Förderung der Unternehmensfinanzierung

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen Veranstaltung Schwedt/Oder 21.Juli 2009 Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung.
Advertisements

BPW - Finanzforum Sicherheiten für Ihren Kredit
Wirtschaftsförderung durch die
Technologiegründerfonds Sachsen
Wirtschaftsförderung des Landes Hessen
Bedeutung beruflicher Weiterbildung für Unternehmen
Erstinformation zu Fördermöglichkeiten
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
Die Finanzkrise meistern – Wachstumskräfte stärken
ZIM Programm - Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand
Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen mbH Beteiligungen als Instrument der Wirtschaftsförderung 20.Januar 2010 Referent: Klaus.
Bürgschaftsbank Sachsen GmbH
Aufbauhilfeprogramm Hochwasser des TMWAT
15.Jun.2010 Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz; Ref. 32 Förderinitiative Ländliche Entwicklung in Thüringen 2007.
Aufgabe und Rolle der beruflichen Weiterbildung in Krisenzeiten Bamberg 24. September 2009.
Förderleistungen – Kurzarbeit und Qualifizierung
Förderleistungen – Kurzarbeit und Qualifizierung
Dr. Gesa Gordon Projektträger Jülich (PtJ)
Ein modernes Gesetz zur Förderung der Gleichstellung von Frau und Mann in Sachsen (Sächsisches Gleichstellungsfördergesetz – SächsGleichstFördG) Fraktion.
Der beste Weg zu öffentlichen Fördermitteln
Sicherung und Steigerung wirtschaftlicher Potentiale in mittelständischen Unternehmen Osnabrück, 1. Juni 2006 Univ.Prof. Dr. Herbert Neubauer Wirtschaftsuniversität.
Finanzierungs-programme
für Energieberatung und Investitionen
Die Individualförderungen 2013: Referentin: Irene Sacherer.
Oberhausen, 09. März 2010 Mittelstandsfinanzierung in schwierigen Zeiten – Finanzierungsprogramme der NRW.BANK Veranstaltung der Baugewerblichen Verbände.
KfW-Sonderprogramm Oberhausen, 09. März 2010
Regionale Wirtschaftsförderungsgesellschaft E-E mbH Wichtige Förderprogramme des Landes Brandenburg GA-Förderung der gewerblichen Wirtschaft Sachkapitalbezogene.
Die Individualförderungen 2012:
Energieeffizienz im Bauwesen, Wohnungsbau und Anwendung erneuerbarer Energien Daina Eberšteina Referatsleiterin der Abteilung ’’Erneuerbare Energien.
Fördermöglichkeiten für Gründer 3. Potsdamer GründerTag
Leiter der Abteilung Wirtschaftsförderung, Fondsverwaltung, Tourismus
Finanzierungshilfen für Unternehmen in Nordrhein-Westfalen Kurzüberblick Maßnahmen und Programme Februar 2009 Finanzierungshilfen in Nordrhein-Westfalen.
Finanzielle Unterstützung für Unternehmen
EU-Förderung für Unternehmen
Umsetzung des Europäischen Fonds für Regionalentwicklung (EFRE) in Niedersachsen 2007 – Überblick – Dr. Hildegard Sander, Wirtschaftsreferentin.
Förderung von Erfindern
Finanzierung.
Förderungen für Klein- und Mittelunternehmen austria wirtschaftsservice.
Wirtschaftskammer Kärnten
- 1 Förderprogramm eTEN Call Mai bis 10. September 2003.
Der Europäische Forschungsraum. Eine Vision der Zukunft? Astrid-Marietta Hold / A 300 SS 2008.
Forschung und Entwicklung im Maschinen- und Anlagenbau
Horizon 2020 – Spielregeln Bozen, Petra Sevvi.
Franz Hartl Förderungen für die Angebots- und Produktentwicklung Österreichische Hotel- und Tourismusbank Ges.m.b.H.
Das NÖ Kreditsicherungsmodell und laufende Aktionen der NÖBEG Mag. Christian Berki 26. Februar 2009.
Finanzierungsmöglichkeiten der kommunalen Jugendhilfe aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) in der EU - Förderperiode Eva-Maria.
Ziel-2-Strukturfonds 2007 bis 2013 Regionales Teilbudget (RTB)
Die Berliner Volksbank eG Wohin gehören wir?
„Unsere Bürgschaft - Ihre Sicherheit - Ihr Kapital “
Sie investieren - wir finanzieren: KfW!
... e n c o u r a g i n g t h e s p i r i t o f i n n o v a t i o n... CATT Innovation Management GmbH OÖ-Forschungs- förderung Überblick Boni Startup-Bonus.
Wirtschaftsförderung 2014
1 Öffentlich geförderte Beschäftigung Veranstaltung der Ratsfraktion und des Stadtverbandes DIE LINKE. Halle am 1. November 2007 Bundesprogramm Kommunal-Kombi.
Grundlagen der Förderung
Wirtschaftsperspektiven: Finanzkrise / Wirtschaftskrise: Wie sieht es wirklich für die Kärntner Wirtschaft aus? Ao.Univ.-Prof. MMag. Dr. Gottfried Haber.
SEVESO-II-RL und Störfall-Verordnung
Mittelstandsförderung in Rheinland-Pfalz
Maßnahmenprogramm der Landesregierung zur schnellen Hilfe für Unternehmen und Beschäftigte in der aktuellen Finanzkrise Mittelstandsförderung in Rheinland-Pfalz.
Partner der VC´s und Business Angels
Bayerische Staatskanzlei Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes in Bayern Staatsminister Siegfried Schneider.
Fachdienst Wirtschaftliche Jugendhilfe
Wird Ihnen Präsentiert von Bennet Schulte & Dominik Schroll
Veränderungen seit Programmeinreichung 07/2014
Herzlich Willkommen!. Möglichkeiten und Kriterien Mag. Dr. Patricia Radl-Rebernig, MBA Tourismusförderungen.
SEED- UND START UP-FINANZIERUNG MIT BETEILIGUNGSKAPITAL
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Die Innovationsförderung des MW und der EFRE Dr. Dagmar Linse Referat Industrie- und Technologiepolitik.
1 Die EU- Strukturfondsförderung aus EFRE und ESF in Niedersachsen ab 2007 Datenstand: Juli 2007 Eberhard Franz, Referat 14, Niedersächsisches Ministerium.
Fördermittel für Energieeffizienzmaßnahmen und Energiemanagementsysteme Frederik Lottje Klimaschutzagentur Region Hannover GmbH Goethestraße Hannover.
Die Förderlandschaft im Bereich des Breitbandausbaus Farbe blau: Rot:0 Grün:137 Blau: Thüringer Breitbandgipfel Ministerialrat Andreas Kaßbohm Leiter.
Wirtschafts- förderinitiative Dornum
 Präsentation transkript:

