Schadstoffeinsatz G R U N D I N F O R M A T I O N Gefährliche Stoffe

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 Präsentation transkript:

Schadstoffeinsatz G R U N D I N F O R M A T I O N Gefährliche Stoffe © 2007 Martin KIRSCHNER für die Schadstoffgruppe des AFKDO Ravelsbach

Schadstoffeinsatz GRUNDINFORMATION GEFÄHRLICHE STOFFE 1.0 GRUNDREGELN 1.1 GAMS – Regel 1.2 3A – Regel 1.3 Schutzbekleidung © 2007 Martin KIRSCHNER 2.0 KENNZEICHNUNG VON TRANSPORTEN 2.1 Kennzeichnung nach ADR/RID 2.2 Gefahrenzettel 2.3 Kennzeichnung Chemikaliengesetz 2.4 Definition Flammpunkt / Zündpunkt 2.5 Säure und Laugen 3.0 SCHADSTOFFEINSATZ 3.1 Alarmierung der Schadstoffgruppe 3.2 Absperren / Absichern 3.3 Menschenrettung 3.4 Spezialkräfte anfordern 4.0 SONSTIGE INFORMATIONEN 4.1 TUIS (Transport und Informationssystem) 4.2 Beratungsdienst des NÖ Landesfeuerwehrverbandes 4.3 Nachschlagewerke

Schadstoffeinsatz GRUNDINFORMATION GEFÄHRLICHE STOFFE 1.0 GRUNDREGELN 1.1 GAMS – Regel 1.2 3A – Regel 1.3 Schutzbekleidung © 2007 Martin KIRSCHNER 2.0 KENNZEICHNUNG VON TRANSPORTEN 2.1 Kennzeichnung nach ADR/RID 2.2 Gefahrenzettel 2.3 Kennzeichnung Chemikaliengesetz 2.4 Definition Flammpunkt / Zündpunkt 2.5 Säure und Laugen 3.0 SCHADSTOFFEINSATZ 3.1 Alarmierung der Schadstoffgruppe 3.2 Absperren / Absichern 3.3 Menschenrettung 3.4 Spezialkräfte anfordern 4.0 SONSTIGE INFORMATIONEN 4.1 TUIS (Transport und Informationssystem) 4.2 Beratungsdienst des NÖ Landesfeuerwehrverbandes 4.3 Nachschlagewerke

Schadstoffeinsatz 1.1 GAMS-REGEL Gefahr erkennen – Erkundung - Kennzeichnung von Behältern u. Verpackungen - Gefahrenzettel - Warntafeln - Beförderungspapiere, Frachtpapiere © 2007 Martin KIRSCHNER Absperrung durchführen – Absichern - Mindestens 30 - 60m von der Unfallstelle - Mehrere 100 - 1000m bei Tankbrand, Explosionsstoffen und Gasen,… - Brandschutz aufbauen / Brandbekämpfung Menschenrettung Spezialkräfte anfordern

Schadstoffeinsatz Abstand Abschirmung 1.2 3-A-Regel Abstand - bester Schutz ist ausreichender Abstand © 2007 Martin KIRSCHNER Abschirmung - spezielle Schutzbekleidung Aufenthaltsdauer - die Aufenthaltszeit im Gefahrenbereich ist möglichst kurz zu bemessen

Schadstoffeinsatz 1.3 SCHUTZBEKLEIDUNG Schutzstufe 1 Einsatzbekleidung mit Helm, Schutzstiefel und Schutzhandschuhen und Atemschutz © 2007 Martin KIRSCHNER Schutzstufe 2 Schutzanzug nicht gasdicht in Verwendung mit umluftunabhängiger Atemluftversorgung Schutzstufe 3 Schutzanzug gasdicht in Verwendung mit umluftunabhängiger Atemluftversorgung

Schadstoffeinsatz GRUNDINFORMATION GEFÄHRLICHE STOFFE 1.0 GRUNDREGELN 1.1 GAMS – Regel 1.2 3A – Regel 1.3 Schutzbekleidung © 2007 Martin KIRSCHNER 2.0 KENNZEICHNUNG VON TRANSPORTEN 2.1 Kennzeichnung nach ADR/RID 2.2 Gefahrenzettel 2.3 Kennzeichnung Chemikaliengesetz 2.4 Definition Flammpunkt / Zündpunkt 2.5 Säure und Laugen 3.0 SCHADSTOFFEINSATZ 3.1 Alarmierung der Schadstoffgruppe 3.2 Absperren / Absichern 3.3 Menschenrettung 3.4 Spezialkräfte anfordern 4.0 SONSTIGE INFORMATIONEN 4.1 TUIS (Transport und Informationssystem) 4.2 Beratungsdienst des NÖ Landesfeuerwehrverbandes 4.3 Nachschlagewerke

