Auswirkungen von Hartz IV auf benachteiligte Jugendliche

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Auswirkungen von Hartz IV auf benachteiligte Jugendliche BA Zentrale, Zentralbereich S Julia Bartel, Team S 21 Auswirkungen von Hartz IV auf benachteiligte Jugendliche Tagung am 15.11.2005 auf Berlin Julia Bartel, 15.11.2005

Auswirkungen von Hartz IV auf benachteiligte Jugendliche Daten zur Arbeitslosigkeit Jüngerer Persönlicher Ansprechpartner und Beschäftigungsorientiertes Fallmanagement Eingliederungsvereinbarung Nutzung der Förderinstrumente im SGB II Arbeitsgelegenheiten Sonstige weitere Leistungen § 16 Abs. 2, Satz 1 SGB II Schnittstelle SGB II/ SGB VIII Julia Bartel, 15.11.2005

Analyse Arbeitslosenbestand Jüngerer nach Rechtskreisen (10/05) Arbeitslose U25 gesamt 564.000 100 % SGB II 314.000 56 % SGB III 250.000 44 % Es gibt mehr jüngere Arbeitslose im Rechtskreis SGB II als im Rechtskreis SGB III. Julia Bartel, 15.11.2005

Analyse Arbeitslosenbestand Jüngerer nach Rechtskreisen (10/05) Arbeitslose U25 gesamt Westdeutschland Ostdeutschland SGB II 54 % 60 % SGB III 46 % 40 % In Ostdeutschland entfällt ein größerer Anteil des Arbeitslosen-bestandes U25 auf den Rechtskreis SGB II als in Westdeutschland. Julia Bartel, 15.11.2005

Qualifikationsstruktur Jüngerer U25 - Vergleich SGB II und SGB III Arbeitslose U25 gesamt Ohne Schulabschluss Ohne Berufsabschluss SGB II 22,7 % 64,1 % SGB III 6,9 % 27,3 % Julia Bartel, 15.11.2005

Qualifikationsstruktur Jüngerer U25 - Vergleich Ost West Arbeitslose U25 gesamt Westdeutschland Ostdeutschland D. ges. Ohne Schulabschluss 26,6 % 16,3 % 22,7 % Ohne Berufsabschluss 73,4 % 48,7 % 64,1 % Der Anteil von Jugendlichen ohne Berufsabschluss ist in den alten Bundesländern erheblich höher als in den neuen Bundesländern. Julia Bartel, 15.11.2005

Quelle: IAB-KB 9/2005 Julia Bartel, 15.11.2005

031212MVA2_022126_003_k Julia Bartel, 15.11.2005

Dienstleistungsgesellschaft Steigender Bedarf an Höherqualifizierten 031212MVA2_022126_003_k Der Weg in die Dienstleistungsgesellschaft Steigender Bedarf an Höherqualifizierten gering Qualifizierte (Un- und Angelernte) mittlere Ebene (Lehre, Fachschulen) Hoch- und Fachhochschulabsolventen Julia Bartel, 15.11.2005

SGB II setzt Priorität auf Ausbildung § 3 Abs. 2 SGB II Erwerbsfähige Hilfebedürftige, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind unverzüglich nach Antragstellung auf Leistungen nach diesem Buch in eine Arbeit, eine Ausbildung oder eine Arbeitsgelegenheit zu vermitteln. Können Hilfebedürftige ohne Berufsabschluss nicht in eine Ausbildung vermittelt werden, soll die Agentur für Arbeit darauf hinwirken, das die vermittelte Arbeit oder Arbeitsgelegenheit auch zur Verbesserung ihrer beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten beiträgt. Julia Bartel, 15.11.2005

Auswirkungen von Hartz IV auf benachteiligte Jugendliche Daten zur Arbeitslosigkeit Jüngerer Persönlicher Ansprechpartner und Beschäftigungsorientiertes Fallmanagement Eingliederungsvereinbarung Nutzung der Förderinstrumente im SGB II Arbeitsgelegenheiten Sonstige weitere Leistungen § 16 Abs. 2, Satz 1 SGB II Schnittstelle SGB II/ SGB VIII Julia Bartel, 15.11.2005

