Digitales Kontrollgerät Von der Tachoscheibe zur Fahrerkarte
Programm Tachoscheibe – Fahrerkarte Digitales Kontrollgerät Anträge für Fahrer-/ Unternehmerkarten Piktogramme, Ausdrucke Pflichten des Lenkers Datenspeicherung Kontrolle „EU 3820/85“
Zielsetzung Erhöhung der Verkehrssicherheit Erhöhung der Manipulationsicherheit am Gerät Fairerer Wettbewerb im internationalen Transportverkehr Vergleichbarkeit der Arbeitsbedingungen für die Fahrer
Geschichte / Termine 1995 (!) EU-Beschluss zur Einführung des „digitalen Tacho“ 5.8.2004 1. Termin zur Umsetzung 5.8.2005 2. Termin 1.1.2006 3. Termin 1.5.2006 4. Termin Gem. Erlass BMVIT (179.738/0014-II/ST4/2006): können seit 5.8.2005 neuzugelassene Fahrzeuge wahlweise mit analogen oder digitalen Kontrollgerät ausgestattet sein
Tachoscheibe
Digitale Kontrollgeräte: Neues Fahrzeug 3 (4) Hersteller: Actia (F) Siemens / VDO (D) Stoneridge (GB) (Grundig/Delphi) (D)
Kartenaustellung durch ÖAMTC / ARBÖ Fahrerkarte: Führerschein mind. Klasse „B“ Meldezettel oder Meldebestätigung Lichtbild + wenn Hauptwohnsitz nicht Ö: Fahrerbescheinigung oder Beschäftigungsbewilligung oder Arbeitserlaubnis oder Befreiungsschein oder Niederlassungsnachweis oder Bestätigung über Ausnahme lt.AuslBG. € 70,-- (gültig 5 Jahre) Unternehmerkarte: Identität des Unternehmens, wie Name, Anschrift oder Sitz des Unternehmens Erklärung das mind. Ein FZ mit digitalem Kontrollgerät eingesetzt wird Firmenbuch- oder Gewerberegisternummer Begründung falls mehrere Karten beantragt werden € 85,-- (gültig 5 Jahre)
Schulungen – WARUM ? Pflicht lt. BGBl Nr.175/2004 aber auch weil: 3 (4) Hersteller mit unterschiedlicher Bauart und Menüführung 125 Seiten Bedienungsanleitung 45 Piktogramme + 73 mögliche Kombinationen UTC Zeit …. Manuelle Eingabe von Aktivitäten Einsatz – analog/digital Ausdruck (8m Papier/Rolle ca. € 3,50) Kontrolle durch Behörde (Strafrahmen bis zu € 2.180,--)
Bedienelemente Bedientasten Fahrer 1 / 2 Display Kartenschacht 1 / 2 Drucker Download Interface
Ausdrucke (I)
Ausdrucke (II)
Pflichten des Fahrers Stecken der Fahrerkarte und weitere Aktivitäten bei Arbeitsantritt Aufzeichnung der Aktivitäten Mitführen der Fahrerkarte auch bei Mischbetrieb (+Tachoscheiben) Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Ausdrucks (Reserverolle) Max. 15 Kalendertage ohne Fahrerkarte Datenspeicherung mindestens alle 28 Tage
Digitales Kontrollgerät Datenaufzeichnung / Auswertung
Datenspeicherung (I) Fahrerkarte: Lenk-, Arbeits-, Bereitschafts- und Ruhezeiten Angaben zu Ort, Beginn/Ende des Arbeitstages Fahrzeuge und km-Stände Kontrollen (bei Auslesen mit Kontrollkarte in VU) Ereignisse und Störungen wie z.B.: Stromunterbrechung „Download“ mindestens alle 28 Tage
Datenspeicherung (II) Massenspeicher (VU): Aufzeichnung min. 365 Tage Wegstrecke, Geschwindigkeit (Durchschnitt) Momentangeschwindigkeit der letzten 24 Betriebsstunden Sekundengenau (UNFALL!) Überscheitung der Geschwindigkeit >1 Minute Fahrer Justierung Kontrollen „Störungen“ (Fahren ohne Karte, Stromunterbrechungen, usw.) „Download“ mindestens alle 3 Monate
Datensicherung
Herunterladen - Übertragen - Sichern Arbeitgeber/innen haben dafür Sorge zu tragen, dass alle relevanten Daten aus dem digitalen Kontrollgerät und von den Fahrerkarten der Lenker/innen lückenlos elektronisch herunter geladen und auf einen externen Datenträger übertragen werden sowie von allen übertragenen Daten unverzüglich Sicherungskopien erstellt werden, die auf einem gesonderten Datenträger aufzubewahren sind. Die herunter geladenen Daten müssen mit einer elektronischen Signatur entsprechend dem Anhang I B der EG-VO 3821/85 versehen sein.
Datenübertragung Mobile Geräte zur Übernahme der tätigkeitsbezogenen Daten der Fahrer: - von der Fahrercard - von der VehicleUnit (VU) des digitalen Kontrollgerätes mittels COM-Port-Adapter
Mehr Nutzen als Last ? Fahrer- und Fahrzeugdaten werden nun „digital“ automatisch erfasst und können weiterverarbeitet werden, z.B.: Lohnverrechnung, Fuhrparkmanagement Einlesen/Scannen von alten analogen Tachoscheiben möglich Sekundengenaue Geschwindigkeitsaufzeichnung und Auswertung Kostenbelastung (zusätzliche Soft-/Hardware, Personal) „gläserner Lenker“ Aufbewahrungsfrist 2 Jahre – auch Tachoscheiben! Downloadzeit
Behördenkontrolle WAS und Wie wird KONTROLLIERT Fahrerkarte Lenk-, Einsatz- und Ruhezeiten des Fahrers Ereignisse (z.B. Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit) Massenspeicher (mit Kontrollkarte) Lenk-, Einsatz- und Ruhezeiten des Fahrerzeuges Alle (!) Fahrer Geschwindigkeiten (Unfall) Tachoüberprüfungen / Einstellungen Ausdruck / Display
Ing. Kurt Krottendorfer Noch mehr INFO ? - Ing. Kurt Krottendorfer Unternehmensberatung Tel.: 0664/9200125 E-mail: office@fuhrparkprofi.at www.fuhrparkprofi.at