Leitfaden Aufnahmeverfahren in die Grundschule zum Schuljahr 2014/2015

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Verordnung über die Bildungsgänge der Mittelstufe
Advertisements

Aufnahmeverfahren für die weiterführenden Schulen
Wenn mein Kind besondere Unterstützung braucht
Förderschule oder Volksschule?
Grundschulförderklasse
Der Übergang von der Grundschule in die weiterführende Schule
IGH Primarstufe Info Klasse 4 Verfahren Grundschulempfehlung 2013
Übergang von der Grundschule in die 5. Jahrgangsstufe
zum Infoabend Schulanfang 2011
Übergang auf eine weiterführende Schule
Grundschule Langensteinbach
Schule Einschulung Kind © M. Leszinski.
Informationsveranstaltung zum Übergang in die Sekundarstufe I
Elternabend für Grundschuleltern am Erich Kästner- Gymnasium.
Aufnahme an weiterführenden Schulen nach der 4. Klasse Volksschule.
Aufnahme an weiterführenden Schulen 2008/09 Nach der 4. Klasse Hauptschule
Aufnahmeverfahren in die 1. Klasse der Sekundarstufe I (5. Schulstufe)
Herzlich Willkommen in der ersten Klasse
Landesschulrat für Salzburg – Abteilung 1
Leitfaden für Pädagogen zur Einschulung
Sonderpädagogische Förderung in der Schule
Aufnahme an weiterführenden Schulen im Schuljahr 2010/11 Nach der 4. Klasse Volksschule
Aufnahme an weiterführenden Schulen nach der 4. Klasse Hauptschule.
Willkommen an der Grundschule Am Eichenwald
Einführende Informationen zum Thema „Inklusion“
Herzlich willkommen zur Einschulung in die
Aufnahme an weiterführenden Schulen im Schuljahr 2013/14 Nach der 4. Klasse der Nach der 4. Klasse Hauptschule
Ziele der Übergangsgestaltung
Informationen für die Eltern der Vierjährigen 1
Übergang in die Schule der Sekundarstufe I
Das Übergangsverfahren für die auf die Grundschule aufbauenden Schularten 2010.
GS Langensteinbach, 6. November 2013 Informationsveranstaltung der Grundschule für Eltern der 4. Klassen: „Übergang von der Grundschule auf die weiterführenden.
Aufnahme in die 1. Klasse der Sekundarstufe I Aufnahmeverfahren in die 1. Klasse der Sekundarstufe I (5. Schulstufe) für das Schuljahr 2012/13.
Sitzung Landeselternrat am Berichterstatter Hr. Wallhorn AL Abt.3 im MBJS AL Abt.3 im MBJS.
Körperbehinderte oder sinnesbehinderte Kinder ab der 5. Schulstufe
Aufnahme an weiterführenden Schulen im Schuljahr 14/15 Nach der Polytechnischen Schule
Aufnahme in die 1. Klasse AHS/ HS/ KMS Oktober 2006 Eckpunkte des neuen Aufnahmeverfahrens für die 5. Schulstufe (1. Klasse AHS/ HS/ KMS)
Aufnahme in die 1. Klasse AHS Schuljahr 2009/10 Aufnahmeverfahren in die 1. Klasse AHS (5. Schulstufe) für das Schuljahr 2009/10.
5-Tage-Woche für alle Klassen (1. bis 8. Kl.) 1 Klasse mit Dual Language Programme Französisch Latein GYMNASIUMREALGYMNASIUM Geometrisch Zeichnen.
Aufnahme an weiterführenden Schulen im Schuljahr 2012/13 Nach der 4. Klasse Volksschule
Aufnahme an weiterführenden Schulen im Schuljahr 2012/13
Willkommen an der BÜLTMANNSHOFSCHULE
Informationsveranstaltung zur Sprachstandsfeststellung
Aufnahme an weiterführenden Schulen 2008/09 Nach der 4. Klasse Volksschule
UN Behindertenrechtkonvention
Hauptschule - Realschule - Gymnasium ?
Einschulung zum Schuljahr 2015/2016
Aufnahme an weiterführenden Schulen im Schuljahr 2015/16
„Übergang von der Grundschule auf die weiterführenden Schulen“
Informationen zu den Abschlussprüfungen 2015
Wegweiser bis zur Einschulung
Grundschule Langensteinbach
GGS Vilkerath Schulanmeldung 2015/16
Infoabend Klasse 4 LMS 27. Januar 2015
BÜLTMANNSHOFSCHULE Anmeldeverfahren
Informationsveranstaltung zum Übergang in die Sekundarstufe I
Aufnahme an weiterführenden Schulen im Schuljahr 2015/16
Vorzeitige Einschulung
Herzlich willkommen! besser gemeinsam lernen.
Guten Abend! Giebichenstein-Gymnasium „Thomas Müntzer“ Halle
Informationen für die Eltern der Vierjährigen 1
Durchführung des Übergangsverfahrens von der Jahrgangsstufe 6 in 7
Leitfaden Aufnahmeverfahren in die Grundschule zum Schuljahr 2015/
Informationen zum Auslandsschulbesuch Theodor-Heuss-Gymnasium Wolfsburg.
Informationsabend zur Schulanmeldung 2016/17 Dienstag, 8. März 2016, Uhr.
Informationsabend zur Schulanmeldung 2014/15 Dienstag, 13. März 2014, Uhr.
Anmeldungen 2017.
Informationsabend „Weiterführende Schulen“ am 26. Oktober 2017
Einschulungsverfahren in rechtlicher Hinsicht
 Präsentation transkript:

