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BLK – AG „Zukunft“ "Bundesratsinitiative E-Justice - Durchbruch für den elektronischen Rechtsverkehr!" am 2. März 2012 in der Vertretung des Saarlandes.

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1 BLK – AG „Zukunft“ "Bundesratsinitiative E-Justice - Durchbruch für den elektronischen Rechtsverkehr!" am 2. März 2012 in der Vertretung des Saarlandes beim Bund, In den Ministergärten 4, Berlin 1

2 ERV - Gesamtstrategie BLK – AG „Zukunft“
Diskussionsentwurf des Gesetzes zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs in der Justiz: Vorstellung des Gesamtkonzepts und aktueller Stand ERV - Gesamtstrategie Richter am Oberlandesgericht Thomas Glahn Niedersächsisches Justizministerium 2

3 Der Weg zur ERV - Gesamtstrategie
BLK – AG „Zukunft“ Der Weg zur ERV - Gesamtstrategie 3

4 Der Weg zur ERV - Gesamtstrategie
BLK – AG „Zukunft“ Der Weg zur ERV - Gesamtstrategie Bericht zum Stand des elektronischen Rechtsverkehrs in der deutschen Justiz Konsequenzen der Ausweitung des ERV in kontradiktorischen Verfahren BLK – UAG „E-Akte“ eJustice-Bundesratsinitiative Vorgaben der Amtschefs der Justizressorts 4

5 Der Auftrag BLK – AG „Zukunft“
… Die BLK sieht die Notwendigkeit, eine gemeinsame, für alle sechzehn Bundesländer tragbare Strategie zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs inklusive der elektronischen Aktenführung zu formulieren. Sie beauftragt ihre AG „Zukunft“, unter Berücksichtigung der unterschiedlichen aktuellen Anforderungen und Aktivitäten einen Vorgehensvorschlag zu erarbeiten. … 5

6 Das Ziel BLK – AG „Zukunft“
Erarbeitung eines konkreten Vorgehensmodell zur effektiven Förderung des ERV als Leitfaden zur Modernisierung der deutschen Justiz und einer bundesweit einheitlichen ERV-Landschaft bis 2020. 6

7 Der Rahmen (1) BLK – AG „Zukunft“
Ganzheitlich Betrachtung unter Einbeziehung der eAkte und Integration in die Fachverfahren. Stufenweises Vorgehen in bestimmten Rechtsbereichen in einem überschaubaren Zeitrahmen. Absenkung des derzeit hohen Signaturniveaus. Zulassung „anderer sicherer Verfahren“. 7

8 Der Rahmen (2) BLK – AG „Zukunft“ Obligatorischer ERV
Pflicht der RA‘e, ein elektronisches Postfach vorzuhalten. Obligatorischer ERV für Notare und RA‘e. Länderöffnungsklausel zur sukzessiven Einführung des verpflichtenden ERV in einzelnen Rechtsgebieten nach einer Übergangszeit von 5 Jahren. Verpflichtung der Länder, den obligatorischen ERV nach spätestens 10 Jahren bundesweit einzuführen. 8

9 Der Rahmen (3) BLK – AG „Zukunft“ eAkte
Gestuftes Vorgehen: elektronische Handakte - elektronische Zweitakte - elektronische Gesamtakte. Papierakte und eAkte werden für einen erheblichen Zeitraum nebeneinander bestehen. Ab Einführung des obligatorischen ERV soll innerhalb von 3 Jahren die Verbindlichkeit der eAkte erklärt werden. 9

10 Das Vorgehensmodell BLK – AG „Zukunft“
Das Vorgehensmodell schlägt konkrete Schritte zur Verwirklichung der anhand von Leitlinien identifizierten Handlungsfelder in Zeitstrahlen bis zum Jahr 2020 vor. 10

11 Das Vorgehensmodell (Leitlinien)
BLK – AG „Zukunft“ Das Vorgehensmodell (Leitlinien) Priorität haben Handlungsfelder, die gesetzliche Vorgaben umsetzen. die bereits geschaffene Strukturen nutzen. die mit relativ geringem Aufwand zeitnah Nutzen bringen. wo die Akzeptanz der Anwender gegeben ist. wo positive, praktische Erfahrungen bestehen. die in Zusammenarbeit mit Bund und Ländern umgesetzt werden. bei denen eine hohe Effizienz zu erzielen ist. 11

12 Das Vorgehensmodell (Handlungsfelder)
BLK – AG „Zukunft“ Das Vorgehensmodell (Handlungsfelder) Identifizierte Handlungsfelder sind, Zivilsachen Grundbuch Register Zwangsvollstreckung Mahnsachen Ordnungswidrigkeitssachen Betreuungssachen Insolvenzsachen Fachgerichte 12

13 Das Vorgehensmodell (Zeitstrahlen)
BLK – AG „Zukunft“ Das Vorgehensmodell (Zeitstrahlen) Die in den Zeitstrahlen dargestellten identifizierten Handlungsfelder werden nicht kurzfristig und überall gleichzeitig verwirklicht werden können. Sie sichern aber ein strukturiertes und schrittweises vorgehen, um ein Mindestmaß an Planbarkeit zu gewährleisten. Es müssen nicht alle im Gleichschritt, wohl aber in die gleiche Richtung gehen. 13

14 Einführung des Elektronischen Rechtsverkehrs in der Justiz bis 2020
ERV in Zivilsachen ERV in Grundbuchsachen ERV in Registersachen (vollständig, d. h. inkl. Hauptakte, Vereinsregister) Zentrales Vollstreckungsgericht ERV für Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse eAkte in Mahnsachen (NEDV-Fälle) ERV in Owi-Sachen ERV in Betreuungssachen ERV in Insolvenzsachen ERV bei den Fachgerichten 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020

15 Einführung des Elektronischen Rechtsverkehrs in Zivilsachen
Schaffung der erforderlichen Infrastruktur Zulassung / Eröffnung des fakultativen ERV durch Rechtsverordnung (beginnend bei LGen/OLGen ggf. in ausgewählten Bereichen) Einführung einer elektronischen Hilfsakte (nicht komplett und optional für Entscheiderarbeitsplätze) Erarbeitung eines pilothaften elektronischen Postausgangs (am Beispiel des Zivilverfahrens bei LGen) Verarbeitung elektr. Posteingänge und Unterstützung elektr. Postausgänge im Fachverfahren Anordnung des verbindlichen ERV für RAe u. andere geeignete Verfahrensbeteiligte nach Schaffung der bundesrechtlichen Ermächtigung Vollständiger elektr. Postausgang an geeignete weitere Empfänger Einführung einer elektr. Zweitakte Zulassung der elektr. Aktenführung durch Rechtsverordnung Pilotierung der ausschl. elektr. Aktenführung in einzelnen Spruchkörpern Einführung einer verbindl. elektr. Akte als führendes System im Anwaltsprozess 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020

16 Das Ausblick BLK – AG „Zukunft“
Koordinierungsprojekt zur Umsetzung der ERV-Gesamtstrategie. Das Projekt begleitet die Umsetzung der ERV-Gesamtstrategie und es werden die übergeordneten Umsetzungsschritte (z. B. Einrichtung elektronischer Postfächer, Ablagesysteme) definiert, abgestimmt und koordiniert. Die Umsetzung selbst erfolgt in den einzelnen Ländern sowie den jeweiligen Entwicklungsverbünden. 16

17 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
BLK – AG „Zukunft“ Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 17


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