#Selbstregulierung 19.12.13 Dr. Carlo Piltz, 2013
Was ist Selbstregulierung? Verbindlichkeit Durchsetzungsmechanismen Mehr als Selbstverpflichtung Nicht allgemein gültig Nicht durch die Legislative erlassen Weniger als ein Gesetz 19.12.13 Dr. Carlo Piltz, 2013
Verhaltensregeln / -kodex § 2 Abs. 1 Nr. 5 UWG: „Vereinbarungen oder Vorschriften über das Verhalten von Unternehmern, zu welchem diese sich in Bezug auf Wirtschaftszweige oder einzelne geschäftliche Handlungen verpflichtet haben, ohne dass sich solche Verpflichtungen aus Gesetzes- oder Verwaltungsvorschriften ergeben“ 19.12.13 Dr. Carlo Piltz, 2013
Regulierte Selbstregulierung Staatlich vorgegebener Rahmen (Erfolgskontrolle) Einrichtung eigener Kontrollinstanz Erarbeiten von Verhaltensregeln Interne Überwachung und Sanktionen 19.12.13 Dr. Carlo Piltz, 2013
Vorteile Akzeptanz Aktualität Fachwissen Sanktionen 19.12.13 Dr. Carlo Piltz, 2013
Selbstregulierung im Datenschutzrecht Notwendig: Prüfverfahren durch Aufsichtsbehörde Gesetzlich vorgesehen (Art. 27 RL 46/95/EG; § 38a BDSG; Art. 38 DS-GVO) Datenschutz-Kodex für Geodatendienste (Street-View) Verhaltenskodex für Betreiber von Social Communities (FSM) Beispiele (ohne offizielles Prüfverfahren) 19.12.13 Dr. Carlo Piltz, 2013
Selbstregulierung im Datenschutzrecht Startschuss 2011 Nationale & internationale Anbieter Scheitern des Kodex für soziale Netzwerke (2013) Fehlende gesetzliche Regelungen Reform des EU-Datenschutzrechts Wunsch nach internationaler Verbindlichkeit Offizielle Gründe des Scheiterns 19.12.13 Dr. Carlo Piltz, 2013
Derzeitige gesetzliche Vorgaben (§ 38a BDSG) Vereinigung, Berufsverband etc. Erarbeitet Verhaltensregeln Legt Entwurf der Aufsichtsbehörde vor Diese prüft und stimmt zu oder lehnt ab Mitglieder verpflichten sich Verhaltensregeln anzuerkennen 19.12.13 Dr. Carlo Piltz, 2013
Mängel des gesetzlichen Rahmens Derzeit nur Vorlagemöglichkeit und Prüfberechtigung der Behörde festgeschrieben Anerkennungsverfahren „Förderung der Durchführung von datenschutzrechtlichen Regelungen“; „zur ordnungsgemäßen Durchführung...beitragen“ Anerkennungsvoraussetzungen Rechtsfolgen positiver Prüfung für Unternehmen, Aufsichtsbehörde und NutzerInnen? Anerkennungsfolgen 19.12.13 Dr. Carlo Piltz, 2013
Folgen für NutzerInnen Einfache Beschwerdemöglichkeit bei Kontrollinstanz Verstoß gegen Kodex Außer Verbindlichkeit durch Einbeziehung in AGB Grundsätzlich keine einklagbaren Rechte Im Rahmen des Kodex Rechtssicherheit Transparenz und Vertrauensgewinn 19.12.13 Dr. Carlo Piltz, 2013
Voraussetzungen erfolgreicher Selbstregulierung? Gemeinsame Regeln Das geht nicht... Ich brauche... Ich will... 19.12.13 Dr. Carlo Piltz, 2013
Voraussetzungen erfolgreicher Selbstregulierung? Contra Pro Anreize Flexibilität Verbindlichkeit Kein Mehrwert Aufwand 19.12.13 Dr. Carlo Piltz, 2013
Zusammenfassung Selbstregulierung als flexiblere „Gesetzes-alternativen“ Voraussetzungen müssen durch den Staat festgelegt werden Kosten-Nutzen-Rechnung beachten Was kommt? (Verabschiedung der DS-GVO mit detaillierteren Vorgaben) 19.12.13 Dr. Carlo Piltz, 2013
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! 19.12.13 Dr. Carlo Piltz, 2013
Zum Nachlesen Roßnagel, Handbuch Datenschutzrecht, S. 389 ff. Abel, Umsetzung der Selbstregulierung: Probleme und Lösungen, RDV 2003, 11 BITKOM, Verankerung von Selbstregulierung im Datenschutz in der EU Datenschutz-Grundverordnung , http://www.bitkom.org/files/documents/BITKOM_und_SRIW_Stellungnahme_Selbstregulierung_DS-VO_final.pdf Piltz, Kodex zur Selbstregulierung für soziale Netzwerke gescheitert, http://www.telemedicus.info/article/2569-Kodex-zur-Selbstregulierung-fuer-soziale-Netzwerke-gescheitert.html 19.12.13 Dr. Carlo Piltz, 2013