Schadstoffeinsatz 2.1 KENNZEICHUNG VON TRANSPORTGÜTERN Orangefarbene Kennzeichnung (Warntafel) ohne Zahl am Transportfahrzeug - mind. in Fahrtrichtung vorne und hinten 40 x 30cm 30 x 12cm (PKW) Ladung mit verschiedenen gefährlichen Gütern oder Stückguttransport © 2007 Martin KIRSCHNER

Schadstoffeinsatz 2.1 KENNZEICHUNG VON TRANSPORTGÜTERN Orangefarbene Kennzeichnung (Warntafel) mit Zahl am Transportfahrzeug Zum Beispiel: © 2007 Martin KIRSCHNER Wenn der Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr der Buchstabe „X“ vorangestellt ist, reagiert der Stoff in gefährlicher Weise mit Wasser.

Schadstoffeinsatz 2.1 KENNZEICHUNG VON TRANSPORTGÜTERN Orangefarbene Kennzeichnung (Warntafel) mit Zahl am Transportfahrzeug Zum Beispiel: © 2007 Martin KIRSCHNER

Schadstoffeinsatz 2.2 GEFAHRENZETTEL Kennzeichnung von Versandstücken, Tanks, Container,… Farbe des Gefahrenzettels läßt auf die Gefahr zurückschließen Am Gefahrenzettel steht im Regelfall eine Ziffer entsprechend der ADR mind. 10 x 10cm 1. Klasse Explosive Stoffe und Gegenstände 2. Klasse Verdichtete, verflüssigte oder unter Druck gelöste Gase 3. Klasse Entzündbare flüssige Stoffe 4.1 Klasse Entzündbare feste Stoffe 4.2 Klasse Selbstentzündliche Stoffe 4.3 Klasse Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln 5.1 Klasse Brandfördernde (oxidierende) Stoffe 5.2 Klasse Organische Peroxide 6.1 Klasse Giftige Stoffe 6.2 Klasse Ansteckungsgefährdende Stoffe 7. Klasse Radioaktive Stoffe 8. Klasse Ätzende Stoffe 9. Klasse Verschiedene gefährliche Stoffe oder Gegenstände

Schadstoffeinsatz 2.3 KENNZEICHNUNG CHEMIKALIENGESETZ Die Kennzeichnung regelt den Umgang mit gefährlichen Stoffen. Gefährliche Stoffe in diesem Sinne (Chemikaliengesetz) sind: © 2007 Martin KIRSCHNER Nickelcarbonyl (Nickeltetracarbonyl) Hinweise auf besondere Gefahren Kann Krebs erzeugen Irreversibler Schaden möglich Sicherheitsratschläge Dampf nicht einatmen Behälter sicher aufbewahren

Schadstoffeinsatz 2.4 FLAMMPUNKT EINER FLÜSSIGKEIT Der Flammpunkt einer Flüssigkeit: „Der Flammpunkt einer brennbaren Flüssigkeit ist die niedrigste Temperatur, bei der erstmals eine ausreichende Dampfmenge gebildet wird, sodass ein entzündbares Dampf/Luft-Gemisch entsteht ...“ © 2007 Martin KIRSCHNER 20°C 55°C

Schadstoffeinsatz 2.4 ZÜNDTEMPERATUR EINES STOFFES Die Zündtemperatur eines Stoffes: „ Der Zündpunkt ist die niedrigste Temperatur, bei der sich ein brennbarer Stoff in Luft entzündet ...“ © 2007 Martin KIRSCHNER 20°C 320°C

Der pH-Wert als Maß für die Aggressivität Schadstoffeinsatz 2.5 SÄUREN UND LAUGEN Der pH-Wert als Maß für die Aggressivität © 2007 Martin KIRSCHNER sauer Neutraler Bereich basisch 1 3 7 11 14 Salzsäure Essig Reines Wasser Sodalösung Natronlauge Auslaufstelle eingrenzen durch Sand, Erde oder PE-Folie Schutzkleidung/Atemschutz tragen Säure- und Laugenverletzung mit viel Wasser spülen

