Analyse der Ausbildung von Steuerleuten und Schiffsführern auf traditionellen Segelschiffen - Begrüßung Vorstellung Einführende Worte.

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Analyse der Ausbildung von Steuerleuten und Schiffsführern auf traditionellen Segelschiffen - Begrüßung Vorstellung Einführende Worte

Analyse der Ausbildung von Steuerleuten und Schiffsführern auf traditionellen Segelschiffen Warum benötigt man eine besondere Ausbildung zum Führen von Traditionsseglern? Welche gesetzlichen Regelungen gibt es? Wie wird die Ausbildung praktisch durchgeführt? Sind diese Konzepte sinnvoll und entsprechen sie den europäischen Standards? Was könnte man verbessern? Wie geht es weiter mit den Traditionsschiffen? Vorstellen der 6 Teile der Diplomarbeit

Warum benötigt man eine besondere Ausbildung zum Führen von Traditionsseglern? Befragung von Traditionsschiffern Gespräche mit Betreibern und Kapitänen Auswertung von Seeunfalluntersuchungen

Schiffsführung auf Traditionsseglern Schiffsart zwischen einer Segelyacht und einem Fahrgastschiff Größer als Segelyachten - kleiner als Fahrgastschiffe Schiffsführung vereint Elemente von beiden Besonderheiten im Gegensatz zu Yachten und Fahrgastschiffen + Einfluss von Wetter und Fragen der Stabilität + Traditionssegler im Seeverkehr + Typische Crews von Traditionsseglern + Alter, Ausstattung und Takelage der Schiffe + Wirtschaftliche Aspekte Kurz vorstellen und Rest für anschließende Diskussion lassen

Schiffsführung auf Traditionsseglern Einfluss von Wetter und Stabilität Wetterabhängigkeit + Arbeitsplatz Deck + Reiseplanung + Segelführung + Starkwind und Sturm Stabilität + Einfluss des Umbaus zum Segelschiff + Einfluss des veränderten Nutzungskonzeptes + Sinken der „GOTLAND“ (2002) + Beispiele für weitere Stabilitätsunfälle: „NIOBE“ (1932), „PAMIR“ (1957), „ALBATROSS“ (1961), „MARQUES“ (1984), „PRIDE OF BALTIMORE“ (1986) + Sturmfahrt der „ROALD AMUNDSEN“ (2008)

Schiffsführung auf Traditionsseglern Der Traditionssegler im Seeverkehr Interaktion mit Yachten und der Berufsschifffahrt teilweise schwierig Besonderheiten bei der Beachtung der KVR + Regel 2 Verantwortlichkeit + Regel 9 b Enge Fahrwasser + Regel 10 c Kreuzen von VTG‘s + Regel 10 d (i) Küstenverkehrszone + Regel 10 j Nicht-Behinderungs-Gebot von Maschinenfahrzeugen + Regel 12 a Segelfahrzeuge untereinander + Regel 17 a (i) Kurshaltepflicht + Regel 17 a (ii) Manöver des vorletzten Augenblicks + Regel 17 c Zulässigkeit und Machbarkeit von Segelmanövern + Regel 19 Verminderte Sicht + Regel 25 e Lichterführung

Schiffsführung auf Traditionsseglern Die typische Crew von Traditionsseglern Größe und Zusammensetzung der Crew Motivation der Crew Trainees Alter der Crewmitglieder Arbeiten in der Takelage Planung und Durchführung von Segelmanövern Führungsstil Kommunikation

Schiffsführung auf Traditionsseglern Alter, Ausstattung und Takelage der Schiffe Hohes Alter der Schiffe Veralteter technischer Stand der Ausrüstung + Hauptmaschine + Propeller und Manöverhilfen + Stromversorgung + Frischwasserversorgung, Abwasser und WC‘s Minimale Brückenausstattung + Magnetkompass, GPS und Papierseekarte + Besonderheiten bei der Nutzung von Radar + AIS Rigg und Segel + Verwendung traditioneller Materialien + Vorwiegend Rah- und Gaffeltakelung

Schiffsführung auf Traditionsseglern Wirtschaftliche Aspekte Hand-für-Koje Fahrtgebiete Sponsoring Tagesfahrten Festivals und Segelparaden Regatten Open Ship Aufliegezeiten

Welche gesetzlichen Regelungen gibt es?

