Service public de lemploi SPE Amt für den Arbeitsmarkt AMA Direction de léconomie et de lemploi DEE Volkswirtschaftsdirektion VWD Section Juridique Rechtsdienst.

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Fachtagung Arbeit schafft Perspektiven
Advertisements

Grundmodul Hinweis für Unterrichtende
Änderungen der Ausführungsordnung, die am 1. April 2005 in Kraft getreten sind Die Patentlösung.
Arbeitnehmer(innen) / Arbeitsuchende / Arbeitslose „Ältere“
Universitäts-Stiftung
Landesjugendhilfeausschuss Sachsen-Anhalt am
Einführung in die Funktionsweisen des Arbeitsmarktes
Herzlich willkommen zum Jahrgangselternabend der Jahrgänge 11 und 12 am Gymnasium Groß Ilsede (Beginn Uhr)
Das Subsidiaritätsprinzip Grundlage der Kommunalen Selbstbestimmung & der gesetzlichen Vorrangstellung der freien Wohlfahrtspflege Erstellt von der.
job-vision ob- / nidwalden stellt sich vor..
AVIG- und AVIV-Revision 2011
Arbeitslosenversicherung für Selbständige
ZVR I FS 11 Kosten (Meier, ZPR, § 52 II)
Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA)
Die ICCO Stockholm Charta Von den Mitgliedern im Oktober 2003 verabschiedet Public Relations-Unternehmen sind professionelle Dienstleistungsfirmen, die.
News Aktuelles aus Politik, Wirtschaft und Recht09/ Erklären Sie die Begriffe - Arbeitslosigkeit - Ausgesteuerte - RAV siehe auch: © Verlag Fuchs.
Arbeitsmarktmassnahmen
ARBEITSMARKT Die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren / RAV
HARTZ IV und die Auswirkungen auf Migrant/innen und Flüchtlinge
DART Deutsche Antibiotika-Resistenzstrategie
Agentur für Arbeit Rheine –
Eisenstadt, Imagestudie 2006/07 Wasserleitungsverband Nördliches Burgenland.
Unsere Informationen für Sie Markus Birklbauer
Wohlfahrtsstaat und aktive Eingliederung in Österreich
Pressekonferenz der Kantonalen IV-Stelle Wallis vom 9. Juli 2004 Staatsrat Thomas Burgener Martin Kalbermatten Präsident des Aufsichtsrates Direktor der.
Département de léconomie et du territoire Departement für Volkswirtschaft und Raumentwicklung 1 Kantonales Landwirtschaftsgesetz Vernehmlassung eines Entwurfs.
Neue Stabilisierungs-
Netzwerktreffen LIFT - Jugendarbeitslosigkeit
Partner ready ppt Software Assurance Benefits 3.5 Software Assurance Änderungen wirksam zum 11. November 2007 Katharina Hensle, Software Assurance Lead.
Interinstitutionelle Zusammenarbeit Kantonale IIZ – Tagung Sozialdienste.
Grundlagen: Kantonales Gesetz über familienergänzende Kinderbetreuung:
Folie: 1 Gesundheitspolitik im Fokus – Die Bundesratsparteien im Wahljahr 2007 Einführung von Christoffel Brändli Präsident santésuisse GV santésuisse.
Umsetzung der flankierenden Massnahmen im Kanton Solothurn Markus Baumann, Präsident Gewerkschaftsbund Kanton Solothurn.
Der Inklusionsanspruch der
Rechtliche Grundlagen für die Kleinkindbetreuung im TAG TAG - KJHG.
SIZ Care AG Kurt Mettler, RA Geschäftsführer
Aktuelles zur Invalidenversicherung
