Medienkonferenz Tätigkeitsbericht Juni 2012, Beckenhofstrasse 23, 8006 Zürich Dr. iur. Bruno Baeriswyl Datenschutzbeauftragter des Kantons Zürich
2 Agenda Im Fokus: Sensitive Personendaten Kontrollen & Informationssicherheit Polizeiliche Datenbearbeitungen Gesundheitswesen Formelle Empfehlungen gemäss IDG Fragen & Antworten Berichtsjahr 2011
3 Der Datenschutzbeauftragte stellt sicher, dass die Privatheit der Bürgerinnen und Bürger respektiert wird berät die verantwortlichen öffentlichen Organe und Einrichtungen fördert den Einsatz datenschutzfreundlicher Technologien informiert und sensibilisiert die Öffentlichkeit berät auch Privatpersonen Aufgaben
4 Der Datenschutzbeauftragte beaufsichtigt die Datenbearbeitungen öffentlicher Organe und Einrichtungen im Kanton Zürich führt (Vorab-)Kontrollen durch gibt verbindliche Empfehlungen ab Kompetenzen
5 Der Datenschutzbeauftragte Der Datenschutzbeauftragte nimmt alle Aufgaben in vollständiger Unabhängigkeit wahr Organisation
6 Kontrollen & Informationssicherheit Zunahme Anzahl Datenbearbeitungen Immer mehr sensitive Daten bearbeitet Durchschnittlicher Erfüllungsgrad Sicherheitsanforderungen unter 50% Allgemeine Feststellungen
7 Kontrollen & Informationssicherheit Keine Leitlinien zur Informationssicherheit Kein Sicherheitskonzept Kein(e) Sicherheitsverantwortliche(r) Schulung und Transfer von Know-how zentral Häufige Schwachstellen
8 Kontrollen & Informationssicherheit Anleitungen, Vorlagen, Checklisten, Beispiele auf zur Verfügung Modell für Informationssicherheit für mittlere und grössere Gemeinden erstellt Supportinstrumente für kleine Gemeinden in Arbeit Informationssicherheit wird gestärkt Hilfestellungen DSB
Polizeiliche Datenbearbeitungen Abgleich Hotelgast-Daten Überwachungsmassnahmen Regelung im Polizeigesetz (Revision) 9
10 Gesundheitswesen Lückenhafte oder fehlende Regelungen Stark wachsende Datenmenge Arzt- und Patientengeheimnis immer stärker in Gefahr Allgemeiner Trend
11 Gesundheitswesen Neues Tarifsystem mit pauschalen Abrechnungsbeträgen pro Krankheits-Fall Systematische Meldung von Diagnosen und Therapien bei Rechnungsprüfung Verhältnismässigkeit nicht gewahrt Fallkostenpauschalen (Swiss DRG)
12 Gesundheitswesen Im Zentrum: Elektronisches Patientendossier Schutz der Vertraulichkeit Datensicherheit E-Health
Gesundheitswesen Zuständigkeit DSB Listenspitäler Unklare Regelungen Pflegeheime Weisung Gesundheitsdirektion 13
14 Formelle Empfehlungen Der Datenschutzbeauftragte kann verbindliche Empfehlungen an öffentliche Organe abgeben 2011 hat der Datenschutzbeauftragte dieses Instrument zum ersten Mal eingesetzt Allgemeines
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