Das neue „SEPA Zeitalter“

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 Präsentation transkript:

Das neue „SEPA Zeitalter“ Herzlich willkommen Das neue „SEPA Zeitalter“ Ablösung der nationalen Zahlungsverkehrs-Systeme Feruze Akdur Bereichsleiterin Marktfolge Passiv

Hintergründe und Ziele Schritt zur Vollendung des EU-Binnenmarktes Stärkung der europäischen Wirtschaft Entwicklung effizienter europäischer Zahlungsverkehrsinstrumente Intensivierung des EU-weiten Wettbewerbs Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro Payments Area – SEPA)

Nicht nur in den Euro-Staaten und der Europäischen Union Der „S€PA-Raum“ im Überblick

Die „Migration“ Der Zeitplan zur Umsetzung 1. Februar 2016 Ende des Übergangsfrist = SEPA ist vollendet 1. Februar 2014 Ablösung der nationalen Verfahren 9. Juli 2012 Umdeutungsmöglichkeiten für Einzugsermächtigungen November 2010 Alle Banken der €-Zone müssen SEPA-Basis-Lastschriften akzeptieren November 2009 Einführung SEPA-Lastschrift Januar 2008 Einführung Sepa-Überweisung . Juni 2013

Die SEPA Migration erfordert konkrete Anpassungen IBAN und BIC

Der Vordruck für die €uro-Überweisung Europäische Überweisung (SEPA Credit Transfer) Zahlungen auch innerhalb Deutschlands Neuer Name zur Unter- scheidung Wegfall der Betragsgrenze von 50.000 Euro IBAN und BIC des Zahlungs-empfängers Neues Beleg- erkennungs-merkmal „16“ IBAN des Kontoinhabers/ Zahlers

IBAN und BIC Kontonummer und BLZ werden international Die IBAN ist die Internationale Bankkontonummer (max. 34 alphanumerische Zeichen). Die Länge ist je Land unterschiedlich. Deutschland hat 22 Stellen. DE02 1234 5678 1234 5678 90 ISO-Ländercode (2) Prüfziffer (2) „Bankleitzahl“ (8) Kontonummer (10) Software „IBAN Konverter“: zentral entwickelt in der FinanzGruppe kostenlose Nutzung der Lizenz durch alle Mitgliedsbanken des BVR möglich IBAN und BIC lassen sich aus Kontonummer und Bankleitzahl ermitteln sowohl aus einzelnen Kontonummern und Bankleitzahlen, als auch aus ganzen Datenbeständen die Software umfasst alle deutschen Kontoverbindungen innerhalb und außerhalb des Verbundes umfangreiche Prüfroutinen sorgen für hohe Datenqualität mit allen gängigen Windows-Versionen kompatibel. regelmäßige Aktualisierung   Wie kann die Software an Ihre Kunden verteilt werden? CD-Version über den DG VERLAG kostenlose Downloadmöglichkeiten: VR-BankenPortal für interne Nutzung, direkter Zugriff für Kunden ist nicht möglich, Banken können die Software allerdings herunterladen und dem Kunden z. B. per Mail zur Verfügung stellen. Direkte Downloadmöglichkeit für Kunden: Direktlink mit Standard-Passwort, den die VR-Banken in Ihren Internetauftritt einbinden können: Link: http://vrnwsw.download-dgverlag.de/ Bei VR-Networld Software für Privatkunden und VR-Networld Software Profi Cash wurde die Konvertierung von Kontonummer und BLZ in IBAN und BIC in die Programme implementiert. 7

