Suchtmittel am Arbeitsplatz Infos für Mitarbeitende

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 Präsentation transkript:

Suchtmittel am Arbeitsplatz Infos für Mitarbeitende

Präsentationsablauf Einleitung Gründe für Suchtprävention Alkohol- und Drogenkonsum in der Schweiz Auswirkungen von Missbrauch und Abhängigkeit Pause mit alkoholfreiem Drink Film «Schön blau» Diskussion Gesetzliche Vorschriften Umgang mit Betroffenen Rauchen

Einleitung – 4 Thesen zum Thema Sucht 1. Sucht ist eine Krankheit und heilbar. 2. Jeder Mensch kann süchtig werden. 3. Eine Droge erhöht das Unfallrisiko und kann gesundheitsschädigend sein. 4. Ob eine Droge legal oder illegal ist, hat mit ihrer Gefährlichkeit nichts zu tun. Wir wollen mit unserem Präventionsprogramm nicht den Alkohol verbieten, sondern den Missbrauch bekämpfen. Und: Bei der Arbeit, beim Autofahren ist der Konsum von Alkohol und anderen Drogen gefährlich und deshalb zu unterlassen. These 1: Abhängigkeit wird sehr schnell mit «moralischer Verfehlung», «Schwäche», «Selbstverschulden» assoziiert. Das ist falsch. Sucht gilt als Krankheit. Wer Hilfe in Anspruch nimmt, hat gute Heilungschancen. These 2: Auch bei besten Voraussetzungen kann man abhängig von einem Stoff werden. Die Auseinandersetzung mit der Suchtgefahr gehört zu den Herausforderungen, die das Leben an uns alle stellt! These 3: Durch das Herabsetzen der Promillegrenze von 0,8 auf 0,5 sinkt die Anzahl alkoholbedingter Verkehrstoter seit 2005. Jedoch sind 25 - 30 % der wegen eines Arbeitsunfalls in eine Notfallstation eingelieferten Patienten alkoholisiert. Es gibt eine hohe Dunkelziffer infolge Angst vor Leistungskürzungen der Versicherung und Gesichts- und Imageverlust. These 4: Dies sind politische Entscheide! Alkohol gilt medizinisch als stark schädigend und hat ein grosses Suchtpotential. Die gesellschaftlichen Kosten, die sein Missbrauch verursacht, sind enorm. Und trotzdem wird er nicht verboten.

Warum diese Präsentation? Suchtprävention … … erhöht die Arbeitssicherheit … fördert ein positives Arbeitsklima … ist eine ethische Verpflichtung … reduziert verdeckte Kosten … fördert die Wahrnehmung sozialer und ethischer Verantwortung Welche Regeln gelten im Betrieb in Zusammenhang mit Suchtmitteln? Welche Hilfen gibt es für Betroffene? Warum ist die Suchtprävention ein Anliegen der Firma? Ziel der Veranstaltung ist es nicht, Druck auszuüben und unerwünschte Mitarbeitende zu entlassen! Beträchtliche Kosten entstehen durch Absentismus, häufigere Erkrankungen, Leistungsabfall, Unfälle, Sachschäden und höhere Fluktuation.

Prozentuale Verteilung der Fälle von schwerer Alkoholabhängigkeit je Suchtmittel Die Prozentzahlen zeigen deutlich, wo die Hauptprobleme liegen: Die Abhängigkeit von Alkohol, Nikotin oder Medikamenten ist verbreiteter als diejenige von illegalen Drogen. Es soll vertieft auf das Thema Alkohol als Suchtmittel eingegangen werden, da Alkohol schätzungsweise 15 - 25 Prozent der Arbeitsunfälle mit verursacht. Abhängigkeit von Medikamenten ist eine «stille» Sucht und schwieriger zu entdecken. Der Umgang mit Betroffenen ist gleich wie beim Alkohol (siehe Seite 23).

