Verwaltung reduzieren – Schnittstellen eliminieren: Die neue Generation der Palettenbewirtschaftung Hans Petrikat Geschäftsführer, epm Paletten-Management-Kooperation.

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Verwaltung reduzieren – Schnittstellen eliminieren: Die neue Generation der Palettenbewirtschaftung Hans Petrikat Geschäftsführer, epm Paletten-Management-Kooperation GmbH & Co. KG Sebastian Krug Branchenmanager Logistik, GS1 Germany GmbH

Ausgangslage und Ziele – Das gs1 germany projekt palettenbewirtschaftung

Standardisierter Qualitätsbegriff Der Konflikt um Qualität, Prozesse und Kosten zwischen den beteiligten Wirtschaftszweigen ist fast so alt wie die Europalette selber – 50 Jahre Spediteure klagen über das Tragen des Tauschrisikos ohne entsprechende Vergütung Einheitliche Qualitätsklassen Prozess-Empfehlungen Industrie ist teilweise unzufrieden mit der zurückgegebenen Qualität der Tauschpaletten Klare, abgestimmte Spielregeln Mangelnde Transparenz, neue Geschäftsideen und erheblicher Aufwand im Handling von Paletten erschweren den Gesamtprozess und erhöhen die Komplexität Handel / Empfänger tragen den Sortieraufwand und beteiligen Dienstleister als „neue“ Schnittstelle am Paletten-Prozess Informationsfluss als Basis

Das neue Palettenposter macht die Kriterien anschaulich und verständlich für jeden Palettenqualitätsklassen A, B und C Zusätzliche Einteilung in Neu und nicht gebrauchsfähig Klare Kriterien zur Beurteilung

Standardisierter Qualitätsbegriff Einheitliche Qualitätsklassen Klare, abgestimmte Spielregeln Prozess-empfehlungen Dr. Max Mustermann | Managing Director Solutions | Enineering Muster GmbH & Co. KG

Die Zukunft des neuen Palettenausgleich/-tausch-Verfahrens im Bereich der EUR Paletten Bewirtschaftung

Ist-Zustand: Gesetzlich nicht geregelter Zug-um-Zug-Tausch Der Umgang mit EUR-Paletten hat sich verändert und wird sich auch weiterhin dem Markt entsprechend anpassen müssen: Fest steht, dass komplexe logistische Abläufe, z.B. mit der Weiterentwicklung durch Bestückung der Ladungsträger mit Transpondern, zukünftig nur über Dienstleisterstrukturen darstellbar sind. Das können geschlossene Systeme aber auch nachweisliche, flächendeckend strukturierte, organisierte, dienstleistergeführte Mehrweg-Systeme im freien EUR-Paletten-Pool sein. Die Gründe der zunehmenden Diskussion hinsichtlich des gesetzlich nicht geregelten „Zug-um-Zug- Tausches“ sind bei allen Beteiligten ausreichend bekannt (Qualität, Administration, Standzeiten, Kosten, AGB, etc.). Solange die Probleme des „Zug-um-Zug-Tausches“ in der jetzigen Form bestehen bleiben, wird es immer Gewinner und Verlierer geben. Es wird auch weiterhin den grauen Markt beflügeln und Gerichte beschäftigen. Ist-Zustand: Gesetzlich nicht geregelter Zug-um-Zug-Tausch „Keiner macht was er soll, jeder macht was er will, aber alle machen mit!“

Öffentlich-rechtliche Die Zukunft des neuen Palettenausgleich/-tausch-Verfahrens im Bereich der EUR Paletten-Bewirtschaftung Zwei Welten treffen aufeinander! Öffentlich-rechtliche Vorgaben Schutz von Universalgütern Pflichten gegenüber dem Staat Zivilrechtliche Gestaltung Bestands-/ Wertausgleich Pflichten aus Vertragsverhältnissen Öffentlich-rechtliche Vorgaben stehen nicht zur Disposition des Zivilrechts! Falsch: Bisherige Publikationen trafen die Aussage, bezüglich des Palettentauschs gäbe es keine Regelungen in Gesetzen und Verordnungen. Dieses ist zukünftig nicht mehr haltbar. Richtig: Der Paletten-Tausch hat sich nie zum Handelsbrauch entwickelt, sondern in der Praxis unter Missachtung öffentlich-rechtlicher Vorgaben zur branchenüblichen Unsitte.