Leitfaden Aufnahmeverfahren in die Grundschule zum Schuljahr 2014/2015

Grundsätze im Aufnahmeverfahren zum Schuljahr 2014/2015 Schulpflichtige Kinder: 01.10.2007 – 30.09.2008 „Bekenntniskinder“ haben an Bekenntnisschulen Vorrang. Diesen sind Kinder gleichgestellt, deren Eltern „Bekenntnis-Erklärung“ abgegeben haben. Kann-Kinder, die bis zum 15.11.2013 an-gemeldet wurden, werden den schulpflichtigen Kindern unter der Voraussetzung der Schulfähigkeit gleichgesetzt (VV AO-GS Ziffer 1.1 zu § 1 AO-GS), Rd. Erl. MSW 20.06.2008

Grundsätze des Aufnahmeverfahrens zum Schuljahr 2014 / 2015 Bei der Anmeldung an der gewünschten Schule ist zwingend ein zweistufiges Verfahren zu beachten Eltern von schulpflichtigen Kindern erhalten im Vorfeld vom Schulamt ein Infoschreiben und einen Anmeldeschein, der die für sie nächst-gelegenen Schulen ausweist. Eltern von Kann-Kindern müssen vor der Anmeldung beim Schulamt einen Anmeldeschein anfordern. Eine verbindliche Anmeldung ist nur mit dem original Anmeldeschein möglich!

Stufe des Aufnahmeverfahrens Anspruch auf Aufnahme § 46 Abs.3 SchulG / § 1 Abs.2 Satz 1 AO-GS: Kinder, die gemäß § 35 Abs.1 SchulG schulpflichtig werden, und Kann-Kinder, die schulfähig sind und bis zum 15.11.2013 angemeldet wurden, haben einen Anspruch auf Aufnahme in die ihrer Wohnung nächstgelegenen Grundschule der gewünschten Schulart in ihrer Gemeinde im Rahmen der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazität. Eltern der schulpflichtigen Kinder erhalten im Oktober 2013 ein Schreiben vom Schulamt, in dem die nächstgelegenen Schulen aufgeführt sind (GGS, KGS, EGS)

Stufe des Aufnahmeverfahrens Anspruch auf Aufnahme nächstgelegene Schulen

1. Stufe des Aufnahmeverfahrens Anspruch auf Aufnahme Eine Zusage ist erst ab 01.03.2014 möglich! Konkrete Zusage der Schulleitung darf nur erfolgen, wenn Eltern den Anmeldeschein des Schulamtes im Original vorlegen und die Schule als nächstgelegene aufgeführt ist (Zusage-Vordruck 1).