Alkoholkonsum in der Schweiz Alkoholkonsum der 15- bis 74-jährigen: 646'000 trinken praktisch keinen Alkohol 3'750'000 trinken hin und wieder ein Glas 561'000 trinken regelmässig bis oft Alkohol 268'000 trinken in gesundheitsschädigender Weise Alkohol Quelle: www.alkoholamarbeitsplatz.ch

Alkoholkonsum in der Schweiz 17% trinken nichts 70.5% trinken die Hälfte Die Flasche stellt hier die Gesamtmenge dar. Dabei trinken relativ wenige Personen einen grossen Teil des Alkohols. Fazit: Die meisten können mit dem Alkoholkonsum umgehen Eine respektable Minderheit verursacht grosse Probleme Das Risiko, auch bei geringem Konsum «auf den Geschmack zu kommen», kann nie ganz ausgeschlossen werden In der Schweiz sind rund 300'000 Personen alkoholabhängig. Wenn man nun noch das persönliche Umfeld (Partner, Kinder, Freunde) der Alkoholabhängigen mit einbezieht, so leiden ungefähr 1 Million Schweizer unter Problemen in Zusammenhang mit Alkohol. 12.5% trinken die andere Hälfte

Berechnung der Blutalkohol-Konzentration in Promille Alkoholgehalt Standardglas 1 Stange Bier = 1 Glas Wein = 1 Gläschen Schnaps = 12 Gramm Formel: Anzahl Standardgläser (S) mal 12 geteilt durch Körpergewicht (G) mal 0.68 (Männer) oder 0.55 (Frauen) = Anzahl ‰ S • 12 G • 0.68 ♂ 0.55 ♀ Quelle: www.alkoholamarbeitsplatz.ch Promille- Berechnung: Es müssen die getrunkene Menge Alkohol sowie das Körpergewicht bekannt sein. Als Faustregel gilt, dass ein Standardglas alkoholisches Getränk, wie es in einem Restaurant ausgeschenkt wird, jeweils 12 Gramm reinen Alkohol enthält. Der Flüssigkeitsanteil im Körper der Frau (60 Prozent) ist in der Regel kleiner als der des Mannes (70 Prozent). Deshalb wird der konsumierte Alkohol einer Frau auf weniger Flüssigkeit verteilt. Die Blutalkoholkonzentration ist also höher als bei Männern. Daher wird bei der Berechnung bei den Frauen das Körpergewicht x 0,55 und bei den Männern das Körpergewicht x 0,68 gerechnet. Beispiel: Mann, 80 kg, 2 Bier getrunken -> (2 x 12) : (80 x 0.68) = 0,43 ‰ Beispiel: Frau, 60 kg, 1 Bier getrunken -> (1 x 12) : (60 x 0.55) = 0.33 ‰

Faustregeln für einen unbedenklichen Alkoholkonsum 2 Standardgläser alkoholische Getränke pro Tag sind unbedenklich In geselligem Rahmen: bis zu 4 Standardgläser alkoholische Getränke mit Genuss Mit Genuss trinken bedeutet: langsam trinken (1 Glas pro Stunde) Frauen tendenziell weniger Gesunde Erwachsene, die sich an diese «Trinkregeln» halten, können davon ausgehen, dass sie damit weder sich selbst noch ihre Mitmenschen gefährden. Beim Alkohol gibt es 3 Risiken: akute Unfallgefahr «auf den Geschmack» kommen und süchtig werden Gesundheitsschäden durch chronischen Missbrauch Wer regelmässig mehr konsumiert als in den Richtwerten angegeben, schädigt mit hoher Wahrscheinlichkeit seine Gesundheit und trägt ein grosses Risiko, süchtig zu werden. Dieses Risiko bleibt auch dann, wenn man täglich Rotwein trinkt, um einem Herzinfarkt vorzubeugen. Diese präventive Wirkung ist gemäss neueren Studien wieder umstritten.

Auswirkungen des Missbrauchs im Betrieb Untersuchungen zeigen, dass alkoholabhängige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter häufiger krank sind nicht nur öfter, sondern auch länger fehlen häufiger und besonders schwere Berufsunfälle verursachen höchstens 75 Prozent ihrer möglichen Leistung erbringen die Kosten für Ausbildung und Rekrutierung steigern zum Imageverlust des Unternehmens führen können

Einfluss von Alkohol auf Leistungs-fähigkeit und Arbeitssicherheit Aktivitätsniveau Risikobereitschaft Aufmerksamkeit Konzentrationsfähigkeit Wahrnehmungsfähigkeit Reaktionsfähigkeit Alkohol baut Hemmschwellen ab, wir werden mutiger und risikofreudiger. Aber gleichzeitig nimmt unsere Wahrnehmungs- und Reaktionsfähigkeit ab. Wir werden langsamer und sehen die Gefahren nicht: zwei Tendenzen, die sich in ihrer fatalen Wirkung gegenseitig verstärken. Wichtig ist zu wissen, dass diese Veränderungen bereits ab 0,3 Promille nachweisbar sind. Gemäss Schätzungen werden 15 bis 25% der Arbeitsunfälle durch Alkoholkonsum verursacht. Reaktionsfähigkeit stark beeinträchtigt