Die Zukunft des neuen Palettenausgleich/-tausch-Verfahrens im Bereich der EUR Paletten-Bewirtschaftung Derzeitiger Ablauf: Zivilrechtliche Gestaltung Bestands-/ Wertausgleich Rechtsbeziehung auf Lieferebene = Kaufvertrag Ausgang Eingang Absender Verkehrsgewerbe Empfänger generiert Bedarf = Anforderung MTV generiert Überschuss = Freistellung MTV Rechtsbeziehung auf Verkehrsebene = Transportvertrag (je nach Auftraggeber) Lieferant Lieferer 1 Lieferer 2 Lieferer 3 Kunde Schnittstellenbearbeitung

Fazit: Aufwand ohne Wertsteigerung = Verschwendung Die Zukunft des neuen Palettenausgleich/-tausch-Verfahrens im Bereich der EUR Paletten-Bewirtschaftung Derzeitiger Ablauf: Schnittstellenbearbeitung Übernahme palettierter Ware = Sacheinheit Belastung Transportführer mit TV = sachlich unrichtig Resultat: künstlich erzeugte Schuldenspirale Folge: Versuch, günstigst auszugleichen Konsequenz: sinkende Qualität Ergebnis: unbefriedigte Marktbedürfnisse Grauer Markt Müller fährt für Meier im Auftrag von Schmidt zur Verfügung von Schulz zu Huber und dann? Fazit: Aufwand ohne Wertsteigerung = Verschwendung

Die Zukunft des neuen Palettenausgleich/-tausch-Verfahrens im Bereich der EUR Paletten-Bewirtschaftung Derzeitiger Ablauf: Zivilrechtliche Gestaltung Bestands-/ Wertausgleich Rechtsbeziehung auf Lieferebene = Kaufvertrag Ausgang Eingang Absender Verkehrsgewerbe Empfänger generiert Bedarf = Anforderung MTV generiert Überschuss = Freistellung MTV Rechtsbeziehung auf Verkehrsebene = Transportvertrag (je nach Auftraggeber) Lieferant Lieferer 1 Lieferer 2 Lieferer 3 Kunde Schnittstellenbearbeitung Aufwand notwendiges Übel?  Verschwendung öffentlich-rechtliche Vorgaben Normativ – bisher nicht im Fokus Rücknahme- pflicht § 4 VerpackV Rückgaberecht Leergut

Handeln ist angesagt, denn: Der gemeinsame Nenner ist der Weg zur Aufwandsreduzierung! Das Rezept heißt „Systemführung“ mit dem Ziel: Gesetzmäßigkeiten genau abzugrenzen und Ungleichgewichte der Kostenverteilung zu vermeiden. Genau hier setzen wir an: Feststellung Beim freien, gesetzlich nicht geregelten „Zug-um-Zug-Tauschsystem“ ist immer der bei In-Verkehr-Bringung in der Verantwortung, der die tatsächliche Sachherrschaft (Besitz) über die EUR-Palette hat. Die poolfähige EUR-Palette zählt laut Gesetzgebung zur Verpackung (Transportverpackung). Verpackungen unterliegen dem KrWG und sind in der Verpackungsverordnung (VerpackV) geregelt. Rücknahmepflicht und Verantwortung obliegt dem Hersteller und Vertreiber.

Bei den bevorstehenden Aufgaben geht es um: Ist-Analyse, Standortbestimmung. Das Erkennen von Themen, die „endlich mal angepackt“ werden mussten, um sie zu verbessern Struktur und Zieldefinition Das Organisieren, um bei den Themen „den Wald vor lauter Bäumen“ sehen zu können Planung, Projektierung Das Optimieren und Unterstützen bei den Dingen, die Sie angehen werden

Soll-Zustand: Compliancesichere Organisation Absender/ Lieferant Empfänger/ Kunde normativ öffentlich-rechtliche Vorgaben ProdSG BetriebSV KrWG VerpackV AltholzV normativ informativ Warenlieferung was, wohin, wann, womit (MTV)? Lieferung Vollgut LEERGUT ? Wareneingang

Zukunft: Zivilrechtliche Gestaltung Professionelle Bewirtschaftung im Rahmen autorisierter Reorganisation

Zukunft:. Zivilrechtliche Gestaltung Zukunft: Zivilrechtliche Gestaltung Professionelle Bewirtschaftung – Rechtsbeziehung auf Lieferebene Professionelle Bewirtschaftung autorisierter im Rahmen Reorganisation Absender Verkehrsgewerbe Empfänger Lieferant Lieferer 1 Lieferer 2 Lieferer 3 Kunde generiert Bedarf = Anforderung MTV generiert Überschuss = Freistellung MTV Rechtsbeziehung auf Lieferebene = Kaufvertrag Rechtsbeziehung auf Verkehrsebene = Transportvertrag (je nach Auftraggeber) Ausgang Eingang