Persönlicher Ansprechpartner: Gesetzliche Grundlagen §§ 4 und 14 SGB II „persönlicher Ansprechpartner“ und dessen Funktionen „Die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende werden in Form von 1. Dienstleistungen, insbesondere durch Information, Beratung und umfassende Unterstützung durch einen persönlichen Ansprechpartner mit dem Ziel der Eingliederung in Arbeit (…) erbracht.“ Julia Bartel, 15.11.2005

Beschäftigungsorientiertes Fallmanagement: Gesetzliche Grundlagen Fallmanager: spezifische Ausprägung des persönlichen Ansprechpartners Gesetzesbegründung: spezifische Funktionen des BFM: Fördern eines Vertrauensverhältnisses zwischen dem Erwerbsfähigen und dem Mitarbeiter der Agentur für Arbeit effizientere Betreuung des Erwerbsfähigen deutliche Verbesserung der individuellen Lage der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen /Bedarfsgemeinschaften durch intensive Fallarbeit Herstellen der Vermittlungsfähigkeit Julia Bartel, 15.11.2005

Verortung des Fallmanagements im Leistungsspektrum des SGB II und SGB III Problemlage / Bedarfslage der Arbeitslosen Art der Intervention Angebotstyp Informationsdefizite (bzgl. Arbeitsmarkt, Berufe, Förderungsmöglichkeiten) Bereitstellung von Infor-mationen per Medien oder per persönlicher Beratung Mediales Angebot Beratungsangebot Arbeitsplatzsuche Unterstützung des Matching durch Medien oder Arbeitsvermittlung Mediales Angebot („virtueller Arbeitsmarkt“) Arbeitsvermittlung Qualifikationsdefizite Beratung und Vermittlung von Qualifizierungsangeboten Beratungs- und Vermittlungsangebot Andere Vermittlungshemmnisse, (z.B. Behinderung, Krankheit, Schulden, Suchtprobleme, familiäre Probleme, Status alleinerziehend) Bearbeitung und Abbau von Vermittlungshemmnissen Fallmanagement

Definition beschäftigungsorientiertes Fallmanagement (bFM) „Fallmanagement in der Beschäftigungsförderung ist ein auf die nachhaltige Arbeitsintegration der Kunden ausgerichteter Prozess, in dem vorhandene individuelle Ressourcen und multiple Problemlagen methodisch erfasst werden. In diesem kooperativen Prozess werden Versorgungsangebote und Dienstleistungen geplant, implementiert, koordiniert, überwacht und evaluiert. So wird der individuelle Versorgungsbedarf eines Kunden im Hinblick auf das Ziel der mittel- und unmittelbaren Arbeitsmarktintegration durch Beratung und Klärung der verfügbaren Ressourcen abgedeckt und seine Mitwirkung eingefordert.“ Julia Bartel, 15.11.2005

Strukturiertes Vorgehen im Fallmanagement – kurzer Überblick - Zugangssteuerung Aufnahme Assessment Zielvereinbarung/ Hilfeplanung Implementation Qualitätssicherung/ Evaluation Rechenschaftslegung Julia Bartel, 15.11.2005

Datenschutzproblematik im beschäftigungsorientierten Fallmanagement Fachkonzept, 4. Kapitel Assessment, musste datenschutzrechtlich überarbeitet werden. Es dürfen nur Daten erhoben werden, die Vermittlungsbezug haben und dem Abbau von Vermittlungshemmnissen dienen. Daten dürfen nicht „auf Vorrat“ erhoben werden. Relevanz für konkreten Fall ist stets zu hinterfragen. Für datenschutzrechtlich erforderlich gehalten werden von BfD und LfD restriktive Zugriffsregelungen nur des jeweiligen FM/ Vertreters auf Verlangen Herausgabe einer Kopie des Protokolls an den Kunden Julia Bartel, 15.11.2005

Umsetzung des beschäftigungsorientierten Fallmanagements I Fachkonzept Fallmanagement Bisherige TeilnehmerInnen an Schulungen (gem. LGV, d. h. Unterzeichnung; Stand Okt. 2005) Grund-Schulungen 3.950 Fallmanagement Aufbau 1.620 Trainermaßnahmen 105 TrainerInnen für Aufbauschulungen Die meisten Mitarbeiter lassen sich bei den Schulungen auf die Aufgabe ein, sind neugierig aber skeptisch. Betreuungsprozesse im Fallmanagement in den ARGEn beginnen sich zu strukturieren. Julia Bartel, 15.11.2005

