Privatrechtsgeschichte Personenrecht
Personenrecht Wer oder was ist eine Person Arten von Personen (natürliche Personen, juristische Personen) Erklärungsversuche für juristische Personen (Fiktionstheorie von Friedrich Carl von Savigny; Theorie der realen Verbandspersönlichkeit von Otto von Gierke; Interessenstheorie)
Rechtsfähigkeit der natürlichen Person Die angeborenen Rechte (§ 16 ABGB) Die erworbenen Rechte (§ 18 ABGB) Beginn der Rechtsfähigkeit (vollendete Geburt, Rechtsvermutung der Lebendgeburt = § 23 ABGB, historische Entwicklung) Ende der Rechtsfähigkeit (Tod, Todesbeweis und Todeserklärung)
Personenstandsregister (oder Matrikenbücher) Erste Aufzeichnungen bereits in der Spätantike Kirchliche Pflicht zur Führung von Tauf- u. Trauungsbüchern (seit 1563, Konzil von Trient) Ab der Aufklärung Griff des Staates nach den kirchl. Matrikenbüchern (Patent vom 20.02.1784) Dt. Personenstandsgesetz (1938, Matriken-führung durch staatliche Beamte)
Vorzeitiger Verlust der Rechtsfähigkeit Durch Acht und Friedlosigkeit Durch den „Bürgerlichen Tod“ Durch den Klostertod (nach Hans Lentze auch „Mönchung“) Durch Verknechtung
Beschränkung der Rechtsfähigkeit Unfreiheit (Leibeigenschaft, Grundunter-tänigkeit = Hörigkeit) Ständische Schichtung (Adelsstand, Bürgerstand, Bauernstand, Prinzip der Ebenburt) Geschlecht Fremde (Wildfangs- oder Bachstelzenrecht, Fremdlingsrecht, Abschoss, Nachsteuer, Landsassiatus) Ketzer und Andersgläubige (Judenregal) Unehrlichkeit / Ehrlosigkeit
Statuslehre Status libertatis Status civitatis Status familiae Status naturalis Status civilis Überwindung der Statuslehre in der Zeit der Aufklärung (und Wiederaufleben durch die NS-Ideologie)
Handlungsfähigkeit Begriff der Handlungsfähigkeit Arten der Handlungsfähigkeit (Geschäfts-fähigkeit und Deliktsfähigkeit) Geschäftsfähigkeit, wovon ist (war) diese abhängig? A: Alter: heute 4 Altersstufen B: Geschlecht: Geschlechtsvormundschaft C: Gesundheit: geistige u. körperliche Gesundheit, Suchtkrankheit
Geschäftsfähigkeit A: Alter B: Geschlecht (Geschlechtsvormundschaft) Kinder: 0-7 Jahre unmündige Minderjährige: 7-14 Jahre Mündige Minderjährige: 14-18 Jahre Volljährige: ab 18 -früher war vorzeitige Volljährigkeitserklärung möglich -Grundsatz: Mündelgut ist eisern Gut B: Geschlecht (Geschlechtsvormundschaft)
Geschäftsfähigkeit C: Gesundheit Geistige Gesundheit (Außerstreitgesetz 1854; Entmündigungsordnung 1916; Sachwaltergesetz 1983) Körperliche Gebrechen (Taubstummenkuratel) Suchtkrankheit (Verschwender)
Deliktsfähigkeit Deliktsfähigkeit: Fähigkeit des Menschen durch eigenverantwortliche Handlungen Straftaten begehen zu können und für ihre Rechtsfolgen haften zu müssen. Voraussetzungen a) Alter: früher 7 jetzt 14 Jahre (seit 3. Teil-novelle zum ABGB 1916) b) Geistige Gesundheit: Erfolgsstrafrecht Schuldstrafrecht
Eherecht Rechtsquellen (ABGB und Ehegesetz 1938) Grundbegriffe des Eherechts Begriff der Ehe System der obligatorischen Ziviltrauung Ehemündigkeit Nichtigkeit der Ehe Ehescheidung
Geschichte des Eherechts A: Römisches Recht: Grundsatz: consensus facit nuptias Unterscheidung: dynamischer oder statischer Ehe-konsens Entwicklungen im nachklassischen röm. Eherecht: Verrechtlichung der Ehe, Beseitigung der Ehegesetze des Augustus = Prinzip der hohen Wert-schätzung der Ehelosigkeit, Umsetzung des Prinzips der Unauflöslichkeit der E., Umsetzung des Prinzips der Einheit der Ehe
Geschichte des Eherechts B: Mittelalter Germanisch-fränkische Rechtsvorstellungen: a) Muntehe (Sippenvertragsehe, Kaufehe) b) Friedelehe c) Kebsverhältnis d) Raub- und Entführungsehe Kirchliche Rechtsvorstellungen: a) Ehe als Teil des ius divinum b) Definition der Ehe als Sakrament
Geschichte des Eherechts C: Neuzeit Entstehen zwingender Formvorschriften für die Ehe im Kirchenrecht Distinktionstheorie und Ehepatent 1783 Eherecht des ABGB 1811 (Ehegesetz für Salzburg und Berchtesgaden 1808) Konkordatseherecht 1855 Notzivilehe 1868 (absolute) und 1870 (relative) Severehe und Salzburger Ehe Eherecht im Burgenland und Konkordat 1933/34 Deutsches Ehegesetz 1938
Juristische Person Arten der juristischen Person Handlungsfähigkeit jur. Personen Form der Verleihung der Rechts-persönlichkeit Geschichtliche Entwicklung (ältere und jüngere Genossenschaften mit Einstimmigkeits- und Mehrstimmigkeitsprinzip in der Willensbildung; Begriff der universitas; einfache und zusammengesetzte Gesellschaften)