Förderung der Unternehmensfinanzierung Förderbausteine Zuschüsse GA-Förderung Förderung von Investitionen kleiner Unternehmen in strukturschwachen Räumen Beteiligungen Mittelständische Beteiligungsgesellschaft (MBG) Sächsische Beteiligungsgesellschaft (SBG) Wachstumsfonds Mittelstand Sachsen Technologiegründerfonds Sachsen Darlehen Gründungs- und Wachstumsfinanzierung (GuW) ESF-Mikrodarlehen Rettung, Umstrukturierung und Liquiditätshilfe von KMU in Schwierigkeiten Krisenbewältigung und Neustart Bürgschaften Bürgschaftsbank Sachsen (BBS), u. a. Bürgschaft ohne Bank Sächsische Aufbaubank (SAB) PricewaterhouseCoopers (PwC), Mandatar des Bundes/Landes

Rechtsgrundlagen der GA-Förderung Leitlinien für staatliche Beihilfen mit regionaler Zielsetzung 2007 – 2013 Grundgesetz, Artikel 91a Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GA) vom 6. Oktober 1969 36. Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GA) für den Zeitraum 2007 bis 2010 Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft einschließlich der Tourismuswirtschaft im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GA) (RIGA) vom 19.02.2009 (ergänzend: SäHO, VwVfG, OP bei EFRE-Mitteln)

Förderergebnisse einzelbetriebliche Investitionsförderung (GA/EFRE) nur investiv Gesamt davon 1990 - 2008 2008 Anzahl d. geförderten Vorhaben 19.937 671 Gesamtinvestitionsvolumen 52.858 Mio. € 2.204 Mio. € GA/EFRE-Zuschüsse 8.576 Mio. € 362 Mio. € Neue Arbeitsplätze 264.826 7.964 Gesicherte Arbeitsplätze 269.267 23.514

GA-Förderung der gewerblichen Wirtschaft Verteilung der Fördermittel nach Schwerpunktbranchen 2000-2008 (Stand: 31.12.2008) Gesamtsumme: 3.466 Mio €