Umsetzung des beschäftigungsorientierten Fallmanagements II Problem Qualifikationen Weiterhin Defizite vieler Mitarbeiter bezüglich für bFM benötigter Qualifikationen Ansätze zur Behebung Kontinuierliche Weiterbildung der MitarbeiterInnen Qualifizierungsoffensive gemeinsam mit kommunalen Spitzenverbänden (BA, DLK, DStGB, KGSt) in Planung: ca. 400 Stunden, Zertifizierung der Fallmanager, der Ausbildungsinstitution, der Trainer, des Curriculums Crash-Kurs bFM für Führungskräfte beim BABI in Planung Bestrebungen zur Einrichtung eines FH-Studienganges (Akkreditierung FH Mannheim) Julia Bartel, 15.11.2005

Umsetzung des beschäftigungsorientierten Fallmanagements III Probleme Rahmenbedingungen Organisatorische Rahmenbedingungen noch nicht ausreichend (Software zur strukturierten Abbildung der Prozesse, Handlungsautonomie u. a. bezügl. Budget) Wenn FM die Betreuungszahlen erreicht, dann z. T. zu Lasten der anderen persönlichen Ansprechpartner. Z. T. geringe Individualität und Passgenauigkeit der vereinbarten Fördermaßnahmen (angebotsgesteuerter Maßnahmeeinkauf) Julia Bartel, 15.11.2005

Umsetzung des beschäftigungsorientierten Fallmanagements III Lösungsansätze für Probleme Rahmenbedingungen Profilingbogen, Integrationsplan und Assessmentbogen mit Arbeits-(Ausfüll-)Hilfen werden derzeit unter Berücksichtigung des Datenschutzes erstellt bzw. überarbeitet. mehr wissensbasierte Entscheidungskompetenz/ Handlungsautonomie der FM mit Routinisierung der Abläufe flächendeckende Umsetzung des Betreuungsschlüssel sowohl FM als auch bei pAp Prozess-Optimierung, insbes. Übergabe an bFM stärker bedarfsorientierte bzw. nachfragegesteuerte Planung und Einkauf von Maßnahmen Julia Bartel, 15.11.2005

Auswirkungen von Hartz IV auf benachteiligte Jugendliche Daten zur Arbeitslosigkeit Jüngerer Persönlicher Ansprechpartner und Beschäftigungsorientiertes Fallmanagement Eingliederungsvereinbarung Nutzung der Förderinstrumente im SGB II Arbeitsgelegenheiten Sonstige weitere Leistungen § 16 Abs. 2, Satz 1 SGB II Schnittstelle SGB II/ SGB VIII Julia Bartel, 15.11.2005

Eingliederungsvereinbarung (EinV) Gesetzliche Grundlagen § 15 SGB II Die Agentur für Arbeit soll im Einvernehmen mit dem kommunalen Träger mit jedem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen die für seine Eingliederung erforderlichen Leistungen vereinbaren. Die EinV soll insbesondere bestimmen welche Leistungen der erwerbsfähige Hilfebedürftige zur Eingliederung in Arbeit erhält, welche Bemühungen der erwerbsfähige Hilfebedürftige in welcher Häufigkeit zur Eingliederung in Arbeit mindestens unternehmen muss (…) Julia Bartel, 15.11.2005

leistungsrechtliche Fragestellungen im Vordergrund Eingliederungsvereinbarungen: Trade Off zwischen Qualität und Quantität ? In den ersten Monaten wenig Raum und Zeit für qualifizierte Eingliederungsvereinbarungen Hindernisse: leistungsrechtliche Fragestellungen im Vordergrund Vorlauf für Akquise geeigneter Arbeits-/ Ausbildungsstellen, Arbeitsgelegenheiten viele Neukundinnen und -kunden U25: Zeitlicher Vorlauf für Eignungsklärung erforderlich, auch um Motivation für Ausbildungsaufnahme zu steigern (Priorität Ausbildungsaufnahme) Julia Bartel, 15.11.2005

