Einigung Europas.

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 Präsentation transkript:

Einigung Europas

Resultat der beiden Weltkriege: 50.000.000 Tote „Genug ist genug!“

19. September Züricher Rede von Sir Winston Churchill 1945 19. September Züricher Rede von Sir Winston Churchill Als Folge der beiden Weltkriege fordert Winston Churchill die Gründung einer Art “Vereinigter Staaten von Europa" 1946 Heute

1. Januar Zollunion zwischen Belgien, Luxemburg und den Niederlanden (BeNeLux) 16. April Gründung der Organisation für europäische wirtschaftliche Zusammenarbeit (OEEC) in Paris Durchführung und Verwaltung der Marshallplan-Hilfsmaßnahmen der Vereinigten Staaten 1948 Heute

09. Mai Schuman - Plan der franz. Außenminister Robert Schuman stellt den von Jean Monnet entwickelten Plan vor, die Kohle- und Stahlproduktion Frankreichs und der BR Deutschland zusam- menzulegen und eine Organisation zu gründen, die den anderen europäischen Ländern zum Beitritt offenstehen sollte 1950

18. April Unterzeichnung des Pariser Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS), auch Montanunion genannt, durch die BR Deutschland, Frankreich, Italien und die BeNeLux-Länder Eigentlicher Beginn der europäischen Integration; mit diesem Vertrag werden die Hohe Behörde, der Rat, der Gerichtshof und die Versammlung eingesetzt 1951

27. Mai Unterzeichnung des Vertrages zur Errichtung der Europäischen Verteidigungs- gemeinschaft (EVG) in Paris Ziel: Integration der Streitkräfte der 6 GKS-Mitglieder, begleitet von einer politischen Gemeinschaft 25. Juli Inkrafttreten der EGKS 1952

30. August Ablehnung der EVG durch die französische Nationalversammlung schwerer Rückschlag für die europäische Integration 1954

01.-02. Juni Konferenz von Messina Außenminister der Montan- union beschließen, die wirtschaftliche Integration, die im Kohle- und Stahlbereich begonnen worden war, durch eine Ausdehnung auf die gesamte Wirtschaft, den gemeinsamen europäischen Markt und die Verwendung von Atomenergie voranzutreiben 1955

25. März In Rom unterzeichnen die "Sechs" (Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande) die Verträge zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom), die als die "Römischen Verträge" bekannt geworden sind. 1957

1. Januar Die Römischen Verträge treten in Kraft. Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und die Europäische Atomgemeinschaft (Euratom) nehmen in Brüssel ihre Tätigkeit auf. Die drei Gemeinschaften EWG, Euratom und die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) haben zwei gemeinsame Organe: den Gerichtshof und die Parlamentarische Versammlung. 1958

7. Januar Walter Hallstein wird zum ersten Präsidenten der EWG ernannt. (Europäische Wirtschaftsgemeinschaft) 1958

7. Januar Louis Armand wird Präsident der Euratom-Kommission 1958

7. Januar Paul Finet wird Präsident der Hohen Behörde der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS).  1958

10. Februar Die Mitgliedstaaten legen einen einheitlichen Zolltarif für Kohle- und Stahlerzeug- nisse fest. Frankreich und Italien werden Ausnahmeregelungen, so genannte Abweichungen, zugestanden. Für eine Dauer von zwei Jahren dürfen sie bei bestimmten Erzeugnissen höhere Zölle verlangen. 1958

19. März In Straßburg findet die Eröffnungssitzung der Parlamentarischen Versammlung statt, zu deren Präsident Robert Schuman gewählt wird. Diese Versammlung löst diejenige der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) ab. Ihr gehören 142 Abgeordnete aus den nationalen Parlamenten Belgiens, Deutschlands, Frankreichs, Italiens, Luxemburgs und der Niederlande an. 1958