2. Stufe des Aufnahmeverfahrens Aufnahme nur bei freien Kapazitäten § 1 Abs.3 Satz 1 AO-GS: Im Rahmen freier Kapazitäten nimmt die Schule auch andere Kinder auf Sind nach Aufnahme der Kinder, die einen Anspruch auf Aufnahme haben, noch Kapazitäten frei, können weitere Kinder bis zur festgeschriebenen Kapazitätsgrenze (wird durch den Schulträger im Frühjahr 2014 beschlossen) aufgenommen werden. Antragskinder, die nach dem 15.11.2013 angemeldet wurden Kinder deren Wohnsitz nicht im Einzugsgebiet der Schule liegt („wohnsitzfern“) Kinder mit Wohnsitz außerhalb Bonns (Kinder mit Wohnsitz in Bonn sind vorrangig zu berücksichtigen - § 46 Abs. 3 SchulG)

2. Stufe des Aufnahmeverfahrens Aufnahme nur bei freien Kapazitäten Diese Kinder erhalten eine verbindliche Zusage erst dann, wenn die Aufnahmeverfahren der schulnah wohnenden Kinder abgeschlossen wurden (Zusage - Vordruck 2) Entscheidungszeitpunkt: siehe Folie Zeitachse

2. Stufe des Aufnahmeverfahrens Aufnahme bei Anmeldeüberhang Bei einem Anmeldeüberhang wird bezüglich der „wohnsitzfernen“ Kinder ein Aufnahmeverfahren gemäß § 1 Abs.3 AO-GS (abschließender Katalog) durchgeführt Geschwisterkinder Schulwege Besuch eines Kindergartens in der Nähe der Schule Ausgewogenes Verhältnis von Schülerinnen und Schülern Ausgewogenes Verhältnis von Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher Muttersprache Härtefälle sind zu berücksichtigen. Über die Reihenfolge und die Auswahl der Kriterien entscheidet die Schulleitung in eigener Zuständigkeit.

2. Stufe des Aufnahmeverfahrens Aufnahme bei Anmeldeüberhang An Bekenntnisschulen werden Kinder nach den Grundsätzen des betreffenden Bekenntnisses erzogen (§ 26 Abs.3 SchulG). Erklärung der Erziehungsberechtigten notwendig, in der der ausdrückliche Wunsch nach Unterrichtung und Erziehung im fremden Bekenntnis zum Ausdruck gebracht wird. Grundsätzlich ist zu beachten: Kinder mit Wohnsitz in Bonn sind vorrangig zu berücksichtigen (§ 46 Abs. 3 SchulG).

Doppelanmeldungen Zur Vermeidung von Doppelanmeldungen werden den Eltern der schulpflichtigen Kinder Anmeldescheine zugeschickt. Eltern von Kann-Kindern sowie von Kindern, deren Wohnort außerhalb Bonns liegt, müssen vor der Schulanmeldung beim Schulamt einen Anmeldeschein anfordern. Eine Schulanmeldung ohne Anmeldeschein ist nicht zulässig!

Schuleingangsuntersuchungen Das Gesundheitsamt stellt rechtzeitig vor den Anmelde-tagen jeder Schule Listen mit Anmeldeterminen zur Verfügung. Darin enthalten sind zwei Zeitkorridore: Untersuchung der Kann-Kinder (November-Februar) Untersuchung der schulpflichtigen Kinder (ab März)

Zurückstellung Gemäß § 35 Abs.3 SchulG Erhebliche gesundheitliche Gründe Grundlage ist ein schulärztliches Gutachten Anhörung der Eltern vor Entscheidung Schulleitung entscheidet = absoluter Ausnahmefall!! Entscheidung (Verwaltungsakt) ist schriftlich den Eltern bekannt zugeben. Amt 40-22 erhält Kopie. (Vordruck 3)

Vorschulische Sprachförderkurse Zum Schuljahr 2014/2015 werden Kinder schulpflichtig, deren Sprachvermögen im Rahmen von Delfin 4 im vergangenen Jahr überprüft wurde. Gleichwohl werden auch im Frühjahr 2014 halbjährliche Sprachförderkurse für die Kinder eingerichtet, die seinerzeit nicht an Delfin 4 teilgenommen haben und die insofern im Kindergarten sprachlich nicht gefördert werden. Zum Thema „Sprachstandsfeststellung bei der Anmeldung zur Grundschule“ erhalten die Schulen jährlich ein gesondertes Rundschreiben des Schulamtes.

