Abteilung Jugend und Soziales. Gesetzliche Grundlage und Adressaten Gem. § 14 SGB VIII umfasst der erzieherische Kinder- und Jugendschutz präventive Angebote.

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 Präsentation transkript:

Abteilung Jugend und Soziales

Gesetzliche Grundlage und Adressaten Gem. § 14 SGB VIII umfasst der erzieherische Kinder- und Jugendschutz präventive Angebote und Maßnahmen für Kinder, Jugendliche, Eltern und Erziehende.

Angebote und Maßnahmen Angebote und Maßnahmen Beratung und Information Zielgruppe: Kinder, Jugendliche, Eltern, Erzieher/-innen, Lehrer/-innen, Sozialarbeiter/-innen, Jugendgruppenleiter/-innen…

Angebote und Maßnahmen Angebote und Maßnahmen Schülertrainings/ Schülerseminare Themenschwerpunkte Gewalt- und Mobbingprävention Förderung der Sozialkompetenz Suchtprävention PC, Internet und Handy

Angebote und Maßnahmen Angebote und Maßnahmen Elternarbeit Elternabende - zu verschiedenen Themenstellungen - auch in Kombination mit Schülerseminaren - mit verschiedenen Kooperationspartnern - meist in Kooperation mit Schulen

Angebote und Maßnahmen Angebote und Maßnahmen Schulungen und Fortbildungen Fortbildung für und Lehrer/-innen zu den Themen Gewalt und Mobbing. Schulung von Schüler-Multiplikatoren Schulung von Ehrenamtlichen Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen in der Jugendarbeit

Angebote und Maßnahmen Angebote und Maßnahmen Aktionen, Projekte, Veranstaltungen Präventionstheater/ Schülervorstellungen Aktions-/Projektwochen z.B. Sucht hat immer eine Geschichte Modellstandort Projekt GigA – Gemeinsam initiativ gegen Alkoholmissbrauch bei Kindern und Jugendlichen

Arbeitsbereich Arbeitsbereich Jugendsozialarbeit Schulsozialarbeit Streetwork / Mobile Jugendarbeit

Außerdem Mitwirkung bei Jugendschutzkontrollen (Ordnungsamt und Kreispolizeibehörde) Vernetzung - Arbeitskreis Kriminalprävention - AK-Prävention im Team - AK-Gewaltprävention - Stadtteilkonferenzen

Außerdem In Soest leben insgesamt 4111 Jugendliche 2219 Jugendliche im Alter von Jahren 1892 Jugendliche im Alter von Jahren 2010 sind bisher 165 Jugendliche und Heranwachsende strafrechtlich in Erscheinung getreten. 4 % aller Soester Jugendlichen und Heranwachsenden haben somit im strafmündigen Alter eine Straftat begangen. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass 96 % aller Jugendlichen und Heranwachsenden in Soest keine Straftat begangen haben. Auswertungen der Jugendgerichtshilfe