13.11.2015.

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13.11.2015

Auslegungsfragen beim Einsatz von Sprinkleranlagen im öffentlichen Recht zur Kompensation von materiellen Anforderungen „Fallstricke“ zwischen Prüfingenieuren/-sachverständigen für Brandschutz, Brandschutznachweis/-konzept und der Sprinklerrichtlinie

Anforderungen/Hinweise Grundlagen für Sprinkleranlagen nach öffentlichem Recht in Deutschland, insbesondere bei Sonderbauten Verordnung Anforderungen/Hinweise Versammlungsstättenverordnung (M-VStättVO) 07-2014, aber noch nicht in den Bundesländern eingeführt Ausnahme: Berlin Keine Anforderungen und Leistungen definiert, nur für Wandhydranten, Typ F, DIN 14461-1 Aufschaltung Sprinkleranlage auf Sicherheitsstromversorgung Vollständig neu: Rauchableitung Verkaufsstättenverordnung (M-VKVO) 07-2014 Ausnahme NRW: Bis 5.000 Sprinkler

Anforderungen/Hinweise Grundlagen für Sprinkleranlagen nach öffentlichem Recht in Deutschland, insbesondere bei Sonderbauten Verordnung Anforderungen/Hinweise Industriebauten (M-IndBauRL) In den meisten Bundesländern eingeführt ab 2015, in Kraft seit 07-2014 Keine Anforderungen und Leistungen definiert, nur für Wandhydranten, Typ F, DIN 14461-1 Aufschaltung Sprinkleranlage auf Sicherheitsstromversorgung nach M-LAR Wesentliche Änderungen gegenüber 2000: Geltungsbereich von 9 m Oberkante Lagergut auf ≤ 22 m Anforderungen an die Rauchableitung Keine Bühnen und Galerien bis 50 % der Grundfläche mehr, jetzt Einbauten und Größe begrenzt, z.B. bei Sicherheitskategorie K4 = 1.400 m²

Anforderungen/Hinweise Grundlagen für Sprinkleranlagen nach öffentlichem Recht in Deutschland, insbesondere bei Sonderbauten Verordnung Anforderungen/Hinweise Industriebauten (M-IndBauRL) In den meisten Bundesländern eingeführt ab 2015, in Kraft seit 07-2014 Nach wie vor unverändert: Automatische Löschanlage bei ≤ 7,5 m Oberkante Lagergut Sprinklerung bei Sicherheitskategorie K4 im Verfahren nach Kap. 6, Tabelle 2 IndBauRL, ohne Brandlastermittlung im Verfahren nach Kap. 7, Tabelle 5 IndBauRL, mit Brandlastermittlung bei erdgeschossigen Brandbe-kämpfungsabschnitten von > 60.000 m² generell sowie mit zusätzlichen Anforderungen

Anforderungen/Hinweise Grundlagen für Sprinkleranlagen nach öffentlichem Recht in Deutschland, insbesondere bei Sonderbauten Verordnung Anforderungen/Hinweise Hochhäuser (MHHR) In Kraft seit 04-2008 Anforderungen an die Löschanlagen werden durch Angaben im Richtlinientext sowie durch die DIN 14489:1985 i.V.m. VdS CEA 4001, Klasse 1, NFPA 13 (FM) definiert Sicherheitsstromversorgung – ein MUSS! In den verschiedenen Bundesländern mit geringen Abweichungen vergleichbar Eigene Hochhausrichtlinien sind vorhanden in Hessen, Fassung 09.12.2013 NRW, SBauVO NRW, Teil 4, Fassung 17.11.2009 Hamburg, BPD 1/2008, Fassung 2008 Bayern, Fassung März 2015 (hierin vielfach auch DIN EN 12845:2008-07 genannt)

Anforderungen/Hinweise Grundlagen für Sprinkleranlagen nach öffentlichem Recht in Deutschland, insbesondere bei Sonderbauten Verordnung Anforderungen/Hinweise Garagen (M-GarVO) Fassung Mai 1993, zuletzt geändert am 30.05.2008 Keine Anforderungen und Leistungen definiert! Auch nicht für Wandhydranten Verschiedene Bundesländer haben eigene Verordnungen, mit Abweichungen zum Muster, aber auch ohne weitere Angaben zu den Leistungsdaten Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen Nur NRW, Fassung 17.03.2011 Ein sehr interessanter Ansatz zur Auslegung: Auslegung nach allgemein anerkannten Regeln der Technik Nachweis der Wirksamkeit und Zuverlässigkeit Nachweis zu 2. kann durch geeignete Brand- und Löschversuche in Kombination mit der Verwendung für den Anwendungsfall geeigneter Bauprodukte erfolgen. Anerkennung des Löschsystems für den Anwendungsfall durch eine dafür anerkannte Prüf- oder Zertifizierungsstelle

Braurechtliche Bewertung von Sprinkleranlagen Die Leistungsparameter für Sprinkleranlagen sind durch die Fachkommission Bauaufsicht der Bauministerkonferenz seit März 2005 im baurechtlichen Sinne definiert, was in der Fachwelt leider nicht allgemein bekannt ist.

