Indizierung von Trägermedien und Rechtsfolgen
§ 15 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 JuSchG Keine indizierten Medien Kindern und Jugendlichen zugänglich machen! Zutritt für Kinder und Jugendliche verboten!
§ 15 Abs. 1 Nr. 3 und 5 JuSchG Kein Verkauf am Kiosk; Beschränkungen im Versandhandel!
§ 15 Abs. 1 Nr. 6, Abs. 4 und 5 JuSchG Nicht für indizierte Medien werben!
§ 15 Abs. 6 JuSchG Informationspflicht
Verstoß der Regeln Mann kann eine Freiheitsstrafe bekommen und eine Geldstrafe wenn man die oben genannten Regeln nicht Einhält!!!!!!!!!!!!!!
Kennzeichnung Deutsch Usk Dvd Fsk (In Austria und Deutschland) Pegi in Österreich
Quellen http://www.it-recht-kanzlei.de/indizierte-spiele.html