Investitionsfördermittel I Einzelbetriebliche Investitionszuschüsse im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GA/EFRE) Die Basis-Fördersätze richten sich nach der Unternehmensgröße und bei Errichtungen nach dem Ort: Erweiterung, Diversifizierung, Grundlegende Änderung des Gesamtproduktionsverfahrens 30% Errichtung (Absenkungen für Dresden -7 und Leipzig -4%-Punkte siehe Folgefolie) 30% Zuzüglich ist ein KMU-Bonus möglich: für kleine Unternehmen (plus 20%) und mittlere Unternehmen (plus 10%)

Investitionsfördermittel II Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit überregionalem Absatz (entspr. Positivliste oder Absatz-Radius > 50 km) . Produktionsbetriebe und Dienstleistungen mit Industriellem Bezug Schaffung und Sicherung von Dauerarbeits- und Ausbildungsplätzen Investitionsvorhaben von besonderer Bedeutung (Abschreibungs- kriterium, oder 15% neue Arbeitsplätze) gesicherte Gesamtfinanzierung inkl. angemessener Eigenmittelanteil tragfähiges Unternehmenskonzept

Investitionsfördermittel III Der Fördersatz bezieht sich auf die förderfähigen Investitionsausgaben, d.h. auf Gebäude, neue abnutzbare Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens und immaterielle Güter, wie z.B. Software-Lizenzen. Nicht förderfähig sind: Grundstückserwerb Ersatzinvestitionen Anschaffungskosten für Straßen-, Schienen- und Wasserfahrzeuge gebrauchte Wirtschaftsgüter geringwertige Wirtschaftsgüter (entsprechend dem Steuerrecht) Investitionen in Betriebswohnungen Bauzeitzinsen Die Förderfähigkeit der Investitionskosten ist wie folgt begrenzt: auf 500 T€ pro neuen Arbeitsplatz (Apl) bei Errichtung (Ansiedlung) auf 400 T€ pro neuen Arbeitsplatz bei Erweiterung, Diversifizierung (≥ 15% neue Apl) auf 300 T€ pro neuen Arbeitsplatz bei Erweiterung, Diversifizierung ( Abschreibungskriterium) auf 250 T€ pro gesicherten Arbeitsplatz (max. 100 Apl) ( Abschreibungskriterium) Dabei wird ein Ausbildungsplatz wie zwei Arbeitsplätze gewertet.

Sachkapital- und lohnkostenbezogener Zuschuss Antrag auf sachkapitalbezogene- oder lohnkostenbezogene Zuschüsse möglich ► sachkapitalbezogener Zuschuss abhängig von förderfähigen Investitionskosten ► lohnkostenbezogener Zuschuss Lohnkosten für neu eingestellte Personen (2 Jahre)

Vorhabensarten Errichtung einer neuen Betriebsstätte Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in neue, zusätzliche Produkte grundlegende Änderung des Gesamtproduktionsverfahrens einer bestehenden Betriebsstätte

Investitionsfördermittel IV Kleine und mittlere Unternehmen* Kleine Unternehmen sind unabhängige Unternehmen, die weniger als 50 Personen beschäftigen und einen Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. € haben. Mittlere Unternehmen sind unabhängige Unternehmen, die zwischen 50 und höchstens 249 Personen beschäftigen und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. € oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. € haben. Für große Investitionsvorhaben (> 50 Mio. €) wird kein KMU-Bonus gewährt. * Definition gemäß Anhang I der EG-Verordnung Nr. 800/2008

Investitionsfördermittel V - Gesamtfinanzierung des Vorhabens Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss gesichert sein. Der Beitrag des Zuschussnehmers zur Finanzierung des Investitionsvorhabens muss mindestens 25 % der Gesamtfinanzierung betragen. Dieser Mindestbeitrag darf keine Beihilfeelemente enthalten. Es muss grundsätzlich ein Eigenmittelanteil des Zuschussnehmers von mindestens 10% der Gesamtfinanzierung gegeben sein.

