Workshop Fahrverbot und Fahrerlaubnis

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*Entwickelt, erstellt und herausgegeben von André Gantschnig
 Präsentation transkript:

Workshop Fahrverbot und Fahrerlaubnis KAV – Seminar am 09.11.2004 in Köln Rechtsanwältin Karen Lessing Nassestrasse 10, 50939 Köln Tel.: 0221-2827345, Fax : 0221-2827307 E-mail : office@karen-lessing.de www.karen-lessing.de

Themenübersicht Allgemeines zu Führerscheinmaßnahmen Fahrverbot nach § 44 StGB Fahrverbot bei Ordnungswidrigkeiten Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis, § 111 a StPO Entziehung der Fahrerlaubnis, §§ 69 ff. StGB Entziehung der FE nach § 4 Abs. 3 Nr. 3 StVG Entschädigung nach StrEG Honorarfragen

Relevante Straftatbestände für Führerscheinmaßnahmen Fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB) Fahrlässige Tötung (§ 222 StGB) Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) Vollrausch (§ 323 a StGB) Gef. Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315 b StGB) Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315 c StGB) Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB) Nötigung (§ 240 StGB) Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG) Nicht verkehrsrechtliche Straftatbestände (vgl. BGH 2 StR 161/03 vom 26.09.03)

Fahrverbot nach § 44 StGB Nebenstrafe (maßgeblich sind Schuldgrad und Strafzumessungsregeln) Regelfälle des § 44 Abs. 1 Satz 2 StGB Fahrzeuge jeder oder einer bestimmten Art Beginn und Ende, Fristberechnung

Fahrverbot-relevante Ordnungswidrigkeiten (sog. Regelfälle) Geschwindigkeitsüberschreitung um mehr als 30 km/h innerhalb geschlossener Ortschaft oder 40 km/h außerhalb Rotlicht länger als 1 Sekunde Verstoß gegen 0,5 o/oo-Grenze bzw. 0,25 mg/l-Grenze Abstand weniger als 2/10 des halben Tachowertes

Besonderheiten des Fahrverbotes bei Ordnungswidrigkeiten 4-Monats-Regel des § 25 Abs. 2 a StVG Wegfall des FV gegen Erhöhung der Geldbuße

Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 111 a StPO Zumeist nach Widerspruch gegen Beschlagnahme, seltener später im Verlauf der Ermittlungen Voraussetzung : hohe, fast an Gewissheit grenzende Wahrscheinlichkeit dafür, dass im Urteil die Fahrerlaubnis entzogen wird, d.h. Prognose der Ungeeignetheit Regelfälle des § 69 Abs. 2 StGB : § 315 c, § 316, § 142, § 323 a Ausnahme bestimmter Fahrzeugarten

Entziehung der Fahrerlaubnis nach §§ 69 f. StGB Maßregel der Besserung und Sicherung, d.h. keine Würdigung der Täterpersönlichkeit oder Prüfung der Verhältnismäßigkeit Regelfälle des § 69 Abs. 2 StGB Beschränkung auf bestimmte Fahrzeugarten und Erteilung einer beschränkten Fahrerlaubnis Berechnung der Sperrfrist (Anrechnung der vorl. Entziehung/Beschlagnahme, Mindestsperre) Besonderheiten beim Strafbefehl Risiko : Berufung und Revision

Entziehung der FE nach § 4 Abs. 3 Nr. 3 StVG Punktsystem nach § 4 StVG Aufbauseminar und verkehrspsychologische Beratung Maßnahmen der Behörde Entzug der FE bei 18 Punkten Neue FE frühestens 6 Monate nach Entzug

Entschädigung nach straf-gerichtlicher Führerschein-massnahme Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG) nur konkret und adäquat entstandene finanzielle/wirtschaftliche Nachteile

Honorarfragen BRAGO/RVG grds. in Verkehrssachen Mittelgebühren nach BRAGO/RVG Lesenswert zum RVG : Schneider, zfs 2004, 496 (Heft 11) Überschreiten des Rahmens um bis zu 25 % bei Verteidigungen in Führerscheinsachen, § 88 Satz 3 BRAGO, keine entsprechende Regelung im RVG Problem der Rechtsschutzversicherung : Vorsatzdelikte Honorarvereinbarung Fazit : VORSCHUSS, VORSCHUSS, VORSCHUSS !!!!!

Literaturhinweise Freyberger / Lessing, Anwalts-Taschenbuch Verkehrsrecht, Verlag Dr. Otto Schmidt Köln (2000) van Bühren (Hrsg.), Anwalts-Handbuch Verkehrsrecht, Verlag Dr. Otto Schmidt Köln (2003) Müller/Freyschmidt, Verteidigung in Straßenverkehrssachen, C.F.Müller Heidelberg (7. Auflage 2000) Himmelreich/Bücken, Formularbuch Verkehrsstrafrecht, Luchterhand (4. Auflage 2003)