Sanierungsfall ALV Bei letzter Reform zu optimistische Annahmen zu durchschnittlicher Arbeitslosenquote. Defizit der ALV ist in Krisenzeiten grösser,
AG Ausbildung Das neue WBK-Rahmen-Konzept Ziele: Projekt erleben Persönlichkeitsentwicklung Kompetenzerwerb.
Pilotprojekt „Pforte Arbeitsmarkt“ im Kanton Aargau Präsentation: ZSBA Bezirk Aarau
Louis Galik – 8. April 2014 – Bad Wörishofen
XII. Arbeitnehmerpflichten
Infoveranstaltung vom 24. November 2010 Herzlich Willkommen. lic. iur
Kolloquium „Bilingualer Unterricht“
Herzlich willkommen. Übersicht 1 Stiftung Zukunft Thurgau 2 Stellenabbau beschäftigt 3 Heute 4 Arbeitgeber / Arbeitsmarkt 5 Wer ist der «Arbeitslose»?
Santésuisse – Die Schweizer Krankenversicherer Zahlen & Fakten, Oktober 2001, Grafik Nr. 1.
Prof. Dr. Justus Meyer, Juristenfakultät
Präsentationsvorlagen Entwurfsvorlagen Einheitliches Erscheinen der Präsentationen Für alle Folien einer Präsentation (Standard-Einstellung) Als PPT-Dateien.
Der Übergang vom Studium in den Vorbereitungsdienst Informationen für Studierende der UHH 20. Januar 2014 G. Kandzora LIA / S. Hartung ZLH.
Medienkonferenz vom 24. Januar 2012 Verbindliche Mindestlöhne im Walliser Bauhauptgewerbe Departement für Sicherheit, Sozialwesen und Integration.
Daniela Riva unter Mitwirkung von Valérie Leuba 24. Januar 2008
NEIN zum AVIG-Abbau 26. September 2010 Sieben Argumente gegen die 4. Revision der Arbeitslosen- versicherung.
Kanton Bern Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Bern Qualifikation der IT-Stellensuchenden im Kanton Bern Fachtagung INFORMA 27. November 2013 André.
Herzlich willkommen zur Analysten- und Pressekonferenz der KAMPA AG bezüglich der Ergebnisse nach dem dritten Quartal November 2007.
Versetzung & Zeugnisse
Forum für soziale Gerechtigkeit in Europa
Von aktiver zu aktivierender Arbeitsmarktpolitik – Die Hartz-Arbeitsmarktreformen.
Mittelstandsrecht SoSe 2015 ra-freimuth.de Vorlesung vom , – Uhr 1.
Preisbereinigte Veränderung des BIP in Prozent
Auftaktveranstaltung zur Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen
Arbeitsfähigkeit und Wohnungslosigkeit BAWO Fachtagung 7. Mai 2009 Mag. Ulrike Oberauer, AK Salzburg.
Interinstitutionelle Zusammenarbeit (IIZ) heisst Koordination von Komplexfällen. «Koordiniertes Miteinander im Dienst der betroffenen Menschen und koordinierte.
DAS SCHWEIZERISCHE VORSORGEPRINZIP Drei-Säulen-Prinzip und die Finanzierung.
Direction de la santé et des affaires sociales DSAS Direktion für Gesundheit und Soziales GSD Direction de l’économie et de l’emploi DEE Volkswirtschaftsdirektion.
Das Asyl im Wallis Zahlen 2014 Département de la formation et de la sécurité Service de la population et des migrations Section Asile.
Herzlich Willkommen zum FIRM-Kurs
Erste Säule - zweite Säule Gemeinsame Wege sind möglich
HERZLICH WILLKOMMEN ZUR OBERSTUFEN-INFORMATION
Arbeitslose und Arbeitslosenquoten nach Bundesländern Oktober 2018*
Club News!.
 Präsentation transkript:

