Fachtagung der Elektroinnung Hannover

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Fachtagung der Elektroinnung Hannover Neue VDE Bestimmungen Neue Richtlinien der Stadtwerke Hannover AG Bestandsschutz in elektrischen Anlagen Verschiedenes Fachtagung Elektroinnung Hannover, 07.11.2006

Neue VDE Bestimmungen VDE 0185-305-1-4 2006-10 Neu erschienen sind: VDE 0185-305-1 2006-10 Blitzschutz Teil 1: Allgemeine Grundsätze VDE 0185-305-2 2006-10 Blitzschutz Teil 2: Risiko-Management Fachtagung Elektroinnung Hannover, 07.11.2006

Neue VDE Bestimmungen VDE 0185-305-1-4 2006-10 Blitzschutz Teil 3: Schutz von baulichen Anlagen und Personen VDE 0185-305-4 2006-10 Blitzschutz Teil 4: Elektrische und elektronische Systeme in baulichen Anlagen Fachtagung Elektroinnung Hannover, 07.11.2006

Neue VDE Bestimmungen VDE 0100-185-305-1-4 2006-10 Dieses Mammutwerk im Umfang von von 416 Seiten löst die DIN V VDE 0185-1 ab. Eine CD für die vereinfachte Risiko- abschätzung baulicher Anlagen liegt bei. Fachtagung Elektroinnung Hannover, 07.11.2006

Neue VDE Bestimmungen VDE 0100-300 01-96 In der VDE 0100-300 01-96 wird gefordert, dass die Verfügbarkeit der elektrischen Anlage jederzeit gesichert werden muss, um Gefahren zu vermeiden und die Folgen von Fehlern zu begrenzen. Fachtagung Elektroinnung Hannover, 07.11.2006

Neue VDE Bestimmungen VDE 0100-300 DIN 18015-2 Auch in der DIN 18015-2 Elektrische Anlagen in Wohngebäuden Teil 2: Art und Umfang der Mindestausstattung Unter Punkt 4.5.1 Stromkreise wird folgendes gefordert: Fachtagung Elektroinnung Hannover, 07.11.2006

Neue VDE Bestimmungen DIN 18015-2 Die Zuordnung von Fehlerstrom-Schutzschalter zu den Stromkreisen ist so vorzunehmen, dass das Abschalten eines Fehlerstrom-Schutzschalters nicht zum Ausfall aller Stromkreise führt. Ausgenommen sind selektive Fehlerstrom-Schutzschalter. Fachtagung Elektroinnung Hannover, 07.11.2006

Neue VDE Bestimmungen AVBEltV Netzanschlussverordnung Das ist deshalb wichtig, weil in der neuen AVBEltV (demnächst „Netzanschluss- verordnung“) gefordert wird, dass alle Schukosteckdosen für Laien über einen Fehlerstrom-Schutzschalter angeschlossen werden müssen. Fachtagung Elektroinnung Hannover, 07.11.2006

Neue VDE Bestimmungen VDE 0100-200 2006-06 VDE 0100 Teil 200 2006-06 Schutzpotenzialausgleich Potenzialausgleich zum Zweck der Sicherheit - (bisher als Potenzialausgleich bekannt) Zusätzlicher Schutzpotenzialausgleich - bei Nichterfüllung der Abschaltbedingungen - z. B. bei Räumen mit Badewannen und Duschen Fachtagung Elektroinnung Hannover, 07.11.2006

Neue VDE Bestimmungen VDE 0100-200 2006-06 VDE 0100 Teil 200 2006-06 Funktionspotenzialausgleich Potenzialausgleich aus betrieblichen Gründen, aber nicht zum Zweck der Sicherheit. Beispiel: Sicherstellung der EMV Wirksamkeit des Blitzschutzes Fachtagung Elektroinnung Hannover, 07.11.2006

Neue VDE Bestimmungen VDE 0100-703 2006-02 VDE 0100 Teil 703 2006-02 „Räume und Kabinen mit Saunaheizungen“ Gegenüber der alten 0100-703 wurden folgende Änderungen vorgenommen: Fachtagung Elektroinnung Hannover, 07.11.2006

Neue VDE Bestimmungen VDE 0100-200 2006-02 Ausweitung des Anwendungsbereiches auf alle vor Ort errichteten Saunakabinen und Räume insgesamt mit Sauna- heizungen oder Sauna Heizgeräten. Fabrikfertige normenkonforme Sauna- kabinen werden nicht behandelt. 3 Bereiche statt vorher 4 Bereiche. Fachtagung Elektroinnung Hannover, 07.11.2006

Neue VDE Bestimmungen VDE 0100-200 2006-02 Andere Temperaturgrenzwerte für Kabel und Leitungen. Zusätzlicher Schutz mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen mit Bemessungs- grenzstrom = 30 mA für alle Stromkreise außer solchen ausschließlich zur Versorgung von Saunaheizungen. Fachtagung Elektroinnung Hannover, 07.11.2006