15. April In der ersten Ratsverordnung werden Deutsch, Französisch, Italienisch und Niederländisch als Amtssprachen der Gemeinschaften festgelegt. 13. Mai Die Sitzordnung der Abgeordneten der parlamentarischen Versammlung bestimmt sich erstmals nach der Zugehörigkeit zu einer politischen Gruppierung und nicht nach der Staatsangehörigkeit. 1958

7. Oktober In Luxemburg wird der Europäische Gerichtshof errichtet, der an die Stelle des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) tritt. 1958

1. Januar Es werden erste Maßnahmen zum schrittweisen Abbau der Zölle getroffen und Kontingente innerhalb der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) getroffen. 1959

20. – 21. Juli Sieben Länder der Organisation für wirtschaft- liche Zusammenarbeit in Europa (OEEC) - Dänemark, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, die Schweiz und das Vereinigte Königreich - beschließen die Errichtung einer Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA). 1959

31. Juli Die Türkei stellt einen Antrag auf Assoziierung mit der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG). 27. September Die Verhandlungen über die Assoziierung der Türkei mit der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) werden aufgenommen. 1959

13. Oktober Der belgische Außenminister Pierre Wigny regt an, die Hohe Behörde der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) sowie die EWG- und die Euratom-Kommission, die durch die Römischen Verträge geschaffen wurden, durch ein gemeinsames Organ zu ersetzen. 1959

3. Mai Das Stockholmer Überein- kommen zur Errichtung der Europäischen Freihandelszone (EFTA) zwischen Dänemark, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich tritt in Kraft. 1960

13. Dezember In Brüssel wird das internationale Übereinkom- men über Zusammenarbeit zur Sicherung der Luftfahrt unterzeichnet und damit die Europäische Organisation für Flugsicherung (Eurocontrol) gegründet. 14. Dezember Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit in Europa (OEEC) wird zur Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). 1960

27. Juni Die niederländische Regier- ung legt ein Arbeitspapier vor, in dem sie die Revision der Ver- träge von Rom und Paris durch ein Über- einkommen zur Einsetzung eines Rates der Europäischen Gemeinschaften und einer Europäischen Hohen Kommission (Fusion der Exekutivorgane) empfiehlt. Zu diesem Vorschlag werden das Europäische Parlament und die beiden Kommissionen konsultiert. Wegen Differenzen der Mit-gliedstaaten über den Umfang der Reform wird die Fusion zunächst zurückgestellt.  1961

27. – 30. März Gaetano Martino wird erneut zum Präsidenten der Parlamentarischen Versam- mlung gewählt, die ihre Umbenennung in "Europäisches Parlament„ beschließt. 1. Juli Die Mitgliedstaaten senken die zwischen ihnen geltenden Zollsätze für gewerbliche Waren gegenüber den Zollsätzen von 1957 um 50 %.  1962

30. Juli Die Verordnungen zur Einführung einer Gemein- samen Agrarpolitik (GAP) treten in Kraft. 13. Oktober Der Rat erlässt die erste Richtlinie zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten im Lebensmittelbereich und bestimmt darin die in Lebensmitteln zulässigen Farbstoffe. 1962

14. Januar Nach Auffassung des Präsidenten der Französischen Republik, General de Gaulle, ist das Vereinigte Königreich nicht ausreichend gewillt, der Gemeinschaft beizutreten. Einige Tage später werden die Verhand- lungen mit sämtlichen Beitrittskandidaten unterbrochen. 1963

22. Januar Abschluss des deutsch- französischen Freundschafts- vertrages 1963

1. Juli In Anwendung des Beschlusses zur Beschleun- igung der Errichtung einer Zollunion werden die innergemeinschaftlichen Zollsätze zum sechsten Mal herabgesetzt und die einzelstaatlichen Zolltarife zum zweiten Mal an den Gemeinsamen Zolltarif angeglichen. 1963

1. Dezember Das von der EWG und der Türkei unterzeichnete Assoziationsabkommen tritt in Kraft. 1964

8. April Der Vertrag über die Fusion der Exekutivorgane der drei Gemeinschaften (EGKS, EWG, Euratom) ("Fusionsvertrag") wird in Brüssel unterzeichnet. Er tritt am 1. Juli 1967 in Kraft. 1965

1. Juli Frankreich bricht die Verhandlungen über die Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab. Die französische Regierung beruft ihren Ständigen Vertreter ab. Die französische Delegation nimmt vorerst nicht mehr an den Ratstagungen und den Sitzungen des Ausschusses der Ständigen Vertreter teil. 1965

1. Januar Für die EWG beginnt die dritte und letzte Stufe des Übergangs zum Gemeinsamen Markt. Für die meisten Beschlüsse des Rates, die ehemals Einstimmigkeit erforderten, gilt fortan das Mehrheitsprinzip. 1966

28. – 29. Januar Luxemburger Kompromiss Nachdem Frankreich sieben Monate lang eine "Politik des leeren Stuhles" betrieben hat, nimmt es seinen Platz im Rat wieder ein und erreicht im Gegenzug, dass Fragen, in denen wesentliche Interessen auf dem Spiel stehen, weiterhin einstimmig entschieden werden müssen.  1966

1. Juli Der Fusionsvertrag zur Einsetzung gemeinsamer Exekutivorgane der Europäischen Gemeinschaften (EGKS, EWG, Euratom) tritt in Kraft. Fortan verfügen die Europäischen Gemeinschaften über eine Kommission und einen Rat. Allerdings sind beide weiterhin nach den Regelungen der jeweiligen Gemeinschaft tätig. 1967

1. – 2. Dezember Auf einem Gipfeltreffen in Den Haag bekräftigen die Staats- bzw. Regierungschefs ihren Willen, schrittweise eine echte Wirtschafts- und Währungsunion zu schaffen und ihre Sozialpolitik weitgehend abzustimmen. Außerdem bestätigen sie ihre Übereinstimmung hinsichtlich des Grundsatzes der Erweiterung der Gemeinschaft. 1969

22. April Unterzeichnung des Vertrags von Luxemburg. Der Rat beschließt die allmähliche Einführung eines Systems der Eigenmittel, im Rahmen dieses Systems sollen die Zölle auf Einfuhren aus Drittländern, die Agrarabschöpfungen und ein Teil der Mehrwertsteuer-Einnahmen an die Gemeinschaft abgeführt werden. Außerdem wird eine Erweiterung der Haushaltsbefugnisse des Europäischen Parlaments beschlossen. 1970

22. Januar Dänemark, Irland, Norwegen und das Vereinigte Königreich unterzeichnen die Verträge über den Beitritt zu den Europäischen Gemeinschaften. 9. Oktober Nach dem negativen Ausgang der Volksabstimmung in Norwegen erklärt die Regierung dieses Landes, sie werde dem norwegischen Parlament das Beitrittsratifizierungsgesetz nicht vorlegen.  1972

1. Januar Belgien übernimmt den Vorsitz im Rat der Europäischen Gemeinschaften. Dänemark, Irland und das Vereinigte Königreich treten den Europäischen Gemeinschaften bei. Die Freihandelsabkommen der Gemeinschaft mit Österreich, der Schweiz, Liechtenstein, Island, Portugal und Schweden („Rest-EFTA“) treten in Kraft. 1973

13. März Inkrafttreten des Europäischen Währungssystems. 1978

1.Januar Zweite Erweiterung: Griechenland tritt der EG bei 1981

13. Juli Die Deutsch-Französische Vereinbarung über die schrittweise Beseitigung der Grenzkontrollen wird in Saarbrücken unterzeichnet. 1984

1.Januar Dritte Erweiterung: Spanien und Portugal treten der Europäischen Gemeinschaft (EG) bei. 1986

17. und 28. Februar Binnenmarkt In Luxemburg und in Den Haag wird die Einheitliche Europäische Akte zur Änderung der Römischen Verträge unterzeichnet. Ziel der EEA ist, einen Wirtschaftsgroßraum ohne Grenzen zwischen den zwölf EU-Ländern zu schaffen. Zugleich werden die ersten Elemente einer gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik festgeschrieben. Die EEA tritt am 1. Juli 1987 in Kraft. 1986

3.Oktober Wiedervereinigung der Bundesrepublik Deutschland, somit tritt die ehemalige DDR auch der EG bei 1990

7. Februar Maastrichter Vertrag Die Außenminister der EG unterzeichnen in Maastricht den Vertrag über die Europäische Union (EU). Die EU bildet die Dachkonstruktion der drei europäischen Säulen: die Europäische Gemeinschaft (EG), die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und die Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (PJZS). Der Maastricht-Vertrag sieht außerdem vor, eine gemeinsame Währung, den Euro, einzuführen. Der Vertrag tritt am 1.November 1993 in Kraft, womit die Europäische Union offiziell gegründet wird. 1992

1. Januar Vierte Erweiterung: Österreich, Schweden, Finnland treten der Europäischen Union bei 1995

2. Oktober Vertrag von Amsterdam Die Außenminister der 15 Mitgliedstaaten der Europäischen Union unterzeichnen den Vertrag von Amsterdam. Der Vertrag soll die Demokratisierung der EU vorantreiben. Die Befugnisse des Europäischen Parlaments werden ausgeweitet. Neu geschaffen wird auch das Verfahren der Verstärkten Zusammenarbeit, das den Mitgliedern eine bessere Nutzung des institutionellen Rahmens der EU ermöglicht. Er tritt am 1. Mai 1999 in Kraft. 1997

1. Juni Errichtung der Europäischen Zentralbank (EZB) mit Sitz in Frankfurt am Main 1998

31. Dezember Unwiderrufliche Festlegung des Tauschverhältnisses DM - €: 1,95583 DM = 1 € 1998

1. Januar Der Euro wird offiziell eingeführt Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Österreich, Portugal und Spanien führen den Euro als offizielle Währung ein, zunächst nur als Buch- oder Giralgeld 1999

1. Januar 1.Juli Euro wird als Bargeld eingeführt Der Euro wird alleiniges gesetzliches Zahlungsmittel. (Die Deutsche Bundesbank löst DM-Münzen und DM- Banknoten unbefristet und kostenlos in Euro ein.) 2002

18. Juli Der frühere französische Präsident Valéry Giscard d'Estaing legt den Entwurf eines Vertrags über eine Verfassung für Europa vor. 2003

1. Mai Fünfte Erweiterung: Die bisher umfangreichste Erweiterung der Europäischen Union wird Wirklichkeit. Die zehn neuen Mitgliedstaaten sind Zypern, die Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Malta, Polen, die Slowakische Republik und Slowenien – insgesamt mehr als 100 Millionen Menschen. 2004

29. Mai Non (Nein) Die französischen Wähler sagen Nein zur Ratifizierung des europäischen Verfassungsvertrags. 2005

1. Juni Nee (Nein) Die Niederländer lehnen in einem Referendum ebenfalls den Verfassungsvertrag ab. Nach dem Scheitern des Verfassungsvertrags in zwei EU-Gründungsländer gerät Europa in die tiefste Krise ihrer Geschichte. 2005

1. Januar Sechste Erweiterung: Rumänien und Bulgarien treten der EU bei. Die Europäische Union besteht nun aus 27 Ländern. 2007

13. Dezember Vertrag von Lissabon Der Vertrag soll der Europäischen Union eine einheitliche Struktur und Rechtspersönlichkeit geben. So soll ermöglicht werden, dass die europäischen Institutionen und ihre Arbeitsverfahren angepasst werden und die demokratische Legitimität der Union zu festigen und das Fundament ihrer Grundwerte zu stärken. 2007

Wir hoffen, dass es für Sie interessant und informativ war. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Staatlich geprüfte Assistenten für Betriebsinformatik Politiklehrer: Herr Böckmann

Assistenten für Betriebsinformatik (Mittelstufe, Schulj Assistenten für Betriebsinformatik (Mittelstufe, Schulj.08/09) erstellt