Der rechtliche Rahmen und die Zukunft der Justiz-Kommunikation – Chancen und Risiken 4. Bayerischer IT-Rechtstag Systems München 27.10.2005 Richter.

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 Präsentation transkript:

Der rechtliche Rahmen und die Zukunft der Justiz-Kommunikation – Chancen und Risiken 4. Bayerischer IT-Rechtstag Systems München 27.10.2005 Richter am Amtsgericht Dr. Wolfram Viefhues OLG Düsseldorf / AG Oberhausen

Agenda Die Regelungen des JKomG Erfahrungen mit dem ERV Probleme Lösungsansätze

Ziele des elektronischen Rechtsverkehrs Elektronische Kommunikation vollständige elektronische Aktenbearbeitung bis hin zur elektronischen Archivierung bedingt eine nachhaltige und tiefgreifende Veränderung der justizinternen Arbeitsabläufe (mehr Organisation als Technik!) hat auch Auswirkungen auf die Arbeit der „Justiznutzer“ kann nur bei Einbeziehung der Anwaltschaft Erfolg haben

Wesentliche Regelungen des JKomG Auch gerichtsintern: Signatur elektronischer Dokumente als Surrogat für die handschriftliche Unterzeichnung Regelung des Medientransfers Ausdruck elektronischer Dokumente Einscannen von Papier Regelungen zu Beweiskraft elektronische Akteneinsicht

Praxiserfahrungen mit dem ERV Noch deutliche Zurückhaltung der „Justiznutzer“ praktische Schwierigkeiten bei den Anwälten: Signatur: Kostenfaktor und Störfaktor im Arbeitsablauf aufwändiges Einscannen von Papierunterlagen fehlende technische Fähigkeiten der Mitarbeiter Nutzen wird angezweifelt Beschleunigung Postlaufzeiten / Bearbeitungszeiten Fax weitaus einfacher und genauso schnell Portoersparnis praktische Schwierigkeiten bei den Gerichten Eingangspoststelle / Datenerfassung der Servicekraft Arbeit des Richters mit der elektronischen Akte

Schlussfolgerungen Kein Grund, mit dem ERV aufzuhören! In der Pflicht steht nicht nur der Bundesgesetzgeber! Es geht nur gemeinsam mit den Anwälten (und anderen „Justiznutzern“) Gründung der gemeinsamen Kommission des EDV-Gerichtstags ganz konkrete gemeinsame Aktionen Mehr Augenmerk auf Kosten-Nutzen-Relation Notwendigkeit, Anreize für die Teilnahme am ERV zu schaffen technische Vereinfachungen: ERV muss alltäglicher Arbeitsvorgang werden Informationen müssen verstärkt als Daten statt in Texten übertragen werden

Lösungsansätze schrittweise Lösungen in Teilbereichen anstreben, die leichter umgesetzt werden können - Fernziel bleibt eine vollständige elektronische Aktenführung Anpassung unserer Arbeitsabläufe an zeitgemäße technische Möglichkeiten über die Grenzen der eigenen Organisation hinaus gemeinsame Lösungsüberlegungen bedingt auch rechtliche Änderungen der Verfahrensordnungen aber erst, nachdem der optimale Ablauf herausgefunden worden ist

Grundsätzliche Erkenntnisse Die Verfahrensordnungen regeln, welche Informationen das Gericht benötigt basieren aber auf der Büroorganisation des 19. Jahrhunderts Lösungsansatz müssen die Fragen sein: Brauchen wir die Information für das Verfahren überhaupt noch ? Wie können wir sie mit zeitgemäßen Mitteln bekommen ? Falsch ist der Versuch, die vorhandenen Informationswege lediglich elektronisch nachzubilden!