Körperliche und psychische Auswirkungen Schädigung der Leber Entzündung der Bauchspeicheldrüse Geschwüre und Blutungen im Magen Beeinträchtigung von Hirnfunktionen Schwächung des Immunsystems Begünstigung von Krebserkrankungen Schlaflosigkeit, Angstgefühle, Depressionen Zunahme der Gewaltbereitschaft

Auswirkungen auf die Arbeit ungenügende Qualität der Arbeit Fehlentscheidungen Gefährdung der Betriebssicherheit erhöhte Belastung von Vorgesetzten negative Beeinflussung des Betriebsklimas Vermittlung eines negativen Unternehmensbildes in der Öffentlichkeit, etwa durch Personal mit Kundenkontakt Wir beschränken uns hier zunächst auf den Alkohol. Für die illegalen Drogen gelten ähnliche Wirkungen. Medikamentenabhängigkeit ist eine sehr stille Sucht, die viel schwieriger zu entdecken ist. Die Auswirkungen sind nicht so klar ersichtlich, dürften aber tendenziell in die gleiche Richtung gehen.

Pause Laden Sie die Mitarbeitenden zu einem gluschtigen, alkoholfreien Mixgetränk ein (3 Rezepte liegen bei), dekorieren Sie diese hübsch (Zuckerrand, Schirmchen, Deko-Kirschen etc.). Demonstrieren Sie damit, dass alkoholfrei nicht gleichbedeutend ist mit langweilig (der ewige Orangensaft!), sondern sogar attraktiver als alkoholische Getränke. Verteilen Sie die Rezepte.

Film «Schön blau» Diskussion. Mögliche Fragestellungen siehe Begleitbroschüre, die der DVD beiliegt.

Massgebliche Gesetze Suchtmittel am Arbeitsplatz Verordnung über die Unfallverhütung, Artikel 11, Absatz 3: «Der Arbeitnehmer darf sich nicht in einen Zustand versetzen, in dem er sich selbst oder andere Arbeitnehmer gefährdet. Dies gilt insbesondere für den Genuss von Alkohol und anderen berauschenden Mitteln.» Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz, Artikel 35: «Der Arbeitgeber kann den Genuss alkoholischer Getränke einschränken oder verbieten.» Bundesgesetz über die Unfallversicherung, Artikel 82: «Der Arbeitgeber ist verpflichtet, alle anerkannten Massnahmen zur Verhütung von Berufsunfällen zu treffen.» Trifft der Arbeitgeber einen Mitarbeiter z.B. in alkoholisiertem Zustand an, muss er entscheiden, ob der Betreffende noch fähig ist, seine Arbeit sicherheitsgerecht auszuführen. Wenn nicht, muss er ihn an einen ungefährlichen Arbeitsplatz versetzen oder nach Hause schicken. Der Vorgesetzte kann niemanden zu einem Alkoholtest zwingen, wenn nichts Entsprechendes im Betriebsreglement steht. Ein feuchtfröhlicher Abend kann Auswirkungen haben auf die Arbeitsleistung am nächsten Tag. Wer um Mitternacht eine Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille aufweist, der erwacht um 6 Uhr mit noch ca. 1 Promille. Kater, Rest-Alkoholgehalt und Schlafmangel können die Reaktionszeit verlängern, zu Konzentrationsschwierigkeiten und unkoordinierten Bewegungen führen sowie unangemessene oder riskante Entscheidungen begünstigen. Für weitere Informationen: Siehe beiliegende Broschüre «Suchtmittel am Arbeitsplatz aus rechtlicher Sicht»

Risikofaktoren im Beruf I Überforderung / Unterforderung wenig Durchschaubarkeit und Beeinflussbarkeit der Arbeit (z.B. Maschinenüberwachung) Möglichkeit, Arbeit aufzuschieben keine soziale Kontrolle (Einzelbüro, Aussendienst) einfacher Zugang zu Alkohol und Medikamenten aufgrund der beruflichen Tätigkeit unregelmässige Arbeitszeiten / Schichtarbeit / Nachtarbeit

Risikofaktoren im Beruf II unsichere berufliche und wirtschaftliche Zukunftsaussichten Mangel an Anerkennung Konflikte mit Mitarbeitern oder Vorgesetzten automatisierte Tätigkeiten Gruppendruck Herunterspielen der Rolle des Alkoholkonsums während der Arbeitszeit Stress