Neue VDE Bestimmungen VDE 0100-712 2006-06 VDE 0100 Teil 712 2006-06 „Solar-Photovoltaik-(PV)-Stromversorgungssysteme“ Neben der geforderten selbsttätigen Schaltstelle für PV-Anlagen nach VDE V 0126-1-1 muss der PV-Wechselrichter auf der Gleich- und Wechselspannung-seite abgeschaltet werden können. Fachtagung Elektroinnung Hannover, 07.11.2006

Neue VDE Bestimmungen VDE 0100-712 2006-06 VDE 0100 Teil 712 2006-06 Leuchten und Beleuchtungsanlagen Anwendungsbereich Anforderungen an Auswahl und Errichtung von Leuchten und Beleuchtungsanlagen, die Teil einer festen elektrischen Anlage sind. Fachtagung Elektroinnung Hannover, 07.11.2006

Neue VDE Bestimmungen VDE 0100-712-714-724 2006-06 Zusätzliche Anforderungen für besondere Arten von Beleuchtungsanlagen VDE 0100-714 Beleuchtungsanlagen im Freien VDE 0100-715 Kleinspannungs- beleuchtungsanlagen VDE 0100-724 Beleuchtungsanlagen in und an Möbel Fachtagung Elektroinnung Hannover, 07.11.2006

Neue VDE Bestimmungen VDE 0100-712 2006-06 Gegenüber VDE0100-559 1983-03 ergeben sich folgende Änderungen: Ergänzung von Kennzeichen und Anforderungen für die Montage von Leuchten. Anforderungen an den Anschluss von Leuchten. Fachtagung Elektroinnung Hannover, 07.11.2006

Neue VDE Bestimmungen VDE 0100-712 2006-06 Anforderungen für die Auswahl und Montage von Lampenbetriebsgeräten, z.B. Vorschaltgeräte, Transformatoren als unabhängiges Zubehör. Fachtagung Elektroinnung Hannover, 07.11.2006

Neue VDE Bestimmungen VDE 0100-715 2006-06 VDE 0100 Teil 715 2006-06 Kleinspannungsbeleuchtungsanlagen Anwendungsbereich Anforderungen für Kleinspannungsbe-leuchtungsanlagen, die von einer Strom-quelle mit einer maximalen Bemessungs-spannung von AC 50 V oder DC 120 V versorgt werden. Fachtagung Elektroinnung Hannover, 07.11.2006

Neue VDE-Bestimmungen VDE 0100-715 2006-06 Bei blanken Leitern darf die Nenn-spannung AC 25 V oder DC 60 V nicht überschreiten. Für in Planung oder im Bau befindliche Anlagen gilt eine Übergangsfrist bis 01. März 2008. Fachtagung Elektroinnung Hannover, 07.11.2006

Neue VDE Bestimmungen VDE 0100-708 2006-02 VDE 0100 Teil 708 2006-02 Elektrische Anlagen von Campingplätzen Gegenüber der alten VDE 0100-708 1993-10 wurden folgendes geändert: Fachtagung Elektroinnung Hannover, 07.11.2006

Neue VDE Bestimmungen VDE 0100-708 2006-02 Aufgliederung in 2 Normen, einmal für Campingplätze und einmal für Caravans und Motorcaravans Nennspannung der Anlage für die Versorgung (230/400 V) angegeben. Verlegetiefe in Erde vorgegeben. (min. 0,60 m) Fachtagung Elektroinnung Hannover, 07.11.2006

Neue VDE Bestimmungen VDE 0100-708 2006-02 Steckdosen müssen mindestens Schutzart IP 44 haben. Anbringhöhe der Steckdosen (vom Boden in einer Höhe zwischen 0,50 und 1,50 m geordnet). Jede Steckdose muss einzeln durch eine eigene Fehlerstrom-Schutzeinrichtung mit einem Bemessungsgrenzstrom nicht über 30 mA geschützt sein. Fachtagung Elektroinnung Hannover, 07.11.2006

Neue VDE Bestimmungen VDE 0100-754 2006-02 Elektrische Anlagen von Caravans und Motorcaravans Anwendungsbereich Gilt für die elektrischen Anlagen innerhalb von von Caravans und Motorcaravans mit Bemessungsspannungen von nicht mehr als 440 V. Fachtagung Elektroinnung Hannover, 07.11.2006

Neue VDE Bestimmungen VDE 0100-754 2006-02 Diese Norm gilt nicht für die inneren elektrischen Anlagen von Freizeit und Mobilheimen fest abgestellten bewohnbaren Ferien- und Freizeitfahrzeugen transportablen Behelfsunterkünften und vergleichbaren, vorrübergehend benutzten Einrichtungen oder Aufbauten Fachtagung Elektroinnung Hannover, 07.11.2006

Neue Richtlinien der Stadtwerke Hannover AG Die Stadtwerke Hannover AG haben folgende Richtlinien überarbeitet: Fachtagung Elektroinnung Hannover, 07.11.2006

Neue Richtlinien der Stadtwerke Hannover AG H1 Niederspannungshausanschlüsse H2 Stromversorgungsanlagen in Wohn- und Geschäftshäusern H3 Errichtung von von Elektro-Speicher- heizungs- und Wärmepumpenanlagen H4 Baustromverteiler und und kurzzeitige Anschlüsse Fachtagung Elektroinnung Hannover, 07.11.2006

