Vorsorge für den Krankheits- und Todesfall aus notarieller Sicht

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 Präsentation transkript:

Vorsorge für den Krankheits- und Todesfall aus notarieller Sicht Dr. Christoph Terbrack Notar

Vortragsgliederung Vorsorgeverfügungen Lebzeitige Schenkungen Verfügungen von Todes wegen 20.02.2006 Rotary Club Aachen

Vorsorgeverfügungen (Überblick) Betreuungsverfügung Legt den vom Gericht zu bestimmenden Betreuer fest Der Betreuer handelt aufgrund der gerichtlichen Bestellung General- und Vorsorgevollmacht Umfassende Bevollmächtigung, so daß eine gerichtliche Mitwirkung nicht erforderlich ist Der Bevollmächtigte handelt aufgrund der Vollmacht Patientenverfügung Legt bestimmte Behandlungsarten ggü. den Ärzten fest 20.02.2006 Rotary Club Aachen

Vorsorgeverfügungen (Form) Form: Schriftform ausreichend Nachteile der Schriftform Nachteil 1: Zweifel bzgl. des Inhalts der Erklärung Nachteil 2: Zweifel bzgl. der Echtheit der Unterschrift Nachteil 3: Zweifel bzgl. der Geschäftsfähigkeit Notarielle Beurkundung Vermeidet die vorgenannten Nachteile Kosten der Beurkundung sind abhängig vom Vermögen, maximal betragen sie ca. 470 Euro 20.02.2006 Rotary Club Aachen

Lebzeitige Schenkungen Vortragsgliederung Vorsorgeverfügungen Lebzeitige Schenkungen Verfügungen von Todes wegen 20.02.2006 Rotary Club Aachen

Lebzeitige Schenkungen (pro und contra) „Warme Hand schenkt doppelt“ Die Zuwendung erfolgt, wenn sie benötigt wird Motivationsschub bei den Beschenkten z.B. i.R. von Unternehmensnachfolgen Planbarkeit Entlastung bei der Erb-schaft- und Einkommen-steuer „Zieh die Schuhe nicht aus, bevor Du am Fluß bist“ Verlust der Vermögens-substanz Verlust an Einfluß Gefahr des Undanks Versorgungsrisiko 20.02.2006 Rotary Club Aachen

Lebzeitige Schenkungen (Form) Für sofort zu vollziehende Schenkungen gelten die allgemeinen Formvorschriften Geld oder andere bewegliche Gegenstände werden durch Einigung und Übergabe übereignet Grundbesitz oder GmbH-Anteile werden durch notariell zu beur-kundende Erklärungen (ggf. nebst Grundbucheintrag) übereignet Schenkungsversprechen bedürfen der notariellen Beurkundung Mit Vollzug der Schenkung wird ein evtl. Formmangel geheilt 20.02.2006 Rotary Club Aachen

Lebzeitige Schenkungen (Absicherung) Gesetzliche Rückforderungsgründe Bedürftigkeit des Veräußerers Grober Undank des Erwerbers Vertragliche Rückforderungsgründe Vorversterben des Erwerbers Insolvenz des Erwerbers Verkauf ohne Zustimmung des Veräußerers Sonstige Auflagen Nießbrauchsrecht, Wohnungsrecht Anrechnung auf den Pflichtteil 20.02.2006 Rotary Club Aachen

Lebzeitige Schenkungen (Steuern) Schenkungsteuer Allgemeiner Freibetrag für Ehegatten (307.000 Euro) Allgemeiner Freibetrag für Kinder (205.000 Euro) Besondere Freibeträge unter Ehegatten (z.B. Familienwohnheim) Grunderwerbsteuer Fällt grds. nicht an Einkommensteuer Entnahme von Grundbesitz aus dem Betriebsvermögen 20.02.2006 Rotary Club Aachen

Verfügungen von Todes wegen Vortragsgliederung Vorsorgeverfügungen Lebzeitige Schenkungen Verfügungen von Todes wegen 20.02.2006 Rotary Club Aachen

Verfügungen von Todes wegen (Motive) Abänderung der gesetzlichen Erbfolge Vermeidung von Nachlaßstreitigkeiten Erleichterung der Nachlaßabwicklung Bestimmung eines Vormundes 20.02.2006 Rotary Club Aachen

Verfügungen von Todes wegen (Arten) Testament Einseitige Verfügung Privatschriftlich oder notariell zu errichten Gemeinsames Ehegattentestament Zweiseitige Verfügung von Ehegatten Erbvertrag Vertragliche Verfügung, nicht zwingend von Ehegatten Zwingende notarielle Beurkundung 20.02.2006 Rotary Club Aachen

Privates Testament (Formerfordernisse) Mit eigener Hand geschrieben Das gesamte Testament muß handschriftlich errichtet werden Eine Überschrift „Testament“ o.ä. ist nicht erforderlich Bei mehreren Blättern muß die Zusammengehörigkeit klar sein (Seitennumerierung) Mit eigener Hand unterschrieben Die Unterschrift muß am Ende des Textes angebracht werden Ort und Datum Kein zwingender Bestandteil, aber zur zeitlichen Einordnung (etwa bei mehreren Testamenten) dringend zu empfehlen 20.02.2006 Rotary Club Aachen

Privates Testament (Fehlerquellen) Komplexität des Erbrechts Fehlerhafte Verwendung von Begrifflichkeiten wie „vererben“ oder „vermachen“ Fehlvorstellung bzgl. der Erb(un)fähigkeit von Tieren Fehlvorstellung bzgl. der Bindungswirkung von Ehegattentestamenten Keine Feststellung der Urheberschaft und der Testierfähigkeit Keine zwingende gerichtliche Hinterlegung Erfordernis eines Erbscheins 20.02.2006 Rotary Club Aachen

Testament (Kosten) 50.000 Euro 153,12 Euro 285,12 Euro 100.000 Euro Vermögen Notarielles Testament Privates Testament (Erbschein + Antrag) 50.000 Euro 153,12 Euro 285,12 Euro 100.000 Euro 240,12 Euro 447,12 Euro 250.000 Euro 501,12 Euro 933,12 Euro 500.000 Euro 936,12 Euro 1.743,12 Euro 1.000.000 Euro 1.806,12 Euro 3.363,12 Euro 20.02.2006 Rotary Club Aachen

Erbvertrag (Kosten) 50.000 Euro 341,04 Euro 466,56 Euro 100.000 Euro Vermögen Notarieller Erbvertrag Privater „Erbvertrag“ (Erbscheine pp.) 50.000 Euro 341,04 Euro 466,56 Euro 100.000 Euro 480,24 Euro 732,24 Euro 250.000 Euro 1.002,24 Euro 1.477,44 Euro 500.000 Euro 1.872,24 Euro 2.676,24 Euro 1.000.000 Euro 3.612,24 Euro 5.106,24 Euro 20.02.2006 Rotary Club Aachen

Vorsorge für den Krankheits- und Todesfall aus notarieller Sicht Dr. Christoph Terbrack Notar