Service public de lemploi SPE Amt für den Arbeitsmarkt AMA Direction de léconomie et de lemploi DEE Volkswirtschaftsdirektion VWD Section Juridique Rechtsdienst Präsentation des AMA Kantonale IIZ-Tagung vom 6. Oktober 2011 Herzlich Willkommen Referentin: Mireille Meissner, Juristin

2 Amt für den Arbeitsmarkt AMA Rechtsdienst Kantonale IIZ-Tagung vom 6. Oktober 2011 Ziele der Arbeitslosenversicherung >Versicherten Personen für Erwerbsausfälle einen angemessenen Ersatz garantieren >Drohende Arbeitslosigkeit verhüten >Bestehende Arbeitslosigkeit bekämpfen >Die rasche und dauerhafte Eingliederung in den Arbeitsmarkt fördern Art. 1 AVIG

3 Amt für den Arbeitsmarkt AMA Rechtsdienst Kantonale IIZ-Tagung vom 6. Oktober 2011 Art. 1a AVIG Arten von Entschädigung Arbeitslosen- taggelder Kurzarbeit Zahlungsunfähigkeit Schlechtwetter

4 Amt für den Arbeitsmarkt AMA Rechtsdienst Kantonale IIZ-Tagung vom 6. Oktober AVIG-Revision >Keine Übergangsregelung, mit Ausnahmen >Allgemeine und besondere Wartezeit >Höchstzahl der Taggelder Die wichtigsten Änderungen

5 Amt für den Arbeitsmarkt AMA Rechtsdienst Kantonale IIZ-Tagung vom 6. Oktober 2011 Beitragszeit Seit dem 1. April 2011 müssen mindestens 12 Monate Beitragszeit nachgewiesen werden, um Anspruch auf 260 Taggelder zu haben. Bei einer Beitragszeit von 12 bis 24 Monaten steigt die Zahl der Taggelder auf 400.

6 Amt für den Arbeitsmarkt AMA Rechtsdienst Kantonale IIZ-Tagung vom 6. Oktober 2011 Vermittlungsfähigkeit "Der Arbeitslose ist vermittlungsfähig, wenn er bereit, in der Lage und berechtigt ist, eine zumutbare Arbeit anzunehmen und an Eingliederungsmassnahmen teilzunehmen."

7 Amt für den Arbeitsmarkt AMA Rechtsdienst Kantonale IIZ-Tagung vom 6. Oktober 2011 Vermittlungsfähigkeit >Studierende / Kurse, ohne Einwilligung des RAV >Militärdienst >Familiäre Pflichten >Aufenthaltsbewilligung >Selbständigerwerbende >Saisonarbeiter, Temporärstellen >Arbeitsunfähigkeit >Wiederholte Einstellungen Beispiele

8 Amt für den Arbeitsmarkt AMA Rechtsdienst Kantonale IIZ-Tagung vom 6. Oktober 2011 Vermittlungsfähigkeit Der Begriff der Vermittlungsfähigkeit schliesst eine graduelle Abstufung aus: entweder ist die versicherte Person vermittlungsfähig oder nicht. Im Rahmen des anrechenbaren Arbeitsausfalls muss die versicherte Person vollumfänglich vermittlungsfähig sein. Kann die versicherte Person nur im Umfang von weniger als 20% einer Vollzeitbeschäftigung arbeiten, liegt keine Vermittlungsunfähigkeit vor. (ALE KS 2007 des SECO, § B218; ARV 2004, Nr. 11, S. 118 ff.).

9 Amt für den Arbeitsmarkt AMA Rechtsdienst Kantonale IIZ-Tagung vom 6. Oktober 2011 Vermittlungsfähigkeit Das ärztliche Zeugnis: >muss ein Mindestmass an Erläuterungen zu den Aktivitäten enthalten, die nicht ausgeführt werden dürfen >darf nicht allzu lange nach dem Auftreten der Verhinderung ausgestellt worden sein >darf von der versicherten Person nicht verspätet eingereicht worden sein >widersprüchliche ärztliche Zeugnisse Beweiskraft des ärztlichen Zeugnisses

Service public de lemploi SPE Amt für den Arbeitsmarkt AMA Direction de léconomie et de lemploi DEE Volkswirtschaftsdirektion VWD Section Juridique Rechtsdienst Ende VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT