Studienverlaufsberatung BEUTH HOCHSCHULE FÜR TECHNIK BERLIN University of Applied Sciences Vorgestellt von Professor Dr. Ulrich Bergmann Copyright, 2013 © Prof. Dr. Bergmann
Grundlagen Rahmenstudien- und -prüfungsordnung (RSPO 2012) BEUTH HOCHSCHULE FÜR TECHNIK BERLIN University of Applied Sciences Rahmenstudien- und -prüfungsordnung (RSPO 2012) der Beuth Hochschule für Technik Berlin vom 05.07.2012 (siehe www.beuth-hochschule.de/uploads/media/amtliche_mitteilung_93-2012.pdf) Studienverlaufsberatung Folie 2 Prof. Dr. Bergmann
Grundlagen Startseite im Bereich Studium BEUTH HOCHSCHULE FÜR TECHNIK BERLIN University of Applied Sciences Startseite im Bereich Studium Weitere Infor-mationen zum Studieren Studienverlaufsberatung Folie 3 Prof. Dr. Bergmann
Folgeseite mit weiteren Infor-mationen zum Studieren BEUTH HOCHSCHULE FÜR TECHNIK BERLIN University of Applied Sciences Folgeseite mit weiteren Infor-mationen zum Studieren Informationen zur Studien- verlaufs-beratung Studienverlaufsberatung Folie 4 Prof. Dr. Bergmann
Studienverlaufsberatung BEUTH HOCHSCHULE FÜR TECHNIK BERLIN University of Applied Sciences § 15 Studienberatung … (6) In Bachelor-Studiengängen organisiert der/die Studienfachberater/in in der ersten Hälfte des dritten Studienplansemesters für alle Studierenden eines Studiengangs eine gemeinsame Studienverlaufsberatung. Studienverlaufsberatung Folie 5 Prof. Dr. Bergmann
Studienfachberatung bei allgemeiner Hochschul-zugangsberechtigung BEUTH HOCHSCHULE FÜR TECHNIK BERLIN University of Applied Sciences (7) Nach Ablauf der Hälfte der Regelstudienzeit und frühestens drei Monate nach dem für die Studienverlaufsberatung nach Abs. (6) vor- gesehenen Zeitpunkt ist die Teilnahme an Studienfach- beratungen im Hinblick auf nicht erreichte Studienziele für die Studierenden zur Förderung eines erfolgreichen Studien- verlaufs verpflichtend. Ziel der Studienfachberatung ist der Abschluss einer Studienverlaufsvereinbarung, in der das weitere Studium geplant wird und sich der/die Studierende zu bestimmten Maßnahmen zur Erreichung der Studienziele verpflichtet und weitere zur Förderung des Studienverlaufs geeignete Maßnahmen vereinbart werden. Studienverlaufsberatung Folie 6 Prof. Dr. Bergmann
Studienfachberatung bei allgemeiner Hochschul-zugangsberechtigung BEUTH HOCHSCHULE FÜR TECHNIK BERLIN University of Applied Sciences (7) … Hinblick auf nicht erreichte Studienziele … Aus dem Schreiben des Vizepräsidenten für Studium, Lehre und Internationales Prof. Dr.-Ing. Michael Kramp vom 28. September 2012 an alle Studierende: Was ist neu, was hat sich (in der RSPO 2012) geändert? … 6. Studierende, die nach Ablauf der Hälfte der Regelstudienzeit weniger als ein Drittel der Studienziele zu diesem Zeitpunkt erreicht haben, werden zu einer Studienfachberatung eingeladen. … Studienverlaufsberatung Folie 7 Prof. Dr. Bergmann
Studienfachberatung bei allgemeiner Hochschul-zugangsberechtigung BEUTH HOCHSCHULE FÜR TECHNIK BERLIN University of Applied Sciences (7) … Hinblick auf nicht erreichte Studienziele … Also bei weniger als 30 erfolgreich abgelegten Leistungs- punkten (Credits) nach dem dritten Regelstudiensemester bei sechs-semestrigen Bachelorstudiengängen Studienverlaufsberatung Folie 8 Prof. Dr. Bergmann