IBAN und BIC Kontonummer und BLZ werden international Der BIC ist der international standardisierte Business Identifier Code (ehem. Bank Identifier Code) zur weltweit eindeutigen Identifizierung von Kreditinstituten Er besteht aus 8 oder 11 Stellen. Beispiel: GENO DEXX XXX VR-Bank Mainz: GENO DE51MZ2 IBAN und BIC ermöglichen innerhalb des SEPA-Raums die automatisierte Verarbeitung von Zahlungsaufträgen. „IBAN-Konverter“: Software zur Umstellung von Stammdaten von Kontonummer/ Bankleitzahl auf IBAN/ BIC. IBAN-Rechner: www.iban.de oder www.iban-rechner.de Software „IBAN Konverter“: zentral entwickelt in der FinanzGruppe kostenlose Nutzung der Lizenz durch alle Mitgliedsbanken des BVR möglich IBAN und BIC lassen sich aus Kontonummer und Bankleitzahl ermitteln sowohl aus einzelnen Kontonummern und Bankleitzahlen, als auch aus ganzen Datenbeständen die Software umfasst alle deutschen Kontoverbindungen innerhalb und außerhalb des Verbundes umfangreiche Prüfroutinen sorgen für hohe Datenqualität mit allen gängigen Windows-Versionen kompatibel. regelmäßige Aktualisierung   Wie kann die Software an Ihre Kunden verteilt werden? CD-Version über den DG VERLAG kostenlose Downloadmöglichkeiten: VR-BankenPortal für interne Nutzung, direkter Zugriff für Kunden ist nicht möglich, Banken können die Software allerdings herunterladen und dem Kunden z. B. per Mail zur Verfügung stellen. Direkte Downloadmöglichkeit für Kunden: Direktlink mit Standard-Passwort, den die VR-Banken in Ihren Internetauftritt einbinden können: Link: http://vrnwsw.download-dgverlag.de/ Bei VR-Networld Software für Privatkunden und VR-Networld Software Profi Cash wurde die Konvertierung von Kontonummer und BLZ in IBAN und BIC in die Programme implementiert. 8 8

Die SEPA-Lastschriften im Überblick Es gibt zwei SEPA-Lastschriftarten SEPA-Basislastschrift (Core) vergleichbar mit der bisherigen Einzugsermächtigung SEPA-Firmenlastschrift (B2B) vergleichbar mit dem bisherigen Abbuchungsauftrag Die beiden bisherigen DTA-Lastschriftverfahren (Einzugsermächtigung und Abbuchungsauftrag) sollen zum 01.02.2014 abgeschaltet werden. Kunden, die SEPA-Lastschriften einziehen möchten, benötigen hierzu eine Gläubiger-Identifikationsnummer, die durch die Bundesbank vergeben wird. Juni 2013

Die SEPA-Lastschriften im Überblick Die Möglichkeit der „Umwidmung“ bestehender Einzugs-ermächtigungen in Mandate ist mit den Änderungen der Lastschriftabkommen per 09.07.2012 möglich. Bei bestehenden Abbuchungsaufträgen ist keine Umwidmung in Mandate möglich. Hier müssen für die zukünftige SEPA-Firmenlastschrift neue Mandate eingeholt werden. Juni 2013 10

Die Gläubiger-Identifikationsnummer (Creditor Identifier „CI“) DE 02 ZZZ 01234567890 ISO-Ländercode (2) Prüfziffer (2) Geschäftsbereichskennung (3) Nationales Identifikationsmerkmal (11) Notwendige Voraussetzung für die europäischen Lastschriftverfahren (SEPA Direct Debit „Core“ und „B2B“) Fixe Struktur je Land (18 Stellen in Deutschland) In Deutschland neu entwickelt: Zentrale Vergabe durch die Deutsche Bundesbank (kostenfrei unter www.glaeubiger-id.bundesbank.de) Beantragung durch den Kunden selbst oder als Service der Bank Zentrale Vergabe durch die Deutsche Bundesbank kostenfrei unter www.glaeubiger-id.bundesbank.de   Bei Fragen zur Gläubiger-Identifikationsnummer oder zum Verfahren der Antragstellung, wenden Sie sich bitte an die Deutsche Bundesbank: Postanschrift Deutsche Bundesbank Z 200-2 Postfach 10 06 02 D - 60006 Frankfurt am Main Telefon, Fax und E-Mail +49 (0) 69 9566 8067 +49 (0) 69 9566 50 8067 routing@bundesbank.de Juni 2013 11

Beantragung der Gläubiger-ID http://glaeubiger-id.bundesbank.de Vereinsdaten Name Anschrift Vereinsregister-Nr. Ansprechpartner Telefon-Nr. E-Mail Juni 2013

Kriterien der SEPA-Lastschriftverfahren Grundlage ist ein Mandat des Zahlungspflichtigen gegenüber Zahlungsempfänger und Zahlstelle. Der Zahlungsempfänger ist verpflichtet, dem Zahlungspflichtigen eine Vorausinformation (z.B. Rechnung und Belastungshinweis) rechtzeitig vor Fälligkeit zu übermitteln („Pre-Notification“) Zahlungsempfänger und Zahlungspflichtiger vereinbaren ein konkretes Fälligkeitsdatum (D) Juni 2013

Kriterien der SEPA-Lastschriftverfahren Der Zahlungsempfänger bzw. seine Bank müssen die Lastschrift so rechtzeitig zum Einzug weiterleiten, dass die Datei bei der Bank des Zahlungspflichtigen Bei SEPA-Basislastschriften - bei einer Erst- oder Einzellastschrift mindestens 5 (+1) Tage und - bei wiederkehrenden Lastschriften mindestens 2 (+1) Tage vor Fälligkeit vorliegt Bei SEPA-Firmenlastschriften - mindestens 1 (+1) Tag vor Fälligkeit vorliegt Bei SEPA Eil-Lastschrift - mindestens 1 (+1) Tage vor Fälligkeit vorliegt (ab November 2013) Juni 2013

Einzugsermächtigung vs. „SEPA-Basis-Lastschrift“ Das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren ist am 2. November 2009 gestartet. Ab diesem Zeitpunkt existieren in Deutschland b.a.w. insgesamt vier Lastschriftverfahren parallel (Einzugsermächtigungslastschriftverfahren, Abbuchungsauftragslastschriftverfahren, SEPA-Basis-Lastschriftverfahren, SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren). Die heutigen nationalen Besonderheiten in Deutschland können im Grundsatz durch das neue Verfahren abgedeckt werden. Neben einer Nutzung in Deutschland eröffnen sich für die Kreditwirtschaft und weitere Zahlungsdienstleister neue Marktchancen durch das Angebot von grenzüberschreitenden Lastschrifteinzügen, andere Zahlungsverkehrsmärkte in Europa besser zu erschließen. Grundlage: EPC-Regelwerk „SEPA Core Direct Debit Scheme Rulebook“ Wesentliche Merkmale des Verfahrens sind: vorgegebenes Fälligkeitsdatum der Lastschrift („Due Date“ = D) Verwendung eines einheitlichen Lastschriftmandatstextes (Autorisierung) und Vergabe einer Mandatsreferenz Angabe der Gläubiger-Identifikationsnummer („Creditor Identifier“) neues Datenformat: auf Basis des ISO 20022 Standards XML Vorlagefrist der Lastschrift bei der Zahlstelle bei Erstlastschriften mindestens 5 Tage vor Fälligkeit (D-5) bzw. bei Folgelastschriften mindestens 2 Tage vor Fälligkeit (D-2) Rückgaben: seitens der Zahlstelle bis maximal 5 Tage nach dem Belastungsdatum aus bankfachlichen Gründen (in Praxis auf 2 Tage beschränkt) vom Zahlungspflichtigen bis zu acht Wochen nach Belastung seines Kontos im Falle einer autorisierten Zahlung vom Zahlungspflichtigen bis zu 13 Monate nach Belastung seines Kontos im Falle einer unautorisierten Zahlung * 1) Ab 9. Juli 2012 Widerspruchsfrist 8 Wochen nach Belastungsdatum 2) Die Angaben des BIC soll aufgrund gesetzlicher Vorgaben sukzessive in mehreren Schritten entfallen können. Voraussichtlich zuerst ab 2014 innerhalb Deutschlands und ab 2016 innerhalb der EU-EWR-Staaten 3) Ab 9. Juli 2012 können bestehende „Einzugsermächtigungen“ für Lastschrifteinzüge im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren genutzt werden.

SEPA-Basis-Lastschrift (SEPA Core Direct Debit)

SEPA-Lastschriften: Termine und Fristen Basislastschrift (Core) D-45 (Calendar Days) D-14 (Calendar Days) D-5 (Target Days) D-2 (Target Days) D D+ Laufzeitzuschlag spätestmögliche Einreichung / Weiterleitung Einmalige/Erst-LS spätestmögliche Einreichung / Weiterleitung Wiederholte LS frühestmögliche Einreichung frühestmögliche Weiterleitung Fällig- keit Verfüg- barkeit Firmenlastschrift (B2B) D-45 (Calendar Days) D-14 (Calendar Days) D-1 (Target Days) D D+ Laufzeitzuschlag spätestmögliche Einreichung / Weiterleitung frühestmögliche Einreichung frühestmögliche Weiterleitung Fällig- keit Verfüg- barkeit