Braurechtliche Bewertung von Sprinkleranlagen Niederschrift über die 255. Sitzung der Fachkommission Bauaufsicht der Bauministerkonferenz am 10./11.03.2005 in Saarlouis ____________________________________________________________________ TOP 16 Bauordnungsrechtliche Bewertung von Sprinkleranlagen Berichterstattung: MRin Famers Die Projektgruppe Brandschutz hat sich auf ihrer 20. Sitzung am 04./05.11.2004 in Leipzig mit der bauordnungsrechtlichen Bewertung von Sprinkleranlagen befasst. Soweit bauaufsichtlich beispielsweise wegen der VkV oder der Industriebaurichtlinie die Sprinklerung als Vollschutz für ein Gebäude erforderlich ist, kann dies nur durch die in VdS CEA 4001 beschriebene „Klasse 1“ erfüllt werden. Nur in dieser Klasse ist die Energieversorgung der Anlage gesichert und entspricht dem Schutzniveau einer Sprinkleranlage nach der bisherigen VdS-Richtlinie. Die Klassen 2 und 3 nach VdS CEA 4001 erreichen dieses (bislang in bauordnungsrechtlichen Anforderungen unterstellte) Schutzniveau nicht und bedürfen daher einer Einzelfallentscheidung durch die zuständige Bauaufsichtsbehörde.

Fallstricke, Fragen, Lösungsansätze Einsatz von Löschanlagen in großen Lagerhallen (Logistikzentren) Fehlerhafte bzw. nicht vorhandene Einstufungen des Risikos im Brandschutznachweis- /gutachten oder als Planungsvorgabe durch den Bauherrn Planung der Löschanlage nach FM-Regelwerk mit ESFR-Sprinklern (Lagersprinkler) und einer Dieselpumpe? Grenzen der Leistungsfähigkeit von ESFR-Anlagen sind nicht bekannt bzw. werden nicht beachtet: Breite von Regalanlagen Einhaltung von Schächten (z.B. Begrenzung nach Durchschiebesicherungen) Lagerung von brennbaren und/oder wassergefährdenden Stoffen Lagerung in Kunststoffgebinden (größenabhängig) Lagerung von geschäumten Kunststoffen Lagerung von Reifen Lagerung KLT (Kunststoffladungsträgern) Einhaltung Oberkante Lagergut bis zum Sprinkler Lagerung von Airbags Lagerung von Lithiumbatterien usw.

Fallstricke, Fragen, Lösungsansätze Verdichteter Sprinklerschutz im Bereich von Deckenöffnungen, als Kompensation Gerne als Begründung in Brandschutzkonzepten genutzt, aber ohnehin erforderlich! (vgl. Ziffer 11.4.10 VdS CEA 4001)

Fallstricke, Fragen, Lösungsansätze Abstände von Oberkante Lagergut bis Unterkante Sprinklerkopf Einhaltung z.B. in Lager von Einkaufszentren fraglich! Hilfen für die Nutzer: Fotodokumentation mit Maßangaben und Aufnahme in die BSO Umlaufende Kennzeichnung an den Wänden der Lagerräume Regelmäßige und nachweisliche Kontrollen durch Vorgesetzte und Brandschutzbeauftragte

Fallstricke, Fragen, Lösungsansätze Einbau von Deckensegeln in Verkaufsräumen und geschlossenen Unterdecken Deckensegel: Wasserdurchlässigkeit der Baustoffe und Bauprodukte ≥ 70 % Unterdecken: Breiter und länger als 1 m, zusätzliche Sprinklerebene unterhalb

Fallstricke, Fragen, Lösungsansätze Gebäudehöhen > 15 m, insbesondere bei Atrien in Einkaufszentren Keine Brandlasten in Atrien und deshalb nur Konstruktionsschutz unterhalb der Dachebene Betreiber informieren, schon während der Planung oder Konsequent Sprühwasserlöschanlage

Fallstricke, Fragen, Lösungsansätze Trennung zwischen gesprinklerten und nicht gesprinklerten Gebäudeabschnitten Immer und ausschließlich: Brandwand