Zukunft:. Zivilrechtliche Gestaltung Zukunft: Zivilrechtliche Gestaltung Professionelle Bewirtschaftung – Aufwand reduzieren Professionelle Bewirtschaftung autorisierter im Rahmen Reorganisation Rechtsbeziehung auf Lieferebene = Kaufvertrag Ausgang Eingang Absender Verkehrsgewerbe Empfänger generiert Bedarf = Anforderung MTV generiert Überschuss = Freistellung MTV Rechtsbeziehung auf Verkehrsebene = Transportvertrag (je nach Auftraggeber) Lieferant Lieferer 1 Lieferer 2 Lieferer 3 Kunde Handlings-/Verwaltungsschnittstellen abbauen Komplexität / grauer Markt eliminieren

Zukunft:. Zivilrechtliche Gestaltung Zukunft: Zivilrechtliche Gestaltung Professionelle Bewirtschaftung – Beachtung öffentl.-rechtl. Vorgaben Professionelle Bewirtschaftung im Rahmen autorisierter Reorganisation Rechtsbeziehung auf Lieferebene = Kaufvertrag normativ Erfüllung der Rücknahme-pflicht des Lieferanten gem. §11 VerpackV durch MTV-System Ausgang Eingang generiert Bedarf = Anforderung MTV Absender Verkehrsgewerbe Empfänger generiert Überschuss = Freistellung MTV Rechtsbeziehung auf Verkehrsebene = Transportvertrag (je nach Auftraggeber) Lieferant Lieferer 1 Lieferer 2 Lieferer 3 Kunde Handlings-/Verwaltungsschnittstellen abbauen Komplexität / grauer Markt eliminieren

Zukunft:. Zivilrechtliche Gestaltung Zukunft: Zivilrechtliche Gestaltung Professionelle Bewirtschaftung – Bestands- /Wertausgleich Professionelle Bewirtschaftung im Rahmen autorisierter Reorganisation Rechtsbeziehung auf Lieferebene = Kaufvertrag Ausgang Eingang Bestands-/ Wertausgleich regional / überregional generiert Bedarf = Anforderung MTV Absender Verkehrsgewerbe Empfänger generiert Überschuss = Freistellung MTV Versorgung mit MTV Entsorgung der MTV Entsorgung der MTV Versorgung mit MTV Rechtsbeziehung auf Verkehrsebene = Transportvertrag (je nach Auftraggeber) Lieferant Lieferer 1 Lieferer 2 Lieferer 3 Kunde Handlings-/Verwaltungsschnittstellen abbauen Komplexität / grauer Markt eliminieren normativ Rücknahmepflicht Erfüllung der Rücknahme-pflicht des Lieferanten gem. §11 VerpackV durch MTV-System Rückgaberecht

Versanddaten (MTV), wer? Zukunft: Zivilrechtliche Gestaltung Aufwandsreduzierung bei professioneller Bewirtschaftung Professionelle Bewirtschaftung im Rahmen autorisierter Reorganisation Mehrweg-Transport-Verpackungen (MTV) werden im Rahmen der autorisierten Reorganisation professionell in einem transparenten und prozesskostenorientierten System bewirtschaftet. Zudem werden sie in ein nachweislich zertifiziertes und behördlich angezeigtes befreiendes Mehrwegsystem dem Wirtschaftskreislauf wieder zugeführt. Hierdurch erfüllt das System als beauftragter Dritter im Sinne § 11 VerpackV die Rücknahmeverpflichtung gem. § 4 VerpackV für die verantwortlichen Hersteller und Vertreiber. Nach erfolgter Kreislaufführung erhält der Auftraggeber entsprechendes Feedback zur nachweislichen Darstellung seiner Pflichterfüllung und zur Dokumentation seiner abfallrechtlichen Produktverantwortung. Alles, was innerhalb eines Prozesses nicht den Wert steigert, ist Verschwendung! Versanddaten (MTV), wer? An wen? Was (MTV)? Wie viel? Aufwand reduzieren Rechtsbeziehung auf Lieferebene = Kaufvertrag Ausgang Eingang generiert Bedarf = Anforderung MTV Absender Verkehrsgewerbe Empfänger generiert Überschuss = Freistellung MTV Rechtsbeziehung auf Verkehrsebene = Transportvertrag (je nach Auftraggeber) Lieferant Lieferer 1 Lieferer 2 Lieferer 3 Kunde Handlings-/Verwaltungsschnittstellen abbauen Komplexität / grauer Markt eliminieren normativ Rückgaberecht Rücknahmepflicht Erfüllung der Rücknahme-pflicht des Lieferanten gem. §11 VerpackV durch MTV-System Bestands-/ Wertausgleich regional / überregional Versorgung mit MTV Entsorgung der MTV Entsorgung der MTV Versorgung mit MTV