Umwidmung SEPA-Basis-Lastschrift (SDD Core) Umwidmung bei SEPA-Firmenlastschriften nicht möglich. => neues Mandat erforderlich! Zielsetzung: Nutzung der vorhandenen, schriftlich vorliegenden Einzugsermächtigung als SEPA-Basis-Lastschriftmandat Statt der Einholung eines separaten Mandats besteht die Möglichkeit, die Kunden schriftlich über den Wechsel von Einzugsermächtigungslastschriften auf SEPA-Basis-Lastschriften zu informieren. Das Schreiben muss folgende Angaben enthalten: - Gläubiger-ID - Mandatsreferenz - Umstellungstermin Die Umdeutung in ein Mandat ist erfolgt, wenn der Zahlungspflichtige nicht widerspricht. Eine explizite Zustimmung des Zahlungspflichtigen ist nicht erforderlich Die Inkasso-Vereinbarung mit Ihrer Bank muss das SEPA-Basis- Lastschrift-Verfahren beinhalten! Juni 2013

Vorabinformation (Pre-Notification) Verpflichtende Information des Einreichers an Zahlungspflichtigen über jede anstehende Lastschrift“ Der Zahlungspflichtige kann so für ausreichende Kontodeckung sorgen Frist: 14 Kalendertage vor Fälligkeit, wenn nichts anderes vereinbart Bei wiederkehrenden Lastschriften mit gleichen Beträgen reicht eine einmalige Aufstellung pro Jahr (erste Fälligkeit beachten) Inhalt der Vorabinformation - Belastungsbetrag - Belastungstermin - Gläubiger-Identifikationsnummer - Mandatsreferenznummer Keine Formvorgabe z.B. Brief, Vertrag, Rechnung, SMS, Telefon, E-Mail, Fax, Mitglieder-Zeitschrift, Einladung zur Jahreshauptversammlung, etc. Juni 2013

Beispiel: Kundenschreiben zur Änderung der Einzugsermächtigung in das SEPA-Lastschriftmandat (Brief mit notwendigen plus weiteren empfohlenen Angaben) MUSTER GMBH Musterstraße 111 DATUM DER UNTERRICHTUNG TT.MM.JJJJ 00000 MUSTERSTADT Gläubiger-Identifikationsnummer DE99ABC01234567890 Mandatsreferenz: MB87387462003 Name des Kunden Kundenadresse Änderung Ihrer Einzugsermächtigung in das SEPA-Lastschriftmandat und Vorabinformation zum Einzug einer S€PA-Lastschrift Sehr geehrter Kunde, die Entwicklung des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums (Single Euro Payment Area, S€PA) bietet für Verbraucher und Unternehmen erweiterte Möglichkeiten. Wir werden daher ab TT.MM.JJ die S€PA-Lastschrift zum Einzug unserer Forderungen nutzen. Optional als Zusatz: Wichtige Kontoinformation: Ihr Einzugskonto wird bei uns mit den folgenden Daten geführt: IBAN: DE45 0123 4567 8901 2345 67 bei Kreditinstitut XXX, Musterstadt (BIC: CXXC DEFF XXX) Stimmt die obige automatisch errechnete Kontoinformation nicht, bitten wir Sie um unverzügliche Nachricht, spätestens bis zum TT.MM.JJ. Optional als weiterer Zusatz bei festen Einzugsbeträgen bei gleichbleibenden Terminen und Intervallen: Ihre Vorabinformation: Den Betrag von 39,90 € ziehen wir mit einer SEPA-Lastschrift von Ihrem Konto IBAN DE123.. bei der X-Bank XYZZDEHHXXX zum 1. eines jeden Monats, beginnend mit dem 1.12.20xx ein. Fällt der Belastungstag auf ein Wochenende oder Feiertag, verschiebt sich der Fälligkeitstag auf den folgenden Geschäftstag Ihres Kreditinstitutes. Mit freundlichen Grüßen Hinweis: - TEXTFORM #keine Unterschrift(en) notwendig# Art der Übermittlung freigestellt# (digitale) Kopie zu Beweiszwecken verwahren -

Praktischer Umgang mit Mandaten Sie erstellen einen Mandatsvordruck mit Ihren Angaben und lassen Ihren Kunden unterschreiben Mandatstext in der Sprache des Zahlungspflichtigen Für alle Sprachen des SEPA-Raumes liegen die Mandatstexte vor  damit auch fremdsprachige Mandate prüfbar sind  Abruf unter: CORE: http://www.europeanpaymentscouncil.eu/content.cfm? page=core_sdd_mandate_transalations B2B: http://www.europeanpaymentscouncil.eu/content.cfm? page=sepa_b2b_dd_mandate_translations Juni 2013