Verbesserung der Qualität der Eingliederungsvereinbarungen …operative Abläufe in den ARGEn spielen sich ein …Weiterqualifizierung der FallmanagerInnen und pAp …verbesserte Fassung Vordruck EinV im September eingestellt …die meisten Neukunden wurden mittlerweile kennengelernt …umfassendes und systematisches Profiling, Standortbestimmung, Chanceneinschätzung, Risikoabwägung …daran anknüpfende intensive Beratung …Gesprächsprozess mit dem Ziel individueller Vereinbarungen …Vereinbarung des für die Eingliederung des eHb erforderlicher Leistungen Julia Bartel, 15.11.2005

Auswirkungen von Hartz IV auf benachteiligte Jugendliche Daten zur Arbeitslosigkeit Jüngerer Persönlicher Ansprechpartner und Beschäftigungsorientiertes Fallmanagement Eingliederungsvereinbarung Nutzung der Förderinstrumente im SGB II Arbeitsgelegenheiten Sonstige weitere Leistungen § 16 Abs. 2, Satz 1 SGB II Schnittstelle SGB II/ SGB VIII Julia Bartel, 15.11.2005

Beteiligung Jüngerer an wichtigen arbeitsmarktpolitischen Instrumenten der Bundesagentur für Arbeit Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen für Jüngere im Juli (Bestand) Beschäftigung schaffende Maßnahmen 62.168 ABM, AGH/ Zusatzjobs Beschäftigungsbegleitende Maßnahmen 45.489 EGZ, ÜG, EXGZ Berufsberatung und Förderung der Berufsausbildung 345.615 BB, BVB, BAE, ABH Qualifizierung 40.871 FbW, TM Julia Bartel, 15.11.2005

Beauftragung Dritter mit der Vermittlung (§ 37 SGB III) 30.374 Zugang Jüngerer U25 SGB II seit Jahresbeginn 2005 zu ausgewählten arbeitsmarktpolitischen Instrumenten Beauftragung Dritter mit der Vermittlung (§ 37 SGB III) 30.374 Berufliche Weiterbildung 11.724 Eignungsfeststellungs- und Trainingsmaßnahmen 94.350 Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen 8.770 Arbeitsgelegenheiten nach § 16 Abs. 3 SGB II (Zusatzjobs) 113.280 Julia Bartel, 15.11.2005

Auswirkungen von Hartz IV auf benachteiligte Jugendliche Daten zur Arbeitslosigkeit Jüngerer Persönlicher Ansprechpartner und Beschäftigungsorientiertes Fallmanagement Eingliederungsvereinbarung Nutzung der Förderinstrumente im SGB II Arbeitsgelegenheiten für Jüngere Sonstige weitere Leistungen § 16 Abs. 2, Satz 1 SGB II Schnittstelle SGB II/ SGB VIII Julia Bartel, 15.11.2005

Arbeitsgelegenheiten nach § 16 Abs. 3 SGB II Begleitarbeitsgruppe Zusatzjobs beim BMWA Arbeitshilfe Stand 2.9.05 im BA-Intranet zur Unterstützung rechtskonformer und effektiver Umsetzungspraxis Voraussetzungen für Förderung und rechtskonforme Umsetzung u. a. Zusätzlichkeit der auszuführenden Arbeiten (nicht Zusätzlichkeit der Arbeitsplätze!) öffentliches Interesse arbeitsmarktpolitische Zweckmäßigkeit Julia Bartel, 15.11.2005

Anforderungen an Zusatzjobs für Jugendliche I Nachrangigkeit nachrangig zu einer Ausbildung, zu einer Einstiegsqualifizierung Jugendlicher, zu Vorbereitung und Hinführung zu einer Ausbildung sowie zu Arbeit vorrangig für Jugendliche mit multiplen Vermittlungshemmnissen einzurichten sinnvolles Modul einer ganzheitlichen und individuellen Integrationsstrategie / Teilschritt auf dem Weg in Ausbildung oder Arbeit Julia Bartel, 15.11.2005

Anforderungen an Zusatzjobs für Jugendliche II Jugendliche ohne Berufsabschluss (1. Schwelle) Fehlende Ausbildungsreife: berufsqualifizierenden und berufsvorbereitenden Maßnahmen Fehlender passender Ausbildungsplatz: EQJ; Bewerbungstraining o. ä. (vorläufig) kein Interesse/ schwierige soziale Situation AGH zur persönlichen, sozialen Stabilisierung; Qualifizierung und Motivierung für Ausbildung oder Arbeit Julia Bartel, 15.11.2005