Umgang mit Betroffenen: die falsche Reaktion «Offizielle» Reaktion: Peinlichkeit, Hemmschwelle schweigen vertuschen, entschuldigen gewähren lassen Kumpelhaftigkeit kein Zur-Rede-Stellen «hinter dem Rücken»: tuscheln, witzeln auslachen verachten Feindseligkeit Schuldgefühle Normalerweise wissen alle in der Umgebung eines Betroffenen um das Problem, aber niemand spricht ihn darauf an. Das Thema ist tabu, das Überschreiten einer gewissen Intimsphäre ist uns peinlich. Wir helfen sogar mit beim Vertuschen «nach oben», haben Mitleid und schweigen. Oft spielen auch Schuldgefühle mit: Schliesslich hat man ja mit gebechert.

Die falsche Reaktion: Ergebnis Man schaut so lange zu, bis es wirklich nicht mehr geht, und lässt den Betroffenen einfach fallen (Entlassung).

Umgang mit Betroffenen: das richtige Vorgehen I Was? Wer? Beobachtung: Fakten sammeln direkter Vorgesetzter Erstgespräch Beobachtung Keine Besserung Besserung: Problem gelöst Das empfohlene Vorgehen: Der direkte Vorgesetzte beobachtet das Verhalten, notiert die Fakten und konfrontiert den Mitarbeiter damit in einem ersten Gespräch. Nach diesem Gespräch wird eine Frist von einem bis drei Monaten für ein zweites Gespräch gesetzt. Hat sich das Verhalten normalisiert, ist die Sache in Ordnung und erledigt. Im andern Fall wird im Zweitgespräch der Betreffende vor die Alternative gestellt, entweder sein Problem mit Hilfe von Fachleuten anzugehen oder bei weiteren Vorfällen und schriftlicher Verwarnung die Stelle zu verlieren. Ist der Betroffene mit dem Hilfsangebot einverstanden, erfolgt eine fachärztliche Abklärung und anschliessende Behandlung, deren Details geregelt werden müssen (Lohnfortzahlung, Beitrag Krankenkasse usw.). Zweitgespräch mit Vorschlag Fachbehandlung direkter Vorgesetzter mit übergeordneter Personalstelle

Umgang mit Betroffenen: das richtige Vorgehen II Was? Wer? Zweitgespräch mit Vorschlag Fachbehandlung direkter Vorgesetzter mit übergeordneter Personalstelle Zustimmung Verweigerung Betroffener Fachl. Abklärung, schriftliche Vereinbarung, Behandlung Schriftliche Verwarnung Wiederaufnahme der Arbeit Entlassung

Vorgehen bei illegalen Drogen sofort reagieren Betrieb duldet kein gesetzwidriges Verhalten evtl. Erklärung unterzeichnen lassen im Fall von Dealen: fristlose Entlassung Methadon – und Heroinprogramm: Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag Das Vorgehen bei illegalen Drogen ist prinzipiell gleich wie bei Alkohol. Da diese aber sehr schnell abhängig machen, muss man sofort reagieren. Bei Drogenhandel ist die fristlose Entlassung vorzusehen, da wegen der Illegalität juristische Probleme auf den Betrieb zukommen können. Weitere Empfehlungen sind in der beiliegenden Broschüre «Suchtmittel am Arbeitsplatz aus rechtlicher Sicht» aufgeführt.

Rauchen Passivrauchen ist gesundheits- schädigend kein generelles Rauchverbot, sondern Raucherraum Hilfsangebot statt Strafe (Entwöhnungskurse) klare Regeln durchsetzen Toleranz, aber: Nichtraucher haben Vorrang Rauchverbot bei Explosionsgefahr Wenn am selben Ort Nichtraucher und Raucher arbeiten, darf an diesem Platz nicht geraucht werden. Den Rauchenden sollen aber geschlossene, belüftete Räume zur Verfügung stehen. Dabei ist darauf zu achten, dass sie nicht einfach dank ihrer Abhängigkeit mehr Pausen bekommen als Nichtraucher! Allgemein zugängliche Räume wie Sitzungszimmer, Gänge, Vorführräume, WC usw. sollen rauchfrei sein. In der Kantine oder im Pausenraum soll ein Raucherraum eingerichtet werden.

Fragen? Diskussionspunkte? Geben Sie zum Ende der Präsentation Hinweise auf Hilfsangebote der Region, Infobroschüren usw. und stehen Sie für Fragen zur Verfügung.