E-mail: kanzlei@rain-solander.de Vernünftig vererben und übergeben Vortrag Ottilia. L. Solander Fachanwältin für Familienrecht Mediatorin Rechtsanwältin Ottilia L. Solander Prälat-Subtil-Ring 5 66740 Saarlouis Fon: 06831/73091 Fax: 06831/704895 E-mail: kanzlei@rain-solander.de
Reflektierte Unternehmensnachfolge Vorteile der lebzeitigen Nachfolgeplanung Nachteile der gesetzlichen Erbfolge Festlegung des Zeitpunktes Finden des richtigen Nachfolgers Festlegung des Umfangs der Nachfolge Regelungsziele Alternativen © Rechtsanwältin und Mediatorin Ottilia L. Solander, Prälat-Subtil-Ring 5, 66740 Saarlouis
Vorteile der lebzeitigen Planung Der eigene Wille ist entscheidend Bindung des vorgesehenen Nachfolgers Vorbereitung auf die vorgesehenen Aufgaben Steuerliche Planungsmöglichkeiten ©Rechtsanwältin und Mediatorin Ottilia L. Solander, Prälat-Subtil Ring 5, 66740 Saarlouis
Der/Die ideale Nachfolger/in Die Eignung zur Unternehmensführung ist maßgeblich und nicht die Verwandtschaft Personenmehrheiten wie Erbengemeinschaften werden vermieden Geschäftsführungsbereiche werden geklärt Haftungsprobleme werden vermieden Gesellschaftsverträge angepasst Vertragliche Regelungen verpflichten den Nachfolger © Rechtsanwältin und Mediatorin Ottilia L. Solander, , Prälat-Subtil Ring 5, 66740 Saarlouis 06831/73091
Vorteile gegenüber dem Testament Vertraglich verpflichtende Einbeziehung Mitbestimmung der Bedingungen der Nachfolge Zuverlässiger Erfüllung dieser Bedingungen als einseitig angeordnete Vermächtnisse u.ä. Einblick in die Unternehmensverhältnisse wird gewährt Die finanziellen Verpflichtungen werden schneller überblickt © Rechtsanwältin und Mediatorin Ottilia L. Solander, Prälat-Subtil-Ring 5, 66740 Saarlouis 06831/73091
Umfang der Unternehmensnachfolge Eine Erbengemeinschaft wird vermieden Gleitender Übergang in die Hände des Nachfolgers Leitungsfunktionen werden geteilt zwischen Geschäftsführer und Anteilseigner Sukzessive Übertragung der Anteile © Rechtsanwältin und Mediatorin Ottilia L. Solander, Prälat-Subtil-Ring 5, 66740 Saarlouis06831/73091
Regelungsziele der Unternehmensnachfolge Ist eine Überführung des Unternehmens im derzeitigen Zustand gewollt? Gibt es alternative Gestaltungsmöglichkeiten? Wann ist der endgültige Übergabezeitpunkt? Versorgung des bisherigen Unternehmers und dessen Angehörigen (Ehefrau, Kinder) sicher? Ausschluss von Forderungen an den Übernehmer? © RA Ottilia L. Solander, Prälat-Subtil Ring 5, 66740 Saarlouis 06831/73091
Alternativen zur Übergabe Alternative Schließung des Betriebes - unrentabler Betrieb - Einschuss privater Mittel hält Betrieb aufrecht -Aktivitäten in sterbenden Märkten Alternative unveränderte Fortführung - steuerrechtliche Änderungen - möglicherweise Verdammung des Erwerbers zum Erfolg Veräußerung - Familienmitglieder geben sich mit einer Versorgung zufrieden, die nicht dem Wert des Betriebes entspricht - Realisierung des Unternehmenswertes wahrscheinlich © Rechtsanwältin und Mediatorin Ottilia L. Solander, , Prälat-Subtil-Ring 5, 66740 Saarlouis 06831/73091
Zeitpunkt-e der Nachfolge Todestag – Fakten werden geschaffen Lebzeiten – Vertrag wird ausgehandelt Gleitende Übergabe Inhaber gibt Geschäftsführung aus Inhaber überträgt sukzessive Anteile Inhaber gibt Anteile ab Bei OhG und KG Mitbeteiligung des Nachfolgers bis zur Übernahme der persönlichen Gesellschafterposition © Rechtsanwältin und Mediatorin Ottilia L. Solander, Prälat-Subtil-Ring 5, 66740 Saarlouis 06831/73091
