger Träger Seminar Haushaltskonsolidierung Sheena Weidt 4.Sem - BMD 2003/07

Die Rechstformen im Einzelnen Eingetragener Verein ein auf Dauer angelegter freiwilliger Zusammenschluss von min. 7 Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks Rechtsfähigkeit durch Eintragung in das Vereinsregister sinnvoll bei einem Zusammenschluss mehrer Träger Selbstständigkeit Juristische Person des privaten Rechts Kommune/Gemeinde hat nur das Recht des einfachen Mitglieds Rechtliche Voraussetzungen Bürgerliches Gesetzbuch >> Vereinssatzung Organe Vorstand (sollte aus min.2 Personen bestehen) Mitgliederversammlung Haushaltsführung Keine Vorgaben zur Art des Rechnungswesens; Freiwillige Anwendung der doppelten Buchführung empfohlen Personal Vereinsarbeit basiert auf Ehrenamtlichkeit ABER Beitritt zu Arbeitgeberverband empfohlen Seminar Haushaltskonsolidierung Sheena Weidt 4.Sem - BMD 2003/07

Die Rechstformen im Einzelnen Stiftung ein Stifter widmet eine Vermögensmasse einem bestimmten Zweck Vermögensmasse = Geld, Wertpapiere, sonstige Sachen Zur dauerhaften Erfüllung des Zwecks muss das Vermögen laufend Erträge abwerfen Stiftungsarten: - privatrechtliche Stiftung - öffentlich-rechtliche Stiftung Rechtsfähigkeit erst durch Staatsakt (Gesetz; staatliche Genehmigung) Stiftungen unterliegen der Staatsaufsicht  Kommunalverfassungen Seminar Haushaltskonsolidierung Sheena Weidt 4.Sem - BMD 2003/07

Die Rechstformen im Einzelnen Stiftung Selbstständigkeit Rechtsfähige Stiftung: Wahrnehmung der Aufgaben in eigener Organisation Nicht-rechtsfähige Stiftung: Vermögen durch Stiftungsträger verwaltet Rechtliche Voraussetzungen Bürgerliches Gesetzbuch; Landesverfassungen ergänzt durch Gemeinde-/ Kreisordnungen >> Stiftungssatzung Organe - Vorstand (eine/mehrere Personen) - Stiftungsrat - Beirat (optional) Haushaltsführung Doppelte Buchführung (privatrechtliche Stiftung) Doppelte Buchführung oder Kameralistik (öffentlich-rechtliche Stiftung) Personal Keine Änderungen; Probleme mit Beamten bei Stiftung des Privatrechts Seminar Haushaltskonsolidierung Sheena Weidt 4.Sem - BMD 2003/07

Die Rechstformen im Einzelnen Zweckverband Zusammenschluss mehrerer Kommunen zur gemeinsamen Erfüllung bestimmter einzelner Aufgaben Zur Aufgabenerfüllung wird die Form des Eigenbetriebs oder der Eigengesellschaft gewählt empfohlen für Kreisgebiete mit vielen kleinen Gemeinden Selbstständigkeit Selbstständige Körperschaft des öffentlichen Rechts, die ihre Angelegenheiten eigenverantwortlich verwaltet Rechtliche Voraussetzungen Gesetze über kommunale Gemeinschaftsarbeit; Gesetze über die Verbandsverfassung und Verbandsordnung >>Verbandssatzung Organe - Verbandsversammlung - Verbandsvorstand Haushaltsführung Je nach Bundesland Auswahl offen, in manchen ist NUR die Kameralistik erlaubt Personal Keine Änderungen Seminar Haushaltskonsolidierung Sheena Weidt 4.Sem - BMD 2003/07

Seminar Haushaltskonsolidierung Sheena Weidt 4.Sem - BMD 2003/07 Der Alltag Eigenbetrieb: Stadtbibliothek Bremen seit 1999 als Eigenbetrieb geführt Anlass zum Wechsel: Betriebsuntersuchung der Unternehmensberatung McKinsey Vorteile für die Bibliothek:  Übertragung der Personalhoheit (mit Ausnahme der tariflichen Einstufung) flexibler Mitteleinsatz ; d.h. auf Rahmenbedingungen reagieren, Rücklagen bilden, Abschreibungen, etc. Möglichkeit der Kreditaufnahme (solange die Bibliothek die Notwendigkeit der Kreditaufnahme nicht selbst verschuldet hat) Handlungsfreiheit bezogen auf die Bibliotheksentwicklung, z.B. konnten sie als von der Stadt unabhängigem Mieter einen neuen attraktiveren Bibliotheksstandort frei wählen Seminar Haushaltskonsolidierung Sheena Weidt 4.Sem - BMD 2003/07

