Klassenrat Klassensprecher Schülerparlament

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 Präsentation transkript:

Klassenrat Klassensprecher Schülerparlament §§ 121-126 Hess. Schulgesetz

Der Klassenrat Aufgaben des Klassenrates: Gemeinsames, regelmäßiges Gremium der ganzen Klasse inkl. Lehrkraft (LK als Garant dafür, dass KR stattfindet; Vorbild; gleichberechtigtes Mitglied im KR) Leitung durch Schülerinnen und Schüler: Vorsitzender, Regel- und Zeitwächter, Protokollant, (Regelmäßiger Wechsel dieser Ämter, um allen Schülerinnen und Schülern Ämterausübung zu ermöglichen Beisitzer ist der Klassensprecher! Mitsprache über Entscheidungen, die die Klasse betreffen; gemeinsame Planungen; Lösung von Konflikten (aber: KEINE Zweierkonflikte), Wünsche und Anliegen aus den Klassen an das Schülerparlament weitergeben

Klassensprecherin / Klassensprecher Aufgaben des Klassensprechers: Mitglied im Schülerparlament UND Beisitzer im Klassenrat informiert das Schülerparlament über Klassen(rats)entscheidungen, Wünsche, etc. UND berichtet im Klassenrat aus dem Schülerparlament wirkt bei Aufgaben die aus dem Schülerparlament kommen aktiv mit gibt Anregungen, Vorschläge und Wünsche einzelner Schüler oder der ganzen Klasse an Lehrkräfte, Schulleiter oder Elternvertreter weiter trägt Beschwerden und Kritik aus dem Klassenrat den Lehrern oder dem Schulleiter vor vermittelt bei Schwierigkeiten zwischen Klasse und Lehrkräften sorgt dafür, dass Beschlüsse auch ausgeführt werden (Ansprechperson, Erinnerer…)

Klassensprecherin / Klassensprecher Fähigkeiten: frei sprechen und gut argumentieren können einen netten Umgangston haben Probleme erkennen und formulieren können Kontakt zu allen Mitschülern haben bereit sein sich für die Klasse und im Schülerparlament zu engagieren unparteiisch sein Interesse an der Klassengemeinschaft haben Rechte und Pflichten der Schüler kennen kompromissbereit sein mutig sein

So funktioniert das an der GUT Klassenrat informiert aus dem Klassenrat ins SchüPa Schülerparlament berichtet aus dem SchüPa in den Klassenrat Klassen-sprecher Klassen-sprecher

Schülerparlament Aufgaben des Schülerparlamentes wählt den SV-Vorstand (Schulsprecher und deren Vertreter, Schulzweigansprechpartner H, R und G, Stadtschülerrat) nimmt Aufgaben im Sinne des Hess. Schulgesetzes und den Ausführungen im Amtsblatt 1/15 und 12/11 war kann Schüler, Lehrkräfte und Schulleitungsmitglieder zu Informationszwecken einladen sorgt für Fortbildungsmaßnahmen für Klassensprecher im Sinne der Modellschule für Kinderrechte trifft sich alle 4 Wochen in der Aula (Mittwochs 5/6 Stunde) zu einer Parlamentssitzung

Geschäftsordnung des Schülerparlaments der GUT § 1 Leitung Die Schülersprecherin oder der Schülersprecher leitet die Versammlung des Schülerparlaments. Gegebenenfalls übernimmt dies die Stellvertreterin oder der Stellvertreter. Die Schülersprecherin oder der Schülersprecher ruft die Tagesordnungspunkte der Reihe nach auf. Sie / Er kann jederzeit das Wort ergreifen. Von jeder SV-Sitzung wird ein Kurzprotokoll angefertigt, dass im Wechsel von einem SV-Vorstandmitglied geschrieben wird und am SV-Infobrett (F-Gebäude) ausgehängt wird, bzw. auf der SV-Seite auf der Homepage veröffentlicht werden soll. § 2 Aussprache Es wird sich durch Handzeichen zu Wort gemeldet. Die Schülersprecherin oder der Schülersprecher erteilt das Wort nach der Reihenfolge der Meldungen. Bei intensiver Beteiligung erstellt der Stellvertreter eine Rednerliste. Die Versammlung kann auf Antrag eines Mitglieds des Schülerparlaments die Redezeit beschränken. § 3 Anträge Jedes Mitglied des Schülerparlaments (Klassensprecher und Stellvertreter) kann Anträge stellen. Die Anträge können aus dem Klassenrat kommen oder im Rahmen der Sitzung und ihrer Inhalte gestellt werden.

Geschäftsordnung des Schülerparlaments der GUT § 4 Reden zur Geschäftsordnung Reden zur Geschäftsordnung werden bevorzugt behandelt. Sie werden mit dem Zuruf „Zur Geschäftsordnung“ eingeleitet. Zur Geschäftsordnung sind nur folgende Anträge möglich: Nichtbefassen mit einem Antrag Vertagen eines Tagesordnungspunktes Begrenzung der Redezeit oder Aufheben der Begrenzung Schluss der Rednerliste oder Schluss der Diskussion Unterbrechen oder Vertagen der Sitzung Rederecht für Nichtmitglieder des Schülerparlaments Wiederholung einer Abstimmung § 5 Schluss der Besprechung Nach Antrag auf Schluss der Rednerliste oder Schluss der Diskussion kann je eine Rede für und gegen einen Antrag sprechen. Danach wird abgestimmt.

Geschäftsordnung des Schülerparlaments der GUT § 6 Abstimmung Die Schülersprecherin oder der Schülersprecher stellt zu Beginn der Sitzung die Zahl der stimmberechtigten Mitglieder fest. Die Versammlung ist beschlussfähig, wenn die Mitglieder mindestens eine Woche zuvor schriftlich eingeladen wurden. Bei der Abstimmung gilt die einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder Die Schülersprecherin oder der Schülersprecher zählt Ja- und Neinstimmen sowie die Enthaltungen und gibt das Ergebnis bekannt. Bei Stimmgleichheit ist ein Antrag abgelehnt. Bei Wahlen wird die Stimme durch Handaufheben abgegeben, wenn kein Mitglied eine geheime Wahl beantragt. § 7 Wahl der SV-Lehrerin / des SV-Lehrers Das Schülerparlament kann sich von der SV-Lehrerin oder dem SV-Lehrer unterstützen lassen. Die SV-Lehrerin oder SV-Lehrer wird von allen Schülerinnen und Schülern der Gutenbergschule für die Dauer von 2 Jahren gewählt. § 8 Ausschüsse Das Schülerparlament kann für bestimmte Aufgaben Ausschüsse einrichten, in denen auch Schülerinnen und Schüler mitarbeiten können, die die nicht im Schülerparlament sitzen.

Geschäftsordnung des Schülerparlaments der GUT § 9 Gültigkeit Die Geschäftsordnung tritt am Tage ihrer Annahme durch das Schülerparlament der Gutenbergschule in Kraft. Sie gilt sinngemäß auch für Klassenschülerschaften, soweit keine eigene Geschäftsordnungen vorliegen. Die Geschäftsordnung kann mit einer Mehrheit von 2/3 der Mitglieder des Schülerparlaments geändert werden. Beschlossen durch das Schülerparlament am 30 09.2015 ........................................................... Schülersprecherin / Schülersprecher