Fallstricke, Fragen, Lösungsansätze Sprinklerung von Vordächern Immer bei Lagerung sowie bei Präsentation von Waren IndbauRL 07 – 2014 gibt hier klare Vorgaben

Fallstricke, Fragen, Lösungsansätze Hohlraumschutz bei abgehängten Decken Bei Überschreitung der Brandlasten nach Ziff. 4.11 VdS CEA 4001 flächendeckend Aber auch: Risikobewertung nur begleitender Sprinklerschutz von Kabeltrassen

Fallstricke, Fragen, Lösungsansätze Sicherheitsstromversorgung von Sprinkleranlagen Grundsätzlich: Nach Sonderbauverordnung und LAR immer! Ausnahme: Nur NRW bei Verkaufsstätten bis 5.000 Sprinkler Ausnahmen möglich? Immer! Es muss aber der Nachweis geführt werden, dass die gleiche Sicherheit auf andere Weise erreicht wird!

Fallstricke, Fragen, Lösungsansätze Sicherheitsstromversorgung von Sprinkleranlagen Beispiele für Begründungen Bei kleinen Brandabschnitten VdS CEA 4001-Regelwerk mit Zulässigkeit der sog. Sprinklerschaltung sowie Darstellung der Tatsache, dass Chaostheorien im Baurecht (Stromausfall im öffentlichen Netz bei einem gleichzeitigen Brandereignis) nicht berücksichtigt werden müssen (Ansatz in NRW). Darstellung, dass durch die vollständige Anwendung der VdS CEA 4001 die gleiche Sicherheit erreicht wird. - siehe nachfolgendes Statement des VdS Köln zur Ausfallsicherheit von autom. Löschanlagen vom 06.11.2011 -

Fallstricke, Fragen, Lösungsansätze Statement VdS Sehr geehrter Herr Dr. R. Jaspers, wie telefonisch besprochen, möchte ich Ihnen einige Infos über die Zuverlässigkeit von Sprinkleranlagen nach dem VdS-Regelwerk geben. Sprinkleranlage nach den Regelwerken verfügen über eine Zuverlässigkeitsquote von 98 bis 99 %. Darunter fallen vor allem Sprinkleranlagen nach VdS CEA 4001. Das Regelwerk VdS CEA 4001 wird alle 2 Jahre auf die neuesten Gegebenheiten angepasst und spiegelt den aktuellen Stand der Technik wieder. Dies gilt vor allem für Sprinkleranlagen nach Klasse 1, die sich durch die Umsetzung noch höherer Anforderungen als die nach Klasse 2 auszeichnen. Vergleicht man die Ausführung und Qualität dieser Anlagen z.B. mit denen nach Europanorm EN 12845, so ist bei den Sprinkleranlagen nach VdS CEA 4001 immer der Einsatz eines VdS anerkannten Errichters und die Verwendung von VdS anerkannten Bauteilen erforderlich. Der VdS anerkannte Errichter sichert höchste Qualität bei der Auslegung und der Montage zu. VdS anerkannte Bauteile haben den Nachweis erbracht, dass Sie auch nach vielen Jahren über die vom Hersteller vorgegeben Spezifikationen verfügen und zuverlässig funktionieren. Aus diesen Gründen sind mit Sprinkleranlagen nach VdS CEA 4001 die Anforderungen aus dem Baurecht und die der Versicherer ohne die Hinzunahme von zusätzlichen Maßnahmen in der Regel erfüllt. Die hohe Verfügbarkeit der Anlagen wird sicherlich auch dadurch unterstrichen, dass Sprinkleranlagen nach dem VdS Regelwerk als gängige Kompensation für das Fehlen von Brandwänden zum Einsatz kommen. Ich hoffe, Ihnen hiermit geholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen VdS Schadenverhütung GmbH Geschäftsführer (Stv.) Bereichsleiter Brandschutz Amsterdamer Str. 172 50735 Köln

Fallstricke, Fragen, Lösungsansätze Sicherheitsstromversorgung von Sprinkleranlagen Beispiele für Begründungen Austausch der Mittel durch den Einsatz einer Diesellöschwasserpumpe, die zwangsläufig unabhängig betrieben wird. Unter Umständen unter Zuhilfenahme von nachvollziehbaren, statistischen Unterlagen. Grafische Darstellung des Löscherfolges von Sprinkleranlagen (bvfa-Grafik) Schadensverläufe in der Statistik, die die Wirksamkeit von Löschanlagen in den Vordergrund rücken (bvfa-Grafik)

Fallstricke, Fragen, Lösungsansätze Zusammenspiel von Rauch- , Wärmeabzugs- und Sprinkleranlagen Ein Thema, das insbesondere die amerikanischen Versicherer bedrückt. Hinweise ergeben sich hier aus dem Merkblatt des VdS 2815:2013-09(02).