Anforderungen an Zusatzjobs für Jugendliche III Qualitative Anforderungen an Zusatzjobs für Jugendliche Zusatzjob-Konzepte für junge Menschen sollen Qualifizierungsanteile (…) enthalten. Der Einsatz entsprechender Qualifizierungsmodule ist vom Maßnahmeträger nachzuweisen. fachpraktische Anteile, Entwicklung sozialer Kompetenzen Beispiele: Hinführung zum Hauptschulabschluss, Verbesserung der berufsbezogenen deutschen Sprachkenntnisse Für junge Menschen mit besonderen Problemlagen sollte eine begleitende und möglichst umfassende sozialpädagogische Betreuung sichergestellt werden. Julia Bartel, 15.11.2005

Anforderungen an Zusatzjobs für Jugendliche IV Qualitative Anforderungen an Zusatzjobs für Jugendliche Bei der Festlegung der Höhe der Maßnahmenpauschale sollte die Qualität des Konzepts sowie insbesondere der Aufwand (…) für Qualifikation, berufspraktische Anleitung und sozialpädagogische Begleitung hinreichend berücksichtigt werden. Julia Bartel, 15.11.2005

Probleme der Arbeitsgelegenheiten Nicht intendierte Effekte der Einrichtung von AGH auf die betriebliche Arbeitsnachfrage und Beschäftigungssstruktur: Mitnahmeeffekte Verdrängungseffekte Preisdruck und dadurch Absenkung marktüblicher Qualitätsstandards von Dienstleistungen Individuelle berufsbiographische Effekte sind bisher nicht valide abbildbar. Julia Bartel, 15.11.2005

Ansätze zur Begrenzung der Problematiken der AGH Einrichten von Beiräten (Akteure des lokalen Arbeitsmarktes) u. a. zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen gem. ARGE Steckbrief Beiräte in 130 ARGEn eingerichtet, aussagefähiger wird das vom BMWA angeforderte ARGE-Vertrags-Kompendium (ab 2006) sein Brief Deutscher Städtetag, Deutscher Städte- und Gemeindebund, VO BA (29.03.05), der Bildung von Beiräten empfiehlt Absprachen mit IHK, HwK… Rechts- und Fachaufsicht BMWA/ BA, IR, BRH, gerichtliche Entscheidungen Positivliste, Stand 30.3.2005; neuer Beispiel-Katalog in Vorbereitung prägnante Maßnahme- und Tätigkeitsbeschreibungen (Zusätzlichkeit) Julia Bartel, 15.11.2005

IAB-Arbeitspaket zum Instrument der Arbeitsgelegenheiten Implementationsanalyse: deskriptive Auswertung der Beschäftigungsstrukturen sowie der Trägerstrukturen Wirkungsanalyse auf der individuellen Ebene Wirkungsforschung auf der betrieblichen Ebene: Analyse der Verbreitung von Arbeitsgelegenheiten in Betrieben und Branchen und Untersuchung der Konsequenzen für betriebliche Arbeitsnachfrage und Beschäftigungsstruktur Weitergehende Informationen: IAB, Petra Beckmann Julia Bartel, 15.11.2005

Auswirkungen von Hartz IV auf benachteiligte Jugendliche Daten zur Arbeitslosigkeit Jüngerer Persönlicher Ansprechpartner und Beschäftigungsorientiertes Fallmanagement Eingliederungsvereinbarung Nutzung der Förderinstrumente im SGB II Arbeitsgelegenheiten für Jüngere Sonstige weitere Leistungen § 16 Abs. 2, Satz 1 SGB II Schnittstelle SGB II/ SGB VIII Julia Bartel, 15.11.2005

Sonstige weitere Leistungen § 16 Abs. 2, Satz 1 SGB II Arbeitshilfe, Stand 23.07.05, von BMWA und BA, zur Unterstützung rechtskonformer und effektiver Umsetzungspraxis über die Regelinstrumente des § 16 Abs. 2 hinausgehende Ermessensleistungen Vorrang Regelleistungen Umgehungs- und Aufstockungsverbot Individualleistung, Projektförderung dennoch nicht ausgeschlossen Empfänger: eHb, Arbeitgeber, Träger Unterschiedliche Leistungsarten zur Förderung der betrieblichen und beruflichen Ausbildung, unterstützende Einzelfallhilfen etc. Julia Bartel, 15.11.2005