Erwerb der Befähigung zum Führen von Traditionsschiffen Regelungen zum Erwerb des Sportsee- und Sporthochseeschifferscheins STCW-Konvention + A-II/1 Nautischer Wachoffizier auf Schiffen von 500 BRZ und mehr + A-II/2 Kapitäne und Erste Offiziere auf Schiffen von 500 BRZ und mehr + A-II/3 Nautische Offiziere und Kapitäne auf Schiffen von weniger als 500 BRZ in küstennahen Gewässern + keine Anwendung auf Traditionsschiffe gem. Art. III der STCW-Konvention MOU 2005 Sicherheitsrichtlinie für Traditionsschiffe Sportseeschifferscheinverordnung Durchführungsrichtlinien Traditionsschifffahrt

Erwerb der Befähigung zum Führen von Traditionsschiffen MOU 2005 „Memorandum of Understanding on the mutual recognition of certificates for the safe operation of traditional ships in European waters and of the certificates of competency of crews of traditional ships“ Geschlossen am 28.11.2005 Unterzeichnet von den maritimen Behörden von Dänemark, Estland, Finnland, Niederlande, Norwegen, Spanien, Schweden, U.K. und Deutschland Gegenseitige Anerkennung der nationalen Befähigungszeugnisse von Crews von Traditionsschiffen insbesondere bei Hafenstaatenkontrollen Festlegung von Mindestanforderungen an Steuerleute und Schiffsführern in Anlehnung an den STCW-Code unter Berücksichtigung der besonderen Eigenschaften von Traditionsschiffen

Erwerb der Befähigung zum Führen von Traditionsschiffen Sicherheitsrichtlinie für Traditionsschiffe Erstmals erlassen am 14.09.1991 Verankert in § 6 des SchSV 98 Traditionsschiffe im Sinne der Richtlinie sind: + historische Wasserfahrzeuge, welche die Bundesflagge führen + deren Rumpflänge 55 m nicht übersteigt + deren Betrieb ausschließlich ideellen Zwecken dient + die zur maritimen Traditionspflege, zu sozialen oder vergleichbaren Zwecken dienen Geplante Änderungen der neuen Überarbeitung: + Seetüchtigkeit und Stabilität + Gesundheitliche Voraussetzungen der Crew / Medizinische Versorgung + Neue Definition des Begriffs „Traditionsschiff“

Erwerb der Befähigung zum Führen von Traditionsschiffen Sportseeschifferscheinverordnung Verordnung über den Erwerb von Sportsee- und Sporthochseeschifferscheinen und die Besetzung von Traditionsschiffen Erwerb des SSS, SHS und des Zusatzeintrages zum Führen von Traditionsschiffen Grundsätze für die Besetzung von Traditionsschiffen Regelbesatzung von Traditionsschiffen mit einer Rumpflänge über 25m + Küstengewässer: 2 x SSS mit Zusatzeintrag + Weltweite Fahrt: 3 x SHS mit Zusatzeintrag Definition des Begriffes „Traditionsschiff“

Erwerb der Befähigung zum Führen von Traditionsschiffen Der Sportseeschifferschein (SSS) Nachweis der Befähigung zum Führen von Yachten und Traditionsschiffen in den Küstengewässern Internationales Zertifikat für Führer von Sport- und Freizeitfahrzeugen in den Küstengewässern bis 30 Seemeilen Kann in den Antriebsarten „Antriebsmaschine“ oder „Antriebsmaschine und unter Segeln“ ausgestellt werden Voraussetzungen zur Ausstellung: + Besitz des Sportbootführerscheins See + Vollendung des 16. Lebensjahres + Nachweis von 1000 Seemeilen auf Yachten im Seegebiet + Bestehen einer theoretischen und praktischen Prüfung

Erwerb der Befähigung zum Führen von Traditionsschiffen Der Sporthochseeschifferschein (SHS) Nachweis der Befähigung zum Führen von Yachten und Traditionsschiffen in der weltweiten Fahrt Internationales Zertifikat für Führer von Sport- und Freizeitfahrzeugen in allen Küstengewässern Kann in den Antriebsarten „Antriebsmaschine“ oder „Antriebsmaschine und unter Segeln“ ausgestellt werden Voraussetzungen zur Ausstellung: + Besitz des Sportseeschifferscheins + Vollendung des 18. Lebensjahres + Nachweis von weiteren 1000 Seemeilen auf Yachten im Seegebiet als Wachführer oder dessen Vertreter + Bestehen einer theoretischen Prüfung

Erwerb der Befähigung zum Führen von Traditionsschiffen Der Zusatzeintrag Wird auf Antrag in einen vorhandenen SSS oder SHS vorgenommen Text: „Der Inhaber wird befähigt, Traditionsschiffe (Segel/Maschine) mit einer Rumpflänge bis 55 m zu führen.“ Voraussetzungen zum Erwerb des Zusatzeintrages: + Besitz eines SSS oder SHS + Vollendung des 20. Lebensjahres + Vollständige Bearbeitung des Erfahrungsnachweises und Nachweis von Borddienstzeiten und Fahrtzeiten auf Traditionsschiffen

Erwerb der Befähigung zum Führen von Traditionsschiffen Erfahrungsnachweis für die Bescheinigung einer Befähigung als Schiffer auf Traditionsschiffen Rahmenbedingungen Nautische Grundausbildung durch Erwerb des SSS bzw. SHS Praktische Qualifizierung durch Borddienstzeiten und Fahrtzeiten auf Traditionsschiffen Aufgaben des Erfahrungsnachweises vollständig behandelt und durch Unterschrift des Ausbilders belegt Für den Dienst auf Maschinenschiffen kann Nachweis von segelspezifischen Aufgaben entfallen Aufgaben sowohl für aufgelegte Schiffe als auch Schiffe in Fahrt Richtwert für die Ausführung der Aufgaben: 4 Jahre

Erwerb der Befähigung zum Führen von Traditionsschiffen Erfahrungsnachweis für die Bescheinigung einer Befähigung als Schiffer auf Traditionsschiffen 301 Einzelnachweise, 58 Aufgaben, 12 Tätigkeitsgebiete Umgang mit stehendem und laufendem Gut Umgang mit Segeln Segelführung Segelmanöver Maschinenmanöver Besondere Manöver Reiseplanung, -durchführung und -überwachung Seewache Hafen- und Ankerwache Funkwache [Sicherheits-]Übungen erläutern und durchführen Umgang mit [Sicherheits-]Ausrüstung gemäß Richtlinien

Erwerb der Befähigung zum Führen von Traditionsschiffen Ausstellung des SHS mit Zusatzeintrag gegen Vorlage anderer Nachweise Anerkannte Nachweise der Kauffahrteischifffahrt: A 5 II, A 5, A 6, AKW, AK, AM, AGW, AG B 4, B 5, B 6, BGW, BG STCW A II/1, A II/2, A II/3 unabhängig von deren Gültigkeit Ausstellung des SHS/Segel nach zusätzlichem Nachweis von 1000 sm auf Segelyachten im Seebereich als Wachführer oder dessen Vertreter Anerkannte Nachweise der Deutschen Marine: C-Schein der Marine, Leistungsnachweis III für Wachoffiziere oder Dokument zur Kommandanteneignung der Marine Der Zusatzeintrag zum Führen von Traditionsschiffen wird auf Antrag ohne weiteren Nachweis vorgenommen.

Wie wird die Ausbildung praktisch durchgeführt?

Die Ausbildung zum Traditionsschiffer Erwerb von Nachweisen an Bord und andere Ausbildungskonzepte Teilnahme an Fahrten auf Traditionsseglern als Trainee oder Gastcrewmitglied Mitgliedschaft in einem Betreiberverein oder einer Stammcrew, z.B. STS „ROALD AMUNDSEN“ Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen der STAG Ergänzende Lehrgänge der Kreuzer-Anteilung des DSV

Die Ausbildung zum Traditionsschiffer Ausbildungskonzept STS „ROALD AMUNDSEN“ Nautikerausbildung Stufen: Steuermannsanwärter - 2. Steuermann - 1. Steuermann - Kapitän Möglichkeit der Rückstufung bei langen Pausen zwischen den Einsätzen Stufe „Steuermannsanwärter“ speziell für die Ausbildung zum Traditionsschiffer + Einsatz in der Kapitänswache (Wache gehen unter Aufsicht des Kapitäns) + gezieltes Ausführen von Aufgaben + Manövrieren (Segel/Maschine) unter Anleitung des Kapitäns + abschließende Beurteilung durch den Kapitän + Einsatz als 2. Steuermann nach ca. 6 Wochen (wenn Beurteilungen positiv) Spezielle Manövertrainings und Ausbildungstörns zum Üben

Sicherheitstraining Mai 2008 Die Ausbildung zum Traditionsschiffer Ausbildungskonzept STS „ROALD AMUNDSEN“ Sicherheitstraining Mai 2008

Die Ausbildung zum Traditionsschiffer Einsatz von Berufsnautikern Nautiker mit STCW-Patent dürfen sofort einen Traditionssegler führen. (ohne jeglichen Nachweis von Fahrtzeiten auf solchen Schiffen) SportsSeeSchV: Mindestens ein Mitglied des nautischen Personals an Bord muss Inhaber eines SHS/Segel mit Zusatzeintrag oder einer vergleichbaren Segelerfahrung sein. (aber nicht zwingend der Schiffsführer) SHS/Segel mit Zusatzeintrag zum Führen von Traditionsschiffen nicht aussagekräftig (Berufsnautikern weisen Segelerfahrung nur durch Yachtmeilen nach) Teilweise vereinsinterne Einarbeitungskonzepte der Betreiber, z.B. STS „ALEXANDER VON HUMBOLDT“

Sind diese Ausbildungskonzepte sinnvoll und entsprechen sie den europäischen Standards?

Vergleich der Ausbildungskonzepte Forderungen des MOU 2005 Probleme der Ausbildung gem. SportSeeSchV: Sicherheitsausbildung nicht ausreichend Keine Mindestfahrzeit als Steuermann vor Einsatz als Schiffsführer Ausbildungsinhalte teilweise nur auf Yachtniveau Keine Englischkenntnisse Keine Regelung zum Fortbestand der Befähigung Probleme der Ausbildung gem. SchOffzAusbV: Keine Segelkenntnisse Keine Kenntnisse der Stabilität unter Segeln Ausbildungsinhalte teilweise nicht direkt übertragbar, weil auf Containerschiffe bezogen Keine Mindestfahrtzeit explizit auf Traditionsschiffen gefordert

Vergleich der Ausbildungskonzepte Ausbildungsweg über den SSS/SHS Allgemeine Probleme Einschätzen von Fähigkeiten schwierig Erhalt von Unterschriften von Schiff zu Schiff verschieden geregelt Erfahrungen meist nur auf einem Schiff Lange Pausen zwischen den Einsätzen Defizite durch den starken Yachtbezug der theoretischen Ausbildung Maschinenmanöver ganz anders als mit Yachten Segeln eines Rahseglers sehr stark unterschiedlich von Yachten Stabilität einer Segelyacht ganz anders als auf Traditionsseglern Personalführung bei einer großen Crew Administration und Dokumentation Medizinische Versorgung Schiffsmaschinenbetrieb

Vergleich der Ausbildungskonzepte Anerkennung von Fahrenszeiten Traditionssegler als Vorstufe zum Nautikstudium: Wecken Interesse für maritime Berufe Testen der Eignung für die Seefahrt Erwerb von seemännischen Grundkenntnissen Erwerb von Soft Skills Frühes Übernehmen von Verantwortung Kriterien zur Anerkennung: Unterscheidung zwischen SOLAS-Schiffen und Traditionsseglern Mindestgröße 25 m Dokumentation im TRB Einhaltung von Zeitrichtwerten

Was könnte man verbessern?

Vorschläge zur Verbesserung Erweiterung des Erfahrungsnachweises Einfügen von Inhalten des TRB in den Erfahrungsnachweis + Führen eines Berichtsheftes + Nachweis über die Sicherheitseinweisung + Angaben zu den Schiffen + Anfertigen von Projekten Einführung einer Mindestborddienstzeit von 112 Tagen Pflicht zum Sammeln der Nachweise auf mindestens 3 verschiedenen Schiffen Gewichtung der Unterschriften + Eingewiesen / Teilgenommen + Durchgeführt, bzw. Manöver / Übung geleitet + Kompetent Reduzierung der notwendigen Einzelnachweise pro Aufgabe Einfügen von zusätzlichen Aufgaben in den Bereichen + Maschinenmanöver + Brückenausstattung + Sicherheit + Stabilität + Fürsorge für an Bord befindliche Personen + Vorschriften und Verwaltung + Schiffsmaschinenbetrieb

Vorschläge zur Verbesserung Einführung eines Erfahrungsnachweises für Berufsnautiker Aufgaben reduziert auf die segelschiffspezifischen Inhalte + traditionelle Seemannschaft + Segelführung auf Traditionsseglern + Segelmanöver mit Rah- und Gaffelsegeln + Reiseplanung und Seewache unter Segeln + Stabilität von großen Segelschiffen Anfertigung eines Projektes zum Thema „Vorbereitung und Durchführung von Segelmanövern auf Traditionsseglern“ Zeitrahmen: 14tägiger Törn als Steuermann oder Steuermannsanwärter auf einem Traditionssegler Einsatz als Schiffsführer nur nach Erfüllung aller Aufgaben

Wie geht es weiter mit den Traditionsschiffen?

Zusammenfassung und Ausblick Gegenwärtig gute Ausbildung von Traditionsschiffern unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Schiffsführung auf diesen Schiffen. Anpassung an die seit ihrer Entwicklung veränderten nationalen und internationalen Anforderungen notwendig. Nautiker mit Befähigungszeugnissen gemäß STCW müssen vor dem Einsatz auf Traditionsseglern entsprechend geschult werden. Mit der Neufassung der Sicherheitsrichtlinie für Traditionsschiffe werden einige dieser Schiffe nicht mehr als Traditionsschiff anerkannt. Sie müssen dann mit Berufsnautikern besetzt werden. Eine Regelung, wie Traditionsschiffer zum Berufspatent geführt werden können wird dann benötigt, damit diese Leute weiter auf ihren Schiffen fahren können.

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