Investitionsförderung VI Förderung der Sicherung bestehender Arbeitsplätze (250 T€ je Arbeitsplatz), Obergrenze 2,5 Mio €, befristet bis Ende 2009 Wegfall 5%-Schwelle für neue Arbeitplätze; bereits ein neuer Arbeitsplatz kann gefördert werden (Abschreibungskriterium muss nach wie vor erfüllt sein) Gleicher Fördersatz (30% + KMU-Bonus) für alle Vorhabensarten Erhöhung des förderfähigen Jahresbruttolohns bei Lohnkostenförderung von 50 auf 70 T€

Programm Regionales Wachstum Förderung von Investitionen kleiner Unternehmen in strukturschwachen Räumen Zielstellung Sicherung und Schaffung von qualifizierten Dauerarbeitsplätzen. Zielgruppe Produzierendes Gewerbe, Handwerk, Einzelhandel und Dienstleister mit regionalem Absatz* und wirtschaftsnahe Freie Berufe (technische, naturwissenschaftliche Berufe, Informations- und Kommunikationsberufe, Designer) mit maximal 20 Beschäftigten sowie ausgewählte niedergelassene Fachärzte. Allgemeine Grundsätze Zuschussförderung ohne Rechtsanspruch Durchfinanzierungsbetätigung der Hausbank Mindestinvestition = 10.000 Euro 25% Eigenbeitrag des Investors, 10% Eigenmittel Höhe der Zuwendung 35 – 45%, maximaler Zuschuss von 200.000 Euro nachrangig zu Beihilfen mit Rechtsanspruch (z. B. Investitionszulage) 5 Jahre Arbeitsplatzbindung 5 Jahre Mittelbindungsfrist kumulierbar mit anderen Förderprogrammen Vorbeginnsklausel * Regionaler Absatz = Absatz innerhalb eines Radius von 50 km um die zu fördernde Betriebsstätte. Betriebsstätte in Sachsen. Ausnahmen: Vorhaben in Dresden und Leipzig.

GA-Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur (1) Öffentliche Infrastruktur, ein wichtiger Standortfaktor Keine erfolgreiche Unternehmensentwicklung ohne die notwendige Infrastruktur Förderung von Infrastrukturmaßnahmen mit GA- Mitteln bei unmittelbarem Erfordernis für die Entwicklung der gewerblichen Wirtschaft Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur mit dem Ziel, Investitionen der gewerblichen Wirtschaft vorzubereiten, zu begleiten und zu unterstützen

GA-Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur (2) Insbesondere werden gefördert: Industrie- und Gewerbegebiete auf Neu- und Altstandorten (Brachen) Verkehrsverbindungen für die unmittelbare Anbindung von Gewerbebetrieben Anlagen für die Wasserver- und Abwasserentsorgung (für Gewerbestandorte) Geländeerschließung für den Tourismus und öffentliche Basiseinrichtungen des Tourismus Gewerbe- und Technologiezentren für KMU Einrichtungen der beruflichen Aus- und Weiterbildung Infrastruktur für Netzwerke und Cluster

GA-Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur Verteilung der Fördermittel nach Schwerpunkten 1991-2008 (Stand 31.12.2008) Werte in Mio€ Gesamtsumme: 5.067 Mio €

GA-Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur Allgemeine Voraussetzungen der Bewilligung (1) Zuwendungsempfänger: Gemeinden, Gemeindeverbände, Landkreise Rechtlich selbständige Unternehmen, deren Gesellschafter überwiegend Körperschaften des öffentlichen Rechts sind und die Gewinnerzielungsabsicht ausgeschlossen ist Eingetragene Vereine, wenn die Infrastrukturmaßnahme im Auftrag der Gemeinde durchgeführt wird und die Gemeinde für den Fall der Fördermittelrückforderung eine Mithaftung übernimmt

Kooperationsnetzwerke und Clustermanagement (1) Was fördert die GA? Dauerhafte Netzwerke/ Cluster über geförderte Anlaufphase hinaus Zusammenschluss von mindestens fünf Partnern – Rechtsform freigestellt (z.B. Verein) mindestens die Hälfte KMU diskriminierungsfreier Zugang von weiteren Partnern finanzielle Beiträge der eingebundenen Unternehmen

Kooperationsnetzwerke und Clustermanagement (2) Konditionen der Förderung Förderhöchstsumme 500 T€, verteilt auf drei Jahre Fördersatz bis zu 70 % der förderfähigen Kosten Personalkosten bis zu 60 % der förderfähigen Gesamtkosten degressive Förderung: 50 % für das erste Jahr, 30 % für das zweite Jahr, Restfinanzierung im dritten Jahr keine Förderung der betrieblichen Aufwendungen der beteiligten Unternehmen

