Familienpolitik im Vergleich

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 Präsentation transkript:

Elterngeld im europäischen Vergleich Deutschland/Norwegen/Österreich/Frankreich Süreyya Akbasoglu

Familienpolitik im Vergleich Deutschland Männliches Ernährer-Modell wird gefördert Förderung der Ehe Politik verlässt sich auf die Leistung der Familien Modernisierungs- trend findet statt Zuverdienermodell Norwegen egalitäreres Gesellschaftsmodell 60 Tage für betreuungsbedingte Arbeitsausfälle pro Jahr das Recht der Väter auf Elterngeld ist an die Erwerbstätigkeit der Mutter gekoppelt gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsmarkt nordisches Modell Aktive Geschlechtergleich- stellungspolitik Österreich protraditionalistische Familienpolitik Männliches Ernährer-Modell wird gefördert Erklärtes Ziel ist Ausgleich der Familienlasten Kinderlose tragen die Unterhaltspflicht für Kinder (Familienausgleichsfon) Frankreich Setzt auf den Nachteilsausgleich unterschiedlicher Familientypen für das erste Kind nur geringfügig -mehr Geld für das zweite und vor allem für jedes weitere Kind zielt auf eine hohe Geburtenrate ab Kinderbetreuungs- möglichkeiten hat einen großen Wert Erziehung wird nicht als familieninterne, sondern gesamtgesellschaftliche Aufgabe verstanden

Geldregelungen im Vergleich Deutschland Mit Erwerbseinkommen 67% für 12 10 Monate 67% für 14 12 Monate (Alleinerziehende) des wegfallenden durchschnittlichen Nettogehaltes der letzten 12 Monate ohne Mutterschutz (steuerpfl.) Ohne Erwerbseinkommen 300€ Zusätzlich anderen Sozialleistungen Norwegen Mit Erwerbseinkommen 100% für 10 Monate / 80% für 12,5 Monate des wegfallenden Bruttogehaltes der letzten 4 Wochen bei einem jährl. Mindesteinkommen von 45.524€ (steuerpfl.) Unter dem Mindesteinkommen Einmalige Beihilfe von 4.198€ (nicht stuerpfl.) 243€ Entbindungsgeld Selbstständige brauchen Zusatzversicherung Ohne Muss in den letzten 10 Monaten mind. 6 Monate erwerbstätig gewesen sein Österreich Mit /Ohne Erwerbseinkommen 436€ für 30 Monate/ 624€ für 20 Monate/ 800€ für 15 Monate Ausscheiden aus dem Beruf nicht erforderlich Vorherige Beschäftigung nicht erforderlich Nicht an max. Arbeitszeit geknüpft Verdienst darf nicht 16.200€ überschreiten Weitere Zuschüsse möglich – muss aber zurück gezahlt werden Elterngeld ist abhängig von den Mutter-Kind-Pass Untersuchungen (10x) Mehrlingsgeburten – Aufschlag von 218.--/Kind Frankreich Mit /Ohne Erwerbseinkommen 536,03€/Monat Elterngeld für 3 Jahre für das 1.Kind 6Monate 766,53€ - 1 ET bleibt zu Hause Muss min. 2 J. gearbeitet und in die RV eingezahlt haben 172,77€ Grundleistungen für Kleinkinder bis zum 3. Lebensj. Bsp.(536,03€–172,77€=363,27€) Faktoren Höhe des jrl. Familiengröße Erwerbsumfang

Mutterschafts- und Elterngeldregelungen in Deutschland Variante 1 12 Monate (1.Elternteil) Variante 2 24 Monate (1.Elternteil) Mutterschaftsgeld 8 Wochen 12 6 Wochen Schwangerschaft Geburt Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich das Elterngeld um 300€ je Kind Familien mit mehreren Kindern erhalten einen Geschwisterbonus von 10% oder mind. 75€ Der Auszahlungszeitraum lässt sich verdoppeln, dann wird die mtl. Leistung halbiert Sonderregellungen bei Alleinerziehenden (14 Monate) + 2 Monate (2.Elternteil) + 4 Monate Mutterschafts- und Elterngeldregelungen in Deutschland 67 % vom Durchschnittl. Nettogehalt der letzten 12 Monate Durchschnittl. Nettogehalt der letzten 3 Monate

Norwegen

Durchschnittl. Nettogehalt der letzten 3 Monate Österreich Durchschnittl. Nettogehalt der letzten 3 Monate

Frankreich

Rückblick Elterngeld Erziehungsgeld Bis 31.12.2006 ab 01.01.2007 wurde vom Tag der Geburt bis zur Vollendung des 24. Lebensmonats gezahlt Berechnungsgrundlage : maßgebend ist das voraussichtliche Einkommen im Kalenderjahr der Geburt des Kindes für die Dauer von bis zu 2 Jahren und längstens bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres Höhe des Erziehungsgeldes 1. 12. Lebensmonats 900 Deutsche Mark 2. 24. Lebensmonats 600 Deutsche Mark Voraussetzung Personensorge muss zustehen Keine volle Erwerbstätigkeit Elterngeld wird vom Tag der Geburt max. bis zur Vollendung des 12. Lebensmonats gezahlt + 2 weitere Monate für das 2. Elternteil Berechnungsgrundlage : 67 % des bereinigten Nettoeinkommens der letzten 12 Monate mindestens aber 300 Euro Voraussetzung Nicht mehr als 30 Std erwerbstätig

Der steuerliche Aspekt

Elterngeld