Hochschulpolitik in Brandenburg Hochschulseminar für chinesische Hochschuldozenten 16. August 2012.

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Hochschulpolitik in Brandenburg Hochschulseminar für chinesische Hochschuldozenten 16. August 2012

Agenda 1.Bildungspolitik in Europa 2.Hochschulpolitik in Deutschland 3.Hochschulpolitik in Brandenburg

Bildungspolitik in Europa Reform der Hochschulsysteme in Europa – Der Bologna-Prozess 19. Juni 1999 – Gemeinsame Erklärung der Europäischen Bildungsminister Ziele: Einführung eines Systems vergleichbarer Abschlüsse Einführung einer gestuften Studienstruktur Transparenz der Studieninhalte durch CP und Diploma Supplement Anerkennung von Abschlüssen und Studienabschnitten Verbesserung der Mobilität von Studierenden und Wissenschaftlern Sicherung von Qualitätsstandards (Akkreditierungen) Umsetzung des Qualifikationsrahmens f.d. Europä. Hochschulraum Steigerung der Attraktivität des Europä. Hochschulraumes Förderung des Lebenslangen Lernens Verbindung zwischen Europä. Hochschul- und Forschungsraum

Bildungspolitik in Europa Reform der Hochschulsysteme in Europa – Der Bologna-Prozess Rückblick: Auftakt mit der Bologna-Erklärung Prager Kommuniqué Berliner Kommuniqué Kommuniqué von Bergen Londoner Kommuniqué Kommuniqué von Leuven Erklärung von Budapest und Wien – Treffen in Bukarest Teilnehmerstaaten: 47

Hochschulpolitik in Deutschland Föderalismus und Kooperation Art. 5 Abs. 3 GG Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung. Akademische Selbstverwaltung keine staatliche Kontrolle der Wissenschaft, Forschung und Lehre Hochschulpolitik ist Angelegenheit der Bundesländer 2006 Föderalismusreform Art. 91 b GG geändert. 1) Bund und Länder können auf Grund von Vereinbarungen in Fällen überregionaler Bedeutung zusammenwirken bei der Förderung von: 1. Einrichtungen und Vorhaben der wissenschaftlichen Forschung außerhalb von Hochschulen; 2. Vorhaben der Wissenschaft und Forschung an Hochschulen; 3. Forschungsbauten an Hochschulen einschließlich Großgeräten. Vereinbarungen nach Satz 1 Nr. 2 bedürfen der Zustimmung aller Länder. Kooperation Bund – Länder 1. Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) 2. Wissenschaftsrat (WR) Überregionale Vorhaben 1. Excellenzinitiative 2. Hochschulpakt 2020

Hochschulpolitik in Deutschland Föderalismus und Kooperation Excellenzinitiative 1. Förderprogramm des Bundes und der Länder für Wissenschaft und Forschung 2. Drei Förderlinie (Zukunftskonzepte, Excellenzcluster, Graduiertenschule) 3. Wettbewerb von thematisch geschlossenen Forschungskonzepten 4. DFG und WR – Abwicklung und wissenschaftliche Begutachtung 5. Unterstützung auch für kleinere oder stark diversifizierte Hochschulen möglich 6. Zweistufiges Verfahren – Internationale Gutachter 7. Universitäre Lehre spielt keine Rolle Hochschulpakt Grundlage Art. 91 b Abs. 1 Satz 1 Nr Bedarfsgerechtes Studienangebot bis zum Jahr Erste Förderphase 2007 – 2010 (zusätzliche Studienanfänger Soll: , Ist: ) 4. Zweite Förderphase bis 2015 (zusätzliche geplante Studienanfänger ) 5. Ausbau der MINT-Fächer (Fachhochschulen), qualitativ hochwertiges Studium, Steigerung des Anteils von Frauen bei Professuren

Hochschulpolitik in Brandenburg Hochschulautonomie und Staatliche Einflussnahme Hochschulpolitik ist Angelegenheit der Länder 3 Universitäten, 5 Fachhochschulen, 1 Kunsthochschule Grundlagen im Hochschulgesetz des Landes Brandenburg Abschnitte: - Rechtsstellung, Aufgaben, Finanzierung, Gleichstellung - Hochschulzugang, Immatrikulation, Studierendenschaft - Studium, Lehre, Prüfungen, - Hochschulgrade - Forschung - Personalkategorien (insbesondere Hochschullehrer) - Mitgliedschaft und Mitwirkung - Zentrale und dezentrale Hochschulorgane - Wissenschaftliche Einrichtungen - Landeshochschulrat - Studentenwerke - Anerkennung nicht staatlicher Hochschulen und Berufsakademien Zahlreiche Verordnungen auf der Grundlage des HS-Gesetzes bspw. Kapazitätsverordnung, Zulassungszahlenverordnung, Prüfungsverordungen, Befugnisse in Personalangelegenheiten

Hochschulpolitik in Brandenburg Politische Weichenstellung Koalitionsvertrag zwischen SPD und Die Linke vom 05. November Präambel: höchster Wert auf Bildung und Das vorhandene Geld soll vordringlich für besonders zukunftswirksame Investitionen in Bildung, Wissenschaft und Innovation genutzt werden - Wissenschafts-, Innovations- und Wirtschaftspolitik sind eine Einheit - Finanzielle Nachholebedarf – Ziel 2015: 10 % des BIP für Bildung und Forschung - Hochschulpakt zw. Hochschulen und Land wird fortgeschrieben - Hochschulplanung mit Berlin intensiv abstimmen - Mitwirkung aller Gruppen in Entscheidungsprozessen der Hochschule (akad. SV) - Anteil der Frauen in Führungspositionen steigern - Schwerpunkt MINT-Fächer - Mehr junge Frauen in naturwissenschaftlich-techn. und ingenieurtechn. Studiengänge - Leichtere Anerkennung von Studienabschlüssen von Nicht-EU-Bürgern - Keine Studiengebühren für das Erststudium - Jeder Studierende muss die Chance zum Master-Studium haben - Verbesserung der Studienbedingungen - Familienfreundlichkeit - Senkung der Abbrecherquote durch strukturierte / qualifizierte Beratung - Unterstützung der univ. und außeruniv. Forschung (Exczellenzcluster, Graduiertenschulen) - Klima- und Energieforschung

Hochschulpolitik in Brandenburg Hochschulsteuerung Hochschulpakt zwischen dem Land und den Hochschulen - Erste Phase von 2004 – Zweite Phase seit Hochschulsystem bleibt in der Gesamtheit erhalten - Trotz Haushaltskonsolidierung weiterhin hohe Priorität - Landespolitische Handlungsfelder werden einbezogen - Forschungsstandort von bes. Bedeutung für Wissenschaft und Landesentwicklung - Kooperation Wissenschaft – Wirtschaft - Erhöhung der Bildungsbeteiligung und der Qualität der Lehre - Erhöhung des Anteils von Frauen in MINT-Fächern - Familienfreundlichkeit - Stärkung der internationalen Ausrichtung - Ausbau der wissenschaftlichen Weiterbildung - Stärkung des Technologietransfers - Beteiligung Brandenburger Hochschulen an Excellenzinitiativen o.ä. - Stärkung der Hochschulautonomie (Hochschulbau, Finanzen, Personal)

Hochschulpolitik in Brandenburg Hochschulsteuerung Steuerung über zahlreiche Verordnungen (Kapazitäten, Prüfungen etc) Steuerung über Bedarfe (Landesinnovationskonzept, Fachkräfteanalyse) Steuerung der Finanzflüsse

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Thomas Lehne, MBA Kanzler der TH Wildau [FH]