Neue Richtlinien der Stadtwerke Hannover AG Die Richtlinien sind im Internet wie folgt abrufbar: enercity.de/ Geschäftskunden/enercity-Service/ Strom/Netzanschluss/Niederspannung Fachtagung Elektroinnung Hannover, 07.11.2006

Neue Richtlinien der Stadtwerke Hannover AG Die Formulare sind im Internet wie folgt abrufbar: enercity.de/ Marktpartner/enercity-Partner/ Info&Service/Strom Fachtagung Elektroinnung Hannover, 07.11.2006

Neue Richtlinien der Stadtwerke Hannover AG Beleuchtungsservice der enercity Die enercity bietet eine komplette Fach-beratung von der Planung bis zur Durch-führung von Beleuchtungsanlagen an. Hierüber werden wir Gespräche führen müssen. Fachtagung Elektroinnung Hannover, 07.11.2006

Bestandsschutz in elektrischen Anlagen Den Begriff „Bestandsschutz“ kommt in unseren VDE-Bestimmungen nicht vor. Dieser Begriff kommt aus der Bauordnung, gilt aber dementsprechend auch für die elektrischen Anlagen. Fachtagung Elektroinnung Hannover, 07.11.2006

Bestandsschutz in elektrischen Anlagen Wann gilt also der Bestandschutz in elektrischen Anlagen? Der Bestandsschutz für elektrische Anlagen gilt immer dann, wenn die Anlage zum Zeitpunkt der Errichtung nach den gültigen Normen und Bestimmungen für den Verwendungszweck errichtet worden ist. Fachtagung Elektroinnung Hannover, 07.11.2006

Bestandsschutz in elektrischen Anlagen Wenn z.B. später eine Wohnung in eine Arztpraxis umgewandelt wird, so muss die Elektroinstallation an die dann gültigen Normen und Bestimmungen angepasst werden. Fachtagung Elektroinnung Hannover, 07.11.2006

Bestandsschutz in elektrischen Anlagen Beispiel 1: Zähleranlage in der Wohnung Wird an der Zähleranlage nichts geändert, so besteht keine Veranlassung, den Zähler zu zentralisieren. Erst bei der Ummeldung von einem Wechsel- zu einem Drehstrom- zähler ist eine Zentralisierung erforderlich. Im Zweifel den zuständigen Meister fragen! Fachtagung Elektroinnung Hannover, 07.11.2006

Bestandsschutz in elektrischen Anlagen Beispiel 2: 1 Wohnraum wird modernisiert, in der gesamten Wohnung existiert noch die 2-Leiter-Installation. In dem zu modernisierenden Wohnraum darf eine 3-Leiter-Installation vorgenommen werden, der PEN-Leiter wird aufgeteilt in PE- und N-Leiter. Fachtagung Elektroinnung Hannover, 07.11.2006

Bestandsschutz in elektrischen Anlagen Aber Achtung! Eine Auftrennung vom PEN-Leiter auf PE- und N-Leiter ist jederzeit möglich. Eine Rückführung von PE- und N-Leiter auf PEN-Leiter ist nicht statthaft! Fachtagung Elektroinnung Hannover, 07.11.2006

Bestandsschutz in elektrischen Anlagen Beispiel 3: Muss die 2-adrige Decken- leitung in dem vorherigen Beispiel ausgewechselt werden? Im Prinzip nicht, aber: Der PEN-Leiter der Deckenleitung darf nur an einen PEN-Leiter angeschlossen werden. Fachtagung Elektroinnung Hannover, 07.11.2006

Bestandsschutz in elektrischen Anlagen Beispiel 4 Im Badezimmer soll eine vorhandene Steckdose ausgewechselt werden. Die Steckdose ist noch klassisch genullt: Die Steckdose darf ausgewechselt werden mit der klassischen Nullung. (Besser ist eine Steckdose mit eingebautem Fehlerstrom-Schutzschalter!) Fachtagung Elektroinnung Hannover, 07.11.2006

Niederspannungsanschluss- Verordnung (NAV) Für den Schutz der Verbraucher hat sich die Bundesregierung mit der Verabschiedung der NAV entschieden. Die NAV regelt unter anderem, wer an elektrischen Hausinstallationen arbeiten und das hausinterne Stromnetz an das Netz der Verteilungsnetzbetreiber (VNB) anschließen darf. Fachtagung Elektroinnung Hannover, 07.11.2006

Niederspannungsanschluss- Verordnung (NAV) Diese Arbeiten sind auch in Zukunft ausschließlich Fachleuten vorbehalten, die in das Installateurverzeichnis eingetragen sind. Sie müssen nun eine bundes-einheitliche Mindestqualifikation nach-weisen können. Die Bundesregierung hat nun an der in der Vergangenheit bewährten Praxis der Eintragung in das Installateurverzeichnis festgehalten. Fachtagung Elektroinnung Hannover, 07.11.2006

Fachtagung der Elektroinnung Hannover Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Fachtagung Elektroinnung Hannover, 07.11.2006