Fallstricke, Fragen, Lösungsansätze Zusammenspiel von Rauch- , Wärmeabzugs- und Sprinkleranlagen Weitere wissenschaftliche Hintergründe und Erfahrungen hierzu, auch zu Luftgeschwindigkeiten von Lüftungsanlagen: Forschungsbericht Nr. 138 Forschungstabelle für Brandschutztechnik an der Uni Karlsruhe (TH) FVLR Heft 12, Rauchabzug im modernen Brandschutz, Beitrag von Dr. Bruno Covelli, Tecova AG

Fallstricke, Fragen, Lösungsansätze Sicherheitsstromversorgung von Sprinkleranlagen Aussagen des Sachversicherers: Strömungsgeschwindigkeiten in Räumen bei Hochdrucknebellöschanlagen < 1 m/s FM-Regelwerk für ESFR-Löschanlagen max. Strömungsgeschwindigkeit < 1,5 m/s Aussagen des VdS: Keine Erkenntnisse bekannt, wonach Lüftungs- und Entrauchungsanlagen eine verzögerte Auslösung von Sprinkleranlagen verursacht haben

Fallstricke, Fragen, Lösungsansätze Ist eine flächendeckende automatische Löschanlage auch als Brandmeldeanlage mit Vollschutz, Kategorie I, zu bewerten? Punkt 6.1.3.2 der VDE 0833-2 trifft hierzu folgende Aussagen „ Ausnahmen von der Überwachung“: Räume, die durch eine automatische Feuerlöschanlage mit Meldung zu einer hilfeleistenden Stelle geschützt sind, es sei denn, die Brandmeldeanlage ist zur Ansteuerung einer Feuerlöschanlage oder aus sonstigen Gründen erforderlich.

Fallstricke, Fragen, Lösungsansätze Schnelles Auffinden eines Brandes bei großen Brandabschnitten, die ausschließlich Sprinkleranlagen haben Insbesondere bei kleinen Feuerwehren häufig angefragt: Reduzierung der Zonengrößen nach VdS CEA 4001 oder besser und wirksamer? Alle 200 m² ein Rauchmelder? Auch zur Ansteuerung von sicherheitstechnischen Anlagen und Einrichtungen Basis: Altes VdS-Merkblatt VdS 2815-2001-03

Fallstricke, Fragen, Lösungsansätze Zusätzliches Kompensationspotenzial durch Sprinkleranlagen bei sehr großen Brandabschnitten Einsatz schnell ansprechender Sprinklerköpfe mit RTI < 50. Auf dem Markt sind auch weitere Sprinklerköpfe mit noch geringeren RTI-Werten verfügbar. Noch höhere Anforderungen an die Ausfallsicherheit von Löschanlagen durch redundante Überwachung wichtiger Funktionen (Meßwertgeber unterschiedlicher Hersteller, bewährte Bauteile und Komponenten nach EN ISO 13849-2). Zusätzlich zur automatischen Löschanlage alle 200 m² bzw. jeder Raum der kleiner ist, automatische Rauchmelder, auch zur Ansteuerung von Alarmierung und Rauchableitungsmaßnahmen.

Fallstricke, Fragen, Lösungsansätze Zusätzliches Kompensationspotenzial durch Sprinkleranlagen bei sehr großen Brandabschnitten Rauchableitung mit großen Abluftvolumen zur Erreichung von Sichtweiten bei Eintreffen der Feuerwehr. Wandhydranten auch zum Einsatz durch die Feuerwehr, als Typ F nach DIN 14461-1, mit 200 l/min / 3 Stück, Druck mind. 4,5 bar, max. 8 bar. Unterteilung durch zwangsläufig vorhandene Rauchschürzen über Deckenbinder. Nachweis der Rauchableitung über Heißgasrauchströmungsversuche nach VDI 6019.

Zusammenfassung und Ausblick Fragen, die nun nicht mehr auftreten sollten: Welche Planungsgrundlagen müssen öffentlich-rechtlich zugrunde gelegt werden? Sind Abweichungen von der Sicherheitsstromversorgung von Sprinkleranlagen möglich? Was bedeutet eine fehlerhafte Einstufung des Risikos? Was sind mögliche Kompensationspotenziale von Sprinkleranlagen bei regelgerechter Planung und Einbau? Wer kann u. U. qualifizierte Aussagen zu Zweifelsfragen beantworten?

Zusammenfassung und Ausblick Auf zu neuen Ufern!!! Packen wir es an und tauschen uns unter Fachleuten aus! Verhindern wir Haftungsansprüche! Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und einen weiterhin informativen Tag!