Studienfachberatung bei fachgebundener Hochschul-zugangsberechtigung BEUTH HOCHSCHULE FÜR TECHNIK BERLIN University of Applied Sciences § 11 Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte … (2) Wer in einem zum angestrebten Studiengang fachlich ähnlichen Beruf eine durch Bundes- oder Landesrecht geregelte mindestens zweijährige Berufsausbildung abgeschlossen hat und im erlernten Beruf mindestens drei Jahre tätig war, ist berechtigt, ein seiner bisherigen Ausbildung entsprechendes grundständiges Studium an einer Hochschule aufzunehmen (fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung). … Studienverlaufsberatung Folie 9 Prof. Dr. Bergmann
Studienfachberatung bei fachgebundener Hochschul-zugangsberechtigung BEUTH HOCHSCHULE FÜR TECHNIK BERLIN University of Applied Sciences § 11 Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte (3) Wer über eine fachgebundene Hochschul- zugangsberechtigung nach Absatz 2 Satz 1 verfügt, ist berechtigt, an einer Hochschule in einem gewählten grundständigen Studiengang ein Studium aufzunehmen, wenn er oder sie die Studierfähigkeit in dem Fach in einer Zugangsprüfung nachgewiesen hat. … … Entnommen aus „Gesetz über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschul-gesetz – BerlHG) in der Fassung vom 26. Juli 2011“ Studienverlaufsberatung Folie 10 Prof. Dr. Bergmann
Studienfachberatung bei fachgebundener Hochschul-zugangsberechtigung BEUTH HOCHSCHULE FÜR TECHNIK BERLIN University of Applied Sciences (8) Für auf der Grundlage des §11, Abs. 2 oder Abs. 3 BerlHG immatrikulierte Studierenden, die nach Ablauf von zwei Semestern nicht mindestens 30 Leistungspunkte erfolgreich abgeschlossen haben, ist eine Studienfachberatung vorzunehmen. Ziel der Studienfach- beratung ist der Abschluss einer Studienverlaufsverein- barung für das dritte und vierte Semester, in der grund- sätzlich mindestens der erfolgreiche Abschluss aller noch offenen Module des ersten Studienjahres vorzusehen ist. Zu dieser Vereinbarung kann der/die Studierende auch ver- pflichtet werden, wenn eine Studienverlaufsvereinbarung nicht zustande kommt. Studienverlaufsberatung Folie 11 Prof. Dr. Bergmann
Studienverlaufsvereinbarung BEUTH HOCHSCHULE FÜR TECHNIK BERLIN University of Applied Sciences (9) Für den Fall, dass eine Studienverlaufsverein-barung nach Abs. (7) oder Abs. (8) nicht zustande kommt, ist der/die Studierende grundsätzlich zu verpflichten, innerhalb einer festzulegenden Frist be- stimmte Studien- und Prüfungsleistungen zu erbringen. (10) Bei der Festlegung von Verpflichtungen nach Abs. § 15 (7) und (8) ist die persönliche Situation des/der Studierenden angemessen zu berücksichtigen. Studienverlaufsberatung Folie 12 Prof. Dr. Bergmann
Studienverlaufsvereinbarung BEUTH HOCHSCHULE FÜR TECHNIK BERLIN University of Applied Sciences (11) Der /Die Studierende ist zu exmatrikulieren, wenn er/sie der Verpflichtung zur Teilnahme an der Studienfach- beratung nach Abs. 7 oder 8 nicht nachgekommen ist oder die in einer Studienverlaufsvereinbarung oder in einer Verpflichtung nach Abs. 7 oder 8 festgelegten An-forderungen bis zum festgesetzten Zeitpunkt in zu vertretender Weise zu weniger als einem Drittel erfüllt hat. Studienverlaufsberatung Folie 13 Prof. Dr. Bergmann
Studienverlaufsvereinbarung BEUTH HOCHSCHULE FÜR TECHNIK BERLIN University of Applied Sciences (12) Mit der Aufforderung zur Teilnahme an der verpflichtenden Studienfachberatung ist der/die Studierende auf die Rechtsfolgen gemäß § 15 (11) hinzuweisen. Studienverlaufsberatung Folie 14 Prof. Dr. Bergmann