Förderung von Forschung und Entwicklung – Technologieförderung – primäre Ziele FuE-Projekte möglich machen, die sonst nicht verwirklicht würden Technologischen Wettbewerbsfähigkeit sächsischer Unternehmen stärken, insbesondere KMU Das (weltweit) beste Know-how in sächsische KMU bringen Sächsische Unternehmen und Forschungseinrichtungen so weit wie möglich an europäischer Technologiekooperation beteiligen Wertschöpfungsketten unternehmensintern und –übergreifend mittels IT optimieren Unternehmen Anreiz geben, FuE zu betreiben oder auszubauen

Technologieförderung – sekundäre Ziele Steigerung der Attraktivität des High-Tech-Standortes Sachsen für nationale und internationale Investoren und Forscher Stärkung technologieorientierter Netzwerke und Cluster Beitrag zu stabilem Wirtschaftswachstum Steigerung der Effektivität und Effizienz von Produkten und Verfahren (z.B. zur Verbesserung der Lebensqualität oder zur Ressourcenschonung) Sicherung vorhandener und Schaffung qualifizierter, zukunftsfähiger Arbeitsplätze n

FuE-Einzel- und Verbundprojekte Technologietransfer Förderprogramme FuE-Einzel- und Verbundprojekte Technologietransfer Innovationsassistenten E-Business n 3

Förderinstrumente des Freistaates Bürgschaftsprogramme Der Staat verbürgt Kredite, um auch den Unternehmen, die über wenig Sicherheiten verfügen, Kreditfinanzierung zu ermöglichen. Er übernimmt bei Kreditausfall einen Teil der Verluste und entlastet dadurch Banken, die nicht ausreichend besicherte Kredite ohne diese Bürgschaften nicht zusagen würden. Dieses Instrument scheint deshalb auch geeignet, einer Kreditklemme entgegenzuwirken. Im Freistaat Sachsen können Unternehmen im Zusammenhang mit Kreditanträgen über ihre Hausbank Bürgschaften der BBS, der SAB oder PwC in einem Volumen zwischen 1 Mio. und 10 Mio. EUR erhalten. Verbürgt werden u. a. Kredite für Investitionen, Betriebsmittel, Warenlager, Leasinggeschäfte, Unternehmensnachfolge. Der Verbürgungsgrad beträgt maximal 80%. Bewilligungen 2008: Bürgschaften Gesamtvolumen in Mio. EUR Bürgschaftsbank Sachsen 290 44,3 SAB 7 5,1 PwC (Landesbürgschaften) 3 62,1

Bürgschaft warum? Banken wollen Sicherheiten für die Darlehen. Vorteile: Minderung des Ausfallrisikos größere Engagementbereitschaft Zahlungsverpflichtung des Freistaates nur im Ausnahmefall (Ausfallbürgschaft)

Einzelheiten /Bürgschaften Bürgschaftshöhe max. 80% des Kredites, Laufzeit max. 8 Jahre bei Betriebsmitteln und max. 15 Jahre bei Investitionen tragfähiges Unternehmenskonzept volkswirtschaftliche Förderwürdigkeit Sicherung der Gesamtfinanzierung Beachtung beihilferechtlicher Vorgaben (z.B. 25%-iger Eigenbeitrag), angemessene Sicherheiten (z.B. selbstschuldnerische Haftung des Gesellschafters)

Beteiligungsprogramme Ziel Stärkung der Eigenkapitalbasis der Unternehmen durch stille und offene Beteiligungen Grund geringe Eigenkapital-Quoten sächsischer Unternehmen Voraussetzungen - tragfähiges Unternehmenskonzept, - Gesellschafter und Gläubiger müssen Finanzierungsbeiträge leisten. - keine Sanierung von Unternehmen

Einzelheiten/Beteiligungen MBG typisch stille Beteiligung bis 1 Mio. € marktübliches Entgelt (fix) und gewinnabhängige Vergütung, Laufzeit: bis zu 15 Jahre. SBG typisch stille/offene Beteiligung bis 1 Mio. € fixer Zins (mind. 400 Basispunkte über Referenzzinssatz) sowie variabler, gewinnabhängiger Zins, Laufzeit: bis zu 10 Jahre. WMS stille (bis 2,5 Mio. €) / offene Beteiligungen (bis 1 Mio. €) fixer Zins (mind. 400 Basispunkte über Referenzzinssatz) sowie variabler, gewinnabhängiger Zins, Laufzeit: i.d.R. bis zu 6 Jahre TGFS stille / offene Beteiligungen an Technologieunternehmen in der Seed- und Startup-Phase, bis zu 4 Mio. €