Praktischer Umgang mit Mandaten Ihr Kunde behält eine Kopie des Mandats für seine Unterlagen Aufbewahrungspflicht mindestens 14 Monate nach letztem Einzug Ein Mandat verfällt 36 Monate nach letztem Lastschrifteinzug (Achtung bei etwaiger Beitragsbefreiung) Rückgaben bei nicht autorisiertem Mandat bis 13 Monate möglich Rückgaben bis 8 Wochen durch Zahlungspflichtigen möglich bei autorisierten Mandaten (bei SEPA- Basislastschriften) Juni 2013 22

Wir beraten Sie, welcher elektronische Weg für Sie geeignet ist! Unsere Softwarelösungen für Sie Wichtig: Die Einreichung von Lastschriften erfolgt ab dem 01.02.2014 nur noch online! Unsere Softwarelösungen für Sie: Business Edition (Lastschriften und Überweisungen)  Empfehlung für kleine bis mittlere Unternehmen Private Edition (nur Überweisungen) Profi Cash (ab Version 10.3.)  Empfehlung für große Unternehmen Wir beraten Sie, welcher elektronische Weg für Sie geeignet ist!

Dauerlastschriften Migration der Dauerlastschriften in das SEPA-Format Automatische Konvertierung nach IBAN und BIC Gläubiger-ID des Kunden notwendig Ermittlung Mandatsdatum und Mandatsreferenz durch das System Übermittlung Kunden eine CSV-Datei mit Übersicht der Mandatsreferenzen und Mandatsdatum (ab Oktober 2013) Information der Mitglieder

Handlungsempfehlungen Was ist zu tun? Benennen Sie einen SEPA-Verantwortlichen. Weisen Sie Ihre eigene IBAN und BIC auf Ihren Geschäftspapieren aus. Erfragen Sie IBAN und BIC von Mitgliedern. Stellen Sie eigene Bankstammdaten auf IBAN und BIC um (z.B. mit dem IBAN-Konverter). Analysieren Sie die Struktur Ihres heutigen Zahlungsverkehrs (Stückzahl, Volumina, Länder etc.). 25

Die Berater der VR-Bank Mainz eG unterstützen Sie gerne! Handlungsempfehlungen Was ist zu tun? Informieren Sie Ihre Mitglieder über den Wechsel auf das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren und teilen Sie ihnen die Gläubiger-Identifikationsnummer sowie die Mandatsreferenz mit. Prüfen Sie technische Systeme und Software auf SEPA- Fähigkeit. Passen Sie Arbeitsabläufe und Geschäftsprozesse an die neuen Anforderungen an. Die Berater der VR-Bank Mainz eG unterstützen Sie gerne! 26 26

Auswirkungen auf die Geschäftsprozesse Bei Lastschrifteinzug ist keine kurzfristige Änderung von IBAN, BIC oder Betrag mehr möglich. Abbuchungsaufträge nicht für Privatkunden (Verbraucher) Sofern es zu einer Rücklastschrift kommt, ist der Zahler über den erneuten Einzug der Lastschrift unter Angabe eines neues Fälligkeitstermins per Vorabinformation zu unterrichten. Einführung einer Mandatsverwaltung

Auswirkungen auf die Geschäftsprozesse Bei Überweisungen keine Einreichung von Datenträgern. Bei Lastschriften keine Einreichung von Datenträgern und Belegen. Verwendungszweck nur noch 140 Zeichen anstelle 378 Zeichen. Sofern Überweisungsvordrucke verschickt werden, sind bis spätestens 01.02.2014 SEPA-konforme Vordrucke mit IBAN und BIC zu verwenden.

 SEPA - Navigator SEPA-Navigator Interaktiver Check - Sind Sie fit für SEPA? SEPA-Navigator Mit dem nachfolgenden SEPA-Navigator können Sie selbst ermitteln, wie gut Sie bereits heute über SEPA informiert und auf die damit verbundenen Änderungen vorbereitet sind. Zudem erhalten Sie am Ende des SEPA-Navigators gesammelt Ihre individuellen Hinweise.  SEPA - Navigator

Juni 2013