Meilensteine BEUTH HOCHSCHULE FÜR TECHNIK BERLIN University of Applied Sciences Die Zulassung zur Praxisphase ist in der Ordnung für Praxisphasen an der TFH Berlin (OPp) vom 31.3.2005 geregelt. (http://www.beuth-hochschule.de/fileadmin/oe/pressestelle/amtliche_mitteilung/2005/amtliche_mitteilung_37-2005.pdf ) B Durchführung § 3 Zulassung und Durchführung … (2) Voraussetzung für die Teilnahme an der Praxisphase ist eine Mindeststudienleistung von 80 Credits (Bachelor) und 30 Credits (Master). Die Fachbereiche können in den Studienordnungen abweichende Regelungen festlegen. Anmerkung: Der Fachbereich III hat für die Geostudiengänge keine Abweichungen festgelegt. Studienverlaufsberatung Folie 15 Prof. Dr. Bergmann
Meilensteine BEUTH HOCHSCHULE FÜR TECHNIK BERLIN University of Applied Sciences Die Zulassung zur Abschlussarbeit ist in der RSPO 2012 festgelegt. Teil B: Rahmenprüfungsordnung § 28 Zulassung zur Abschlussprüfung … Der/Die Studierende stellt einen Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung und Ausgabe eines Themas gemäß § 29. Dem Antrag auf Zulassung wird entsprochen, wenn: alle nach der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung geforderten Module mit Ausnahme der Abschlussprüfung vorliegen, oder Studienverlaufsberatung Folie 16 Prof. Dr. Bergmann
Meilensteine BEUTH HOCHSCHULE FÜR TECHNIK BERLIN University of Applied Sciences Die Zulassung zur Abschlussarbeit ist in der RSPO 2012 festgelegt. Teil B: Rahmenprüfungsordnung § 28 Zulassung zur Abschlussprüfung … Der/Die Studierende stellt einen Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung und Ausgabe eines Themas gemäß § 29. Dem Antrag auf Zulassung wird entsprochen, wenn: alle nach der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung geforderten Module bis auf die Module des Abschlusssemesters erfolgreich bestanden sind, oder Studienverlaufsberatung Folie 17 Prof. Dr. Bergmann
Meilensteine BEUTH HOCHSCHULE FÜR TECHNIK BERLIN University of Applied Sciences Die Zulassung zur Abschlussarbeit ist in der RSPO 2012 festgelegt. Teil B: Rahmenprüfungsordnung § 28 Zulassung zur Abschlussprüfung … Der/Die Studierende stellt einen Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung und Ausgabe eines Themas gemäß § 29. Dem Antrag auf Zulassung wird entsprochen, wenn: alle nach der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung geforderten Module bis auf die Module des Abschlusssemesters und ein weiteres Modul nicht bestanden sind und der erfolgreiche Abschluss im auf den Antrag folgenden Semester möglich und zu erwarten ist sowie Art und Umfang des noch fehlenden weiteren Moduls die Anfertigung der Abschlussarbeit fachlich und zeitlich nicht wesentlich beeinträchtigen. Studienverlaufsberatung Folie 18 Prof. Dr. Bergmann
Meilensteine BEUTH HOCHSCHULE FÜR TECHNIK BERLIN University of Applied Sciences Die Zulassung zur Abschlussarbeit ist in der RSPO 2012 festgelegt. Teil B: Rahmenprüfungsordnung § 28 Zulassung zur Abschlussprüfung … Der Antrag zu Abs. (2) ist in dem der geplanten Abschluss-prüfung vorangehenden Semester zu stellen. Der Antrag soll bis zum Ablauf der Vorlesungszeit in der Studien-verwaltung vorliegen. Der Prüfungsausschuss entscheidet über die Zulassung und teilt dem/der Studierenden die Entscheidung mit. Die Mitteilung ist aktenkundig zu machen. Studienverlaufsberatung Folie 19 Prof. Dr. Bergmann
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