Beispiel Prozesskostenhilfe (1) Herkömmlicher Ablauf: Mandant muss Unterlagen beschaffen (Sozialhilfebescheid, Gehaltsnachweis usw). Anwalt muss kopieren Anwalt schickt Unterlagen per Post Gericht liest Unterlagen und gibt ggf. Zahlen per Hand in ein Berechnungsprogramm ein Ablauf nach JKomG: ersetzt Kopieren durch Scannen ersetzt Post durch elektronische Kommunikation klebt aber am herkömmlichen Ablauf Optimierungspotential nicht ausgeschöpft !!! Lauferei für den Mandanten und Handarbeit für Anwalt und Gericht bleiben Informationsstrukturen des „Papierzeitalters“ werden beibehalten

Beispiel Prozesskostenhilfe (2) Optimaler und zeitgemäßer Ablauf: Mandant gibt dem Anwalt die benötigten Informationen Anwalt übermittelt strukturierte Daten elektronisch an das Gericht Gericht prüft Informationen automatisch elektronisch nach Informationen gehen automatisch in ein Rechenprogramm benötigte Informationen auf elektronischem Weg bietet hier das Jobcard-Verfahren aber: sachgerechter Ablauf deckt sich nicht mit der ZPO! Aufgabe der gemeinsamen Kommission: Strukturierung eine technisch möglichen gestrafften Arbeitsablaufes durchgängig vom Anwalt bis zum Gericht Beteiligung von Anwälten und Justizvertretern danach Vorschlag zur Änderung der ZPO-Vorschriften

IT im Konflikt mit dem Verfahrensrecht (1) Verfahrensrechtliche Regelungen haben eine Sinn-Ebene (welches Ziel soll damit erreicht werden?) eine Umsetzungs-Ebene (mit welchen organisatorischen und technischen Mitteln wird das umgesetzt?) Verfahrensrechtler klammern sich oft an die konkrete Umsetzungsmethode und fordern 1:1-Abbildung in der IT notwendig ist aber eine Überprüfung, ist das Ziel heute noch schützenswert? Mit welchen modernen Mitteln kann man es schützen?

IT im Konflikt mit dem Verfahrensrecht (2) 1. Beispiel: Signatur beim Einscannen von Dokumenten 2. Beispiel: Vermerke auf dem Originalurteil („untrennbare Verbindung“) 3. Beispiel: „Dogma“ von der Einmaligkeit des Vollstreckungstitels 4. Beispiel: die Ausfertigung bzw. beglaubigte Ablichtung

Was wird konkret getan ? (1) Justiz arbeitet intensiv an der Einrichtung eines zentralen elektronischen Postfaches Ein Zugang für alle Gerichte ! deckt alle unterschiedlichen Zugangstechniken in den Ländern ab gesicherte Verbindung (Leitungsverschlüsselung) erledigt auch die Prüfung unterschiedlicher Signaturen Überlegungen für ein elektronisches Postfach für die gesicherte Kommunikation zwischen Anwalt und Anwalt

Was wird konkret getan ? (2) Übertragung der Parteidaten vom Anwalt an das Gericht Daten werden automatisch eingelesen theoretische Grundlage: XML / Datensatzdefinition xJustiz Automatische Erzeugung des Datensatzes auf Anwaltsseite Einbindung in die Anwaltsprogramme (Anwaltsanbieter) Initiative des EDV-Gerichtstages Erstellung eines Werkzeuges als Add-On für Word Eingabe der Daten in Maske aber keine Mehrarbeit, da automatisch Rubrum im Schriftsatz erzeugt wird für den Anwalt kostenlos aus dem Internet zu laden gemeinsam Konzeption von Justiz und Anwaltschaft

Was wird konkret getan ? (3) auch der Rückweg vom Gericht zum Anwalt ist in Arbeit zur Kontrolle der eingetragenen Parteidaten Ergänzung um Aktenzeichen, Fristen, Termine usw. Weniger Erfassungsaufwand beim Anwalt weniger Fehlerrisiken (Fristen!) Ziel: Verlagerung der Informationen von der Textebene zur Datenebene Beispiele: Sachstandsanfrage / Aktenanforderung Beispiel: Ladung

Chancen und Risiken Wir haben die Chance zur gemeinsamen Modernisierung unserer Arbeitsabläufe Wir müssen in kleinen Schritten vorgehen: mit Mut zur Innovation nicht immer nur technische Lösungen suchen besser überkommene Abläufe in Frage stellen ohne Dogmen und Denkblockaden mit Augenmaß - auch beim Datenschutz

Es gibt viel zu tun! Lasst es uns gemeinsam anpacken!