Förderinstrumente des Freistaates Darlehensprogramme (1) Förderdarlehen werden in der Regel zu günstigeren Konditionen als marktüblich angeboten. Zinsverbilligungen und tilgungsfreie Jahre schonen die oft angespannte Liquidität mittelständischer Unternehmen und erleichtern die Rückführung der Kredite. GuW-Darlehen verbilligt der Freistaat durch einen Zinszuschuss, wobei Vorhaben außerhalb von Dresden und Leipzig am stärksten vergünstigt werden, um die Wirtschaft in den Regionen besonders zu fördern. Der Kredit beträgt max. 2,5 Mio. EUR. Finanziert werden u. a. Investitionen in Betriebs- ausstattung, Gebäude, Betriebsmittel, immaterielle Güter oder den Erwerb von Unternehmen. Zur Finanzierung kleinerer Gründungen wurde 2005 der ESF-Mikrodarlehensfonds aufgelegt, der Kredite bis zu 20.000 EUR vergibt. Da die Hausbanken dieses Kleinstkreditsegment kaum bedienen, werden die Darlehen ohne Hausbank und auch ohne Sicherheiten vergeben. Bedingung ist aber ein Eigenanteil zwischen 20% und 40%, der auch durch Eigen- und Sachleistungen aufgebracht werden kann. Bewilligungen 2008: Förderfälle Darlehensvolumen in Mio. EUR neue Arbeitsplätze GuW-Darlehen 220 44,4 821 ESF-Mikrodarlehen 286 4,3 185

Förderinstrumente des Freistaates Darlehensprogramme (2) Unternehmen in der Krise sind von der Nutzung vieler Förderprogramme ausgeschlossen. Mit dem Beratungszentrum Konsolidierung bei der SAB und den folgenden Programmen sind in Sachsen für diese Unternehmen spezielle Hilfen eingerichtet worden. Rettung, Umstrukturierung und Liquiditätshilfe von KMU Ziel ist die Überwindung von Rentabilitäts- und Liquiditätsproblemen durch: zinsverbilligte Darlehen bis zu 2,5 Mio. EUR Finanzierung von Forderungsausfällen, erhöhtem Betriebsmittelbedarf Umfinanzierung kurzfristiger Verbindlichkeiten Bewilligungen 2008: Förderfälle Volumen in Mio. EUR 30 7,4 Krisenbewältigung und Neustart potenziell wirtschaftliche Unternehmen werden im Insolvenzplanverfahren finanziell unterstützt: anteilige Übernahme der Kosten eines Insolvenzplans Massedarlehen zur Sicherung der Liquidität zur Stabilisierung des Unternehmens nach Bestätigung des Insolvenzplans - Finanzierung von Neu- oder Ersatzinvestitionen sowie Aufträgen 17 0,3

Maßnahmen in der Wirtschaftskrise (1) Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), Förderbank des Bundes, hat im Rahmen des Konjunkturpakets I der Bundesregierung ein Sonderprogramm 2009 entwickelt. Kredite für Investitionen und Betriebsmittel zu Marktkonditionen vorrangig an KMU, auch an große Unternehmen bis 500 Mio. EUR Gruppenumsatz Haftungsfreistellung für durchleitende Banken: 90% für Investitions-, 50% für Betriebsmittelkredite Kredit beträgt max. 50. Mio. EUR Zinsbindungsfrist von 3 Jahren

Maßnahmen in der Wirtschaftskrise (2) Der Freistaat Sachsen wird gesunde Unternehmen mit Liquiditätsengpässen durch das Mittelstandsstabilisierungsprogramm unterstützen. Das Programm hat ein Volumen von 300 Mio. EUR. Eckpunkte: Entlastungszusagen (Bürgschaft) gegenüber Kreditinstituten/Hausbank i. H. v. 80% Begünstigte sind KMU der gewerblichen Wirtschaft, des Handwerks, freie Berufe Finanzierung von zusätzlichem Betriebsmittelbedarf Umfinanzierung kurzfristig fälliger Passiva außer Steuern, öffentliche Abgaben und Bankverbindlichkeiten Umfinanzierung von Kontokorrentkrediten bei gleichbleibendem Hausbankobligo im Gesamtengagement Anschlussfinanzierung bei Hausbankwechsel In Sachsen wird das neue Förderangebot des Bundes damit u. a. um eine höhere Verbürgung von Betriebsmittelkrediten ergänzt.