Seminar Haushaltskonsolidierung Sheena Weidt 4.Sem - BMD 2003/07 Der Alltag Eigenbetrieb: Stadtbibliothek Bremen  5-Jahres-Finanzplan: + jährliche Sorgen um Kürzungen entfallen Steigende Personal-/Sachkosten nur über Leistungskürzungen ausgleichbar  Negative Aspekte: Aufstellen einer Eröffnungsbilanz Bedingungen des öffentlichen Rechts bleiben bestehen Zeitpunkt der Zuschusszahlung abhängig von der Verabschiedung des kommunalen Haushaltes Abstimmung mit Personalrat Seminar Haushaltskonsolidierung Sheena Weidt 4.Sem - BMD 2003/07

Seminar Haushaltskonsolidierung Sheena Weidt 4.Sem - BMD 2003/07 Der Alltag Eigenbetrieb: Stadtbibliothek Bremen  Im Aufsichtsrat beteiligte Politiker  Traditionelles Verwaltungsdenken Seminar Haushaltskonsolidierung Sheena Weidt 4.Sem - BMD 2003/07

Seminar Haushaltskonsolidierung Sheena Weidt 4.Sem - BMD 2003/07 Der Alltag GmbH: Stadtbibliothek Schriesheim 1.) Stadtbibliothek Schriesheim Kommunale Finanzkrise Auswirkungen auf ekz Absicht der ekz: Forderungen: Qualität der bibliothekarischen Arbeit sichern Kundenstamm erhalten Erhöhung des Etats Regelmäβige Etatanpassung an steigende Personal- und Sachkosten Verbesserung der räumlichen Situation Neue Möblierung Reorganisation des alten Bestandes – jährl. Bestandserneuerung Neue Medien für Jugendliche Mehr Veranstaltungen Keine Ausleihgebühr Einsatz der EDV Einstellen von Fachkräften Seminar Haushaltskonsolidierung Sheena Weidt 4.Sem - BMD 2003/07

Seminar Haushaltskonsolidierung Sheena Weidt 4.Sem - BMD 2003/07 Der Alltag GmbH: Stadtbibliothek Schriesheim 1.) Stadtbibliothek Schriesheim Vorteile für ekz: für Bibliothek: für Kommune: Dauerhafte Kundenbindung Sichere Einnahmen neue ekz-Produkte kostenlos nutzen Entlastung von Verwaltungsarbeit ?  Stadtbibliothek Schriesheim seit 01.01.2005 wieder kommunale Einrichtung Seminar Haushaltskonsolidierung Sheena Weidt 4.Sem - BMD 2003/07

Seminar Haushaltskonsolidierung Sheena Weidt 4.Sem - BMD 2003/07 Der Alltag Eingetragener Verein: Büchereiverein Schleswig-Holstein historisch gewachsen Zusammenschluss von 2 bestehende Vereinen Mitglieder sind die kommunalen Träger Büchereizentrale koordinierendes und beratendes Mitglied entwickelt Verträge, die kommunale Förderung steuern verteilt Landeszuschuss Anmerkung Landesverfassung Schleswig-Holstein Art.9 Abs.3 „Die Förderung der Kultur einschließlich des Sports, der Erwachsenenbildung, des Büchereiwesens und der Volkshochschulen ist Aufgabe des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände.“ Seminar Haushaltskonsolidierung Sheena Weidt 4.Sem - BMD 2003/07

Seminar Haushaltskonsolidierung Sheena Weidt 4.Sem - BMD 2003/07 Der Alltag Eingetragener Verein: Büchereiverein Schleswig-Holstein  Finanzielle Unterstützung erleichtert Entscheidung zugunsten der Bibliotheken Nutzen für Bibliothek: Zentrale Medienbeschaffung und kostenlose Bearbeitung Veranstaltungen Fortbildungen Seminar Haushaltskonsolidierung Sheena Weidt 4.Sem - BMD 2003/07

Seminar Haushaltskonsolidierung Sheena Weidt 4.Sem - BMD 2003/07 Der Alltag Stiftung: Hamburger Öffentliche Bücherhallen Stiftung des privaten Rechts erhält von Hamburg jährlich ein Budget ABER seit über 10 Jahren gedeckelt Durch Rechtsform haben HÖB Instrument und Rechte um angemessen zu reagieren Seminar Haushaltskonsolidierung Sheena Weidt 4.Sem - BMD 2003/07

Fazit Ist eine neue Rechtsform die Rettung ? Seminar Haushaltskonsolidierung Sheena Weidt 4.Sem - BMD 2003/07