Zeitachse Anmeldung der Kinder an der gewünschten Grundschule bis 15.11. ab 01.03. bis15.03. ab 01.08. Anmeldung der Kinder an der gewünschten Grundschule Zusage für schulnah wohnende Kinder (Schulpflichtige Kinder und bis zum 15.11.2013 angemeldete Kann-Kinder) Zusage für die anderen Kinder bei freien Kapazitäten (nach dem 15.11.2013 angemeldete Kann-Kinder und „wohnsitzferne“ Kinder) Beginn des neuen Schuljahres

Rückmeldung an das Schulamt I Nach Abschluss der Anmeldetage Rückmeldebogen (Vordruck 4) bitte umgehend an das Schulamt per Fax 77 5450 oder per E-Mail an amtsleitung.amt40@bonn.de senden. Vordruck bitte nur am Rechner ausfüllen. * Bitte zutreffendes auswählen (nur Ja/Nein)

Rückmeldung an das Schulamt II Da eine Schülerdatenbank aus verschiedenen Gründen nicht angeschafft wurde, ist das Schulamt weiterhin auf Ihre Mithilfe dringend angewiesen. Daher wird gebeten, zeitnah jede Anmeldung, die nach Abschluss der Anmeldetage vorgenommen wird, dem Schulamt nach zu melden, jede erfolgte Abmeldung (z.B. wegen Umzug, Wegzug, Wahl einer anderen Schule) mitzuteilen. Benutzen Sie bitte zur Nachmeldung / Abmeldung auch den Rückmeldebogen (Vordruck 4).

Zusammenfassung I Einen Anspruch auf Aufnahme haben ausschließlich schulpflichtige Kinder und schulfähige Kann-Kinder bei Anmeldung bis zum 15.11.2013, die im nahen Umfeld zur Schule wohnen; nur diese Kinder erhalten eine Zusage in der 1. Stufe des Aufnahmeverfahrens, „Nahes Umfeld“ und „nächstgelegene Schule“ definiert ausschließlich das Schulamt (eigene Recherchen in Google-Maps u.a. sind nicht maßgeblich!) Sind die Kapazitäten nach Abschluss der 1. Stufe des Aufnahmeverfahrens noch nicht erschöpft, können weitere Kinder aufgenommen werden wird die Kapazitätsgrenze nicht erreicht, können alle Kinder aufgenommen werden wird die Kapazitätsgrenze jedoch überschritten, so muss ein Aufnahmeverfahren anhand der Aufnahmekriterien des § 1 Abs.3 AO-GS durchgeführt werden

Zusammenfassung II Schulleiter/innen entscheiden in eigener Zuständigkeit unter den Kautelen des § 1 Abs.3 AO-GS. Hinweis: Das Schulamt steht bei Rückfragen vor der Ent- scheidung über Aufnahme oder Nichtaufnahme gerne zur Verfügung. Die Schulen erhalten vom Schulamt folgende Vordrucke Zusage – Vordruck 1 Zusage – Vordruck 2 Zurückstellung – Vordruck 3 Rückmeldebogen – Vordruck 4 Ablehnungsverfügung – Vordruck 5 Das Schulamt entscheidet über einzelne Aufnahme-verfahren erst im Rahmen eventueller Widerspruchs-verfahren.

Ansprechpartner im Schulamt Tanja Hessenbruch, Telefon 77 43 67 Jörg Sterzenbach, Telefon 77 55 72 Thomas Kuchem, Telefon 77 42 22