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Sexualerziehung im Epidemiegesetz.

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Präsentation zum Thema: "Sexualerziehung im Epidemiegesetz."—  Präsentation transkript:

1 Sexualerziehung im Epidemiegesetz

2 Was ändert sich mit dem revidierten Epidemiegesetz?
BAG Kanton Kanton Kanton Kanton Kanton

3 Ein paar Spitzen des Eisbergs Sexualerziehung
Sexbox Kindergarten Kanton Basel Mittelstufe: Anleitung zur Masturbation Oberstufe: Broschüren Aidshilfe, lilli.ch… Schulsozialarbeit Pornokompetenz … und was kommt danach?...

4 WHO- Diktat Sexualerziehung
An diesem Projekt waren 2 Schweizer mitbeteiligt: Daniel Kunz (Hochschule Luzern) Dr. Marina Costa (Sexuelle Gesundheit Schweiz, ehem. PLANeS)

5 Rev. Epidemiegesetz Art. 19
2 Der Bundesrat kann folgende Vorschriften erlassen: c. Er kann Institutionen des Bildungs- und Gesundheitswesens verpflichten, Informationen über die Gefahren übertragbarer Krankheiten und Beratungen zu deren Verhütung und Bekämpfung anzubieten. Der Gesetzestext gibt dem Bundesrat die Kompetenz, die Schule zu verpflichten, Präventionsprogramme einzuführen. Wie das BAG dies umzusetzen gedenkt, hat es mit seinen Aidsprogrammen seit Jahren gezeigt…

6 NPHS 2011- 2017 Nationales Programm HIV und andere Sexuell übertragbare Infektionen (STI)
„In Zusammenarbeit mit den Kantonen wird darauf hingewirkt, dass im Rahmen der Gesundheitsförderung eine stufengerechte Sexualerziehung in die Lehrpläne der obligatorischen und nachobligatorischen Schule integriert wird.“ (S. 95) NPHS= Nationales Programm HIV und andere sexuell übertragbare Krankheiten Herausgeber BAG, vom Bundesrat verabschiedet im Dez 2010 Aufgrund dieses Auftrages etablierte das BAG an der Pädagogischen Hochschule Zentralschweiz das „kompetenzzentrum Sexualpädagogik und Schule“

7 Kompetenzzentrum Sexualpädagogik und Schule
Auftrag des BAG: Flächendeckende und verbindliche Verankerung von Sexualpädagogik inkl. HIV-Prävention … … in den Lehrplänen der Schweizer Volksschulen … in der Aus- und Weiterbildung aller Lehrpersonen Diesen Auftrag will das Kompetenzzentrum erfüllen und hat dazu das „Grundlagenpapier Sexualpädagogik und Schule“ ausgearbeitet.

8 Grundlagenpapier Obligatorium ab Kindergarten Schulfach heisst Sexualerziehung Das Kind ist ein sexuelles Wesen- Recht auf Sexualität Bildung der Geschlechtsidentität Gleichgeschlechtliche Liebe Schutz vor unerwünschten Nebenwirkungen Externe Fachpersonen Art. 19 2 Der Bundesrat kann folgende Vorschriften erlassen: c. Er kann Institutionen des Bildungs- und Gesundheitswesens verpflichten, Informationen über die Gefahren übertragbarer Krankheiten und Beratungen zu deren Verhütung und Bekämpfung anzubieten. -> Siehe auch Flyer: Sexualerziehung ab Kindergarten- wer will das? Obligatorium ab Kindergarten (S. 20) Die Schule hat hier die gesellschaftliche Funktion, den Heranwachsenden den sozialen Wandel von Beziehung und Sexualität zu erklären und die geltenden Rechtsnormen bzw. den gesellschaftlichen „common sense“ des Zusammenlebens zu vermitteln. Da es in der Sexualerziehung bzw. in der Sexualpädagogik auch um die Vermittlung allgemein gültiger sozialer und rechtlicher Normen des Zusammenlebens geht, bei gleichzeitiger Darstellung gesellschaftlicher Verschiedenheit von Sichtweisen hinsichtlich Sexualität, Geschlechterrollen und Geschlechterbeziehungen, sollte dieser Unterricht für alle Kinder und Jugendliche im Sinne des in den Grenzen der Bundesverfassung formulierten Anspruchs der gegenseitigen Achtung der Vielfalt in der Einheit verpflichtend sein. -> Das obligatorium verstösst gegen die Glaubens- und Gewissensfreiheit. Schulfach heisst Sexualerziehung Aus Sexualaufklärung wurde Sexualerziehung gemacht. Definition: (S. 8) Sexualerziehung als rechtebasierter Ansatz stattet junge Menschen mit grundlegendem Wissen und Fähigkeiten, Fertigkeiten und Werten aus, die sie benötigen, um ihre Sexualität, bzw. die Freude daran, sowohl physisch, psychisch wie auch emotional zu erfahren. -> - Erziehung hat immer ein Ziel! Vermittlung von Werten und Normen Das Kind ist ein sexuelles Wesen Grundlage der Sexualpädagogik ist (S. 10) die Definition des Menschen als ein auf Erziehung angewiesenes Sexualwesen oder mit anderen Worten: (S. 11) das Bejahen der Kinder und Jugendlichen als sexuelle Wesen. Achtung Pädophilie! Beispiel: so wird ein 4-5jähriges Kind gesehen(S.35) aktuell sind Doktorspiele, lustvolle Selbsterkennung, Rollenspiele (Familie- auch mit 2 Vätern/ 2 Müttern, Küssen, Geschlechtsverkehr,…), erotisches Interesse an den Eltern, Zeigelust und genitale Spiele, erleben erster innigster Freundschaft und Liebesbeziehungen. Die Lehrer müssen nun entsprechend dieser Bedürfnisse auf das Kind eingehen. Wie sieht da wohl der Unterricht aus? Bildung der Geschlechtsidentität Gender Mainstreaming Gleichgeschlechtliche Liebe Hier werden vor allem auswärtige Fachpersonen empfohlen Schutz vor unerwünschten Nebenwirkungen Neben HIV und anderen sexuell übertragbaren Krankheiten steht hier vor allem auch die ungewollte Schwangerschaft im Zentrum. Die rechtlich erlaubte Abtreibung darf nicht mehr hinterfragt werden. Externe Fachpersonen Kontrolle und Qualitätssicherung Wissenschaftlich? Dass Kinder sexuelle Wesen sind, hat Alfred C. Kinsey in äusserst fragwürdigen Studien beweisen wollen (sexuelle Stimulation von Babys und Kindern= Pädophilie!) Erprobte didaktische Konzepte (wird später nochmals aufgegriffen) Zugang zu psychosozialen Organisationen (Hier werden die Eltern umgangen, indem den Kindern Kontakte ermöglicht werden, die ihnen Ratschläge zu Verhütung, Abtreibung.. Usw geben.) Am Schluss zur Erinnerung: Mit dem revidierten Epidemiegesetz wird genau für dieses Grundlagenpapier die gesetzliche Grundlage geschaffen! Bis anhin sagte die EDK immer, das Grundlagenpapier sei für den Lehrplan nicht verbindlich. Mit dem rev. Epidemiegesetz hätte einzig der Bundesrat, nicht die EDK die Kompetenz dies zu entscheiden!!! Quelle: treffpunkt-schule.net

9 Was versteht das BAG unter Aidsprävention?
Trotz dieser engagierten HIV/Aids-Arbeit weist die Schweiz im westeuropäischen Vergleich eine der höchsten Raten von HIV-Neudiagnosen auf. (NPHS , S.50) Zur Erinnerung nochmals die Aidsprävention des BAG, die sich mehr an einer Ideologie statt an der Epidemologie orientierte. Die Strategie wurde aber nie hinterfragt!

10 Eidgenössische Kommission für sexuelle Gesundheit
Seit 1. Januar 2012 ersetzt die Eidgenössische Kommission für Aidsfragen Sie übernimmt die durch das NPHS neu entstandenen Aufgaben. Sie berät den Bundesrat und das BAG bei allen Fragen im Zusammenhang mit HIV/Aids, den übrigen sexuell übertragbaren Infektionen (STI) und der sexuellen Gesundheit. Um dem neuen Aidsprogramm gerecht zu werden, wurde anstelle der Kommission für Aidsfragen eine eidgenössische Kommission für sexuelle Gesundheit gegründet. Diese wird insbesondere mit dem neu geschaffenen Präventionsgesetz ebenfalls von Bedeutung sein!

11 Endziel ist, dass diese Absichten
Auszüge aus der Charta der sexuellen und reproduktiven Rechte der Vereinten Nationen: Die sexuellen Rechte müssen Priorität haben. Öffentliche Massnahmen wie Sexualerziehung und Gesundheitsdienste. Zugang der Jugend zu konformer Gender Lebensweise. Keine Einmischung der öffentlichen Moral Randgruppen brauchen besondere Aufmerksamkeit. Endziel ist, dass diese Absichten auf der ganzen Welt Anwendung finden! Wir unterstellen uns mit diesen 2 Gesetzen eindeutig der WHO. Sexualerziehung ist nicht ein Bedürfnis der Schweizer Bevölkerung, sondern wird uns von der WHO aufgezwungen. Was bis anhin umgesetzt wurde war vorauseilender Gehorsam ohne Befragung und Aufklärung der Bevölkerung.

12 Wer fördert die Frühsexualisierung?
BAG, Sektion Aids, Roger Staub Eidgenössische Kommission für Kinder- und Jugendfragen EKKJ Eidgenössische Kommission für sexuelle Gesundheit Sexuelle Gesundheit Schweiz (ehem. PLANeS) Aidshilfe Kinderschutz Schweiz Pro Juventute Stiftung Gesundheitsförderung Kompetenzzentrum Sexualpädagogik und Schule, Titus Bürgisser Kompetenzzentrum Bildung für Nachhaltige Entwicklung (ab 2013) Hochschule Luzern- soziale Arbeit, Daniel Kunz

13 Medienpropaganda sda Migroszeitung Fritz und Fränzi Blick 20 Minuten
Bildung Schweiz (LCH: Beat Zemp, Heinz Weber, Anton Strittmatter)

14 Danke für die Unterstützung des Referendums gegen das Epidemiegesetz


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