Phase 2 – die Themenbereiche in der fortführung des gs1 germany projektes

AP 1 – Paletten Incoterms 1. Rechte und Pflichten übergreifend 2. Unterscheidungskriterien und deren mögl. Ausprägungen 3. Incoterms zusammengefasst 4. Ausführliche Beschreibung AP 2 – einheitlicher und handelbarer Palettenschein 1. Vereinheitlichung der Anforderungen auf einem Palettenschein 2. Fälschungssicherheit 3. Voraussetzungen und Auswirkungen AP 3 – Informationsfluss Palette 1. Welche Informationen 2. Welche Nachrichtentypen 3. Dokumentation AP 4 – Clearingstelle und Online Kontoführung 1. Kombination der vorherigen Arbeitspakete 2. Machbarkeit und Durchführbarkeitsstudie

AP 1 – MTV-Bewirtschaftungs-Klauseln Ziel dieser Erarbeitung ist es, dass die Prozessbeteiligten, d.h. Auftraggeber (Absender/ Versender) und Frachtführer (Spediteur/ Logistikdienstleister) einerseits und Verkäufer und Käufer (Empfänger) andererseits durch Bezugnahme auf prägnante MTV-Bewirtschaftungs-Klauseln, unter Beachtung öffentlich rechtlicher Vorgaben, in ihren Verträgen, eindeutige und interpretationsfreie Regelungen zur Abwicklung, je nach Auftragsverhältnis, sowohl auf der Lieferebene, wie auch auf der Transportebene treffen können. AP 1 – MTV-Bewirtschaftungs-Klauseln 1. Rechte und Pflichten übergreifend 2. Unterscheidungskriterien und deren mögl. Ausprägungen 3. Incoterms zusammengefasst 4. Ausführliche Beschreibung

AP 2 – einheitlicher MTV-Begleitschein Erste Bedingungen und Kriterien für einen einheitlichen MTV-Begleitschein schaffen die Grundlage für dessen Einsatz. Zu prüfen ist hierbei z.B. die multifunktionale Einsetzbarkeit in Bezug auf Quittungs- und/ oder Schuldpapierfunktion. Hinsichtlich der Fälschungssicherheit, z.B. durch Einsatz einer eindeutigen Nummer, ähnlich der Nummer der Versandeinheit auf der Basis von GS1 Identen müssen die Überlegungen konkretisiert und abgeschlossen werden. AP 2 – einheitlicher MTV-Begleitschein 1. Vereinheitlichung der Anforderungen auf einem Palettenschein 2. Fälschungssicherheit 3. Voraussetzungen und Auswirkungen

AP 3 – Informationsfluss MTV Die Organisation des Ausgleichs und Bestandes von MTV erfordert eine genaue Datenermittlung zur Verfolgung aller Bewegungen hinsichtlich des Bedarfes (Anforderung), des Überschusses (Freistellung) sowie disponierbarer und nicht disponierbarer Bestände. Diese Informationsqualität umfasst u. a. die Aktualität, Verfügbarkeit, Zuverlässigkeit, Sicherheit und Wirtschaftlichkeit der Daten. Deshalb bietet sich auch für die MTV-Bewirtschaftung an, den elektronischen Datenaustausch für die Übermittlung von Informationen anzuwenden. AP 3 – Informationsfluss MTV 1. Welche Informationen 2. Welche Nachrichtentypen 3. Dokumentation

AP 4 – Clearingstelle und Online Kontoführung Ziel und Szenario dieser Idee ist eine zu erlangende Transparenz hinsichtlich der Bewegungen von MTV zwischen den Prozessbeteiligten in Deutschland. Man muss sich nun vorstellen, dass alle MTV-Bewegungen und - transaktionen online zentral abgelegt und gespeichert werden. Es kann demnach eine virtuelle Deutschlandkarte mit allen MTV-Strömen dargestellt werden. Das Ziel einer solchen Initiative ist im ersten Schritt, nationale MTV-Transaktionen (Leergut) nur noch virtuell abzubilden und in Kombination mit dem MTV-Begleitschein den physischen Leergut-Ausgleich vorrangig regional auszugleichen (außer bei Unpaarigkeit) AP 4 – Clearingstelle und Online Kontoführung 1. Kombination der vorherigen Arbeitspakete 2. Machbarkeit und Durchführbarkeitsstudie

VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT!