Rechtschutzversicherung. Wirtschaftliche Bedeutung für den Kunden Anwalts- honorare Gerichtskosten Zeugen- und Sachverständigen- gebühren Auslagen Hohe.

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 Präsentation transkript:

Rechtschutzversicherung

Wirtschaftliche Bedeutung für den Kunden Anwalts- honorare Gerichtskosten Zeugen- und Sachverständigen- gebühren Auslagen Hohe Kosten

Wirtschaftliche Bedeutung für den Kunden Kosten trägt unterliegende Partei Bei Zahlungsunfähigkeit trägt Prozeßgewinner die Kosten Bei teilweisem Obsiegen anteilige Kostenverteilung Hohes Kostenrisiko

Bedarfssituation der Kunden Kaufverträgen Miet- verhältnissen gerichtl. Aus- einandersetzungen mit Sozialvers. trägern der Durch- setzung eigener Haftpflichtan- sprüche Auseinander- setzungen v. Finanz- u. Verwaltungs- gerichten Arbeits- verhältnissen Darlehens- o. Reparatur- verträgen Verfahren wegen Führer- scheinentzug Rechtliche Auseinandersetzungen z.B. Streitigkeiten aus

Leistungen der Rechtschutzversicherung Kosten für Gutachten Schiedsgerichts- kosten Strafkautionen als Darlehen Reisekosten Kosten in Ver- fahren vor Verwal- tungsbehörden Korrespondenz- anwaltsgebühren Weitere Kosten, die entstehen können

Leistungsart – Schadenersatz-Rechtschutz...für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, soweit diese nicht auf einer Vertragsverletzung oder einer Verletzung eines dinglichen Rechtes an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen beruhen.

Leistungsart – Arbeits-Rechtschutz...für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Arbeitsverhältnissen sowie aus öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen hinsichtlich dienst- und versorgungsrechtlicher Ansprüche.

Leistungsart – Wohnungs- und Grundstücks-Rechtschutz...für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet- und Pachtverhältnissen und dinglichen Rechten, die Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile zum Gegenstand haben.

Leistungsart – Rechtschutz im Vertrags– und Sachenrecht...für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen und dinglichen Rechten, soweit der Versicherungsschutz nicht in den Leistungsarten Schadenersatz-Rechtschutz, Arbeits- Rechtschutz oder Wohnungs- und Grundstücks- Rechtschutz.

Leistungsart – Steuer-Rechtschutz vor Gerichten...für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in steuer- und abgaberechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten.

Leistungsart – Sozialgerichts-Rechtschutz...für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Sozialgerichten.

Leistungsart – Verwaltungs-Rechtschutz in Verkehrssachen...für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in verkehrs- rechtlichen Angelegenheiten vor Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten.

Leistungsart – Disziplinar- und Standes-Rechtschutz...für die Verteidigung in Disziplinar- und Standesrechtsverfahren.

Leistungsart – Straf-Rechtschutz...für die Verteidigung wegen des Vorwurfs eines verkehrsrechtlichen Vergehens. Wird rechts- kräftig festgestellt, dass der Versicherungsnehmer das Vergehen vorsätzlich begangen hat, ist er verpflichtet, dem Versicherer die Kosten zu erstatten, die dieser getragen hat. eines sonstigen Vergehens, dessen vorsätzliche wie auch fahrlässige Begehung strafbar ist, solange dem Versicherungsnehmer fahrlässiges Verhalten vorgeworfen wird.

Leistungsart – Beratungs-Rechtschutz im Familien- und Erbrecht...Rat oder Auskunft eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwaltes in familien- und erbrechtlichen Angelegenheiten, wenn diese nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit des Rechtsanwaltes zusammenhängen.

Rechtschutzkombinationen Verkehrs-Rechtschutz Fahrer-Rechtschutz Privat- und Berufs- Rechtschutz für Nichtselbständige Rechtschutz für Eigentümer u. Mieter von Wohnungen u. Grundstücken Privat- und Berufs- und Verkehrs- Rechtschutz für Nichtselbständige

Versicherungsschutz im Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz besteht......im privaten und beruflichen Bereich... des Versicherungsnehmers und dessen Ehepartners seines nichtehelichen Lebenspartners (nur mit Namensnennungen) Mitversichert sind... die minderjährigen Kinder die unverheirateten, volljährigen Kinder (bis 25. Lebensjahr), bis zur erstmaligen Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit

Leistungsabgrenzung Nuklear- u. genetische Schäden Planung und Errichtung von Gebäuden aus dem Kartell- o. sonst. Wettbewerbs- recht Verfahren vor Verfassungs- gerichten mehrere VN desselben Vertrages unter- einander Erwerb/Ver äußerung v. z. be- bauenden Grund- stücken aus dem Recht der Handels- gesellschaften aus dem RS-Vers.-vertrag gegen den Ver- sicherer Ausgeschlossene Rechtsan- gelegenheiten

Wartezeiten Arbeits- Rechtschutz RS im Vertrags- und Sachenrecht Verwaltungs-RS in Verkehrssachen Sozialgerichts- Rechtschutz 3 Monate Wartezeit Steuer-RS vor Gerichten Wohnungs- und Grundstücks-RS