Die Person des Nachfolgers Nachfolge- und Leitungsfunktion Nachfolger muss geeignet sein hohe Anforderung an die Kompetenz des Geschäftsführers Technische Fähigkeiten Organisatorische Fähigkeiten Personalführungskompeten Finanzieller Überblick Beteiligung kann ohne Mitarbeit im Betrieb gewährleistet sein Geschäftsführer soll nicht das Unternehmensvermögen verwalten © Rechtsanwältin und Mediatorin Ottilia L. Solander, , Prälat-Subtil-Ring 5, 66740 Saarlouis 06831/73091
Mehrere Nachfolger Zuständigkeitsabgrenzungen Geschäftsordnung Kompetenzabgrenzungen zwischen Geschäftsleitung und Verwaltung Regelung der Einflussbereiche Regelung der Weisungsbefugnisse Installierung eines Aufsichtsrates Anteilsaufteilung und quotenmäßige Übertragung auf die Nachfolger z. B. GmbH © Rechtsanwältin und Mediatorin Ottilia L. Solander, Prälat-Subtil-Ring 5, 66740 Saarlouis 06831/73091
Versorgung des Veräußerers und ihm nahestehender Personen Alterssicherung als notwendiger Bestandteil des Übergabevertrages Organisation der Versorgung Übernehmer übernimmt Rentenzahlungsverpflichtung an den bisherigen Geschäftsführer / Inhaber sowie seine Witwe bzw. Waisen Rentenzahlung des Nachfolgers Dauernde Last Nießbrauchsrechte Gewinnabführungsvertrag
Einflussmöglichkeiten des Übergebers Erhalt des Einblicks und der Erfahrung des Inhabers für den Betrieb spricht für Integration Nachfolger wird in der Entwicklungsmöglichkeit eingeschränkt Zu hohe Einflussmöglichkeit eines charismatischen Inhabers Lösung ist die Absprache über das Fortwirken des Übergebers im Betrieb © Rechtsanwältin und Mediatorin Ottilia L. Solander, Prälat-Subtil-Ring 5, 66740 Saarlouis 06831/73091
Schutz des Nachfolgers vor späteren Ansprüchen I. d. R. Bevorzugung des Erwerbers, da er einen Vermögenswert erhält, der die Existenzgrundlage sichert Ausschluss von Pflichtteilansprüchen Rückgriff auf das Unternehmensvermögen ausschließen Ausgleichsleistungen aushandeln © Rechtsanwältin und Mediatorin Ottilia L. Solander, Prälat-Subtil-Ring 5, 66740 Saarlouis 06831/73091
Erbrechtliche Auswirkungen der Unternehmensübergabe Ausgliederung des nicht an das Unternehmen oder eine Beteiligung gebundenen Vermögens Heranziehung dieses Vermögen zur Abfindung der weiteren Erben Überprüfung des Güterstandes der Eheleute Auswirkungen von Schenkungen Errichtung letztwilliger Verfügungen durch den Übergeber und dessen Ehegatten Pflichtteilsverzichtserklärungen ©Rechtsanwältin und Mediatorin Ottilia L. Solander, Prälat-Subtil-Ring 5, 66740 Saarlouis 06831/73091
Welche Hilfe bietet die Mediation? Mediation ist ein freies Verfahren, das zwischen den Betroffenen vermittelt und alle Beteiligte wie Steuerberater, Rechtsanwälte, Unternehmensberater in die Verhandlungen mit einbezieht Fair – Neutral -Verschwiegen- Allparteilich Anwaltsmediator mit erbrechtlichem Hintergrund ist Ihr optimaler Ansprechpartner © Rechtsanwältin und Mediatorin Ottilia L. Solander, Prälat-Subtil-Ring 5, 66740 Saarlouis 06831/73091
Ablauf einer Mediation Anstoss durch einen Involvierten Vereinbarung eines Termines Vereinbarund des Mediationsvertrages Erarbeiten der Interessen und Bedürfnisse der Beteiligten Erstellen der Tagesordnung nach den Prioritäten Der Beteiligten Treffen der Vereinbarungen Unterzeichnung des Vertrages ©Rechtsanwältin und Mediatorin Ottilia L. Solander, Prälat-Subtil-Ring 5, 66740 Saarlouis 06831/73091