Auswirkungen von Hartz IV auf benachteiligte Jugendliche Daten zur Arbeitslosigkeit Jüngerer Persönlicher Ansprechpartner und Beschäftigungsorientiertes Fallmanagement Eingliederungsvereinbarung Nutzung der Förderinstrumente im SGB II Arbeitsgelegenheiten für Jüngere Sonstige weitere Leistungen § 16 Abs. 2, Satz 1 SGB II Schnittstelle SGB II/ SGB VIII Julia Bartel, 15.11.2005

Vorrang SGB II. Zuständigkeit der Träger der Grundsicherung SGB VIII Nach § 10 SGB VIII: “Die Leistungen nach diesem Buch gehen Leistungen nach den Zwölften und dem Zweiten Buch vor.“ SGB II Der Vorrang gegenüber dem Zweiten Buch gilt nicht für die Leistungen nach § 13 SGB VIII Vorrang SGB II bei Hilfen, die die schulische und berufliche Ausbildung, die Eingliederung in die Arbeitswelt und die soziale Integration fördern Förderpflicht in § 3 (2) SGB II: Alle Antragsteller unter 25 Jahren sind sofort in Ausbildung, Arbeit oder in Arbeitsgelegenheit zu vermitteln. Julia Bartel, 15.11.2005

Verantwortlichkeit der Jugendsozialarbeit Ausgleich sozialer Benachteiligungen Soziale Integration und Festigung der Lebensverhältnisse des jungen Menschen stehen im Vordergrund SGB II-Leistungen reichen für berufliche Integration nicht aus Hilfen zur Erziehung (§ 27 SGB VIII) oder Hilfen für junge Volljährige zum Ausgleich individueller Erziehungsbedarfe Originäre Zuständigkeit der Jugendsozialarbeit Julia Bartel, 15.11.2005

Schnittstellen SGB II und SGB VIII Beispiel für Überschneidung Jugendlicher auf Ausbildungsstellen- oder Arbeitsuche, der gleichzeitig jugendhilferechtlichen Unterstützungsbedarf hat Notwendige Abstimmung der Akteure, Gesamtkonzept/ gemeinsame Planung Julia Bartel, 15.11.2005

Kooperationsmöglichkeiten – Kooperation der Träger Vermeidung doppelter und vor allem gegenläufiger Planung und Leistungserbringung Kooperationsvereinbarungen vor Ort zwischen den Trägern der Grundsicherung und den Trägern der Jugendhilfe Erhält der Jugendliche Leistungen nach beiden Gesetzen, sollte ein Austausch der Beteiligten unter Berücksichtigung der Datenschutzbestimmungen erfolgen (Netzwerkgedanke). Die Agenturen für Arbeit können von den Erfahrungen und Kompetenzen der Jugendämter profitieren und umgekehrt. Julia Bartel, 15.11.2005

Mögliche gemeinsame Kooperationsziele Entwicklung einer tragfähigen Berufsorientierung bei den Jugendlichen Förderung anerkannter Schul- und Ausbildungsabschlüsse Förderung von Teilqualifikationen als ausbau- und anschlussfähige Grundlagen für die weitere berufliche Entwicklung Schaffen und Aufrechterhalten der Motivation z.B. durch Erfolgserlebnisse in Maßnahmen Langfristige und dauerhafte Eingliederung in die Berufswelt zur Förderung einer selbst bestimmten Lebensführung Vermeidung von drop-out in arbeitsmarktferne Subsysteme und prekäre Lebenslagen Julia Bartel, 15.11.2005

Gemeinsame Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft für Jugendhilfe (AGJ) und der Bundesagentur für Arbeit Thema: „Das SGB II und seine Auswirkungen auf die Kinder- und Jugendhilfe“ Kooperationsmöglichkeiten an den Schnittstellen zwischen Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) und SGB II Zielgruppen der Empfehlungen: Arbeitsgemeinschaften bzw. Grundsicherungsträger SGB II Kommunale Träger der Kinder- und Jugendhilfe Veröffentlichungswege: Im BA-Intranet und im Infobrief Oktober Für die Kinder- und Jugendhilfe: per e-Mail durch die AGJ Veröffentlichung als gemeinsame Print-Version geplant Julia Bartel, 15.11.2005

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Zentrale.S21@arbeitsagentur.de Julia Bartel, 15.11.2005