Die digitale Betriebsprüfung vorgestellt von Thomas Boll Steuerberater
Die digitale Betriebsprüfung Das Verfahren des digitalen Datenzugriffs ist mit Wirkung zum in Gesetz aufgenommen und durch ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums präsentiert worden. Dieses Schreiben ist unter dem Kürzel GDPdU bekann. G D P d U steht für: Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen
Betroffene Zeiträume Zugriffsrecht besteht – für alle Betriebsprüfungen seit dem – auf alle ab dem abschließend zu archivierenden Veranlagungszeiträume
Betroffene Steuerpflichtige Bilanzierende Unternehmer Einnahme-Überschussrechner
Z w a n g s m i t t e l Zwangsgeld bis zu Euro Verwerfung der Buchhaltung und Zuschätzung
Welche Daten sind Gegenstand der digitalen Betriebsprüfung ? Buchführung, Jahresabschlüsse, Inventare Empfangene und in Kopie versandte Handels- und Geschäftsbriefe (hierzu gehören auch s) Buchungsbelege Sonstige Unterlagen, soweit sie für die Besteuerung von Bedeutung sind
Was ist bei der Archivierung zu beachten ? Zu den in elektronischer Form bereit zu haltenden Unterlagen zählen diejenigen Unterlagen, die mit Hilfe des EDV-Systems erstellt wurden und die in elektronischer Form in das EDV- System eingehen.
Pflicht zur digitalen Archivierung der steuerrelevanten Daten Die digital erzeugten steuerrelevanten Daten müssen während der gesamten Dauer der Aufbewahrungsfrist jederzeit digital verfügbar sein, unverzüglich lesbar gemacht werden können und maschinell auswertbar sein.
Zugriffsrechte der Finanzverwaltung Z1 Unmittelbarer Zugriff Z2 Mittelbarer Zugriff Z3 Datenüberlassung
Z1 Unmittelbarer Zugriff Der Prüfer verwendet die Hard- und Software des Steuerpflichtigen und nutzt die Auswertungsmöglichkeiten der Software des Steuerpflichtigen
Z2 Mittelbarer Zugriff Der Prüfer lässt sich die Daten nach seinen Vorgaben durch das Unternehmen auswerten.
Z3 Datenträgerüberlassung Dem Prüfer werden die steuerrelevanten Daten des Steuerpflichtigen auf einem Datenträger (CD/DVD) übergeben. Die Auswertung erfolgt auf dem Notebook des Prüfers mit der Prüfsoftware IDEA der Finanzverwaltung.
Wahl der Zugriffsrechte Der Prüfer kann zwischen den Zugriffsarten wählen bzw. sie auch parallel nutzen.
Was sind steuerrelevante Daten ? Steuerrelevante Daten sind solche, die für die Besteuerung von Bedeutung sind !
Trennung steuerrelevante Daten Die Trennung steuerrelevanter und steuerlich nicht relevanter Daten sollte frühzeitig erfolgen, um so ein Zugriffsprofil für den Prüfer erstellen zu können.
Prüfungsmethoden Ansatzpunkte für den Nachweis der Manipulation am Datenbestand Beliebige Sortierung im Sekundentakt nach Buchungsdatum, Rechnungsdatum, Betragsgröße, etc Analyse der Altersstruktur von Datensätzen z.B. Forderungen und Vorräte
Prüfungsmethoden Vollständigkeitsanalyse über Rechnungsnummern Belegnummern und andere fortlaufend nummerierte Belege (Schecks, Überweisungen) Generierung neuer Summen- und Saldenlisten oder gar Abschichtungen Kontrolle mit externen Daten z.B. Wetterdaten werden mit den Einnahmen einer Eisdiele oder eines Gartenlokales verglichen
Ansatzpunkte für den Nachweis der Manipulation am Datenbestand Anwendung mathematisch statistischer Verfahren Mit Urteil des BGH vom zugelassen Bendforts Gesetz Chi-Quadrat-Test Interner Zeitreihenvergleich Aufzählung: Wenn nicht gewünscht, kann diese Textbox einfach gelöscht werden
B P - R i s i k o Verwerfung der Buchhaltung & Schätzung der Besteuerungsgrundlagen
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