Schadstoffeinsatz GRUNDINFORMATION GEFÄHRLICHE STOFFE 1.0 GRUNDREGELN 1.1 GAMS – Regel 1.2 3A – Regel 1.3 Schutzbekleidung © 2007 Martin KIRSCHNER 2.0 KENNZEICHNUNG VON TRANSPORTEN 2.1 Kennzeichnung nach ADR/RID 2.2 Gefahrenzettel 2.3 Kennzeichnung Chemikaliengesetz 2.4 Definition Flammpunkt / Zündpunkt 2.5 Säure und Laugen 3.0 SCHADSTOFFEINSATZ 3.1 Alarmierung der Schadstoffgruppe 3.2 Absperren / Absichern 3.3 Menschenrettung 3.4 Spezialkräfte anfordern 4.0 SONSTIGE INFORMATIONEN 4.1 TUIS (Transport und Informationssystem) 4.2 Beratungsdienst des NÖ Landesfeuerwehrverbandes 4.3 Nachschlagewerke

Schadstoffeinsatz 3.1 ALARMIERUNG DER SCHADSTOFFGRUPPE Derzeit wird die SMS-Alarmierung über die Blue.Box II per Hand oder Handy ausgelöst. Geplant: Direkte Auslösung über die Landeswarnzentrale… © 2007 Martin KIRSCHNER Schadstoffeinsatz für die SSG Ravelsbach! Treffpunkt: FF Ziersdorf

Sicherheitszone min 30-60m Schadstoffeinsatz 3.2 ABSPERREN UND ABSICHERN © 2007 Martin KIRSCHNER Wirkzone Sicherheitszone min 30-60m DEKO-Platz Bereitstellungsraum

Schadstoffeinsatz 3.3 MENSCHENRETTUNG - ist unter Beachtung und Einschätzung der eigenen Sicherheit – Atemschutz und vorhandenen Schutzbekleidung – durchzuführen. - Aufenthaltsdauer ist dabei so kurz wie möglich zu halten - Kontakt mit dem Schadstoff ist zu vermeiden © 2007 Martin KIRSCHNER

Schadstoffeinsatz 3.4 SPEZIALKRÄFTE ANFORDERN - Schadstoffberatungsdienst des NÖ Landesfeuerwehrverbandes - bei Unfällen auf Eisenbahngelände: Die zuständigen ÖBB Organe - TUIS (Transport Unfall Informationssystem) © 2007 Martin KIRSCHNER

Schadstoffeinsatz GRUNDINFORMATION GEFÄHRLICHE STOFFE 1.0 GRUNDREGELN 1.1 GAMS – Regel 1.2 3A – Regel 1.3 Schutzbekleidung © 2007 Martin KIRSCHNER 2.0 KENNZEICHNUNG VON TRANSPORTEN 2.1 Kennzeichnung nach ADR/RID 2.2 Gefahrenzettel 2.3 Kennzeichnung Chemikaliengesetz 2.4 Definition Flammpunkt / Zündpunkt 2.5 Säure und Laugen 3.0 SCHADSTOFFEINSATZ 3.1 Alarmierung der Schadstoffgruppe 3.2 Absperren / Absichern 3.3 Menschenrettung 3.4 Spezialkräfte anfordern 4.0 SONSTIGE INFORMATIONEN 4.1 TUIS (Transport und Informationssystem) 4.2 Beratungsdienst des NÖ Landesfeuerwehrverbandes 4.3 Nachschlagewerke

Schadstoffeinsatz 4.1 T U I S Transport - Unfall - Informationssystem der österreichischen chemischen Industrie www.tuis.at Stufe 1: Telefonische Beratung Stufe 2: Beratung am Unfallort Stufe 3: Technische Hilfe am Unfallort © 2007 Martin KIRSCHNER

Schadstoffeinsatz 4.2 SCHADSTOFF - BERATUNGSDIENST Allgemein: - Hilfeleistung ähnlich wie bei TUIS (telefonisch oder vor Ort) - 4 Bereitschaftsteams stehen in NÖ zu Verfügung - Hilfeleistung durch spezielles Fachwissen - Unterstützung des Einsatzleiters Anforderung des Schadstoffberatungsdienstes: - Über die Landeswarnzentrale oder direkter telefonisch Kontakt Ausrüstung: - EX-OX-Meter - GDA 2 (Mehrgas – Schadstoffmessgerät) - Wärmebildkamera - Digitalkamera - Laptop mit verschiedenen speziellen Schadstoff - Programmen © 2007 Martin KIRSCHNER

Schadstoffeinsatz 4.3 NACHSCHLAGEWERKE Nachschlagewerke wie z.B. Gefahrengut Ersteinsatz - Sicherheitsdatenblätter, Frachtpapiere,… - Schadstoffberatungsdienst des NÖ Landesfeuerwehrverbandes © 2007 Martin KIRSCHNER

Schadstoffeinsatz G R U N D I N F O R M A T I O N Gefährliche Stoffe © 2007 Martin KIRSCHNER für die Schadstoffgruppe des AFKDO Ravelsbach